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Politik

Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

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Die Geschäftsführerin der WirtschaftsförderungRhein-Lahn, Tanja Steeg spricht sich gegen eine Bettensteuer aus und befürwortet einen Gästebeitrag und sie nennt gute Gründe

BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Politik

Innovation für das Blaue Ländchen: SPD beantragt Amt-O-Mat für Nastätten

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NASTÄTTEN Die SPD in Nastätten hat einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde initiiert. Mit ihrem Vorstoß bei der Verbandsgemeinde hat sie die Einführung eines innovativen Amt-O-Mat erwirkt, der darauf abzielt, die Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern.

Der Amt-O-Mat soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben eigenständig und unabhängig zu erledigen. Von der Antragsstellung bis zur Gebührenzahlung bieten dieser automatisierte Servicepunkt eine breite Palette von Dienstleistungen, die zugänglich werden sollen. Dies trägt dazu bei, Wartezeiten zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern. Gefördert werden solche Projekte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities. Dabei geht es um gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte und Gemeinden lebenswerter, effizienter, technologisch fortschrittlicher´, ökologischer und sozial inklusiver zu gestalten. Doch was könnte das für die Bürger in der Praxis bedeuten? Onlineanträge wie die Hundesteuer können am Automaten gestellt werden. Das Einscannen von Dokumenten ist möglich, Bescheinigungen könnten ausgedruckt und Gebühren bezahlt werden. Dabei kann man es sich etwa vorstellen, wie eine Ausgabe- und Abholstation. Über das Ausgabeterminal kann man Unterlagen und Dokumente abholen, wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis oder auch Sachen abgeben, die dann von einem Mitarbeiter der Verwaltung entnommen werden.

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Alles reine Fiktion? Nein, schon lange nicht mehr. Die Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe über Amt-O-Maten ist längst keine Zukunftsmusik mehr. In einigen Pilotprojekten wurde das Modell erfolgreich getestet. Für die Nutzer heißt es dann: 24 Stunden Service, wenn man das möchte und bereit ist den Weg zum Amt-O-Mat zu gehen. Wer das nicht möchte und lieber das persönliche Gespräch sucht, für den ändert sich rein gar nichts. Im Augenblick ist es etwas mehr als nur eine Idee.  Der Antrag der SPD an die Verbandsgemeinde Nastätten ist gestellt. Bis zu einer möglichen Umsetzung dürfte es noch etwas dauern. Doch warum nur in Großstädten solche Projekte verwirklichen? Besonders auf dem Ländchen sind Innovationen gefragt und ein solcher Amt-O-Mat könnte durchaus Wartezeiten und Bürokratiehindernisse abbauen. Ob es dazu kommen wird muss jetzt in der Verbandsgemeinde entschieden werden.

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Politik

Silvester ohne Feuerwerk? Die Grünen wollen Böllerverbot in der Stadt Bad Ems durchsetzen

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BAD EMS Im Januar 2023 stellte die Fraktion der Grünen im Stadtrat Bad Ems den Antrag auf Erlass eines Böllerverbotes im Stadtgebiet. Für die Partei geht es um die machbare Umsetzung, denn immerhin wäre Bad Ems jetzt eine Welterbestadt mit enormer Bedeutung. Primär plädieren Die Grünen dafür, dass es auch keine Ausnahmen an Örtlichkeiten in der Stadt geben soll, um die Böller abzubrennen. Sie möchten, dass das ganze Stadtgebiet von dem Verbot erfasst wird.

Begründet wird es mit dem Klima-, Tier und Brandschutz. Außerdem gäbe es inzwischen eine negative Grundhaltung zu Feuerwerken und Böllern. Zur Untermauerung wurden Überlegungen der Veranstalter von Rhein in Flammen und der Kirmes in Nastätten genannt. Dabei haben sowohl die Stadt Koblenz als auch Nastätten in diesem Jahr bei ihren Veranstaltungen große Feuerwerke veranstaltet. Der Stadtbürgermeister Marco Ludwig bestätigte, dass die Aussage schlichtweg falsch sei. Auch in Zukunft wird es in Nastätten ein Feuerwerk zur Kirmes geben und es gab auch keine Überlegungen das wegfallen zu lassen.

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Dabei ist sicherlich richtig, dass es durchaus ablehnende Haltungen bei Böllern oder Feuerwerken gibt. Für Tiere ist das immer eine gewaltige Stresssituation und auch der Klimaschutz ist durchaus ein Thema. Andererseits gibt es wahrscheinlich genauso viele Befürworter für das jährliche Spektakel. Dazu gehört die Tradition und die Freude an dem Himmelsschauspiel beim Feuerwerk als auch beim Böllern. Da wird wahrscheinlich jeder eine eigene Meinung zu haben.

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Bisher war das Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich befristet für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Ob sich das in der Stadt Bad Ems ändern wird, ist unklar. Dazu äußerte sich das Ordnungsamt für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. »Voraussetzung für den Erlass einer Verordnung ist das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Nicht alle Feuerwerkskörper begründen eine Gesundheitsgefahr, sondern lediglich eine Belästigung. Belästigungen stellen aber grundsätzlich keine abstrakte Gefahr dar, die den Erlass einer allgemeinen Anordnung über das Abbrennverbot von Silvesterböllern im gesamten Stadtgebiet von Bad Ems rechtfertigen würden.«

Eingeschränkt wurde es auf die unmittelbare Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch die Erforderlichkeit für die Aussprache eines solchen Verbotes müsste geprüft werden. Dabei befragte die Verbandsgemeinde explizit die Feuerwehreinheit in Bad Ems. Wieweit kann eine von der Partei die Grünen geschilderte Brandgefahr angenommen werden? Laut der Feuerwehreinheit Bad Ems gab es bis auf vereinzelte kleine Mülleimerbrände im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu Silvester keine Anhaltspunkte explizit ein Verbot des Abbrennens in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen usw. auszusprechen.

Dazu müsste weiter bedacht werden, dass ein per Allgemeinverordnung ausgesprochenes Feuerwerksverbot überwacht werden müsste und das wäre aus personellen Gründen nicht leistbar. Besonders zu Silvester, wo genau um 0:00 Uhr in verschiedenen Standorten der Stadt gleichzeitig Feuerwerkskörper gezündet werden, ist eine flächendeckende Überwachung unmöglich. Und es gäbe da auch eine weitere Unwägbarkeit, denn schließlich wären von so einem Verbot auch touristische Veranstaltungen zunächst betroffen. Eine Spießer-Martini-Kirmes müsste möglicherweise ohne die touristische Attraktion auskommen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Damit wurde seitens der Verbandsgemeinde ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, nichts zu ändern. Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend betrachtet. Eine weitere Anordnung von Abbrennverboten in einzelnen Stadtbereichen wird nicht in Erwägung gezogen. Mit diesem Vorschlag wird sich nun der Bad Emser Stadtrat beschäftigen müssen um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.

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Gesundheit

Sag mal „Aaaaaah“: Kinderarztpraxen in der Krise

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KOBLENZ Ins Gummibärchenglas durfte er nicht greifen, der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Oster. Aber er musste auch nicht sonderlich tapfer sein beim Besuch der Kinderärzte in der Bahnhofstraße in Koblenz. Tapferkeit ist eine Tugend, mit der vielmehr das Personal und damit auch die Eltern ausgestattet sein sollten. Denn die Praxen in den Städten und auf dem Land sind am Limit. Einen Kinderarzt zu finden, der die Betreuung eines neuen kleinen Patienten übernimmt, ist heute eine echte Herausforderung.

Das berichten Mütter und Väter, die nach Koblenz oder ins Umland ziehen oder solche, deren Kinderarzt gerade in Rente gegangen oder aus anderen Gründen die Praxis geschlossen hat. Eltern nehmen teils lange Anfahrten von bis zu 50 Kilometern in Kauf. Das weiß auch Dr. Martin Schwenger, der mit seinen Kolleginnen und Kollegen täglich den ganz normalen Wahnsinn wuppt: „Heute hatten wir 127 Kinder“, erzählt er. „Ein normaler Montag.“ Der Wochenanfang ist immer besonders arbeitsreich.

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Keine Termine für neue Patienten – CDU-Bundestagsabgeordneter Josef Oster spricht mit Fachleuten in Koblenz

Von Lappalien, die eigentlich keinen Arztbesuch erfordern, über Routineuntersuchungen bis hin zu schweren Krankheitsfällen reicht die Palette. „Im Schnitt behandeln wir locker 500 Patienten pro Woche – ohne Notdienst.“ Letzteren muss jede Praxis im Verbund von Koblenz und der Region mindestens einmal im Monat übernehmen. „Wir können nicht alle auffangen, die einen Kinderarzt suchen.“ Nicht alle Eltern nehmen eine Absage hin. Da wird geschimpft oder gar gedroht.

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Das Problem sehen Schwenger und sein Team im System. „Es gibt zu wenig Fachpersonal.“ Das betreffe nicht nur die Mediziner selbst, sondern auch Helferinnen und Co. Auch in Kliniken würden Kinderbetten abgebaut, weil Personal fehle. „Der Beruf für Medizinische Fachangestellte muss dringend attraktiver gemacht werden“, ist Schwenger überzeugt – nicht nur finanziell. Klare Sache, dass sich die Belastungen fürs Personal verschärfen, wenn weniger Fachleute in den Praxen und Krankenhäusern zur Verfügung stehen.

Ich werde mich im Rahmen meiner Arbeit in Berlin weiterhin dafür einsetzen, dass Eltern nicht vor geschlossenen Praxistüren stehen“, versprach Josef Oster.

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