VG Bad Ems-Nassau
Blumenkorso in Bad Ems wird es in Zukunft nicht mehr geben: Alternative Veranstaltungen sind in Planung!


BAD EMS Nach intensiver Beratung hat der Vorstand des Bad Emser Bartholomäusmarktvereins (BMV) sich dazu entschlossen, den Blumenkorso ab 2024 bis auf Weiteres nicht mehr zu veranstalten. Nach Ablauf aller Übergangsfristen für die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Umzüge bei Brauchtumsveranstaltungen musste der BMV-Vorstand eine Fortführung der seit 1964 bestehenden Blütenschau in Frage stellen, da die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Vorgaben eine wirtschaftlich tragbare Durchführung des Korsos ausschließen. Deshalb hat sich die Vereinsführung gezwungen gesehen, die Entscheidung zu treffen, den Blumenkorso in der traditionell bekannten Weise ab sofort nicht mehr durchzuführen, bis Gesetzesänderungen oder andere Umstände eine Fortführung wirtschaftlich möglich machen würden.
Der Fokus des Vereins liegt nun auf dem ursprünglichen Satzungszweck, der Durchführung des Heimatfestes Bartholomäusmarkt im Auftrag der Stadt. Parallel beschäftigt sich der Vorstand damit eine Nachfolgeveranstaltung zum Blumenkorso zu etablieren. Die Realisierung von seit Jahren bestehende Projektideen, etwa für eine statische Blütenschau oder Ähnliches, die bislang zugunsten der rollenden Blütenschau nicht weiterverfolgt wurden, werden nun intensiv geprüft.
Die Absage des Blumenkorsos für Deutschlands größte rollende Blütenschau“ geht zurück auf ein Bundesmerkblatt zur Auslegung der Straßenverkehrsordnung, das bereits im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Allerdings hat das gute 18 Jahre keinerlei Auswirkungen nach sich gezogen, bis darum ein Streit über die Besteuerung von Weinbergs Fahrten mit Traktoren und ungesicherten Personen auf deren Anhängern für Aufsehen und zusätzliche Regelungen sorgte.
Dies mündete, verkürzt dargestellt, in den Erlass für Brauchtumsumzüge in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2018. Seitdem beschäftigen Merkblatt, Erlass und Interpretationshilfen dazu nicht nur die Weinbergs Fahrten, die sich selbst auch als Brauchtum verstehen und die Veranstalter des Blumenkorsos, sondern zum Beispiel auch sämtliche Karnevalsumzüge.
Allerdings nahm der Blumenkorso unter den Brauchtumsumzügen eine Sonderstellung ein. Der große Unterschied: die Blumenkorso-Motivwagen sind ausschließlich Selbstfahrer. Vornehmlich ausgemusterte Transporter wurden aufgekauft, abgeschnitten und mit einer Holz- oder Stahlkonstruktion von den ehrenamtlichen Wagenbauern in ein rollendes Podest verwandelt, um dann schließlich darauf das eigentliche Motiv – ebenfalls aus Stahl, Holz und Styropor zu erstellen – Fahrzeugpapiere gibt es da bei den meisten verwendeten Fahrzeugen schon seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr.
Damit die teils tonnenschwere Konstruktion stabil steht, wurde massiver Stahl verwendet und die Federung der Fahrgestelle versteift. In den Erstellungsjahren der immer wieder genutzten Aufbauten galt dabei das Motto: mehr, hält auch mehr, weswegen das Gesamtgewicht nie eine Rolle spielte. Die Fahrzeuge sollten ja sowieso nur in der gesperrten Stadt mit annähernd Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Seit 1964 taten sie dies auch bis Corona jedes Jahr – bis heute unfallfrei.
Nach einer letzten Übergangsfrist gilt jetzt seit vergangenem Jahr auch für den Blumenkorso: bei öffentlichen Umzügen dürfen nur noch Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis, also einen nach TÜV-Abnahme ausgestellten Fahrzeugbrief und damit eine „Zulassung“ verfügen. Das bislang für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis erstellte sogenannte „Brauchtumsgutachten“ ist nun auch nicht mehr alleine ausreichend und wird – ohne vorher erteilte Betriebserlaubnis – nicht mehr anerkannt. Der TÜV Rheinland hat den BMV ausführlich beraten und war sehr hilfsbereit, als es darum ging, welche Voraussetzungen für neue Betriebserlaubnisse notwendig seien.
Bei Ortsterminen an der Blumenkorsohalle stellte sich heraus, dass vor allem das zulässige Gesamtgewicht ein KO-Kriterium für die Betriebserlaubnis darstellt. Von den vorhandenen Korsowagen wären nach der aktuellen Gesetzeslage nur vier nis sechs Fahrzeuge überhaupt in der Lage zugelassen zu werden. Im Wesentlichen müsste die heutige Konstruktion durch von einem Fachbetrieb ausgeführte verschweißte Rahmen ersetzt werden, das zulässige Gesamtgewicht muss dann zwingend eingehalten werden. Damit dies alles umgesetzt werden könnte, wurde von Seiten der TÜV-Prüfstelle eine Hilfsliste übermittelt die dazu dient, die notwendigen Schritte vorzubereiten und umzusetzen.
Nach Finanzierung im fünfstelligen Bereich und Ausführung wäre der Erhalt einer spezifischen Betriebserlaubnis möglich, so könnten zunächst vier Fahrzeuge wieder bei einem Blumenkorso fahren. Um aber wieder einen „echten Blumenkorso“ anbieten zu können müssten weitere Fahrzeuge angeschafft werden, allerdings ist auch der Preis für solche ausgemusterten Fahrzeuge in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen.
Die Anforderungen für die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften, der Kauf weiterer Fahrzeuge und die Durchführung des Korsos bei seit Jahren sinkenden Besucherzahlen sind wirtschaftlich nicht darstellbar, für ein derart umfassendes Investitionspaket fehlen dem Verein die finanziellen Mittel, auch wenn es dankenswerter Weise schon einige Zusagen aus der Region und heimischen Betrieben gab, die den Umbau wenigstens der ersten vier Fahrzeuge teilweise hätten tragen können.
Neben den erwähnten Themen muss auch die wichtigste Stütze des Blumenkorsos, die bisherigen Wagenbauer, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Inwieweit in einigen Jahren noch genügend Vereine, Institutionen und Familien motiviert sind, Motivwagen in entsprechender Anzahl zu bauen, kann heute einfach nicht seriös beantwortet werden. Eine Reaktivierung des Blumenkorsos kann nach Ansicht des Vorstandes erst realisiert werden, wenn gesetzliche Vorschriften geändert sind oder hohe Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder Sponsoren gewährt würden um die Auflagen zu erfüllen – das erscheint aber, was die gesetzlichen Änderungen angeht, eher als unwahrscheinlich.
Natürlich wird, wie eingangs erwähnt im Vorstand intensiv über alternative Konzepte nachgedacht, um den Blumenkorso oder eine ähnlich gelagerte Veranstaltung in Bad Ems zu erhalten. Eine im Verein bereits vor einiger Zeit geborene Idee war z.B. im Kurpark eine stationäre Blumenshow mit Motivwagen, einer kleinen Musikshow und weiteren Arrangements zu veranstalten oder mit Blumen geschmückte Motive in der Stadt zu platzieren.
Eine Bemerkung sei erlaubt: der Bartholomäusmarktverein steht jedem offen. Wer sich einbringen möchte kann dies – übrigens schon seit 1964 – jederzeit tun in dem er Mitglied wird. Die jüngst zum Wahlkampfauftakt in den sozialen Medien aufgezeigten „Ideen“ rund um den Korso werden ausnahmslos bereits seit Jahren mit Für und Wider innerhalb des Vereins diskutiert – allerdings verfolgt der Vorstand nach intensiver Abwägung und in Kenntnis aller Auflagen nur realisierbare Varianten.
Politik
Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.
Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.
Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.
Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.
Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.
Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.
Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.
Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.
Veranstaltungen
Samstag, 14 Juni: Löwenhof Open-Air in Nassau mit der King’s Club Band


NASSAU Der Verein KulturWerk Nassau hat für das Löwenhof Open-Air einen besonderen musikalischen Leckerbissen engagiert: Das Quintett „D. King´s Club Band” um die deutsch-amerikanische Sängerin Diane King zelebriert am Samstag, den 14. Juni fulminant und virtuos eine exquisite Auswahl an Blues-, Soul- und Rock-Songs.
Bekannte Klassiker sowie auch unbekanntere Songs von Etta James, Tina Turner, Aretha Franklin, Joss Stone, Beth Hart/Joe Bonamassa, Gary Moore und viele andere werden hautnah und in eigener Interpretation auf die Löwenhof-Bühne zwischen dem Restaurant „Nassauer Löwen“ und Kulturhaus gebracht.
Eine einzigartige Atmosphäre und ein intensives Konzerterlebnis mit Gänsehaut-Garantie! Denn die „D. King´s Club Band“ aus der Region Koblenz steht für hochwertiges Musizieren und ein intensives Konzerterlebnis mit Gänsehaut-Garantie! Diane King ist die Lead Vocalistin, ihre Power, ihre Performance und ihre fantastische Stimme muss man einfach live erleben!
Neben ihr agiert Chris Schmitt, der nicht zuletzt wegen seines unbeschreiblichen Feelings als einer der besten Gitarristen der regionalen Szene gilt. Daniel Kleiter an den Keyboards bereichert die „D. King´s Club Band“ mit seinem authentisch-kraftvollen Vintage Sound und brillanten Soli. Volker Born am Bass und Torsten Garbe an Drums bilden eine souveräne, routinierte Rhythmusgruppe, die der „Königin“ und ihren Solisten eine perfekte Plattform liefert.
Der Einlass beginnt um 18:30 Uhr (Zugang Obertal 11), Beginn ist um 20:00 Uhr. Der Eintritt kostet 10 Euro, Tickets gibt es an der Abendkasse. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Tischreservierungen auf der Terrasse oder im Restaurant „Nassauer Löwen“ können direkt über die Tel.-Nr. 02604/3880497 erfolgen. Weitere Sitzgelegenheiten werden vorhanden sein. Sollte es regnen, findet das Konzert im Restaurant „Nassauer Löwen“ unplugged statt.
Über das KulturWerk Nassau e.V.
Das KulturWerk Nassau e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur in der Stadt Nassau zu fördern. KulturWerk führt selbst Veranstaltungen mit lokalen und überregionalen Künstlern verschiedener Sparten durch, unterstützt Kulturtreiben- de und will zudem ein Netzwerk etablieren, um das kulturelle Leben der Stadt Nassau zu bereichern. Weitere Infos unter: www.kulturwerk-nassau.de.
Politik
Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?

BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.
Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?
Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.
Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht
Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.
Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?
Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.
Einsparungen nicht automatisch entlastend
Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.
Transparenz gefordert
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.
Entscheidung steht bevor
Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.
Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger
In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.
Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).
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Gisela Lange
15. März 2024 at 12:54
Andere Zeiten andere Feste-
Gut,wenn ein Gemeinderat flexibel bleibt .