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Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

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Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

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In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

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In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: “Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen“, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

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Gesundheit

Glückwunsch: Plastische Chirurgie in Bad Emser Paracelsus-Klinik eröffnet

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS Für Dr. Donya Heinrich ein großer Schritt. Von der plastischen Chirurgie in Lahnstein wagte sie nun den Schritt in die Selbständigkeit und eröffnete ihre eigene Praxis im Gebäude der Paracelsus-Klinik in Bad Ems und das könnte ein erstes kleines Signal für die Wiederbelebung des Standortes in der Kurstadt sein. Neben dem Zahnarzt Dr. Blum und der Praxis für Gastroenterologie und Kardiologie füllen sich jetzt die Räumlichkeiten mit der ästhetischen Chirurgie.

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Wer an plastische Behandlungen denkt, vermutet dahinter zunächst Verschönerungen für Menschen mit großen Geldbeutel, doch das ist falsch. Auch Kassenpatienten sind häufige Patienten oder Gäste in den neu gestalten Räumen in der Paracelsus-Klinik. Mal geht es um die Behandlung eines Muttermals, abstehenden Ohren, Handschmerzen oder auch um die Entfernung von Hautkrebs. Alles Leistungen, die von Dr. Donya Heinrich erbracht werden. Dabei endet auch die plastische Chirurgie nicht beim Fettabsaugen oder der Brustvergrößerung.

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Dazu zählen auch chirurgische Behandlungen nach Unfällen vom Gesicht, über die Hände bis hin zu den Füßen. Und wer dann doch den Körper schönheitschirurgisch behandeln lassen möchte, der darf sich natürlich auch an die klassischen Falten heranwagen. Nicht immer muss es direkt ein Facelift sein. Hyaloron- oder Botoxspritzen gehören zum Alltag der klassischen ästhetischen Verfahren. Kleinere chirurgische Eingriffe werden ambulant in zwei modernen Operationssälen in den Räumlichkeiten der Praxis durchgeführt. Größere Operationen führt Dr. Donya Heinrich im Paulinenstift in Nastätten durch.

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Dabei wurde eines am Ende recht deutlich: Bad Ems ist nicht Düsseldorf und die Preise der Schönheitschirurgie sind durchaus preiswert und heute nicht mehr nur ein Luxusvergnügen. Ein reines Frauenvergnügen, mit dem sich die Männer dann schmücken dürfen? Schon lange nicht mehr. Auch die Herren der Schöpfung haben längst erkannt, dass sie ihren potenziellen Marktwert durch kleine Eingriffe steigern können und das Altern nicht nur die Damen betrifft.

Der Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel gratulierte Dr. Donya Heinrich zur Eröffnung der plastischen Chirurgie

Und wenn es einmal soweit ist, sollte man sich in die Hände von erfahrenen Ärzten begeben. Dr. Donya Heinrich studierte von 2002 Medizin an der Universität in Heidelberg und erlangte dort ihren Doktorgrad. 2010 bildete sie sich weiter in der Allgemein- und Viszeralchirurgie bevor es zur Unfallchirurgie und Notfallmedizin ging. 2013 wechselte die Ärztin in die Koblenzer Klinik für Plastische- und Handchirurgie.  Dort erlangte sie auch den Facharzttitel der Platischen- und Handchirurgie bevor sie von 2017 an die Sektion Plastische- und Handchirurgie am St. Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein leitete und Koblenz aesthetics gründete.

Nebenbei erhielt sie nach Prüfung in Brüssel die europäische Zusatzqualifikation zur europäischen Fachärztin für plastische Chirurgie. Nebenbei arbeitete sie bei Auslandseinsätzen in verschiedenen Kliniken und engagiert sich noch heute im humanitären Bereich bei Humanity First in Benin in Westafrika. Ein beeindruckender Lebenslauf der verheirateten Mutter von zwei Töchtern. Dank der Lahnsteinerin wird der Gesundheitsstandort Bad Ems wieder gestärkt. Termin kann man direkt über die Webseite https://www.plastische-aesthetische-chirurgie-bad-ems.de vereinbaren oder telefonisch unter 02603-9683900.

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Hallo Henry: Neuer Krankentransportwagen für das DRK Diez

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DIEZ Der Rhein-Lahn-Kreis sowie der DRK Ortsverein Diez haben gemeinsam einen Krankentransportwagen beschafft. Am Sonntag wurde dieser gemeinsam vom Rhein-Lahn-Kreis sowie dem DRK Ortsverein Diez beschaffte Krankentransportwagen (KTW) offiziell in Dienst gestellt. Eingeladen waren zu dieser Veranstaltung u. a. Vertreter aus dem Land- und Kreistag, sowie kommunale politische Vertreter (Bürgermeisterin der VG Diez und Bürgermeisterin der Stadt Diez). Anwesend waren auch zahlreiche Mitglieder des DRK Ortsvereins Diez und Katzenelnbogen, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und SEG Zugführer sowie viele Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr Diez-Freiendiez und auch Vertreter von Katastrophenschutzeinheiten des Kreises.

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Die Einsegnung beider Fahrzeuge erfolgte durch Karin Stump (Kath. Pfarrei St. Christopherus) und Kerstin Lüderitz (Ev. Jakobusgemeinde), die sich dankenswerterweise bereit erklärten, dies zu übernehmen. Das Fahrzeug wird dem DRK Ortsverein für Einsätze und Übungen der Schnelleinsatzgruppe des Rhein-Lahn-Kreises, sowie auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt.

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Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit 40 % und der Rhein-Lahn-Kreis als kommunaler Aufgabenträger mit 25 % der förderungsfähigen Kosten. Der DRK Ortsverein übernimmt die restlichen Kosten.

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielt die Fa. Elbe den Zuschlag. Auch hier war ein Vertreter vor Ort. Landrat Jörg Denninghoff bedankte sich bei dem DRK Ortsverein Diez, insbesondere bei dem Zweiten Vorsitzenden Frank Fachinger sowie bei dem Stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Marcus Grün für die äußerst konstruktive und zeitintensive Zusammenarbeit bei der Beschaffung dieses Fahrzeugs. Auch sei dem DRK Ortsverein Diez für die hervorragende Organisation dieser Veranstaltung gedankt.

Auch der 1. Vorsitzende des DRK OV Diez, Michael Schnatz, begrüßte die Umsetzung der Beschaffung dieses neuen Einsatzfahrzeuges (Text: Rhein-Lahn-Kreis).

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Gesundheit

Unklare Lage am Paulinenstift: Viele offene Fragen und noch mehr Gerüchte

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Foto: Marco Ludwig

NASTÄTTEN Immer wieder wird derzeit über den Fortbestand des Krankenhauses Paulinenstift in Nastätten gesprochen. Dabei sind viele Fragen offen und leider auch noch mehr Gerüchte im Umlauf. Fakt ist: Die gGmbH Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM), zu dem das Krankenhaus in Nastätten gehört, hat den Versorgungsauftrag vom Land und steht damit in der Verantwortung. Dazu gehören alle 5 Standorte (Mayen, Koblenz Kemperhof, Koblenz Ev. Stift, Boppard und Nastätten). Die Positionierung des Gesundheitsministers ist eindeutig: Nastätten ist bedarfsnotwendig und kann nicht separat rausgelöst werden.

Diskussion um das Paulinenstift in Nastätten: SPD fordert Klarheit in der weiteren Debatte

Mit Aufkommen der Diskussion hat Landrat Jörg Denninghoff gemeinsam mit seinem Kollegen Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis) schriftlich um Informationen bei den aktuellen Trägern des GKM gebeten. Wie Denninghoff auf Nachfrage der SPD-Kreistagsfraktion dieser mitteilte, gibt es bislang noch keine Reaktion auf die Anfrage. Bemerkenswert ist, dass es bisweilen auch trotz Nachfrage immer noch keine Reaktion gegenüber den beiden Kreisen gab.

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Wir bedauern das sehr. Gerne würden wir in den Kreisgremien über das weitere Vorgehen auf der Grundlage von Daten und Fakten beraten“, so Kreistagsmitglied und Stadtbürgermeister Marco Ludwig. „Wir wollen einen offenen und konstruktiven Dialog und stehen klar zum Erhalt des Standorts in Nastätten. Das ist für uns erklärtes Ziel“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Carsten Göller.

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