Politik
Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).
In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder. Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.
Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:
1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.
2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.
3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?
5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?
6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?
7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?
8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?
9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?
10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?
11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?
12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?
13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?
14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?
15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?
16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?
(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.
Politik
Erhebliche Entlastung für den Rhein-Lahn-Kreis: Voraussichtlich 8,4 Millionen Euro vom Land

RHEIN-LAHN Die Landesregierung hat zusätzliche 267 Millionen Euro für die Fluchtaufnahme und Integration in den Kommunen angekündigt. Nach Informationen der Landesregierung erhält der Rhein-Lahn-Kreis aus diesem Topf voraussichtlich 8.444.792,66 Millionen Euro. Dazu erklärt Josef Winkler, regionaler Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
„Die zusätzlichen Mittel bedeuten für den Rhein-Lahn-Kreis eine wichtige Entlastung. Das Land nimmt die Sorgen der Kommunen ernst und unterstützt sie tatkräftig bei der Fluchtaufnahme und der Integration.
Gemeinsam hatten Land und Kommunen bereits eine stärkere Unterstützung durch den Bund erwirkt. Die vereinbarten 67,2 Millionen Euro aus diesem Topf gibt das Land an die Kommunen weiter. Bei den weiteren 200 Millionen Euro handelt es sich um eine einmalige Zahlung aus Sondermitteln des Landes. Durch den weiteren Ausbau seiner Erstaufnahmekapazitäten entlastet das Land alle Kommunen in unserem Bundesland zusätzlich – so auch uns vor Ort.
Integrationsministerin Katharina Binz hat darüber hinaus angekündigt, gemeinsam mit den Kommunen das Integrationskonzept des Landes weiterzuentwickeln. In diesen wichtigen Prozess sollte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis aktiv mit Vorschlägen einbringen.“
Hintergrund:
Die genannte Summe hat den Zusatz „voraussichtlich“, da die genaue Summe anhand der zum entsprechenden Stichtag vorliegenden Basisdaten errechnet wird und daher noch variieren kann. Rechtliche Grundlage dafür ist eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes, die zügig im Landtag beschlossen werden soll.
Politik
Innovation für das Blaue Ländchen: SPD beantragt Amt-O-Mat für Nastätten

NASTÄTTEN Die SPD in Nastätten hat einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde initiiert. Mit ihrem Vorstoß bei der Verbandsgemeinde hat sie die Einführung eines innovativen Amt-O-Mat erwirkt, der darauf abzielt, die Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern.
Der Amt-O-Mat soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben eigenständig und unabhängig zu erledigen. Von der Antragsstellung bis zur Gebührenzahlung bieten dieser automatisierte Servicepunkt eine breite Palette von Dienstleistungen, die zugänglich werden sollen. Dies trägt dazu bei, Wartezeiten zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern. Gefördert werden solche Projekte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities. Dabei geht es um gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte und Gemeinden lebenswerter, effizienter, technologisch fortschrittlicher´, ökologischer und sozial inklusiver zu gestalten. Doch was könnte das für die Bürger in der Praxis bedeuten? Onlineanträge wie die Hundesteuer können am Automaten gestellt werden. Das Einscannen von Dokumenten ist möglich, Bescheinigungen könnten ausgedruckt und Gebühren bezahlt werden. Dabei kann man es sich etwa vorstellen, wie eine Ausgabe- und Abholstation. Über das Ausgabeterminal kann man Unterlagen und Dokumente abholen, wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis oder auch Sachen abgeben, die dann von einem Mitarbeiter der Verwaltung entnommen werden.
Alles reine Fiktion? Nein, schon lange nicht mehr. Die Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe über Amt-O-Maten ist längst keine Zukunftsmusik mehr. In einigen Pilotprojekten wurde das Modell erfolgreich getestet. Für die Nutzer heißt es dann: 24 Stunden Service, wenn man das möchte und bereit ist den Weg zum Amt-O-Mat zu gehen. Wer das nicht möchte und lieber das persönliche Gespräch sucht, für den ändert sich rein gar nichts. Im Augenblick ist es etwas mehr als nur eine Idee. Der Antrag der SPD an die Verbandsgemeinde Nastätten ist gestellt. Bis zu einer möglichen Umsetzung dürfte es noch etwas dauern. Doch warum nur in Großstädten solche Projekte verwirklichen? Besonders auf dem Ländchen sind Innovationen gefragt und ein solcher Amt-O-Mat könnte durchaus Wartezeiten und Bürokratiehindernisse abbauen. Ob es dazu kommen wird muss jetzt in der Verbandsgemeinde entschieden werden.
Politik
Silvester ohne Feuerwerk? Die Grünen wollen Böllerverbot in der Stadt Bad Ems durchsetzen

BAD EMS Im Januar 2023 stellte die Fraktion der Grünen im Stadtrat Bad Ems den Antrag auf Erlass eines Böllerverbotes im Stadtgebiet. Für die Partei geht es um die machbare Umsetzung, denn immerhin wäre Bad Ems jetzt eine Welterbestadt mit enormer Bedeutung. Primär plädieren Die Grünen dafür, dass es auch keine Ausnahmen an Örtlichkeiten in der Stadt geben soll, um die Böller abzubrennen. Sie möchten, dass das ganze Stadtgebiet von dem Verbot erfasst wird.
Begründet wird es mit dem Klima-, Tier und Brandschutz. Außerdem gäbe es inzwischen eine negative Grundhaltung zu Feuerwerken und Böllern. Zur Untermauerung wurden Überlegungen der Veranstalter von Rhein in Flammen und der Kirmes in Nastätten genannt. Dabei haben sowohl die Stadt Koblenz als auch Nastätten in diesem Jahr bei ihren Veranstaltungen große Feuerwerke veranstaltet. Der Stadtbürgermeister Marco Ludwig bestätigte, dass die Aussage schlichtweg falsch sei. Auch in Zukunft wird es in Nastätten ein Feuerwerk zur Kirmes geben und es gab auch keine Überlegungen das wegfallen zu lassen.
Dabei ist sicherlich richtig, dass es durchaus ablehnende Haltungen bei Böllern oder Feuerwerken gibt. Für Tiere ist das immer eine gewaltige Stresssituation und auch der Klimaschutz ist durchaus ein Thema. Andererseits gibt es wahrscheinlich genauso viele Befürworter für das jährliche Spektakel. Dazu gehört die Tradition und die Freude an dem Himmelsschauspiel beim Feuerwerk als auch beim Böllern. Da wird wahrscheinlich jeder eine eigene Meinung zu haben.
Bisher war das Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich befristet für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Ob sich das in der Stadt Bad Ems ändern wird, ist unklar. Dazu äußerte sich das Ordnungsamt für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. »Voraussetzung für den Erlass einer Verordnung ist das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Nicht alle Feuerwerkskörper begründen eine Gesundheitsgefahr, sondern lediglich eine Belästigung. Belästigungen stellen aber grundsätzlich keine abstrakte Gefahr dar, die den Erlass einer allgemeinen Anordnung über das Abbrennverbot von Silvesterböllern im gesamten Stadtgebiet von Bad Ems rechtfertigen würden.«
Eingeschränkt wurde es auf die unmittelbare Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch die Erforderlichkeit für die Aussprache eines solchen Verbotes müsste geprüft werden. Dabei befragte die Verbandsgemeinde explizit die Feuerwehreinheit in Bad Ems. Wieweit kann eine von der Partei die Grünen geschilderte Brandgefahr angenommen werden? Laut der Feuerwehreinheit Bad Ems gab es bis auf vereinzelte kleine Mülleimerbrände im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu Silvester keine Anhaltspunkte explizit ein Verbot des Abbrennens in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen usw. auszusprechen.
Dazu müsste weiter bedacht werden, dass ein per Allgemeinverordnung ausgesprochenes Feuerwerksverbot überwacht werden müsste und das wäre aus personellen Gründen nicht leistbar. Besonders zu Silvester, wo genau um 0:00 Uhr in verschiedenen Standorten der Stadt gleichzeitig Feuerwerkskörper gezündet werden, ist eine flächendeckende Überwachung unmöglich. Und es gäbe da auch eine weitere Unwägbarkeit, denn schließlich wären von so einem Verbot auch touristische Veranstaltungen zunächst betroffen. Eine Spießer-Martini-Kirmes müsste möglicherweise ohne die touristische Attraktion auskommen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Damit wurde seitens der Verbandsgemeinde ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, nichts zu ändern. Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend betrachtet. Eine weitere Anordnung von Abbrennverboten in einzelnen Stadtbereichen wird nicht in Erwägung gezogen. Mit diesem Vorschlag wird sich nun der Bad Emser Stadtrat beschäftigen müssen um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.
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