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Koblenz

Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben

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Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben - Wir waren beim ersten Verhandlungstag dabei

KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.

Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.

Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: “Sie arbeitet bei mir.” Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte.  Seine Antwort:: “Ich war Botschafter“. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.

Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen

Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.

Richterin: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?”

Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.

Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?” Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.

Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.

Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?

Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?

Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.

Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.

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Koblenz

Laufend gegen Gewalt: Mit Spendenlauf über 2200 EUR für die regionalen Frauenhäuser gesammelt!

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oto: Stadtverwaltung | Golly

RHEIN-LAHN/KOBLENZ/WW Seit 2021 sind so bereits über 18 200 Euro erlaufen und gespendet worden! In diesem Jahr meldeten sich 194 Teilnehmende an. Der virtuelle Spendenlauf „Laufend gegen Gewalt“ vom 14. Februar bis zum 8. März 2024 war eine gemeinsame Aktion der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Rhein-Lahn, Westerwald, Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz. Der Spendenscheck wurde nun anden Förderverein des Frauenhauses Koblenz übergeben.

Die Vorsitzende Nora Salvadori wird den Betrag auf die drei Frauenhäuser der Region verteilen. Wir freuen uns, dass mit dem Spendenlauf die Frauenhäuser unterstützt werden, aber auch, dass das Thema Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein gerückt wird. Denn es geht hier nicht um Einzelschicksale“, sagten die Gleichstellungsbeauftragten. Statistisch gesehen wird jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren (Ehe-)Partner oder Freund. Jeden dritten Tag stirbt weltweit eine Frau durch häusliche Gewalt.

Die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote reichen bei Weitem nicht aus und sind schlecht finanziert. Frauenhäuser sind Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit und ohne Kinder. Ein großes Dankeschön gilt allen, die mitgelaufen sind und ihre Solidarität mit den betroffenen Frauen gezeigt haben“, dankten die Gleichstellungsbeauftragten den Teilnehmenden.

Erfreulich war, dass der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz David Langner und der Landtagspräsident Hendrik Hering ebenfalls die Laufschuhe geschnürt haben. Auch der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises hat sich eingeschrieben. Die organisatorische Betreuung des Spendenlaufes übernahm wieder Katja Dasbach (www.katjas-laufzeit.de).

In Rheinland-Pfalz tragen 18 Frauenhäuser, zwölf Frauennotrufe, 18 Interventionsstellen, zwei Mädchenunterstützungseinrichtungen und vier Beratungsstellen mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration dazu bei, betroffene Frauen zu schützen und zu unterstützen. Von Gewalt betroffene Frauen können sich telefonisch unter 08000/116-016 Hilfe holen.

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Gesundheit

Shishabars in Koblenz kontrolliert: Kohlenmonoxidwerte in den Räumen vereinzelt stark überschritten

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KOBLENZ Kohlenstoffmonoxid in Shishabars ist noch immer ein Thema in der Koblenzer Gaststättenwelt. Vor kurzem gab es erneute Kontrollen der Shishabars durch Ordnungsamt, Hauptzollamt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Polizei und den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister. Der Einsatz wurde durch die Berufsfeuerwehr Koblenz begleitet.

Hintergrund der Kontrollen ist die Entstehung des gefährlichen Kohlenstoffmonoxids (CO) beim Verbrennen der Kohle. Bereits in der Vergangenheit wurde der Großteil der Shishabars in Koblenz auf Anbringung der geforderten CO-Melder und Einhaltung der entsprechenden Kohlenstoffmonoxid-Werte kontrolliert.

Insgesamt 9 Shishabars wurden nun erneut durch die Behörden kontrolliert. Hierdurch wurden vereinzelt Überschreitungen der dort geltenden CO-Werte sowie funktionsuntüchtige CO-Melder festgestellt.

In einer Shisha-Bar schlugen die CO-Warnmelder des Ordnungsamtes derart hoch aus, dass die Feuerwehr zur Abklärung der Gefahrensituation ausrücken musste. Darüber hinaus fehlten vereinzelt notwendige CO-Melder, was einen Auflagenverstoß darstellt und somit ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeiten-gesetz zur Folge hat. In einer Shishabar wurden Minderjährige angetroffen, was ein Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz nach sich zieht.

Seitens der FKS Koblenz wurden bei der Shisha-Kontrolle in neun Objekten 33 Personenbefragungen durchgeführt. Es wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.  In vier Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen bezüglich der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz notwendig.

Des Weiteren wurden durch das Hauptzollamt vereinzelnd unzulässige Tabakwaren sichergestellt. Insgesamt zeigt sich die Verwaltung zufrieden mit dem Einsatz, sieht allerdings die Notwendigkeit, dem Thema Shishabar weiterhin Aufmerksamkeit zu widmen.

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Koblenz

Innovativer Studiengang am Kinder-College Koblenz: Hochbegabtenförderung für eine nachhaltige Zukunft

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Foto: Kinder-College Koblenz

Etwa fünfzig Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz folgten kürzlich der Einladung des Kinder-College Koblenz e.V. in das traditionsreiche Hotel Diehl am Ehrenbreitsteiner Rheinufer. Anlass war die Vorstellung eines wegweisenden Studiengangs mit dem Titel “Werteorientiertes Management – Zukunft verantwortungsvoll gestalten”. Dieser innovative Studiengang richtet sich an hochbegabte junge Menschen im Alter von 10 bis 16 Jahren und wurde in Zusammenarbeit mit Dozentinnen und Dozenten des Kinder-Colleges, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie akademischen Lehrkräften für Volkswirtschaftslehre verschiedener Hochschulen entwickelt.

Der Vorstand des Kinder-Colleges, das als bundesweit größtes Zentrum außerschulischer Hochbegabtenförderung von der rheinland-pfälzischen Landesregierung gefördert wird, hatte die Gäste zur Vorstellung dieses wegweisenden Studiengangs eingeladen. Dieser auf vier Semester angelegte Kurs soll rechtzeitig vor dem 25-jährigen Jubiläum des Begabtenzentrums im Frühjahr 2025 beginnen und benötigt noch Unterstützung von Sponsoren, die das Projekt finanziell und ideell fördern wollen.

Helga Thieroff, Vorsitzende des Kinder-Colleges, richtete zu Beginn des Events ein besonderes Dankeschön an die Jürgen und Stefan Wirtgen Stiftungen sowie an die Familie Niederhofer für ihre großzügigen Spenden, die bereits im Vorfeld für das neue Projekt eingegangen waren. Diese Unterstützung sei ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Vision des Kinder-Colleges.

Die Veranstaltung begann mit einer herzlichen Begrüßung durch Helga Thieroff und ihren Stellvertreter Eberhard Krumm. In den Vorträgen erläuterte Krumm, Philosophiedozent am Kinder-College, die spezifische Denkweise hochbegabter Kinder und Jugendlicher und betonte deren Eignung für Führungspositionen basierend auf ökologischen Werten. Kaina Heider, Dozentin im Begabtenzentrum Rheinland-Pfalz und selbstständige Unternehmerin, präsentierte die Details des Studiengangs, der ein breites Spektrum von theoretischen Grundlagen bis hin zu sozialer Nachhaltigkeit abdeckt.

Professor Dr. Nicole Krautkrämer-Merkt von der Hochschule Koblenz verdeutlichte den gesellschaftlichen Nutzen und die Förderungswürdigkeit dieses Studiengangs, an dessen Ausarbeitung sie maßgeblich beteiligt war. Die Veranstaltung wurde durch persönliche Erfahrungsberichte von Jürgen Wahl, Geschäftsführer der Unicut Wahl GmbH in Bendorf, abgerundet, der die Bedeutung der frühzeitigen Förderung hochbegabter Talente betonte.

Die Diskussion brachte weitere hilfreiche Anmerkungen und Vorschläge hervor. Die Veranstalter zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Informationsveranstaltung und hoffen darauf, weitere Sponsoren aus Wirtschaft und Gesellschaft für ihren Studiengang zu gewinnen. Mit dem Beginn des Studiengangs im Frühjahr 2025 möchte das Kinder-College einen bedeutenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft leisten.

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