VG Bad Ems-Nassau
Hat die Stadt Bad Ems ein Sicherheitsproblem? – Wege aus der Krise

BAD EMS „Hat die Stadt Bad Ems ein Sicherheitsproblem“ oder „Kann überhaupt etwas getan werden“? Bisher wurde auf die niedrige Kriminalitätsstatistik und die geringen Vandalismusschäden hingewiesen.
Demgegenüber stehen verstörende Bilder und Videos von nächtlichen und gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Römerstraße. Doch mittlerweile scheint sich die Haltung in der Stadt geändert zu haben. Anstatt die Problematik zu ignorieren, wurden erste erfolgversprechende Ansätze erarbeitet.
Dazu wird es am 25.08 (Mittwoch) um 19 Uhr, im Beatles Cafe in Bad Ems eine Live Radiosendung des BEN Radio geben, wo die besorgten Anwohner zu Wort kommen werden. Kann man am Wochenende abends gefahrlos durch die Römerstraße flanieren? Bleiben Feriengäste aus durch allabendliche Krawalle? Diese und ähnliche Befürchtungen werden in der LIVE Sendung besprochen. Doch schauen wir uns einmal die Problematik genauer an denn neu ist diese nicht.
In der Vergangenheit gab es bereits einige vielversprechende Ansätze. Dazu gehörte auch der sogenannte kriminalpräventive Rat. In dem wurden Kompetenzen gebündelt. Mitarbeiter des Jugendamtes, Vertrauenslehrer der hiesigen Schulen, Polizei, Ordnungsamt, Richter und Staatsanwaltschaften waren zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen.
Die Initiative „Sicherheitsgefühl in Kommunen stärken“, kurz InSiKo, ist die engmaschige und persönliche Betreuung vor Ort durch die Kriminalprävention. Und genau diese InSiKo wird wird massiv durch das Land gefördert.
Dazu schreibt das Land RLP: „Die kommunale Kriminalprävention ist ein unverzichtbarer Baustein der rheinland-pfälzischen Sicherheitsarchitektur. Um die Ressourcen – sowohl personell als auch finanziell – in den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden passgenau und damit schonend einzusetzen, will die Leitstelle Kommunen bei der Professionalisierung der kommunalen Projektarbeit im Bereich der Prävention unterstützen.
Vor jeder kriminalpräventiven Maßnahme sollte eine genaue Analyse der lokalen Gegebenheiten stehen. Dies beinhaltet nicht nur die objektive Sicherheitslage, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl sowie die bereits vorhandenen Präventionsstrukturen. Auf Grundlage der Analyse können dann im nächsten Schritt Empfehlungen ausgesprochen werden, die passgenau lokale Problemlagen und Herausforderungen bewältigen und beispielsweise durch das örtliche Präventionsgremium umgesetzt werden. So kann zielgerichtet und bedarfsorientiert Hilfe ermöglicht werden, die langfristig orientiert ist, kommunale Ressourcen schont und die Effizienz erhöht.“
Doch weshalb wurde diese Angebot in der Gegenwart nicht in Erwägung gezogen? War dieses in der Stadt Bad Ems nicht bekannt?
Schon zu Zeiten des ehemaligen Stadtbürgermeisters Berny Abt, war die allabendliche Unruhe in der Römerstraße und Kurpark ein zentrales Thema. Seinerzeit wurde umgehend reagiert. Durch Sponsoren konnte ein privater Sicherheitsdienst engagiert werden, der nächtlich im Kurpark und der angrenzenden Römerstraße patrouillierte.
Dazu gehörte 2015/16 auch eine SPD Stadtratsfraktion unter Ralf Reiländer, die das Problem erkannte und sämtliche verantwortlichen Entscheidungsträger an einen Tisch holte.
Und heute? Laut dem Stadtbürgermeister, fehlen die finanziellen Mittel für einen privaten Sicherheitsdienst. Dennoch kam einige Bewegung in die Sache. Das Bad Emser Stadtoberhaupt, setzte die richtigen Weichen bei den zuständigen Stellen in Bewegung. Erste mögliche Lösungen wurden erarbeiten. Eine davon ist der sogenannte „Runde Tisch.“ In regelmäßigen Abständen treffen sich die involvierten und zuständigen Institutionen und erarbeiten perspektivische Ansätze. Auch ein möglicher kriminalpräventiver Rat soll bei den entscheidenden Gremien vorgestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Sicherheit der Stadt, sieht Oliver Krügel bei der Polizei. Allerdings ist er nicht bereit zu kapitulieren sondern geht die Problematik offensiv an. „Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität“, äußert sich der Bürgermeister. „Uns ist die Problematik ein Dorn im Auge und wir werden davor nicht kapitulieren.“
Dahingehend scheint mittlerweile parteiübergreifend Einigkeit im Stadtrat zu herrschen. Besonders die FDP und Die PARTEI sehen seit längerem die Schwierigkeiten in der Römerstraße und forderten Konsequenzen. Auch die SPD hat das Thema aufgegriffen und möchte es parteiintern besprechen. Einzig der Vorsitzende der FWG, Herr Birk Utermark, war nicht zu einer telefonischen Stellungnahme bereit.
VG Bad Ems-Nassau
Fachbacher Stollen: Warum Wasser in der VG Bad Ems-Nassau ab 2026 teurer wird

BAD EMS In den kommenden Jahren müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf deutlich steigende Wasserpreise einstellen. Grund ist die Sanierung des Fachbacher Stollens, einer zentralen Anlage der örtlichen Wasserversorgung. Während dieser Zeit muss die Verbandsgemeinde teures Trinkwasser aus Koblenz zukaufen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Gebühren aus.
Schon heute: Spitzenpreise im Kreis bei Frischwasser
Bereits heute zahlen Haushalte in der VG Bad Ems-Nassau die höchsten Wasserpreise im gesamten Rhein-Lahn-Kreis. In unserem Gebührenvergleich liegt die VG Bad Ems-Nassau bei 681,06 € pro Jahr für einen Vier-Personen-Haushalt an der Spitze, gefolgt von der VG Nastätten mit rund 676 €. Zum Vergleich: In Aar-Einrich liegt der Jahresbetrag bei rund 406 €, in Lahnstein bei etwa 463 €.
Diese hohe Ausgangsbasis ist wichtig, um die kommenden Erhöhungen richtig einzuordnen.
Hintergrund: Entgeltbedarf vs. Entgeltaufkommen
Die Gebühren, die Bürger zahlen, müssen die Kosten der Wasserversorgung langfristig decken. Dazu wird der sogenannte Entgeltbedarf berechnet. Er wird in zwei Stufen ausgewiesen:
• Entgeltbedarf I: Deckt die laufenden Betriebskosten der Wasserversorgung (z. B. Personal, Strom, Unterhalt, Zukauf von Wasser).
• Entgeltbedarf II: Bezieht zusätzlich Investitionen und Rücklagen ein und bildet damit den vollständigen Finanzbedarf des Eigenbetriebs ab.
Nach Angaben des letzten Jahresabschlusses 2024 liegt das aktuelle Entgeltaufkommen – also die tatsächlich vereinnahmten Gebühren – sowohl unter dem Entgeltbedarf I als auch unter dem Entgeltbedarf II. Das bedeutet: Schon jetzt reichen die Einnahmen nicht aus, um die vollen Kosten der Wasserversorgung zu decken.
Besonders wichtig: Das Entgeltaufkommen darf nicht unter 90 % des Entgeltbedarfs I sinken. Wird diese Schwelle unterschritten, droht der Wegfall staatlicher Fördermittel, die z. B. für Investitionen oder Zuschüsse an die Wasserversorgung gewährt werden. Damit besteht ein klarer rechtlicher und finanzieller Druck, die Gebühren mindestens auf ein Niveau anzuheben, das 90 % des Entgeltbedarfs I abdeckt.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die geplanten Preissteigerungen nicht nur durch die Sanierung bedingt sind, sondern auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit zwingend erforderlich werden.
Was genau wird saniert – und warum?
Der Fachbacher Stollen ist eine bedeutende Quelle für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde. Ab Juli 2026 wird die Anlage für rund zweieinhalb Jahre außer Betrieb genommen, um umfassend saniert zu werden. In dieser Zeit wird kein Wasser aus dem Stollen gefördert. Stattdessen wird die Versorgung maßgeblich über Koblenz sichergestellt.
Neben dem Preis des Koblenzer Wassers hängen die Kosten während dieser Phase auch von Faktoren wie Strompreisen, Betriebskosten und der Fördermenge aus anderen Brunnen ab. Diese Punkte stehen derzeit noch nicht vollständig fest.
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?
Nach aktuellen Berechnungen der Werkleitung entstehen während der Sanierungsphase Netto-Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro. Diese verteilen sich auf
• 2026: 261.000 €
• 2027: 522.500 €
• 2028: 522.500 €
Der größte Teil dieser Summe entsteht durch den Fremdwasserbezug aus Koblenz. Zwar sinken im Gegenzug bestimmte Kosten, etwa für Strom und Betrieb der eigenen Anlage, diese Einsparungen können die Mehrkosten aber nicht annähernd ausgleichen.
Was bedeutet das für die Wasserpreise?
Um diese Mehrkosten aufzufangen, plant die Werkleitung zeitlich begrenzte Aufschläge auf die Wassergebühren. In den Modellrechnungen werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:
• Ab 2026:
• Arbeitspreis (pro m³): + 0,12 €
• Grundpreis (kleinster Zähler): + 10 € jährlich
Ab 2027 bis Ende der Sanierung:
• Arbeitspreis (pro m³): + 0,24 €
• Grundpreis (kleinster Zähler): + 20 € jährlich
Ab 2029:
• theoretisch Rückkehr auf das Preisniveau von 2025 möglich, sofern keine weiteren Kostensteigerungen eintreten.
Daneben gibt es ein weiteres, vorsichtigeres Szenario für 2026:
Hier wird mit +0,10 € pro m³ und +10 € beim Grundpreis gerechnet. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 160 m³ Jahresverbrauch entspricht das etwa 26 € Mehrkosten im Jahr. Bei höherem Verbrauch oder höheren Aufschlägen kann der Betrag entsprechend steigen.
Beispielrechnung für unseren Musterhaushalt (170 m³):
• Szenario 0,10 € + 10 € → +27 € / Jahr
• Szenario 0,12 € + 10 € → +30,40 € / Jahr
• Szenario 0,24 € + 20 € → +60,80 € / Jahr
Was passiert nach der Sanierung?
Auch nach Abschluss der Arbeiten wird die Wasserversorgung nicht ganz zu den alten Kosten zurückkehren. Grund sind die dauerhaften Finanzierungskosten für die Investition:
• Ab 2029 rechnet die Werkleitung mit jährlichen Mehrkosten von rund 173.000 €, vor allem durch Abschreibungen (ca. 250.000 €) und Zinsen (ca. 15.000 €).
• Um diese Summe dauerhaft zu decken, wäre eine Preiserhöhung um ca. 0,08 € pro m³und 6 € beim Grundpreis erforderlich.
Was noch unklar ist
Wie stark die Wasserpreise 2027 und 2028 tatsächlich steigen, hängt von mehreren Punkten ab, die derzeit noch offen sind:
• Verhandlungsergebnisse mit der Stadt Koblenz über den Wasserpreis und ob Koblenz in diesem Zeitraum nicht selbst die Wasserpreise erhöht
• Ergebnisse der Stromausschreibung
• Entwicklung von Betriebskosten, Personalbedarf und Zinsen
• künftige Absatzmengen und Investitionsvolumen
Erst wenn diese Punkte feststehen und der Wirtschaftsplan 2026 verabschiedet ist, wird eine verbindliche Gebührenkalkulation möglich sein. Die Sanierung des Fachbacher Stollens ist notwendig, sie bringt aber spürbare finanzielle Folgen für die Verbraucher mit sich. Die Gebührensteigerungen ab 2026 sind unvermeidlich, bleiben zunächst aber überschaubar. Deutlicher wird es in den Jahren 2027 und 2028, solange Fremdwasser aus Koblenz bezogen wird.
Gleichzeitig muss die Verbandsgemeinde ihre Wasserpreise auch strukturell anheben, um die gesetzlichen Anforderungen und die Förderbedingungen zu erfüllen. Das heutige Gebührenniveau deckt den tatsächlichen Finanzbedarf nicht vollständig ab.
Wie stark die Preise letztlich steigen, hängt von mehreren externen Faktoren ab. Nach Abschluss der Arbeiten bleibt ein dauerhafter Mehrbedarf durch die Finanzierung bestehen. Eine vollständige Rückkehr auf das heutige Preisniveau ist daher eher unwahrscheinlich. (dk)
*Quelle – Ratsinformationssystem Präsentation
VG Bad Ems-Nassau
Der Letzte schließt die Tür ab: Ende von CHG Gross in Nassau

NASSAU Auf eine Anfrage des BEN Kurier teilte der Insolvenzverwalter Jens Lieser mit, dass die C. Hermann Gross Metallwarenfabrik KG in Nassau ihren Geschäftsbetrieb zum Ende September 2025 eingestellt hat. Das traditionsreiche Familienunternehmen wurde bereits 1882 gegründet und galt lange Zeit als feste Größe in der Region.
In den vergangenen Monaten hatte der Insolvenzverwalter intensiv versucht, einen Investor zu finden, um den Betrieb zu retten und fortzuführen. Nach seinen Angaben wurden dabei sämtliche Optionen geprüft. Am Ende war jedoch kein Interessent bereit, das Unternehmen zu übernehmen. Damit war das Schicksal des Betriebs besiegelt. Seit Ende September ruht die Produktion, und die Belegschaft wurde entlassen. Lediglich ein kleines Team arbeitet derzeit noch an der Abwicklung. Ende Oktober 2025 wird der Betrieb endgültig geschlossen.
Für viele Mitarbeiter kam die Nachricht völlig überraschend. Einige von ihnen hatten jahrzehntelang bei CHG Gross gearbeitet und bis zuletzt gehofft, dass es eine Zukunft geben könnte. Nach ihren Schilderungen war ihnen immer wieder signalisiert worden, dass mehrere Investoren Interesse an einer Übernahme hätten und die Gespräche weit fortgeschritten seien. Diese Hoffnung endete jäh am 22. September. Nach Angaben von Mitarbeitern war der Kontakt zur Kanzlei Lieser über Wochen abgebrochen, ehe schließlich alle Beschäftigten kurzfristig zu einem Gespräch einbestellt wurden. Dort wurde ihnen von einem Mitarbeiter der Kanzlei mitgeteilt, dass nahezu die gesamte Belegschaft mit Wirkung zum 24. September gekündigt werde. Zwischen der Mitteilung und dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses lagen damit gerade einmal zwei Tage.
Juristisch ist die Situation nicht eindeutig. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Tatsächlich erhielten die Beschäftigten ihre Schreiben nach eigenen Angaben erst am 27. oder 29. September. Zwar waren die Dokumente rückdatiert, doch rechtlich maßgeblich ist das Zustellungsdatum. Damit könnte die mündlich ausgesprochene Kündigung vom 22. September unwirksam gewesen sein. Sollte dies zutreffen, hätten die Beschäftigten zumindest einige Tage länger Anspruch auf volles Gehalt gehabt. Stattdessen müssen sie sich nun mit rund 70 Prozent ihres bisherigen Einkommens begnügen, das sie über das Arbeitsamt erhalten.
Auch wenn diese Detailfragen für die Betroffenen finanziell von Bedeutung sind, ändert es nichts am eigentlichen Drama. Ein Betrieb mit fast eineinhalb Jahrhunderten Geschichte verschwindet von der Bildfläche. Ein kleiner Teil der Belegschaft ist noch verblieben, um die eigene berufliche »Bestattung«, wie es ein Mitarbeiter bitter kommentierte, zu begleiten und die letzten Schritte der Abwicklung vorzunehmen.
Besonders tragisch ist, dass die Mitarbeiter nach der offiziellen Verkündung der Insolvenz am 9. Juli noch bis zum 22. September hochmotiviert weiterarbeiteten. Viele glaubten an eine Lösung und investierten weiter ihre Energie, bis sie abrupt vor dem Aus standen.
Das Beispiel CHG Gross zeigt, wie Insolvenzen in der Praxis ablaufen. Den Beschäftigten werden oft Durchhalteparolen vermittelt, die sie nur zu gerne glauben. Am Ende gelingt es jedoch selten, einen Betrieb tatsächlich fortzuführen. Für die Arbeitnehmer bleibt dann oft nur ein abruptes Ende, ohne Perspektiven und mit der bitteren Erkenntnis, dass ihre Hoffnungen vergeblich waren.
VG Bad Ems-Nassau
Bürgerstiftung beschert Kindern in Bad Ems tolles Konzert mit der Rheinischen Philharmonie

BAD EMS „Paddington Bärs erstes Konzert“ war ein außergewöhnliches Gastspiel des Staatsorchesters Rheinische Philharmonie in Bad Ems überschrieben. Im Parkett des Kurtheaters saßen 250 Sprösslinge aus den vier Kindertagesstätten sowie den beiden Grundschulen der Stadt. Die Kooperation im Kulturformat war eine von der Bad Emser Bürgerstiftung ermöglichte Premiere, die von den Kindern bejubelt und gefeiert wurde. Denn wie der sprechende Bär aus Peru, der sich von der einstigen Kinderbuch-Figur mittlerweile zum mehrfachen Film-Helden gemausert hat, war es auch für die meisten der Fünf- und Sechsjährigen der allererste Besuch sowohl im Kurtheater als auch eines Konzertes mit klassischen Klängen überhaupt.
Der positive Eindruck, den die Musik bei Grund- und Vorschulkindern hinterließ, war ganz im Sinne der Rheinischen Philharmonie, die mit der musikalischen Erzählung von Herbert Chappell dem jungen Publikum einen wunderbar einladenden, vergnüglichen und spannenden Zugang zum klassischen Genre bescherte. Volle Aufmerksamkeit war dem schon abzuspüren, als die Instrumentalisten der Rheinischen Philharmonie auf der Bühne ihre Plätze einnahmen und das Theater erstmals mit Klang füllten.
Zunächst gab es musikalischen Anschauungsunterricht. „Wisst ihr, was eine Ouvertüre ist?“, fragte Patrick Rohbeck, der später die Rolle des Sprechers übernahm. „Nein, mit einer Ofen-Türe hat das nichts zu tun“, erklärte der Moderator. Das junge Publikum klebte an seinen Lippen, auch als Rohbeck in die Handlung einführte und noch mehr musikalisches Wissen über Rhythmen, Stimmungen und Instrumente kindgerecht zum Besten gab.
Das Orchester unter der Leitung von Dejoon Park steuerte zur Einführung schon einmal entsprechende Hörproben bei, bevor die eigentliche Aufführung des Werks begann. „Große Musik für kleine Gäste“ ist die Konzertreihe der Rheinischen überschrieben. Die hinterließ in Bad Ems einen großartigen und bleibenden Eindruck bei den Kleinen, wie auch die Kita-Leitungen am Ende feststellten.

„Wir sind der Bürgerstiftung sehr dankbar, dass sie dieses klassische Konzerterlebnis durch ihre Spende ermöglicht hat“, sagte Imke Hildesheim, Leiterin der evangelischen Kita Arche Noah, stellvertretend für die AWO-Kita, die städtischen Kitas Eisenbach und Villenpromenade sowie die Ernst-Born- und die Freiherr-vom-Stein-Grundschule.
Mit 2000 Euro sponserte die Bürgerstiftung die Aufführung. „Musik ist für die Kinder so wichtig; das war gut investiertes Geld“, freute sich deren Vorsitzender Wilhelm Augst am Ende über die Begeisterung bei den Kindern.
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Schulenvor 4 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Koblenzvor 4 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Blaulichtvor 3 Wochen
Millionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering
-
Koblenzvor 5 Monaten
Koblenz ausgebremst: Geplante Zug-Offensive scheitert an Bauchaos
-
VG Nastättenvor 4 Jahren
Aus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!
-
VG Nastättenvor 1 Jahr
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
Jens Kinne
19. August 2021 at 20:36
ich führe bei 4 Gerichten klagen gegen die Stadt, das Ordnungsamt und die Verbandsgemeinde. Nicht weil es SPASS macht, weil wir BETROGEN werden. Bad Ems wirbt mit dem Prädikat Heilbad und Kurstadt. Dazu werden Sonderabgaben von Gewerbetreibenden, Touristen etc. verlangt. Ein Merkmal eines Kurorts ist der Immisionsschutz, dieser ist hier nicht gegeben, weder NACHTS oder aber TAGS. In der Römerstr. leben ist eine Qual. Aber laut vieler Menschen unsere eigene Schuld, wir hätten halt nicht in die Römerstr. ziehen sollen, oder wir sollen wegziehen. Nein, falscher Gedankenansatz auch wir haben Grundrechte. Wir schreiten zur Gefahrenabwehr und zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ein. Das Ordnungsamt ist so assozial und kam uns Anlieger in der Römerstr., sogar wärend der Pandemie, wegen Falschparkens aufschreiben obwohl Ausgangssperre war. Weiterhin hat meine Familie zwei Ladenlokale in der Römerstr. betrieben. Meine Persönlichkeitsrechte weden und wurden hundertfach verletzt.
Jens Kinne
19. August 2021 at 20:54
vielleicht sollten mal richtige Fachleute in den Ausschuss, was sollen da Staatsanwälte, die stellen ohnehin alles ein. Zu Gericht kommt es meist erst gar nicht. Die Polizi ist überordert, das Ordnungsamt ist nicht anwesend. Alle anderen wollen nur Ihre Schäfchen ins trockene bringen und sich für das Weltkulturerbe platzieren. Es sind gar nicht, bzw. sehr selten die einheimischen Jugendlichen, das Problem kommt von aussen und nicht von Jugendlichen. Dann sollten auch mal Betroffene aus der Römerstr. dabei sein und nicht nur Dummschwätzer und Seilschaften die hier seit Jahren den Kuchen unter sich verteilen.