Koblenz
Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben

KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.
Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.
Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: “Sie arbeitet bei mir.” Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte. Seine Antwort:: “Ich war Botschafter“. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.
Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen
Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.
Richterin: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?”
Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.
Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?” Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.
Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.
Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.
Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.
Koblenz
MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen

KOBLENZ Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz unterstützt alle, die mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus konfrontiert sind. Seit kurzem ist die Beratungsstelle beim Weiterbildungsträger Arbeit und Leben gGmbH angesiedelt. Zuvor war der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Träger. Für den SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph ist die Arbeit gegen Rechtsextremismus überaus wichtig. Daher informierte er sich bei den Mitarbeitenden der Koblenzer Beratungsstelle – eine von vier im Land – über die aktuelle Situation.
An die Beratungsstelle wenden können sich unter anderem Schulen und andere Bildungsstätten, Initiativen, Kommunen, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen, Religionsgemeinschaften, aber auch Einzelpersonen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind. Etwa dann, wenn rechtsextreme Flugblätter verteilt werden, wenn sich Kinder, Jugendliche oder Erwachsene rechtsextremistisch äußern oder wenn Stimmung gegen Flüchtlinge oder Muslime gemacht wird.
„Es gibt Möglichkeiten, sich gegen Rechtsextremismus zur Wehr zu setzen. Und die Mitarbeitenden der Beratungsstelle wissen bestens über diese Bescheid“, sagte Rudolph nach dem Gespräch. Im Gespräch betonten die Mitarbeitenden der Beratungsstelle, dass man es in den vergangenen Jahren häufig mit Mischszenen zu tun gehabt hätte – etwa aus Querdenkern, Reichsbürgern und Neonazis. Rechtsextreme würden zudem gezielt versuchen, gesellschaftliche Gruppen zu unterwandern, was sich zum Beispiel bei den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ gezeigt hätte.
Zudem sei auch eine terroristische Radikalisierung in Teilen der rechten Szene zu beobachten gewesen. In der täglichen Arbeit ist die Beratungsstelle oft in Schulen aktiv. So versuchen die Mitarbeitenden die Lehrerinnen und Lehrer durch Gespräche und Informationsmaterial handlungsfähiger zu machen und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie menschenfeindlichen Überzeugungen und Äußerungen begegnen können.
MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen
Zudem veröffentlicht die Beratungsstelle auch eigenes Informationsmaterial. Thorsten Rudolph dankte für die Informationen. In dem Gespräch ging es unter anderem auch um das geplante Demokratiefördergesetz, mit dem der Bund die Grundlage dafür schaffen will, dass Projekte zur Demokratieförderung, politischen Bildung und Prävention verstärkt ergriffen und längerfristig finanziert werden können. „Eine der größten Gefahren für die Demokratie kommt von rechts. Durch das neue Gesetz halten wir dagegen, indem wir die Planungssicherheit für demokratiefördernde Projekte wie eben die Mobile Beratung stärken“, sagt Rudolph.
„Das Gesetz muss aber letztlich so ausgestaltet sein, dass es für die einzelnen Stellen auch eine Verbesserung bringt. Daher bin ich froh für einen engen Austausch mit den Mitarbeitenden, damit ich mögliche Anliegen auch mit nach Berlin nehmen und die Informationen dort in den Beratungsprozess einspeisen kann.“
Die Beratungsstelle der Mobilen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist wie folgt zu erreichen: Telefon 0261/973 58 15, per E-Mail an regionalstelle-nord@mbr-rlp.de oder im Internet unter www.mbr-rlp-nord.de
Koblenz
Über 2.000 Euro für Frauenhäuser gesammelt: Spendenlauf rückt Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein

KOBLENZ/MAYEN Mehr als 200 Teilnehmer haben 2.323 Euro für Frauenhäuser der Region erlaufen. Der virtuelle Spendenlauf „Laufend gegen Gewalt“ vom 14. Februar bis zum 8. März war eine gemeinsame Aktion der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Rhein-Lahn, Westerwald, Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz. Der Spendenscheck wurde jüngst an den Förderverein des Frauenhauses Koblenz übergeben. Die Vorsitzende Nora Salvadori wird den Betrag auf die drei Frauenhäuser der Region verteilen.
„Wir freuen uns, dass mit dem Spendenlauf die Frauenhäuser unterstützt werden, aber auch, dass das Thema Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein gerückt wird. Denn es geht hier nicht um Einzelschicksale“, sagten die Gleichstellungsbeauftragten. Statistisch gesehen wird jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren (Ehe-)Partner oder Freund. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt. Die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote reichen bei Weitem nicht aus und sind schlecht finanziert. Frauenhäuser sind Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit und ohne Kinder.
„Ein großes Dankeschön gilt allen, die mitgelaufen sind und ihre Solidarität mit den betroffenen Frauen gezeigt haben“, dankten die Gleichstellungsbeauftragten den Teilnehmenden. Die organisatorische Betreuung des Spendenlaufes übernahm Katja Dasbach (www.katjas-laufzeit.de). Im letzten Jahr wurden die Spendengelder für das Ferienprogramm des Frauenhauses Mayen-Koblenz, die Durchführung der Projekte „Gegen die Angst“ und „Wilde Kinder – Zufluchtsort Natur“ des Frauenhauses Westerwald sowie für die Anschaffung eines Bällebades und die Realisierung mehrerer Freizeitausflüge im Frauenhaus Koblenz verwendet.
In Rheinland-Pfalz tragen 18 Frauenhäuser, zwölf Frauennotrufe, 18 Interventionsstellen, zwei Mädchenunterstützungseinrichtungen und vier Beratungsstellen mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration dazu bei, betroffene Frauen zu schützen und zu unterstützen. Von Gewalt betroffene Frauen können sich telefonisch unter 08000/116-016 Hilfe holen.
Koblenz
Meilenstein für den Koblenzer Radverkehr: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof eröffnet

KOBLENZ Es ist ein Projekt, welches langfristig die Fahrradinfrastruktur in Koblenz stärken soll – das neue Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof. Nach rund sechs Monaten Bauzeit konnten Oberbürgermeister David Langner, Baudezernent Bert Flöck und das Radverkehrsteam der Stadt Koblenz rund um den Radverkehrsbeauftragten Tobias Weiß-Bollin nunmehr das Projekt der Öffentlichkeit übergeben.
Am Bahnhofsplatz, zwischen der Landesbibliothek und dem Haupteingang des Hauptbahnhofs, können Fahrradbegeisterte ab sofort ihre Räder sicher abstellen. Insgesamt stehen 150 Stellplätze im Doppelstocksystem, 52 Einzelstellplätze und 18 Stellplätze für Sonderfahrräder zur Verfügung. Für kleinere Reparaturen steht außerdem eine Station mit Werkzeug bereit. In naher Zukunft soll das Parkhaus auch mit E-Ladefunktionen ausgestattet werden, sodass E-Bikes auch vor Ort aufgeladen werden können. Zudem soll in den Schließfächern auch die Lademöglichkeit ergänzt werden. Für Oberbürgermeister David Langner bietet die neue Einrichtung am Hauptbahnhof einen Mehrwert für alle Radbegeisterten: „Das Fahrradparkhaus ist eine tolle Errungenschaft, da es eine sichere Abstellmöglichkeit für die Fahrräder bietet und die Attraktivität des Themas Fahrrad in Koblenz weiter steigert.“

Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (links) und Baudezernent Bert Flöck (rechts) freuten sich, dass das neue Fahrradparkhaus am Koblenzer Hauptbahnhof ab sofort von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
Ende September 2022 startete der Umbau der ehemaligen Postbankfiliale, in den insgesamt rund 630.000 Euro vonseiten der Stadt Koblenz investiert wurden. Dabei konnte die Rhein-Mosel-Stadt auf Fördermittel des Bundes aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ in Höhe von 430.000 Euro zurückgreifen. Baudezernent Bert Flöck sagte bei der Eröffnung: „Wir setzten mit der Eröffnung des Fahrradparkhauses einen weiteren Schritt in die richtige Richtung und unterstützen den Radverkehr in Koblenz. Schließlich zählt der Bau laut Verkehrsentwicklungsplan zu einer der wichtigsten Fördermaßnahmen des städtischen Radverkehrs.“

Weit über 200 sichere Abstellmöglichkeiten bietet das neue Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof für Nutzerinnen und Nutzer. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
Der städtische Radverkehrsbeauftragte Tobias Weiß-Bollin nutzte die Gelegenheit, um sich bei den beteiligten Ämtern und Firmen für die schnelle und sehr gute Arbeit zu bedanken. Gleichzeitig hoffte er, dass die Kombination aus sicheren Abstellmöglichkeiten, Schließfächern und einer attraktiven Preisgestaltung von den Radbegeisterten angenommen wird.
Wer nun zukünftig sein Fahrrad im dafür vorgesehenen Parkhaus rund um die Uhr abstellen möchte, kann sich online einen Platz unter www.koblenz.de/fahrradparkhaus reservieren. Interessierte können sich hier zwischen einem Tages-, Monats- oder Jahresticket entscheiden. Um in das Fahrradparkhaus zu gelangen, erhalten sie im Anschluss einen Zugangscode, der den Zugang zum videogesicherten Fahrradparkhaus ermöglicht.

Auch eine Fahrradreparaturstation, die hier von Ralph Emmerich vom Radverkehrsteam der Stadt Koblenz genutzt wird, gehört zur Einrichtung des neuen Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
„Mit dem neuen Fahrradparkhaus verdeutlichen wir, dass unsere Nominierung beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club beim Fahrradklima-Test 2022 in der Kategorie ,Aufholer‘ gerechtfertigt ist. Wir dürfen uns allerdings auf dieser Nominierung nicht ausruhen und müssen unsere Bemühungen rund um das Thema Radverkehr weiter vorantreiben“, erklärte Oberbürgermeister David Langner bei der Vorstellung des neuen Fahrradparkhauses.
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