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Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

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Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

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In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

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In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: “Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen“, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

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Gesundheit

Til kämpft sich ins Leben zurück: Ehemaliger Koblenzer Patient trifft nach 22 Jahren seine Retter

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher

KOBLENZEr ist ein Kämpfer!“ Damit meint Frank Simonis seinen Sohn Til, den er liebevoll anschaut, als er mit ihm, Ehefrau Astrid und Tochter Lea im Kemperhof, dort wo Til zur Welt kam, zu Besuch ist. Gemeinsam sind die vier einen beeindruckenden Weg gegangen.

Til kommt am 4. Mai 2002 in der 28. Schwangerschaftswoche als Frühchen zur Welt. Diese Kinder hatten bereits vor 22 Jahren gute Überlebenschancen. Doch Til entwickelte plötzlich unter intensivierter Beatmung einen beidseitigen Lungenriss mit Herz-Kreislaufversagen“, erklärt Dr. med. Thomas Hoppen, der die Familie 2024 zum Wiedersehen im Kemperhof trifft.

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Als meine Frau mich anrief und sagte, was passiert ist, war für mich klar: Til schafft das, der ist ein Kämper“, erinnert sich Vater Frank. Doch so sicher war das keinesfalls. „Ohne ein eingespieltes Team, das schnell und effizient reagiert, hätte die Geschichte ganz anders ausgehen können“, weiß Hoppen. Wichtig war, dass gleich mehrere Behandlungen nahezu parallel verliefen: die sofortige kontinuierliche Wiederbelebung mit Überdruckbeatmung und Herzdruckmassage, die Notfallmedikamentengabe und die Versorgung beider Lungen mit Schläuchen durch die Haut bis in den Lungenspalt, damit sich beide Lungen wieder entfalten konnten.

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Das Besondere: „Die Lungen sind bei so kleinen Kindern winzig, aber definitiv lebenswichtig für den Atemgasaustausch – also vor allen Dingen für die Versorgung mit lebenswichtigem Sauerstoff. Da gilt es, dran zu bleiben und nicht nach zehn Minuten zu sagen ,wir schaffen das nicht‘ “, erläutert der Facharzt für Pädiatrische Intensivmedizin.

Als Til dieses Jahr die Geschichte noch einmal hört und neben ihm Hebamme Christine und Arzt Thomas zur Seite stehen, ist er überwältigt. „Das ist einfach Wahnsinn“, sagt er. „Ich freue mich so unglaublich, dass ich das Team jetzt kennenlernen darf.“

Das Team hat Til nach der Reanimation noch weitere rund zehn Wochen begleitet. „Wir waren damals sehr erleichtert und überglücklich, dass es unser Til geschafft hat. Und gleichzeitig war es eine sehr aufwühlende und kräftezehrende Zeit“, erinnert sich Mutter Astrid. „Da hätten wir uns damals auch gewünscht, wenn andere Familien von ihren Erlebnissen erzählt hätten. Das bewegt uns, auch heute noch nach so langer Zeit, anderen Mut zu machen“, sagt die Familie.

Geschichten wie diese sind kein Alltag, aber in einem Perinatalzentrum Level 1, wie es der Kemperhof ist, kommen jährlich eine Reihe von Frühgeborenen zur Welt. „In unserem Zentrum sind Fachärzte mit spezieller Zusatzweiterbildung für Geburtshilfe und Perinatalmedizin sowie für Neonatologie rund um die Uhr erreichbar. Auf der neonatologischen Intensivstation haben wir mindestens sechs Intensivpflegeplätze und entsprechend ausgebildetes Personal, sodass eine optimale Versorgung gesichert ist“, betont Chefarzt Privatdozent Dr. med. Thomas Nüßlein.

Er und das gesamte Team haben sich sehr gefreut, dass Til zu Gast war. „Es war auch für mich sehr bewegend. Tils Geschichte zeigt auch, wie enorm wichtig es ist, dass möglichst viele für den Notfall geschult sind – nicht nur im Krankenhaus“, betont Hoppen. Deshalb bietet er auch seit Jahren im Kemperhof regelmäßig Notfalltrainings mit Kinder-Simulationspuppen an. „Jeder sollte an seinem Können arbeiten und regelmäßig an einem solchen Kurs teilnehmen.“

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Gesundheit

Rechtsextreme Parolen sind mit Pflegeberuf unvereinbar: Caritasverband und katholische Altenhilfe setzen ein Zeichen

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Foto: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. | Holger Pöritzsch

RHEIN-LAHN |WESTERWALD Die Mitglieder des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland machen klar: Pflege ist vielfältig und international. Menschenfeindlichkeit und die Verbreitung rechtsextremer Parolen sind mit dem Pflegeberuf unvereinbar.  Die Mitgliederversammlung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, die sich klar zu Demokratie und Mitmenschlichkeit in den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe bekennt. Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. unterstützt diese Haltung aus voller Überzeugung.

Pflege bedeutet Fürsorge und Zusammenhalt, nicht Spaltung

Caritasdirektorin Stefanie Krones sagt: „Die Europawahl und die Kommunalwahlen haben gezeigt, dass wir unermüdlich für demokratische Werte und für Mitmenschlichkeit einstehen müssen. Als Träger sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sind wir eine Säule der Daseinsvorsorge in unserem Land. Wir stehen für Fürsorge und Zusammenhalt, nicht Spaltung.“

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Gemeinsam stehen die katholischen Einrichtung und Dienste für die Würde jedes einzelnen Menschen ein. Das gilt auch für die Mitarbeitenden und Auszubildenden, die aus vielen verschiedenen Nationen kommen und unsere Gemeinschaft bereichern. Stefanie Krones betont: „Unseren internationalen Azubis bieten wir in der Region nicht nur einen Ausbildungsplatz, sondern auch eine wirkliche Heimat.“

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Die Verbreitung rechtsextremer Parolen ist mit einem Dienst in den katholischen Einrichtungen und Diensten unvereinbar

„Unsere Mitglieder machen deutlich, dass die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in den katholischen Einrichtungen und Diensten unvereinbar ist.“ Caritasdirektorin Stefanie Krones ist aktiv im Vorstand des VKAD und hat die Resolution mit verfasst.

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise.
Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. ist ein modernes und zukunftsorientiertes Sozialunternehmen mit vielfältigen Arbeitsbereichen und mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden einer der größten Anbieter sozialer Dienstleistungen in der Region.

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Gesundheit

Eine Erfolgsgeschichte: Das KS Medical in Nassau feierte sein drittes Fest!

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NASSAU Zum nunmehr dritten Mal feierte das KS Medical Center in Nassau ein großes Fest und das ist ein richtig gutes Zeichen, denn beim ersten Mal ist es eine Premiere, beim zweiten Mal, eine Wiederholung und beim dritten Mal eine feste Veranstaltung und so darf man sich schon jetzt auf die gesundheitlichen Fortschritte am Standort für 2025 freuen.

Bei Würstchen und kalten Getränken durften die zahlreichen Besucher das komplette medizinische Center erkunden. In den unteren Etagen befindet sich die PuraVita mit ihren Arbeitstherapien für Menschen mit psychischer Einschränkung. Bei einem herrlichen Cocktail kam man mit den Mitarbeitern ins Gespräch und durfte parallel große Handwerkskunst der Heimbewohner bestaunen. So geht es zurück in den ersten Arbeitsmarkt.

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Gleichzeitig feierte auch 2nd Chance mit seinem Restpostenmarkt sein 2-jähriges Jubiläum. Ebenfalls eine Erfolgsgeschichte, doch bleiben wir ein wenig beim Gesundheitsstandort. »Wir haben vor vier Jahren das ehemalige Marienkrankenhaus übernommen und zum Gesundheitsstandort ausgebaut«, teilt der ansässige Allgemeinmediziner Dr. Thomas Klimaschka mit. »Mittlerweile ist das KS Medical Center zu Zweidritteln belegt.«

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Neben der Gemeinschaftspraxis im Nassauer Land und der PuraVita ist auch eine Physiotherapiepraxis im Haus, eine psychiatrische Institutsambulanz mit Tagesklinik, dazu ist der Gastroenterologe Dr. Münzel aus Bad Ems einen Tag die Woche vor Ort und zusätzlich gibt es noch eine Heilpraktikerin in den Räumlichkeiten.

So ist das KS Medical längst zu einem vollwertigen medizinischen Versorgungszentrum geworden, das vom Angebot mittelfristig noch weiter ausgebaut wird. Gerade durch solche vorhandenen Angebote können weggefallene Therapien des geschlossenen Paracelsus-Krankenhauses in bad Ems zu Teilen aufgefangen werden, ohne dass die Menschen bis nach Koblenz oder weiter fahren müssen.

Schon jetzt darf man sich auf das Fest im kommenden Jahr freuen, denn bis dahin wird sich das KS Medical in Nassau weiter gut entwickeln. Eine schöne Erfolgsgeschichte.

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