Gesundheit
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben.

MONTABAUR Auf dieses Signal dürften zahlreiche Beschäftigte in der Pflege gewartet haben. Der Rechtsanwalt Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth in Montabaur konnte einen großen Erfolg für seine fünf Mandanten verbuchen. Diese hatten gegen die ergangenen Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt.
Die Pflegekammern in Deutschland sind sehr umstritten. Grund ist die Zwangsmitgliedschaft und der Pflichtbeitrag. Niedersachsen hat das Projekt eingestampft. In Bayern wurde die Pflichtzugehörigkeit zur Pflegekammer ausgesetzt. Außer in Rheinland-Pfalz, soll es nur in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer geben. Aufgrund von massiven Protesten, wurde die Wahl bis Ende des Jahres zurückgestellt. Die Gewerkschaft Verdi sieht sogar das Fehlen einer demokratischen Legitimation für eine mögliche Pflegekammer.
In Rheinland-Pfalz ist die Errichtung der Pflegekammer im Jahr 2015 ebenso heftig umstritten. Während die Pflegekammer sich damit rühmte, dass die Wahlbeteiligung bei 43% gelegen haben soll, wird dieses vom Bundesverband der freien Kammern ganz anders gesehen. Um damals überhaupt abstimmen zu dürfen, ob man eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz haben wollte, musste man sich zwangsregistrieren. Lediglich 55% der Wahlberechtigten taten dieses. Und davon gingen lediglich 43% wählen. Somit dürften gerade einmal etwa ein Viertel der tatsächlichen Wahlberechtigten abgestimmt haben. Repräsentativ sieht anders aus.
In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es primär um einen spannenden Angriffspunkt durch den Rechtsanwalt Robert Schneider. Neben dem Geschäftsführer der Landespflegekammer Moritz, wurde auch eine enge Mitarbeiterin von ihm befragt. Hierbei ging es primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Dieser müsste laut dem Verwaltungsgericht mit Wahrheit und Klarheit erklärt werden. Primär darf es keine unzulässige Vermögensanhäufung geben.
Doch genau dieses ist wohl geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Laut der Mitarbeiterin, soll es bei der *Vertreterversammlung (*ähnlich Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen.
Vereinfacht: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte um die Aufgaben zu erfüllen. Der vorsitzende Richter unterbrach die Sitzung und fragte die Vertreter der Landespflegekammer, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich einen Urteilsspruch haben möchten. Nach einer etwa halbstündigen Beratung, zog die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück.

Sie haben erfolgreich gegen die Pflegekammer geklagt
Denn ein Gerichtsurteil wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Hinweis des Richters im Sinne der Kläger ergangen. Doch was hat das jetzt zu bedeuten? Können nun alle Pflegenden klagen? Das ist nicht so einfach. Die Widerspruchsfrist für ergangene Bescheide beträgt in der Regeln nur einen Monat. Dennoch sind bis heute noch nicht alle Mitarbeiter in der Pflege erfasst und haben noch gar keinen Bescheid erhalten. Diese haben natürlich die Möglichkeit Widerspruch gegen einen künftigen Bescheid zu erstellen. Auch wer jetzt einen neuen Bescheid für aktuelle oder zurückliegende Zeiten bekommt, kann widersprechen. In der Regel dürfte es dann einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geben, mit dem man sich an das Verwaltungsgericht wenden kann. Die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht aussehen im Hinblick der unzulässigen Vermögensanhäufung.
Viele der der Pflegenden wehren sich gegen die Zwangsmitgliedschaft. Sie sehen vielfältig keinen Nutzen in der Kammer. Eine Klage auf die Abschaffung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz dürfte wenig Erfolg haben. Mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigten die Legalität der Pflegekammer. Aufgeben möchten die Gewinner aus dem Prozess nicht. Sie wollen weitermachen: “Es wird Zeit, dass alle aus der Pflege einmal auf die Straße gehen. Eine richtige Wahl hat es ja nie gegeben. Wer sich nicht zwangsregistrieren wollte, war ausgeschlossen. Meistens waren es ja die Befürworter. Warum eine Wahl in den Krankenhäusern etc. nicht gemacht wurde, ist unklar. Da hätte es wohl eine schallende Wahlniederlage für die Pflegekammer gegeben. Sie wollten nicht die ehrliche Meinung der Menschen wissen“, teilt einer der Kläger mit.
Sie werden weitermachen und sehen diesen Erfolg als Zwischenschritt. Sie sehen in erster Linie einen Selbstzweck in der Pflegekammer. Vertreten fühlen sie sich dadurch nicht und das ist nachvollziehbar. Erst kürzlich verkündete der Gesundheitsminister Lauterbach, dass es den zweiten Corona-Bonus geben wird. Ausgeschlossen davon sind zum Beispiel Mitarbeiter in der Psychiatrie, nicht-examinierte Pflegende, Reinigungskräfte usw. Gerade diese Menschen waren unmittelbar der Gefahr des täglichen direkten Kontaktes mit möglicherweise Corona-Infizierten unterworfen. Protest? Den gab es von der Pflegekammer aber sehr verhalten. Es hätte einen Aufschrei geben müssen und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können um die Zwangsmitglieder zu vertreten. Doch soweit kam es nicht. Die Vize-Präsidentin Andrea Bergsträßer äußerte sich in einer Pressemitteilung dahingehend, dass dieser Schritt inakzeptabel wäre und eine Polarisierung in den Berufsgruppen durch Ausgrenzung schaffen würde. Auch die Steuer- und Sozialabgabepflicht wurde bemängelt.
Doch wie wenig Einfluss diese Pflegekammer offensichtlich hat, zeigt sich an diesem sensiblen Thema. Eine Gewerkschaft wie Verdi wäre bei einer solchen Geschichte mit seinen Mitgliedern auf die Straße gegangen. Was hätte das für einen Aufschrei gegeben? Da wäre es um soziale Ungerechtigkeit gegangen. Doch die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz? Ein laues Lüftchen. Mehr nicht. Eine Protestnote reicht bei der Vertretung von Zwangsmitgliedern anscheinend aus.
Geschäftsführer der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist Matthias Moritz. Dieser betreibt seit längerer Zeit mit dem Verwaltungsvorsitzenden Pflegekammer Florian E. rund 14 florierende Corona-Testzentren, die Millionen an Umsätze erwirtschaftet haben.

Quelle: BFFK
Kein schlechter Zuverdienst im Hinblick auf die eher weniger gut bezahlten Jobs in der Pflege. Dabei hat dieses eine durchaus andere Konsequenz. Sowohl der Geschäftsführer und der Abteilungsleiter sind im Hauptberuf für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz tätig. Im April 2021 sollen sie laut dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (BFFK), die Firma resQM gegründet haben. Unter dem Namen Testeval soll es eine umfassende aktive gewerbliche Tätigkeit gegeben haben. Neben den eigenen Testzentren sollen sie auch beim Aufbau von Teststationen geholfen und Softwarelösungen angeboten haben. Das alles natürlich entgeltlich. Beschäftigt sein sollen in den Testzentren zwischen etwa 20 bis 30 Mitarbeiter. Wie diese intensive Tätigkeit und Organisation mit der hauptberuflichen Arbeit bei der Pflegekammer vereinbar war, ist unklar. Dabei geht es aber auch um die Art der Kontrolle und Abhängigkeit. Während ein Geschäftsführer einem Verwaltungsvorsitzenden beruflich vorangestellt ist und Weisungen geben kann, dürfte im Gegenzug bei Verfehlungen des Geschäftsführers auch ein Verwaltungsvorsitzender tätig werden.
Bei einer solchen geschäftlichen engen Zusammenarbeit kann dieses durchaus schwierig werden. Von einem gesunden hierarchischen beruflichen Abstand kann kaum eine Rede sein. Laut dem Präsidenten der Pflegekammer wäre die Geschäftstätigkeit des Geschäftsführers im Nebenberuf ordentlich angezeigt worden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gäbe es keinen Grund diese zu untersagen.
Für die Pflegekammer gibt es ein weiteres Problem. Die Zwangsmitglieder verweigern schlichtweg die Zahlung. Während es 2016 noch 8377 Zahlungsverweigerer gab, sollen es 2020 schon 18895 gewesen sein. Das bedeutet rund 5,5 Millionen an Außenständen.

Quelle: BFFK
Eintreiben ist dabei nicht einfach. Nahezu 45% der Zwangsmitglieder leisten keine Zahlungen doch mit der einer möglichen Eintreibung stünde die Pflegekammer möglicherweise vor einem weiteren Problem: Die Betriebsmittelrücklage würde erneut steigen und es ergäbe sich möglicherweise eine weitere unzulässige Vermögensanhäufung gegen die Mitglieder klagen können.
Und nun? Nach dem Erfolg vor Gericht gegen die Pflegekammer werden die Zwangsmitglieder aufhorchen. Eine Klagewelle nach Beitragsbescheiden könnte die Konsequenz sein. Wir bleiben an dem Thema dran.
Gesundheit
Neue Kraft tanken beim Caritas-Oasentag: Auszeit für Angehörige von Menschen mit Behinderung

WESTERWALD/RHEIN-LAHN „Lasten ablegen – aufatmen und neue Kraft tanken“, lautet wieder das Motto beim diesjährigen Oasentag, zu dem Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung eingeladen sind. Gastgeber beim Oasentag 2023 sind der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn, das Referat „Seelsorge für Menschen mit Behinderung im Bistum Limburg“ sowie die DACB (Diözesanarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe). Er findet statt am Samstag, 3. Juni, von 8.30 bis 17 Uhr im Familienferiendorf in Hübingen.
Vielen Eltern behinderter (auch erwachsener) Kinder fällt es schwer, sich dem Alltag zu entziehen. Sie fühlen sich häufig unter Druck und nicht selten überschreiten sie die Grenzen der eigenen Belastbarkeit. „Der Oasentag soll dabei helfen, einmal den Alltag hinter sich zu lassen, gemeinsam mit anderen neue Kraft zu schöpfen und Erfahrungen auszutauschen“, erläutert Rainer Lehmler, Referent für Gemeindecaritas beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn, Sinn und Zweck der Veranstaltung.
Das Familienferiendorf Hübingen liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung und bietet dank barrierefreiem Zugang den geeigneten Rahmen für diesen Oasentag. Begleitet werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den gesamten Tag über von Ingrid Rössel-Drath, Referentin Angehörigenvertretung in der Pflege und Behindertenhilfe beim Caritasverband für die Diözese Limburg, sowie Rainer Lehmler vom Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn. Mit einem gemeinsamen Frühstück geht es um 8.30 Uhr im Speisesaal des Familienferiendorfes los. Danach sind die Teilnehmer eingeladen, ihre Lasten abzulegen und einen Neuanfang zu wagen, und nach dem Mittagessen geht es ab 14 Uhr mit verschiedenen kreativen Workshop-Angeboten weiter. Nach einem spirituellen Abschluss (16 Uhr) steht schließlich ein offener Ausklang bei Kaffee und Kuchen für die Oasentag-Teilnehmenden auf dem Programm.
Für Angehörige mit Behinderung wird eine kostenlose inhaltliche Freizeitgestaltung durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Ein Kostenbeitrag in Höhe von 15 Euro pro Erwachsenem bzw. 10 Euro pro Kind/Jugendlichem unter 18 Jahren schließt Verpflegung und Getränke bereits ein.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um baldige Anmeldung gebeten, Anmeldeschluss ist der 22. Mai. Weitere Infos und Anmeldungen bei Rainer Lehmler, Caritas-Zentrum, Philipp-Gehling-Straße 4, in Montabaur, Telefon 02602/160669, E-Mail: rainer.lehmler@cv-ww-rl.de.
Gesundheit
Defibrillator-Einweisung im Rathaus in Gutenacker

GUTENACKER Am 24.03.2023 zeigte Dominik Richter (Bereitschaftsleiter DRK OV Katzenelnbogen) den Teilnehmern in einem Lehrgang den Umgang und die Handhabung mit einem Defibrillator auch AED genannt. Sehr ausführlich erklärte Herr Richter warum ein AED eingesetzt werden kann.
Bei der Defibrillation wird ein elektrischer Schock (oft als Gegenschock bezeichnet) verwendet, um ein stillgestandenes Herz wieder zu starten oder um einen unregelmäßigen Rhythmus kurzzeitig zu stoppen, damit das Herz dann wieder normal schlagen kann. AEDs sind für Personen ohne medizinische Notfallausbildung konzipiert. Wenn Sie jemanden sehen, der Anzeichen eines Herzstillstands aufweist, rufen Sie sofort die 112 an und lassen jemand den nächsten AED suchen. Führen Sie sofort eine Wiederbelebung durch, bis der AED verfügbar ist.
Im Anschluss an den theoretischen Teil der AED-Einweisung durften die Teilnehmer einen Defibrillator anwenden und Maßnahmen zur Wiederbelebung durchführen.

Defibrillator-Einweisung im Rathaus in Gutenacker
Nachdem alle praktisch mit dem AED geübt hatten , bedankte sich der Ortsbürgermeister Udo Meister bei Herr Richter für die interessante und ausführliche Defibrillator-Einweisung (Pressemitteilung: Udo Meister, Ortsbürgermeister in Gutenacker).
Gesundheit
Hoffen bis zum Schluss: Demo für den Erhalt der Paracelsus-Klink in Bad Ems!

BAD EMS Rund 140 Demonstranten folgten dem Aufruf der 1. Beigeordneten des Kreises Gisela Bertram, dem Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und dem Band Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel. Auf dem Parkplatz vor der Paracelsus-Klinik protestierten die Anwesenden, gegen die mögliche Schließung des Krankenhauses. Nach dem sich der die Hufeland-Klinik aus dem Interessenten-Rennen verabschiedet hatte, bleibt nun nur noch die Hoffnung auf das bürgernahe Krankenhaus mit der gGmbH. Ob diese jedoch erfüllt werden kann, bleibt abzuwarten.
Aufgeben möchte man jetzt noch nicht. Der Bundestagsabgeordnete Josef Oster hat sich schriftlich an den Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewendet und auf die schwierige Situation hingewiesen. In der kommenden Woche wollen die erste Beigeordnete Gisela Bertram, der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und der Stadtbürgermeister Oliver Krügel bei der Landesregierung in Mainz vorsprechen und gleichzeitig für die mittlerweile gegründete gemeinnützige GmbH werben.
Die Problematik ist klar: Die neu gegründete Gesellschaft mit Dr. Krausbeck als Geschäftsführer benötigt eine Anschubfinanzierung. Mit 25.000 Euro Stammkapital ist die Sicherheit für das Land gering. Und besonders zum beginn werden Millionen benötigt für die Aufrechterhaltung des Betriebes. Denn zunächst dauert es einige Zeit, bis fällige Krankenhausrechnungen bezahlt werden. Diese Zeit muss überbrückt werden.
Ob das Land Rheinland-Pfalz auf den Zug aufspringen wird und das Experiment »bürgernahes Krankenhaus« unterstützen wird, bleibt abzuwarten. Dazu sagte Gisela Bertram anmerkend: »Wer nicht kämpft, hat schon verloren.« Wohl wahr.
Für die 270 Beschäftigten rennt die Zeit davon. Schon in Kürze dürften die Kündigungen seitens der Paracelsus-Kliniken in ihren Briefkästen liegen. Einige Chirurgen aus dem Haus sollen sich bereits um neue Arbeitgeber in anderen Krankenhäusern bemüht haben. Ob die Angestellten des Hauses weiter abwarten, ist fraglich. Gutes Fachpersonal wird in anderen Krankenhäusern dringend benötigt. Bewerber laufen offene Türen ein. Schwierig wird es jedoch für Hilfskräfte und jene, welche bereits eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Sie werden unter Umständen die großen Verlierer sein, wenn es die gemeinnützige Gesellschaft mit dem bürgernahen Krankenhaus nicht geben sollte.
Und eines wurde heute auch klar. Nur knapp über 140 Personen folgten dem Aufruf zur Demonstration gegen die Schließung des Krankenhauses am Bad Emser Standort. Während der Aufschrei in den sozialen Medien durchaus präsent wahrgenommen wurde, war das Interesse am direkten Protest erstaunlich gering. Es gibt jedoch einen engen Schulterschluss zwischen der Politik, den Angestellten und Protestierenden. Einen solchen parteiübergreifenden Konsens erlebt man sonst eher selten.
Nun gilt es den Strohhalm aufzugreifen und die letzte Hoffnung, bevor das Schiff untergehen könnte, nicht zu verlieren. Und diese heißt dem Konzept von Dr. Reisinger, Dr. Krausbeck und Frau Dir. Simons einmal eine Chance zu geben, denn diese hatten sie bisher nicht erhalten. Und es bedeutet auch, dass sich die Porterhousegruppe mit dem verantwortlichen Felix Happel endlich einmal einlenkt im Sinne des Gesundheitsstandortes Bad Ems. Immerhin tragen diese die Hauptverantwortung für den möglichen Untergang des Krankenhauses. Nur wenn all dieses gelingt und ein ernsthafter Wille da ist, gibt es den berühmten Funken Hoffnung, der zu einer Flamme werden kann. Ansonsten wird diese nun endgültig erlöschen.
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