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Koblenz

Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

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Werbeplakat der Bundeswehr auf der Gamescom in Köln 2018!

KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.

Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion

Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.

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Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.

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In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.

Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.

Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.

Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.

In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.

Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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