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Koblenz

Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung

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Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung

KOBLENZ Angesichts von Klimawandel und zunehmend verheerenden Umweltkatastrophen hat sich Koblenz einem nachhaltigeren Schutz der Bäume in seinem Stadtgebiet verschrieben.

Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.

Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der Gesamtumfang, wobei wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm haben muss. Verboten sind alle Handlungen, die den geschützten Baum zerstören, beschädigen oder seinen Aufbau verändern. Weiterhin ist es verboten den Baum zu entfernen. Wenn eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde, ist der Antragsteller zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Auch diese Ersatzpflanzung steht unter dem Schutz der Satzung unabhängig davon, wie groß der Stammumfang ist. Kann eine Ersatzpflanzung nicht durchgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die dann von der Stadt zweckgebunden für Baumpflanzungen verwendet wird.

Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.

Sind geschützte Bäume durch Baumaßnahmen betroffen ist bei der Einreichung von Bauanträgen an die Bauaufsicht der Stadt Koblenz ein Katasterplan beizufügen. Dort sind die betroffenen Bäume maßstabsgerecht mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Gleiches gilt auch für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen wird im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sind keine Bäume bei den zu erwartenden Baumaßnahmen betroffen, ist der Bauaufsicht eine Negativbescheinigung vorzulegen.

Die Baumschutzsatzung ist auf der Homepage der Stadt unter dem Link www.umweltamt.koblenz.de einzusehen.

Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz, Frau Laghuwitz Tel.- Nr.: 0261/129-1537, E-Mail: Sandra.laghuwitz@stadt.koblenz.de

Fällarbeiten im Straßenraum entsprechen der neuen Baumschutzsatzung

Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen teilt mit, dass alle derzeit laufenden Fällarbeiten im öffentlichen Raum konform mit der neuen Baumschutzsatzung sind und im Vorfeld mit dem Umweltamt abgestimmt wurden. Gefällt werden nur Bäume, die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, weil sie nicht mehr stand- oder bruchsicher sind oder weil sie durch Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr zu retten oder bereits abgestorben sind. Darüber hinaus leistet der Eigenbetrieb die erforderlichen Ersatzpflanzungen.

So werden bis zum Frühjahr insgesamt 208 Einzelbäume in Grün- und Parkanlagen, an Kindertagesstätten und Schulen, auf Friedhöfen und im Straßenraum gefällt. Dem stehen mehr als 1100 Gehölze gegenüber, die im Stadtgebiet neu oder nachgepflanzt werden. Künftig wird die Stadt Koblenz geleistete Ersatzzahlungen zweckgebunden für Baumpflanzungen verwenden. Damit werden dann auch Baumpflanzungen durch den Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen finanziert.

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Allgemein

„Demokratie sind Wir“: Ministerpräsident Schweitzer diskutiert mit Bürgern in Koblenz

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Die Debeka Versicherung hat ihre Türen für eine besondere Diskussionsrunde geöffnet: Mitarbeitende des Unternehmens hatten die Gelegenheit, sich mit dem neuen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, über das Thema Demokratie auszutauschen. Gastgeberin der Veranstaltung war die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling, die mit dem Motto „Demokratie sind Wir“ den Rahmen des Abends setzte. Neben Schweitzer waren hochrangige Gäste aus Politik und Gesellschaft vertreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph und Koblenz‘ Oberbürgermeister David Langner, der mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnete.

Einblicke und Dialog auf Augenhöhe

Alexander Schweitzer, der seit Juni 2024 Ministerpräsident ist, steht für einen bürgernahen Führungsstil. Seine Antworten waren frei von vorgefertigten Manuskripten und richteten sich direkt an die Anliegen des Publikums. Im Zentrum standen Themen wie die Rolle von alternativen Medien, die Sicherheit im Land und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Schweitzer betonte die Bedeutung demokratischer Teilhabe und forderte Interessierte auf, sich aktiv in politischen Parteien zu engagieren.

Ein vielseitiger Ministerpräsident

Schweitzer, Jahrgang 1973, hat sich seit seinem Amtsantritt für Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und soziale Teilhabe stark gemacht. Mit einer politischen Karriere, die ihn von Landau über den Landtag bis in die Staatskanzlei führte, verkörpert er Kontinuität und Innovation. Der gebürtige Südpfälzer ist bekannt für seine offene Art und sein Engagement für praktische Alltagsthemen wie Infrastruktur und Digitalisierung​.

Demokratie braucht Verteidiger

Die Diskussion war geprägt von den Herausforderungen unserer Zeit. Die Teilnehmenden, vor allem Mitarbeitende der Debeka, zeigten großes Interesse an Fragen zur Stärkung der Demokratie in einer polarisierten Gesellschaft. Der Ministerpräsident hob hervor, dass Demokratie kein Selbstläufer sei und aktiv verteidigt werden müsse. Dr. Anna Köbberling ergänzte, dass Veranstaltungen wie diese eine wichtige Plattform für den Austausch bieten.

Ein gelungener Abend

Die Debeka sorgte nicht nur für den inhaltlichen Rahmen, sondern auch für ein gastfreundliches Ambiente. Ehrenamtliche Vereine konnten sich präsentieren, und für das leibliche Wohl war mit kleinen Häppchen und Getränken gesorgt. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll der direkte Austausch zwischen Politik und Bürgerschaft ist – ein Signal für eine gelebte Demokratie in Rheinland-Pfalz.

Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Dialog und Engagement in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Beteiligung immer mehr in den Fokus rücken.

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Koblenz

Erster Spatenstich zum Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein

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Foto: Stadt Koblenz | Kim Köhler

KOBLENZ  Mit einem feierlichen Akt begann am 25. November 2024 ein neues Kapitel in der Geschichte der Grundschule Asterstein: Der symbolische erste Spatenstich markierte den offiziellen Start der Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau, dessen Umsetzung vom Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Koblenz koordiniert wird.

Oberbürgermeister David Langner betonte in seiner Ansprache die langfristige Bedeutung des Projekts für Stadt und Schulgemeinschaft: „Mit der Erweiterung der Grundschule Asterstein investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Hier werden moderne, flexible und funktionale Lernräume geschaffen, die den hohen Anforderungen der Bildung gerecht werden und gleichzeitig eine starke Grundlage für die Entwicklung der nächsten Generation bieten. Zusätzlich schaffen wir mit dem Erweiterungsbau dringend benötigten Platz, damit unsere Schülerinnen und Schüler in einer Umgebung lernen können, die Raum für individuelle Förderung bietet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildungslandschaft in Koblenz.“

Architekt Jens J.Ternes betonte die zukunftsweisende Bauweise des Projekts: „Unser Ziel war es, ein funktionales Gebäude zu entwerfen, das die Vorteile der modernen Holzhybridbauweise nutzt. Dieses Konzept kombiniert Holz mit anderen Materialien, um eine Balance aus Stabilität, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu gewährleisten. Durch die Integration eines Aufzugs haben wir zudem die barrierefreie Nutzung des zweigeschossigen Gebäudes sichergestellt. Der Neubau erfüllt die Anforderungen einer wachsenden Schulgemeinschaft, integriert sich harmonisch in das Umfeld und schafft eine Lernumgebung, die das pädagogische Konzept der Schule unterstützt.“

Schulleiter Martin Lohmer blickte während seiner Ansprache in die Zukunft: „Die Erweiterung ist ein Meilenstein für unsere Schule. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Schülerinnen und Schülern in den neuen, modernen Räumen noch bessere Lernbedingungen bieten zu können. Der Neubau wird nicht nur die Ausstattung der Schule verbessern, sondern auch die Zusammenarbeit im Lehrerkollegium und den pädagogischen Austausch weiter fördern.“

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule umrahmten den Spatenstich mit einer Gesangsaufführung der Koblenzer Hymne vom ‚Kowelenzer Schängelche‘. Das Gesamtbudget für den Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein liegt bei rund 8 Millionen Euro mit einer Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 1,88 Millionen Euro. Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2026 geplant.

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Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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