Politik
Kommunalaufsicht: CDU Bad Ems darf Stadtwappen und Amtstitel bei Bürgerbefragung nicht nutzen!
BAD EMS Wie auch in anderen Kommunen, finden sich immer mehr Wahlwerbungen der verschiedenen Parteien. Für Amtsträger, wie zum Beispiel einen Stadtbürgermeister, gilt eine besondere Neutralitätspflicht. Zuletzt erschien in einer Ausgabe einer Heimatzeitung und in den sozialen Medien eine Bürgerumfrage der CDU mit dem Titel: »Weil Deine Meinung zählt.« In einem weißen Balken darunter der Name Oliver Krügel, Stadtbürgermeister und drei Diagrammbalken mit dem halben Wappen der Stadt Bad Ems.
Öffentlichkeitsarbeit endet dort, wo die Wahlwerbung beginnt.
Doch genau das ist laut der Kommunalaufsicht in Bad Ems unzulässig. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist eine Maßnahme zur Wahlwerbung nicht erlaubt, wenn zugunsten oder zulasten bestimmter politischer Parteien oder Wahlwerber Beeinflussung ausgeübt wird. Öffentlichkeitsarbeit endet dort, wo die Wahlwerbung beginnt. Um eine Chancengleichheit im Wahlkampf zu bewahren, sind Amtsträger verpflichtet, sich neutral zu verhalten.
Laut einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht soll sich der Bad Emser Stadtbürgermeister mit der Verwendung des Stadtwappens und Nennung seines Amtstitels im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage des CDU-Ortsverbandes Bad Ems nicht neutral verhalten haben. Aufgrund der potenziellen Rechtsverstöße geht die Kommunalaufsicht davon aus, dass die Verwendung des Stadtwappens im Rahmen der Bürgerbefragung beseitigt wurde.
Dabei gab es bereits am 12. März im Hauptausschuss eine Diskussion zu diesem und einem sehr ähnlichen Thema. Seit einiger Zeit nutzte die CDU Bad Ems nicht nur das Wappen der Stadt Bad Ems mit CDU Anzeigen, sondern auch das Stadtlogo. Beides soll der CDU am 01. März durch den 1. Beigeordneten Frank Ackermann genehmigt worden sein. Am 04. März meldete sich die Unabhängige Liste (UL BEN) Bad Ems – Nassau bei der der Redaktion des BEN Kurier und teilte mit, dass sie ein soziales Experiment starten will und ebenfalls das Stadtlogo einfügen will, um zu sehen, welche Reaktion von den Parteien kommt. Sie teilten mit, dass sie es keinesfalls begrüßen könnten, wenn mit einem Stadtlogo oder sogar Wappen Parteiwerbung gemacht wird.
Um eine Chancengleichheit im Wahlkampf zu bewahren, sind Amtsträger verpflichtet, sich neutral zu verhalten.
Laut der UL BEN sollen sie kurz nach der Verwendung bereits einen Anruf durch den 1. Beigeordneten der Stadt Bad Ems erhalten haben. Dieser soll sie aufgefordert haben, das Logo zu entfernen. Die ULB BEN will daraufhin auf das Gleichheitsgebot verwiesen haben. Zunächst soll ihnen daraufhin telefonisch die Nutzung erlaubt worden sein und genau das hätte bereits nach gerichtlicher Rechtsprechung ausgereicht, um das Logo verwenden zu dürfen. Wenige Zeit später soll die UL BEN eine schriftliche Aufforderung erhalten haben, in der sie aufgefordert wurden, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Interesse an der Benutzung des Stadtlogos hatten sie jedoch nicht. Im Gegenteil. Nach Aussage der Unabhängigen Liste Bad Ems-Nassau soll es einzig darum gegangen sein, den Verantwortlichen einen Spiegel vorzuführen.
Im Hauptausschuss der Stadt Bad Ems wurde nunmehr auf Vorschlag des Stadtbürgermeister Krügel beschlossen, dass eine Nutzung und Teilnutzung von städtischen Logos und Wappen gänzlich untersagt wird. Im Sinne der Gleichbehandlung würde der CDU Ortsverband ebenfalls auf die Nutzung verzichten. Seitens des Hauptausschuss-Vorsitzenden Oliver Krügel wurde festgehalten, dass sich der CDU Ortsverband an die Regeln gehalten hätte. Dem widersprach die Kommunalaufsicht im Sinne der Neutralitätspflicht des Amtsträgers mit Schreiben vom 13. März und sah durchaus einen Rechtsverstoß, indem der Amtsträger die Neutralitätspflicht mit der Verwendung des Wappens vollzogen hatte.
Dazu teilte der Stadtbürgermeister Krügel mit, dass es nicht die Intention des CDU – Ortsverbands oder seiner Person war zu suggerieren, dass man mit der Nutzung des Wappens im Artikel der Bürgerumfrage die Stadt vertrete oder mit seiner Amtsbezeichnung geworben wurde. Doch genau das ist geschehen. Das Wappen war hälftig deutlich erkennbar und die Bezeichnung Stadtbürgermeister, gegenüberliegend dem CDU-Logo war mit einem weißen Balken zu besseren Darstellung hervorgehoben. Der Stadtbürgermeister teilte weitergehend mit, dass es ihm vielmehr, bei der teilweisen Verwendung des Wappens um die Identifikation mit seiner Heimatstadt geht, zumal seine Amtsbezeichnung im Zusammenhang mit der wörtlichen Aussage, »Weil Deine Meinung zählt“, gesetzt wurde«.
Zwischenzeitlich hat sowohl die CDU Bad Ems das Wappen und Logo, als auch die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau (UL BEN) das Stadtlogo aus den sozialen Medien und Webseiten entfernt.
Politik
Saubere Lösung für die Region: 1,85 Millionen Förderung für Kläranlage Bornich-Weisel
BORNICH-WEISEL „Unsere Gewässer sind durch die allgemeine Erwärmung unter Druck. Um die Wasserqualität unserer Bäche, Flüsse und Seen weiter zu verbessern und die anspruchsvollen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, bedarf es großer Anstrengungen. Große Bedeutung hat hier die Reinigungsleistung der vielen Kläranlagen beim Nährstoff Phosphor. Phosphate düngen unsere Gewässer und fördern das unkontrollierte Algenwachstum mit negativen Folgen für die Qualität des Wassers und den darin lebenden Tieren und Pflanzen.
Katrin Eder: „Reduzierung von Phosphoreinträgen ist wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz“
Mit den anstehenden umfangreichen Anpassungsmaßnahmen zum Phosphorrückhalt auf der Kläranlage Bornich-Weisel leistet die Verbandsgemeinde Loreley einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz“, sagte Umweltministerin Katrin Eder auf der Anlage nahe Bornich.
Dort übergab sie einen Förderbescheid in Höhe von 1,85 Millionen Euro an Verbandsbürgermeister Mike Weiland.
„Wir sind dankbar für die Unterstützung des Landes, denn alle Maßnahmen im Rahmen unserer Wasser- und Abwasserstrategie 2040 müssen finanzierbar bleiben. Alle Unterstützung, die hierbei Kreditaufnahmen mildert, wirkt sich auch positiv auf die Gebühren und Beiträge der Bürgerinnen und Bürger aus“
, zeigte sich Bürgermeister Mike Weiland dankbar.
Mit den bereit gestellten Mitteln wird unter anderem eine Kompaktanlage zur Phosphorelimination installiert und ein Fällmittel-Abfüllplatz neu gebaut. Da durch die Phosphorelimination die Schlammproduktion steigt, wird außerdem ein Nachklärbecken neu gebaut. Zusammen mit den bereits 2022 gewährten Fördergeldern wird das Projekt seitens des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums insgesamt mit einem zinslosen Darlehen von rund 1,9 Millionen Euro und einem Zuschuss von fast 300.000 Euro unterstützt.
Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über den Zukunftsplan 2040 der Verbandsgemeinde Loreley, der mit finanzieller Unterstützung des Landes Investitionen von rund 42 Millionen Euro vorsieht. So sind im Bereich der Abwasserbeseitigung Ausgaben von mehr als 24 Millionen Euro insbesondere für den Ersatz veralteter und energieintensiver Kläranlagen geplant. Bei den veranschlagten Mitteln in Höhe von rund 19 Millionen Euro für Projekte der zukünftigen Wasserversorgung stehen die Kooperation mit anderen Wasserversorgern, der Bau überregionaler Hochbehälter und die Vernetzung von Versorgungsbereichen zur Vermeidung von Insellagen im Vordergrund.
Klimaschutzministerium fördert Umbau und Ertüchtigung der Kläranlage
„Anlagen zur Daseinsvorsorge müssen dauerhaft und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Die Verbandsgemeinde Loreley ist mit ihrem gewaltigen Bauprogramm dabei vorbildlich unterwegs. Gerade im Bereich der Wasserversorgung reagieren die Verantwortlichen vor Ort auf die Folgen des Klimawandels und übersetzen unseren Zukunftsplan Wasser hier in der Region in konkretes Handeln“, betonte Katrin Eder.
„Es ist schön, durch Ministerin Eder eine Bestätigung für unsere Strategien im Bereich der Verbandsgemeindewerke zu erfahren. Das gilt nicht nur für die Investitionen, sondern auch für die interkommunale Zusammenarbeit mit weiteren Nachbarn. Mein Dank gilt aber auch Werkleiter Michael Krämer, der die Vorhaben mit unserem Team so engagiert umsetzt“, so Bürgermeister Mike Weiland abschließend (pm VG Loreley).
Gesundheit
Weichen gestellt: Kreistag setzt Zeichen für den Erhalt des Paulinenstifts
NASTÄTTEN Dass die Sitzung des Kreistags am 9. Dezember keine leichte sein würde, war spätestens beim Blick in die Tagesordnung klar. Die angespannte Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises in Verbindung mit der ungewissen Zukunft des Krankenhauses in Nastätten forderte von allen Fraktionen verantwortungsvolle und zukunftsgerichtete Entscheidungen.
„Für die SPD-Fraktion steht der Erhalt des Krankenhausstandortes Nastätten nicht zur Diskussion. Wir werden alles Nötige tun, um eine Schließung zu verhindern“, so Marco Ludwig in seiner Haushaltsrede. Während über diesen Punkt Einmütigkeit zwischen den Fraktionen herrschte, gab es durchaus Differenzen bei der Frage, ob man zur Sicherstellung der finanziellen Stütze des Krankenhauses auch der von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Kreisumlage von 2% zustimmen würde. Die SPD machte ihrerseits deutlich, einer Erhöhung zuzustimmen, gab sich jedoch auch kompromissbereit.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte jedoch im Vorfeld ein deutliches Zeichen vom Kreistag gefordert, um die finanzielle Stabilität des Kreises zu gewährleisten und den Erhalt des Krankenhauses zu sichern. Dies erhöhte den Druck auf die Entscheidungsträger, eine nachhaltige Lösung zu finden.
Der ursprüngliche Vorschlag einer Erhöhung der Kreisumlage um 2 % führte zu bewegten Diskussionen. Befürworter betonten die Dringlichkeit der Maßnahme, um den Krankenhausstandort Nastätten langfristig abzusichern. Kritiker hingegen verwiesen auf die Belastung der Kommunen, die bereits mit steigenden Ausgaben zu kämpfen haben.
Nach einer hitzigen Auseinandersetzung forderte die CDU-Fraktion in einem Antrag zur Geschäftsordnung das Ende der Debatte, um zur Abstimmung zu kommen, die vermutlich ohne jegliche Erhöhung der Kreisumlage ausgegangen wäre. Nachdem dieser Antrag glücklicherweise abgelehnt wurde, forderte die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, um in internen und interfraktionellen Gesprächen nach einer Kompromisslösung zu suchen. Diese Pause erwies sich als entscheidend: Nach der Wiederaufnahme der Sitzung wurde der gemeinsam beratene Kompromissvorschlag über eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 % eingebracht und schließlich mit breiter Mehrheit beschlossen. „Wir hoffen, dass die ADD diese Erhöhung als deutliches Zeichen wahrnimmt und den Haushalt trotz des großen Defizits genehmigt“, so Marco Ludwig nach der Sitzung.
Ferner wurden weitere wichtige Entscheidungen getroffen: Im Bildungsbereich wurden unter anderem Investitionen in den Ersatzneubau des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen beschlossen; im Bereich Infrastruktur sollen 7,8 Mio. Euro für Straßen und Radwege und 26 Mio. Euro in den Breitbandausbau investiert werden; weitere 1,7 Mio. sollen für Brand- und Katastrophenschutz aufgewendet werden.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde vom Kreistag ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich mit der Optimierung des ÖPNV befassen soll, um hier künftig Einsparungen durch die Streichung unnötiger Leerfahrten und besserer Strukturierung zu erreichen.
„Mit diesem Haushalt ist der Rhein-Lahn-Kreis gut und zukunftsfest aufgestellt. Es freut uns, dass insbesondere unser Vorschlag zur Verbesserung des ÖPNV mit großer Mehrheit des Kreistages beschlossen wurde. Mit dem einstimmigen Beschluss zum Betrauungsakt für das Paulinenstift in Nastätten in der 2. Sitzung des Kreistages in dieser Woche sind wir außerdem einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im Kreis gegangen“, so Fraktionssprecher Manuel Liguori (pm SPD Rhein-Lahn).
Politik
Steht der 160 Jahre alte Bahndamm in Braubach vor dem Kollaps?
BRAUBACH Heinz Scholl, Fraktionssprecher der FBL Braubach und Christian Maxeiner, bahnpolitischer Sprecher der FBL Fraktion hatten am 27.06.2024 eine Akteneinsicht bei der DB InfraGO zum Bahndamm in Braubach durchgeführt. Dort kamen einige Widersprüche zum Vorschein. Beispielsweise angeordnete zustandsbedingte Geschwindigkeitsreduzierungen, die später nicht umgesetzt wurden, sowie über die Jahre immer bessere Zustandsbeurteilungen, ohne dass ernsthaft saniert wurde. Weiter vermissten wir Unterlagen zu statischen Prüfungen und Berechnungen, die bescheinigen, dass der sichere Betrieb bei einer Belastung von 496 Zügen täglich gewährleistet ist. Letzteres ist die tägliche Zahl der Züge, die laut dem Bundesverkehrsministerium auf der Strecke aktuell möglich seien.
Verweigerte Auskunft zum statischen Zustand des Bahndamms
Maxeiner hatte daraufhin am 04.11.2024 eine erneute Akteneinsicht beantragt, diesmal mit Fokus auf statische Dokumente und den fraglichen Zustand des Oberbaus, der zwar schon häufig seitens der lokalen Vertretung der DB InfraGO zur Sanierung als Bedarf angemeldet wurde, was von höherer Stelle aber immer wieder konsequent wegen mangelnder Kapazitäten abgelehnt wurde.
Statt nun alle Zweifel auszuräumen und Dokumente offenzulegen, die bescheinigen, dass alle statischen Prüfungen ordnungsgemäß und ohne resultierende Bedenken durchgeführt wurden, erhielt Maxeiner am 02.12.2024 die Antwort, dass man nun doch die Rechtsgrundlage einer Offenlegung weiterer Akten anzweifle. Bezüglich des Oberbaus sei die Sache komplex, da ein anderes Team zuständig sei und die Informationen lediglich in digitalen Systemen zur Verfügung stünden.
Soll der marode Zustand vertuscht werden?
„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die ausschließlich digitale Verfügbarkeit von Akten ein Hindernis darstellen soll“, so Maxeiner. „Dass man nach anfänglicher scheinbarer Transparenz nun doch eine weitere Aktenoffenlegung verhindern will, sobald es um die statischen Betrachtungen geht, lässt hellhörig werden“ ergänzt Scholl.
„Für uns drängt sich der starke Verdacht auf, dass man vertuschen möchte, dass bei der statischen Betrachtung der 160 Jahre alten Bestandsbauwerke im Mittelrheintal vorsätzlich nicht allzu genau hingeschaut wird.“, so Holger Puttkammer, Vorsitzender der FBL Stadt Braubach. „Sollte dies wirklich der Fall sein, geht dies zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung im Mittelrheintal und hätte weitreichende Folgen.“
Bestandsschutz soll um jeden Preis verteidigt werden
Die mögliche Motivation der Bahn ist für uns klar: Müssten die Bestandsbauwerke erst für die enormen Belastungen ausgebaut werden, wäre der vermeintliche uneingeschränkte Bestandsschutz hinfällig. Neben den Kosten für die Ertüchtigung der Bauwerke wären als Konsequenz auch große Investitionen in einen tatsächlich wirksamen Lärm- und Erschütterungsschutz verpflichtend, der weit über bisherige „freiwillige Maßnahmen“ hinausgeht (Pressemitteilung: Freie Bürgerliste Braubach, Text: Heinz Scholl | Christian Maxeiner).
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