Connect with us

Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

Teilen Sie mit anderen

Veröffentlicht

am

Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: „Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen„, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Gesundheit

90 Plätze für Schutz und Geborgenheit: Das neue Georg-Vömel-Haus in Bad Ems

Veröffentlicht

am

von

Foto: Christine Vary

BAD EMS Feierliche Übergabe und Neueröffnung des Georg-Vömel-Hauses in der Bad Emser Wilhelmsallee, eine Einrichtung für alte und pflegebedürftige Bürger. Bei dem Termin vor Ort waren Vertreter der Ambulanten Hospizdienste Rhein-Lahn.

Jürgen Ackermann, Koordinator der Ambulanten Hospizdienste Rhein-Lahn, der zusammen mit der langjährigen Begleiterin Jutta Ulges und Christine Vary vom Vorstand gekommen war, gratulierte zu dem neuen modernen Zuhause und wünschte, dass sich alle Bewohner dort wohlfühlen.

Über deren Kommen freuten sich Oliver Eggert, Fachvorstand der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte, und Einrichtungsleiter Miguel Palacios Prada. Gegenseitig bekräftigte man die langjährige Kooperation. Die Begleiterinnen und Begleiter besuchen die Klienten des Georg-Vömel-Hauses sowie des Altenheimes Hohe Lay in Nassau aufgrund der Kooperation mit der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte. Die Begleitung der Ehrenamtler ist für die Betroffenen kostenlos.

Nach der Einsegnung des für 14,7 Millionen Euro erbauten 90-Plätze-Hauses durch Maike Kniese, stellvertretende Dekanin im Nassauer Land, gab Oliver Eggert seiner Hoffnung Ausdruck, dass die neue Einrichtung Leben in seiner ganzen Fülle ermögliche. Das neue Zuhause solle ein Ort des Schutzes, der Geborgenheit und der Gemeinschaft sein, an dem Vertrauen, Respekt und gegenseitige Achtung gelebt werden.

Miguel Palacios Prada erinnerte daran, dass das Georg-Vömel-Haus vor 50 Jahren eröffnet wurde. Der Altbau im Schanzgraben hätte den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Er wünschte den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenresidenz, dass sie sich sicher, wertgeschätzt und gut versorgt fühlen. (vy – Text durch die Redaktion geändert).

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

„Nette Nachbarn“: Bürgermeister Weiland stärkt Ehrenamt in der VG Loreley

Veröffentlicht

am

von

LORELEY Bei einem Gespräch tauschten sich Bürgermeister Mike Weiland und Sybille Laubach, der zentralen Ansprechpartnerin der „Netten Nachbarn“ für die Verbandgemeinde (VG) Loreley, über aktuelle Themen und Unterstützungsmöglichkeiten aus. „Die ehrenamtliche Arbeit der ‚Netten Nachbarn‘ ist für ältere Menschen von unschätzbarem Wert und wir sind dankbar, dass eine solch engagierte Gruppe von Menschen in unserer Verbandsgemeinde aktiv ist“, betonte Bürgermeister Mike Weiland.

„Nette Nachbarn“ als Stütze für Seniorenarbeit

Die ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen „Nette Nachbarn“ – kurz „NeNa“ – unterstützen Senioren in der Verbandsgemeinde Loreley auf vielfältige Weise, etwa durch Besuchsdienste, Einkaufshilfen oder begleitende Spaziergänge. Damit ergänzen sie hervorragend das Angebot der Gemeinschwester plus.

Zusammenarbeit soll intensiviert werden

Bürgermeister Mike Weiland bot Sybille Laubach an, künftig regelmäßig an der Seniorenkonferenz der VG Loreley teilzunehmen, um die Verzahnung aller Akteure in der Seniorenarbeit zu fördern.

Engagement gesucht

Sybille Laubach betonte, dass die „Netten Nachbarn“ stets auf der Suche nach neuen Helferinnen und Helfern sind. Ehrenamtlich Aktive können flexibel entscheiden, wann und wie viel sie helfen möchten, und sind während ihrer Tätigkeit versichert. Interessierte können sich per E-Mail an nenas-vg-loreley@gmx.de wenden.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

Mehr psychische Erkrankungen und längere Wartezeiten: Hoher Bedarf an Therapieplätzen

Veröffentlicht

am

von

Foto: Lizensiert für den BEN Kurier | Envato

RHEIN-LAHN/MAINZ Die Anzahl der Diagnosen von psychischen Erkrankungen im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren gestiegen – gerade auch im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Die Wartezeiten auf einen langfristigen Therapieplatz verlängern sich ebenfalls stetig. Das zeigen Auswertungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). „Daher werden wir nicht müde, eine Reform der Bedarfsplanung zu fordern, um mehr Therapieplätze zu schaffen“, so KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.

Die Abrechnungszahlen der KV RLP sprechen eine eindeutige Sprache: Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren, die zwischen 2021 und 2023 eine Praxis, egal welcher Fachrichtung, besucht haben, ist zurückgegangen. Die Anzahl der Personen, die in der genannten Altersgruppe die Diagnose einer psychischen Erkrankung erhielten, ist hingegen signifikant angestiegen. So wuchs der Anteil dieser Diagnosen, gemessen an der Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in der Altersgruppe, von 23,1 Prozent im Jahr 2021 auf 25,1 Prozent im Jahr 2023. Ähnliches lässt sich bei der Gruppe der Erwachsenen beobachten: Hier blieb die absolute Patientenzahl zwar konstant. Der Anteil der Diagnosen psychischer Erkrankungen stieg jedoch von 24 auf 26,3 Prozent. 

Auch die Fallzahlen in der Psychotherapie sind zwischen 2021 und 2023 sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nach oben gegangen“, informiert Peter Andreas Staub, der selbst als Psychotherapeut tätig ist. „Der Druck durch psychiatrische und psychotherapeutische Erkrankungen wächst. Das zeigen nicht zuletzt aktuelle Berichte der Krankenkassen. Immer häufiger führen solche Erkrankungen zur Berentung oder Arbeitsunfähigkeit.“

Langes Warten auf Behandlung

Über die Wartezeiten von Patientinnen und Patienten vor Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis liegen der KV RLP zwar keine Daten vor. „Wir können jedoch von allen Anfragen bei unserer Terminservicestelle nur rund 40 Prozent tatsächlich in eine Psychotherapie vermitteln“, informiert Vorstandsmitglied Staub. Laut Bundespsychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in Rheinland-Pfalz rund fünf Monate. 

Die KV RLP untersucht seit einigen Jahren den zeitlichen Abstand von der ersten probatorischen Sprechstunde in einer Praxis bis zur Aufnahme einer regulären Psychotherapie. Im Auswertungszeitraum stieg diese Wartezeit bei den unter 18-Jährigen von 134 auf 143 und bei den Erwachsenen von 114 auf 121 Tage. Die Probatorik nutzt eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, um eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Erst daran schließt sich die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an.

Das zeigt, dass immer weniger freie Therapieplätze zur Verfügung stehen und die Patientinnen und Patientinnen immer länger hingehalten werden müssen“, sagt Staub. „Der Bedarf wird immer größer, was unter anderem mit den unterschiedlichsten Krisen in der heutigen Zeit zusammenhängt. Auf der anderen Seite steigt die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die dies abfangen könnten, nicht an.“

Bedarfsplanung muss an Versorgungsrealität angepasst werden

Man kann jedoch nicht von einem Psychotherapeutenmangel analog dem Ärztemangel sprechen. Zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möchten sich gerne niederlassen. Dem schiebt die Bedarfsplanung aber einen Riegel vor. In ihr ist geregelt, wer sich in welchen Gebieten niederlassen darf. Sind alle Sitze vergeben, sind Neuniederlassungen nicht möglich. „Hier wird immer noch mit einem Instrument gearbeitet, das Anfang der 1990er-Jahre in Kraft getreten und seither nicht verändert worden ist“, betont Staub. „Die Bedarfsplanung bildet die heutige Versorgungsrealität überhaupt nicht mehr ab. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz in der ambulanten Versorgung rund 200 psychotherapeutische Sitze.“ Um gerade im psychotherapeutischen Bereich mehr Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen, müsse die Bedarfsplanung grundlegend reformiert werden.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier