Koblenz
Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben

KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.
Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.
Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: „Sie arbeitet bei mir.“ Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte. Seine Antwort:: „Ich war Botschafter„. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.
Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen
Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.
Richterin: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“
Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.
Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“ Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.
Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.
Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.
Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.
Koblenz
Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.
Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.
Koblenz
Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.
AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.
„Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.
Koblenz
Luisa Burghartz gewinnt den Vorlesewettbewerb in der Stadtbibliothek

KOBLENZ Beim von der Stadtbibliothek Koblenz veranstalteten Stadtentscheid im Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels traten vor kurzem 13 Kinder der sechsten Klassen an, um in zwei Runden die besten Vorleserinnen und Vorleser des Jahres 2025 zu ermitteln.
Die Koblenzer Schulsieger:innen wurden von Bibliotheksdirektorin Susanne Ott und Juryleiter Peter Stein im Forum Confluentes begrüßt. Bevor die Schüler:innen des diesjährigen Vorlesewettbewerbs aus ihren Geschichten vorlasen, sorgte Fenja Krauthakel von der Musikschule der Stadt Koblenz mit sanften Gitarrenklängen für eine besondere Atmosphäre. Ihre musikalische Darbietung zu Beginn der Veranstaltung stimmte das Publikum ein und schuf eine ruhige, konzentrierte Stimmung für die folgenden Lesebeiträge.
Die Kinder, die bereits ihre jeweiligen Schulentscheide gewonnen hatten, hatten sich für den Wettbewerb interessante Bücher ausgesucht, aus denen sie dem Publikum in der ersten Runde jeweils drei Minuten vorlasen. Im zweiten Durchlauf trugen die Schüler:innen zwei Minuten aus einem unbekannten Text vor. Die Jury bewertete die Beiträge dann anhand verschiedener Kriterien wie Lesetechnik, Interpretation und Textauswahl.
Die Teilnehmenden, Amal Abou, Dilara Basören, Luisa Burghartz, Noam Cantori, Emir Dersuniyelioglu, Alina Hintze, Karsten Hirsch, Charlotte Höß, Alexander Mauer, Milan Pánek, Mats Sauerborn, Elisa Schmelzer und Luca-Joel Schumann, lasen hervorragend und voller Engagement vor. Von fantastischen Geschichten wie „Wings of Fire“ bis hin zu bekannteren Werken wie „Paluten“ war die Vielfalt der ausgewählten Bücher breit gefächert und begeisterte das Publikum, die anwesenden Lehrkräfte und Familien.
Im Anschluss erhielten alle Vorlesenden als Anerkennung für die Teilnahme und ihre sehr guten Leistungen eine Urkunde und einen Buchpreis überreicht. Die Jury mit Marion Eickschen (Stadtbibliothek), Gisela Nülle (Förderverein „Lesen und Buch“), Antje Kraus (Mittelrhein-Museum), Peter Stein (Stadtbibliothek) und Paula Zimmermann (Buchhandlung Reuffel) lobte die großartigen Vorträge der Teilnehmenden.
Zur Stadtsiegerin wurde die Schülerin Luisa Burghartz vom Bischöflichen Cusanus-Gymnasium Koblenz gekürt. Sie überzeugte mit ihrer tollen Leseleistung, u.a. aus dem Buch „Ist Oma noch zu retten?“ von Marie Hüttner.
Die glückliche Gewinnerin Luisa wird nun als Stadtsiegerin für Koblenz beim Bezirksentscheid im Vorlesewettbewerb antreten. Der Bezirksentscheid, der am 08. April 2025 stattfindet, wird ebenfalls von der Stadtbibliothek und dem Bibliotheksteam um Nathalie Roschmann und Marion Eickschen organisiert.
Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. Rund 600.000 Schülerinnen und Schüler beteiligen sich jedes Jahr. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, Freude am Lesen zu wecken, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken. Die Etappen führen von der Schule über Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene bis zum Bundesfinale, das im Juni in Berlin ausgetragen wird.
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