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Gesundheit

Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!

Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

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Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls & Ickenroth in Montabaur
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MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.

Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.

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In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.

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In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.

Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.

Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen.  Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt

Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.

Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: „Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen„, teilt einer der Kläger mit.

Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.

Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.

Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK

Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.

Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.

Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK

Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.

Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.

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Gesundheit

Nastätter Paulinenstift hat ein neues Angebot für Herzpatienten

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NASTÄTTEN Wer Herzprobleme hat, kann ab sofort im Paulinenstift wie in einer Facharztpraxis behandeln werden. Möglich macht dies eine sogenan­nte Ermächti­gungsambulanz für Kardiologie, die Dr. med. Hanno Wilhelm Verheggen besitzt. Der Facharzt für Innere Medizin ist Leitender Oberarzt in der Klinik für Innere Medizin am Paulinenstift und bietet in der Ambulanz ein umfassendes Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leis­tungen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen an. Beispiele sind: Ultraschall­untersuchung an Herz oder Halsschlagader, Belastungs-EKG, die Prüfung von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und CRT-Systemen oder die Elektrische Kardioversion bei Vorhofflimmern. Die Expertise von Dr. med. Hanno Verheggen reicht bis hin zur Implantation von Kammerschritt­machern. Herzkatheteruntersuchungen werden in Verbindung mit dem Ev. Stift St. Martin in Koblenz angeboten.

Ermächtigungsambulanz in der Kardiologie ermöglicht direkte Behandlung

Die Ambulanz steht allen Kassen- und Privatpatienten täglich von 10 bis 14 Uhr zur Verfügung. Benötigt wird eine Überweisung vom Hausarzt. Falls vorhanden, sollten relevante Unterlagen sowie ein aktueller Medika­men­tenplan mitgebracht werden. Eine Anmeldung ist über die Online-Terminierung auf der Homepage möglich.

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Die Ambulanz arbeitet auch eng mit allen niedergelassenen Ärzten der Region zusammen. Ein besonderer Vorteil ist die Verzahnung mit dem Krankenhaus. Dies ermöglicht die schnelle stationäre Aufnahme von Schwerstkranken sowie die Durchführung spezieller Leistungen wie elektrische Kardioversion oder Schrittmacher-Implantationen“, erläutert Dr. med. Hanno Wilhelm Verheggen. Die neue Ermächtigungsambulanz im Paulinenstift stellt eine wichtige Ergänzung zur kardiologischen Versorgung in der Region dar und bietet Patienten mit Herzproblemen eine fachärzt­liche Behandlung auf hohem Niveau.

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Gesundheit

Dr. Esther Jacobi wird neue Chefärztin und ärztliche Direktorin in den Psychiatrien in Lahnstein und Saffig

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Foto: BEN Kurier
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LAHNSTEIN Zum 1. Juli 2025 übernimmt Dr. Esther Jacobi die Position der Ärztlichen Direktorin und Chefärztin der psychiatrischen Fachkliniken in Saffig und Lahnstein. Dr. Jacobi bringt langjährige Erfahrung in der psychiatrischen Versorgung mit. Bereits in der Vergangenheit war sie mehrere Jahre als Oberärztin in der Fachklinik der Barmherzigen Brüder in Saffig tätig. Zuletzt leitete sie als Chefärztin die psychiatrischen Abteilungen in der Kliniken Marienhaus in Neuwied und Waldbreitbach.

»Mit Dr. Jacobi gewinnen wir eine fachlich versierte und menschlich sehr geschätzte Führungspersönlichkeit für unsere psychiatrischen Fachkliniken. Ihre Rückkehr erfüllt uns mit großer Freude, und wir sind überzeugt, dass sie den eingeschlagenen Weg mit Kompetenz, Empathie und Weitblick fortsetzen wird«, betonen Frank Mertes und Jérôme Korn-Fourcade, Regionalleiter der BBT-Region Koblenz-Saffig.

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Dr. Jacobi tritt die Nachfolge von Privatdozent Dr. Arian Mobascher an, der die BBT-Gruppe zum 30. Juni 2025 verlassen wird, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu widmen. PD Dr. Mobascher war viele Jahre am Standort St. Elisabeth Lahnstein tätig und war zuletzt als Ärztlicher Direktor und Chefarzt der psychiatrischen Fachkliniken in Saffig und Lahnstein zuständig.

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»Wir danken PD Dr. Mobascher für seinen engagierten und insbesondere am St. Elisabeth Lahnstein, langjährigen Einsatz. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute und Gottes Segen«, so die Regionalleiter weiter.

Die Fachklinik der Barmherzigen Brüder Saffig und die Fachklinik St. Elisabeth Lahnstein stellen insgesamt 125 stationäre und 35 tagesklinische Plätze zur psychiatrischen Versorgung der Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die BBT-Gruppe ist mit rund 100 Einrichtungen, über 16.000 Mitarbeitenden und ca. 900 Auszubildenden einer der großen christlichen Träger von Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen in Deutschland. Zur BBT-Region Koblenz-Saffig gehören das Katholische Klinikum Koblenz – Montabaur, die Barmherzigen Brüder Saffig und das St. Elisabeth Lahnstein mit insgesamt rund 3.500 Mitarbeitenden.

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Gesundheit

Carina Ecker übernimmt Leitung des Sozialdienstes der Fachkliniken in Lahnstein und Saffig

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LAHNSTEIN Der Sozialdienst in den psychiatrischen Abteilungen des St. Elisabeth Lahnstein und der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Saffig hat mit Carina Ecker eine neue gemeinsame Leitung. Nach ihrem Studium in den Bereichen Pädagogik und Erziehungswissenschaften arbeitete sie zunächst im Bildungsbereich als Trainerin und Jobcoach. Seit 2021 ist Ecker im Sozialdienst der psychiatrischen Abteilung des St. Elisabeth Lahnstein tätig. Der Sozialdienst begleitet und berät Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, insbesondere in akuten Krisensituationen. Zu den Aufgaben gehören die Sicherung sozialer Stabilität, die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und das Entlassmanagement.

Carina Ecker freut sich in ihrer neuen Position auf die Herausforderung, eine standortübergreifende Steuerung und Koordination des Teams zu gewährleisten. Ihr Ziel ist es, durch transparente Kommunikation und einheitliche Konzepte die Qualität der Arbeit zu sichern und weiter voran zu bringen. Durch regelmäßige Teamsitzungen und die Einführung gemeinsamer Standards möchte sie die Vernetzung beider Standorte zukünftig noch stärker fördern. „Mit ihrer fundierten Erfahrung und ihrem Engagement wird Frau Ecker wesentlich dazu beitragen, unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken und die anstehenden Aufgaben erfolgreich umzusetzen“, zeigt sich Erik Hau, Direktor Unternehmenskultur, überzeugt.

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Die Fachkliniken in Saffig und Lahnstein sind Teil der BBT-Region Koblenz-Saffig und bilden mit 125 stationären und 35 tagesklinischen Plätzen ein gemeinsames, psychiatrisch-psychotherapeutisches Behandlungsangebot. Weitere Informationen finden sich unter www.bb-saffig.de bzw. unter www.st-elisabeth-lahnstein.de.

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