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Leserbriefe

LESERBRIEF: Bettendorfs ehemaliger Wehrführer Werner Witzky zeigt sich enttäuscht

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LESERBRIEF: Bettendorfs ehemaliger Wehrführer Werner Witzky zeigt sich enttäuscht (Archivbild).

BETTENDORF/LESERBRIEF Liebe Ben Kurier Leser, in den letzten Wochen musste ich leider erleben, wie leicht man doch in eine Ecke gestellt wird, wo man sich selbst nicht sieht. In meiner Eigenschaft als ehemaliger Wehrführer hatte ich wohl auch etwas unbedarft einen Facebook Post gesetzt, indem ich meine Meinung zu einer Regelung nur anschließend erläutert wollte. Im Vorfeld hatte ich bereits intern argumentiert und mich dann der Anweisung des Dienstherrn gebeugt, dass die 2 G Regelung überall einzusetzen ist. Dieser Post war dann Auslöser einer Hetzkampagne, so habe ich es empfunden, gegen meine Person.

Zuerst werde ich von Mitgliedern, darunter der erste Beigeordnete der Ortsgemeinde, massiv wegen eines Impfaufrufes kritisiert. Dann werde ich von der Wehrleitung kritisiert, weil ich mich für eine Sonderregelung für kleine Einheiten (3G Regelung anstatt 2G Regelung)einsetze, die nach Auskunft der ADD möglich gewesen wäre. In einer Zeitung wurde gar geschrieben, ich hätte einen Feldzug gegen die VG Regelung geführt. Völlig übertrieben. Ich war nur anderer Meinung und habe zu meiner Meinung gestanden, dachte sowas wäre in einer freiwilligen Feuerwehr möglich.

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Höhepunkt war, dass man eine Dienstversammlung meiner Einheit durchgeführt hat und nicht Mal bereit war diese um einen Monat zu verschieben. Dieser eine Monat hätte mir u.a. Gelegenheit gegeben mit den Mitgliedern einzelnen zu reden und an der DV teilzunehmen. Und diese Organisation legt auf den Begriff Kameradschaft soviel Wert. Laut Internetrecherche ist Kameradschaft eine soldatische Tugend, die ein hohes Maß an Solidarität ausdrückt. Ist es solidarisch eine Versammlung durchzuführen, ohne dass der Betroffene anwesend ist. Ist es solidarisch in dessen Abwesenheit über ihn zu reden oder gar zu urteilen? Ist es solidarisch an dem Abend zu schweigen um hinterher nur sagen zu können: “ich habe nichts gegen Dich, ich habe es mir nur angehört”?

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Dass an dem Abend dann eventuell ein verzerrtes Bild entstand, ist wohl wahrscheinlich. Über den Verlauf der Dienstversammlung (DV) wurde ich bis heute nicht durch den Dienstherrn offiziell umfassende informiert.

Ich habe damals das Amt des Wehrführers in meiner Heimatgemeinde wohl aus falschen Pflichtgefühl angenommen.  Unter anderen wurde ich von dem damaligen Fördervereinsvorsitzenden und heutigen Ortsbürgermeister dazu animiert.

Leider hatte ich schon bald den Eindruck, dass ich nur eine Notlösung bin und einige Mitglieder (auch örtliche Funktionsträger) meinten, sie wüssten eh alles besser. Insbesondere nachdem ich den Gruppenführerlehrgang an der Feuerwehrschule absolviert hatte und einiges ändern wollte.

Richtig harmonisch war das leider selten. Trotzdem gelang es mir eine funktionierende Einheit aufzubauen, die sogar an der Ahr im Einsatz war. Ich bin in Bettendorf aufgewachsen und dachte eigentlich, dass die Mehrzahl der Menschen mich mögen und mich unterstützen.

Zumindest viele in der Feuerwehr offensichtlich nur solange, solange ich in ihrem Sinne handele. Diese Erkenntnis hat mich schon schockiert. Nach der besagten Dienstversammlung habe ich daher meine Konsequenzen gezogen und werde mein ehrenamtliches Engagement in Bettendorf deutlich reduzieren. Persönlich bin ich schon sehr enttäuscht.

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  1. Romy

    2. Februar 2022 at 8:07

    Es ist eine Schande, wie mit Ehrenbürgen umgegangen wird. Das zeigt leider wieder den Reifegrad unserer Gesellschaft!
    Großen Respekt habe ich vor Herrn Wytzki vielen Dank für den Mut und ihren Einsatz.
    Sie haben genau richtig gehandelt.
    Coronamasnahmen spiegeln genau unsere Probleme in der Gesellschaft.
    Selber denken ist zu anstrengend.
    Die Sinnlosigkeit dieser Regeln wird nich in Frage gestellt und das ist krank.
    Alles gute für Herrn Wytzki machen Sie so weiter es gibt noch mehr gute Menschen.

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Leserbriefe

Offener Brief: Thomas Günther aus Nierstein sieht geplante Bettensteuer in Bad Ems kritisch

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BAD EMS Folgender Leserbrief erreichte die Redaktion vom BEN Kurier: Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Krügel, lieber Oliver, ich habe soeben die Satzung bekommen, die am 31.10. verabschiedet werden soll.  Ich bin schon ein wenig überrascht über einige Punkte, die in der Beherbergungssteuer-Satzung genannt sind.

–          §  4  Steuersatz:  2,9 %  –  warum nimmt man nicht eine gerade Zahl (von mir aus auch 3 %)? Hat man sich davor gescheut und meint, damit die Leute besänftigen zu können? Zum Rechnen ist das extrem ungünstig!

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–          § 8 Steueraufsicht und Außenprüfung und § 12 Datenspeicherung, Datenverarbeitung:  In keiner der mir vorliegenden Satzungen von Bettensteuern wird das so dramatisch aufgeführt wie hier in Bad Ems. Misstraut man seinen eigenen Beherbergungsbetrieben?

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Diese Paragraphen werde ich auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen, wie bereits in der Versammlung angekündigt. Nach meiner bisherigen anwaltlichen Auskunft wird mir geraten, das  vor Gericht klären zu lassen, da dies rechtlich mehr als fraglich ist.  In diesem Zusammenhang werde ich auch den Punkt Finanzamtabfrage wie schon in der Versammlung angekündigt rechtlich prüfen lassen.  Da wir unsere Ferienwohnung nur ca. 10-mal im Jahr vermieten, weil sie sonst von uns selbst genutzt wird, finde ich eine solche Satzung gerade auch für kleine Betriebe eine Zumutung.

Dies ist keine positive Motivation für Beherbergungsbetriebe, sich für die Stadt einzusetzen, zumal, wie von mir auf der Versammlung angedeutet, es großen Nachholbedarf von Seiten der Stadt in Punkto Kuranlagen, Sauberkeit und Kur- und Touristenangebote gibt. So müssten zum Beispiel die Römerquelle und Kuranlage auf Vordermann gebracht werden und endlich das Projekt Wasserturm in Angriff genommen werden. Besonders das Areal um den Wasserturm und um das Statistische Landesamt ist in einem sehr schlechten Zustand! Ein weiteres Beispiel wäre der Bahnhof.

Dies hört man leider auch immer wieder von Gästen. Meiner Meinung nach, der ich selbst 20 Jahre lang Stadtbürgermeister einer Stadt in Rheinland-Pfalz war, ist dies der falsche Weg. Zuerst muss man eine Stadt attraktiv für Gäste machen, ehe man anfängt, Gebühren zu erheben.

Man sollte sich auch einmal in einen Gast hineinversetzen, der jetzt eine Kurtaxe bezahlt von ca. 2 € pro Tag (wobei die Frage noch zu klären ist, ob überhaupt eine Kurtaxe in Bad Ems noch genommen werden darf, da die Voraussetzungen für Kureinrichtungen fehlen)

und der jetzt zusätzlich eine Bettensteuer zu entrichten hat. Dadurch kommt man schnell auf einen Betrag von 5 bis 6 € pro Tag – das ist schon eine Menge Geld. Da kann sich der Gast zu Recht fragen, was er dafür tatsächlich geboten bekommt!

Gerade weil Bad Ems jetzt Weltkulturerbe ist, sollte man touristisch darauf aufbauen und konsequent die Stadt attraktiver machen.  Dies schreibe ich bewusst vor der Stadtratssitzung, damit man darüber noch einmal nachdenken kann.  Mit lieben Grüßen,  Thomas Günther

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LESERBRIEF: Gedanken zur Verbandsbürgermeisterwahl in Aar-Einrich

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AAR-EINRICH Hab mir mal Gedanken über unseren zukünftigen VG-Bürgermeister gemacht. Die kommunale Verwaltung ist das Herzstück der Verbandsgemeinde. «Politik findet in Mainz, Berlin und im TV statt», hat mir kürzlich ein Zeitgenosse erklärt. Da ist was dran! Eine kleine, aber wesentliche Tatsache übersieht er dabei glatt. Nämlich, dass sich Kommunalpolitik und damit die Tätigkeit des Dienstleisters Verwaltung unmittelbar und direkt auf ihn selbst auswirkt. Kommunalpolitik ist das, was uns alle unmittelbar betrifft, weil sie von uns und für uns Bürger vor der eigenen Haustür betrieben wird! (mehr …)

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Alexander Lorch ist NICHT Harald Gemmer 2.0, sondern Alexander Lorch 1.0

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AAR-EINRICH Kommunalwahlen sind Personenwahlen, daher spielt ein Parteibuch nur eine untergeordnete Rolle. Was zählt und entscheidet, ist die Person und das was sie anzubieten hat bzw. an Fähigkeiten für das entsprechende Amt mitbringt! Einen Harald Gemmer gibt es nur einmal!

Viele Jahre hat er die Geschicke der VG Katzenelnbogen erfolgreich geleitet. Dafür gebührt ihm unser aller Respekt, größte Anerkennung und Dank. Den Übergang zur
neuen VG Aar-Einrich hat er begleitet, stellt jedoch im Oktober 2022 seinen Posten als VG Bürgermeister zur Verfügung. Alexander Lorch hat seine Kandidatur auf das Amt des Verbandsgemeindebürgermeisters der VG Aar-Einrich bekanntgegeben, um zu gestalten, anzupacken und eine positive Weiterentwicklung der VG Aar-Einrich voranzutreiben und nicht um in die Fußstapfen von Harald Gemmer zu treten.
(mehr …)

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