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Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

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Eine klare Botschaft vom BEN Kurier!
Foto: BEN Kurier
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BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.

Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.

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Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung

Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“

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Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:

  • „Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“

  • „Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“

  • „Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“

Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend

So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:

  • „Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“

  • „Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“

  • „Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“

Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.

Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.

Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen

Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:

  • „Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“

  • Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.

Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis

Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.

Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.

Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025

Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Redaktion: „Nicht mit uns.“

„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.

Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.

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Generationenfest in den Rheinanlagen

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Foto: Stadt Koblenz
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KOBLENZ In den Koblenzer Rheinanlagen wurde wieder das beliebte Generationenfest gefeiert – ein Fest, das schon seit Jahren ganz im Zeichen des Miteinanders von Jung und Alt steht. Auch diesmal wurde die Veranstaltung wieder von vier engagierten Kooperationspartnern organisiert: dem Koblenzer Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, dem Förderverein Rheinanlagen e.V. und der Musikerinitiative Music-Live e.V.

Trotz anfänglich durchwachsenen Wetters ließen sich die Besucherinnen und Besucher die gute Laune nicht nehmen. Im Laufe des Nachmittags füllten sich die Rheinanlagen rund um die Konzertmuschel zunehmend, und das Fest wurde wie gewohnt ein voller Erfolg.

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Wie auch in den Vorjahren übernahm Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Schirmherrschaft. In ihrem Grußwort betonte sie, dass es wichtig ist „die Bedürfnisse aller zu berücksichtigen, ein soziales Miteinander zu fördern und Netzwerke zu bauen, damit sich die Generationen im Alltag gegenseitig unterstützen können. Zu unseren Zielen gehört es, Menschen zusammen zu bringen – Jung und Alt sowie Alteingesessene und Neuzugezogene.“

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Das Bühnenprogramm bot viele Highlights: Kinder der 4. Klassen der Grundschule St. Castor präsentierten Ausschnitte aus dem Musical „Der kleine Vampir“ und ernteten viel Applaus. Der aus mehreren Generationen – Mitglieder zwischen 18 und 85 Jahre alt – bestehende Chor mit dem Namen Chorthause erfreute Groß und Klein mit mitreißenden Songs – unter anderem von ABBA – und bewies eindrucksvoll, wie Musik Generationen verbinden kann. Für einen weiteren musikalischen Höhepunkt sorgte die beliebte Band Rivers, die mit vier starken Sängerinnen, grandiosem, mehrstimmigem Gesang und bekannten Pop – und Soul – Stücken das Publikum begeisterte. Bei mittlerweile strahlendem Sonnenschein wurden von den etwa 300 Zuhörern mehrere Zugaben lautstark eingefordert und mit Freude gegeben. Besonderen Anklang fand auch, wie in den Vorjahren, das köstliche Eis von eGeLoSIa, welches vom Inhaber gespendet wurde.

Das Organisationsteam zeigte sich am Ende des Tages zufrieden und glücklich über die positive Resonanz. Bereits jetzt steht fest: Auch im kommenden Jahr wird es wieder ein Generationenfest geben, ein Fest, das – wie die Schirmherrin in ihrem Grußwort freudig feststellte – in Koblenz schon zur Tradition geworden ist.

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Leifheit Spritzgussfertigung wird von Nassau nach Tschechien verlegt!

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Foto: BEN Kurier
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NASSAU Die Leifheit AG, einer der führenden Markenanbieter von Haushaltsprodukten in Europa, bündelt ihre technologischen Ressourcen, um Effizienzen zu generieren und die Zukunftsfähigkeit sowie Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu stärken. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Produktionsnetzwerks wird die Spritzgussfertigung vom Standort Nassau an den hochmodernen Leifheit-Standort in Blatná/Tschechien verlagert, wo rund 400 Mitarbeitende tätig sind.

Ziel dieser Maßnahme ist es, technologische Kompetenzen zu bündeln, Synergien zwischen Produktionsbereichen zu nutzen und bestehende Kapazitäten effizienter auszulasten. Durch die Konzentration auf den größten Produktionsstandort stärkt Leifheit seine Wettbewerbsfähigkeit und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige, wirtschaftlich nachhaltige Fertigungsstruktur.

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Die Entscheidung zur Verlagerung der Spritzgussproduktion ist uns nicht leichtgefallen“, so Alexander Reindler, CEO der Leifheit AG. „Nach sorgfältiger Analyse erachten wir diesen Schritt jedoch als notwendig, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und unsere Produktionsstrukturen effizient zu gestalten.“

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Insgesamt sind derzeit 23 Mitarbeiter in der Spritzgussproduktion in Nassau beschäftigt. Unternehmensseitig wird angestrebt, einen freiwilligen Sozialplan mit dem Betriebsrat zu erarbeiten, um die Auswirkungen für die Beschäftigten sozialverträglich zu gestalten. Dieser wird Abfindungsangebote, Möglichkeiten zur Frühverrentung, interne Versetzungen sowie Unterstützung bei der externen Vermittlung umfassen. Nach heutiger Planung sind maximal fünf Mitarbeiter von betriebsbedingten Kündigungen betroffen.

Investitionen in den Standort Nassau gehen weiter

In Nassau befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens, an dem unter anderem die Vertriebs-, Marketing, Entwicklungs- und Verwaltungsbereiche angesiedelt sind. Die Montage der Linomatic-Wäscheschirme bleibt am Standort Nassau erhalten. Gleichzeitig wird weiterhin in die Modernisierung der Infrastruktur investiert. Seit 2019 hat Leifheit bereits rund 6,5 Millionen Euro in den Standort investiert und plant weitere jährliche Investitionen von etwa einer Million Euro, unter anderem für Infrastrukturmaßnahmen, Energieeffizienzsteigerungen und Hochwasserschutz.

Nassau bleibt unser Hauptsitz und ein wichtiger Standort für die Leifheit AG mit rund 270 attraktiven Arbeitsplätzen“, so Reindler weiter. „Wir investieren hier weiterhin gezielt in die Infrastruktur und die Montage der Linomatic-Produkte, um die Zukunftsfähigkeit und die Attraktivität des Standorts zu sichern.“

Über Leifheit

Die 1959 gegründete Leifheit AG ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsprodukten. Der Leifheit-Konzern gliedert sein operatives Geschäft in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Die Produkte der Marken Leifheit und Soehnle – zwei der bekanntesten Haushaltsmarken Deutschlands – zeichnen sich durch hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit besonderem Verbrauchernutzen aus. Die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby sind mit einem ausgewählten Produktsortiment im serviceorientierten Private-Label-Segment tätig. Über alle Segmente hinweg konzentriert sich das Unternehmen auf die Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing. Der Leifheit-Konzern beschäftigte zum Jahresende 2024 993 Mitarbeitende. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leifheit-group.com, www.leifheit.de und www.soehnle.de (pm Leifheit Nassau).

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Weiland/Pusch: Deutsche Bahn muss Verantwortung übernehmen und sich zu mehr Lärmschutz verpflichten

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Foto: VG Loreley | Pusch-Weiland
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ST. GOARSHAUSEN Die Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn (BI) um ihren langjährigen Vorsitzenden Willi Pusch hat ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass einem möglichen Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB) gute Erfolgsaussichten bescheinigt. Im Kern geht es darum, dass sich die DB bei den Baumaßnahmen zum geplanten Hochleistungskorridor 2026 an der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht auf den sog. Bestandsschutz berufen kann.

Das hätte zur Folge, dass die DB aufgrund der vorgesehenen weitgreifenden Veränderungen an der Strecke ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und damit auch mehr Lärmschutz für die Anliegergemeinden und die Menschen ergreifen und bezahlen muss, was bislang seitens der DB nur im Rahmen der Freiwilligkeit erfolgt. „Das erhöht den Druck auf die DB, wenn sie an ihren Maßnahmen im Jahr 2026 festhält, und muss zum Wohle der Menschen und der Entwicklung des Mittelrheintals in einer Selbstverpflichtung der DB im Zuge des Hochleistungskorridors münden“, so die klare Forderung von Willi Pusch und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, im Gespräch nach der Vorstellung des Gutachtens.

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Der Hochleistungskorridor 2026 bringt für das Mittelrheintal einige positive Veränderungen: Bahnhöfe werden noch vor der BUGA29 saniert und optimiert aufgewertet. Nach Angaben der DB InfraGo soll der Schienenpersonennahverkehr wieder reibungsloser und pünktlicher verlaufen. Zudem wird die über Jahrzehnte auf Verschleiß gefahrene Bahnstrecke umfassend modernisiert und technisch aufgerüstet. „Das sind sinnvolle Maßnahmen in einer Zeit, in der immer mehr Güter auf die Bahn gehören“, so Mike Weiland und Willi Pusch.

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Allerdings räumte selbst ein Vertreter der Bahn bei der jüngsten Vorstellung des Hochleistungskorridors 2026 im Verbandsgemeinderat ein, dass die Umstellung des Signalsteuerungssystems vom sogenannten Blockabstand auf den Bremsabstand eine erhöhte Zugkapazität ermöglicht. Konkret bedeutet das: Während Züge bisher nur in festgelegten Signalblock-Abständen fahren konnten, werden sie künftig im kürzeren Bremsabstand verkehren können – also so, dass sie noch rechtzeitig stoppen können, falls der vorausfahrende Zug anhält. Laut Einschätzung der BI führt diese Änderung zu einer 30 – 40-prozentigen Erhöhung der Zugdurchfahrten – und damit nicht nur von Personenzügen, sondern vor allem von lauten Güterzügen.

Daher muss sich die DB zwingend zu mehr Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, bevor der Bau des Hochleistungskorridors 2026 beginnt“, fordern Mike Weiland und Willi Pusch. Die BI verfolgt derzeit (noch) nicht das Ziel, unmittelbar eine Klage gegen die DB einzureichen, da sie die Modernisierung der Strecke nicht grundsätzlich verhindern will. Dennoch sieht sie die Bahn in der Pflicht, weitere Lücken im Lärmschutz entlang der rechten Rheinstrecke zu schließen – nicht zuletzt, um einer möglichen Klage vorzubeugen. Diesen Weg kann Bürgermeister Mike Weiland gut mitgehen. Auch zahlreiche der sieben Gemeinden und Städte entlang der Strecke von Braubach bis Kaub in der VG Loreley wurden im Rechtsgutachten betrachtet und festgestellt, dass dort Lärmwerte um ein Vielfaches überschritten werden, die eigentlich an Neubaustrecken gelten. Obwohl die DB immer wieder betont, dass sie sich mit den Maßnahmen des Hochleistungskorridors im Bestandsschutz bewege, ist nicht sicher, ob ein Gericht diese Einschätzung teilen würde. Daher sollte die Bahn nicht länger auf diesem unsicheren Standpunkt verharren, sondern aktiv werden: Sie muss sich verbindlich dazu verpflichten, dass bestehende Lücken im Lärmschutz oder anderen Schutzmaßnahmen umgesetzt oder geplant werden. Diese Verpflichtung muss spätestens bis zum Baustart des Hochleistungskorridors feststehen.

Deren Umsetzung könne dann innerhalb einer verbindlichen festgelegten Frist erfolgen, bestätigt auch Willi Pusch. Gemeinsam mit Mike Weiland will er der DB nun eine klare Frist für eine Selbstverpflichtung setzen. Mit entsprechenden Schreiben werden sich Bürgermeister Mike Weiland und der BI- Vorsitzende Willi Pusch nun an verschiedene Stellen wenden, um auf das Rechtsgutachten, dessen mögliche Folgen und ihre Forderungen hinzuweisen. Auch während der aktuellen Koalitionsverhandlungen pochen Weiland und Pusch auf zusätzlichen Lärmschutz sowie eine Entscheidung über die seit Langem diskutierte Alternativtrasse für den Güterverkehr außerhalb des Mittelrheintals.

Sichtlich verärgert erklärt Mike Weiland: „Ein Schreiben an den inzwischen aus dem Amt geschiedenen Bundesverkehrsminister Dr. Wissing (ehemals FDP, jetzt parteilos) zur Alternativtrasse und Hochleistungskorridor blieb bis heute unbeantwortet. Ebenso wenig gab es Reaktionen auf Briefe zur Frage der Welterbeverträglichkeit des Hochleistungskorridors an das UNESCO-Welterbe-Zentrum Paris und die deutsche Koordinierungsstelle Welterbe beim Auswärtigen Amt in Berlin – und das, obwohl sie extra auf Anraten des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ins Englische übersetzt waren.“ Weiter kritisiert er: „Bei jeder Einzelbaumaßnahme, die in Realität auf den Punkt gebracht null Auswirkung auf das Welterbe hat, müssen wir uns strengen Vorgaben der Baugenehmigungs- und Denkmalschutzbehörden unterwerfen. Wir müssen Farbe, Form und Gestaltung akribisch abstimmen, uns jede Maßnahme mühsam von oben absegnen lassen und nehmen oft erhebliche Mehrkosten in Kauf. Doch wenn es um die entscheidende Frage geht, ob der Hochleistungskorridor der DB mit dem Welterbe überhaupt vereinbar ist, ziehen sich genau jene Behörden, die angeblich für den Schutz des Welterbes zuständig sind, aus der Verantwortung. Weiland bringt seine Empörung auf den Punkt: „Hier wird nicht nur mit zweierlei Maß gemessen – vielmehr lassen diese Behörden die großen Akteure, die das Tal wirklich nachhaltig verändern und die Bevölkerung beeinträchtigen, einfach gewähren.

 

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