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Politik

Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

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Die Geschäftsführerin der WirtschaftsförderungRhein-Lahn, Tanja Steeg spricht sich gegen eine Bettensteuer aus und befürwortet einen Gästebeitrag und sie nennt gute Gründe
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BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Politik

Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

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BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.

Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.

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Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.

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Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.

Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.

Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.

Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.

Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.

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Politik

Streit um Straßenausbaubeiträge: CDU fordert Abschaffung – SPD warnt vor Folgen für Kommunen

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Foto: BEN Kurier
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POLITIK In der 88. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags trafen am Mittwoch zwei entgegengesetzte Positionen frontal aufeinander: Die CDU-Fraktion forderte die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, während die SPD vor einem schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung warnte. Im Zentrum der Debatte standen die Fragen der Gerechtigkeit, der Finanzierung und der politischen Verantwortung gegenüber Kommunen und Bürgern.

CDU: „Öffentliche Straßen sind eine Aufgabe für alle“

Die CDU-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge eingebracht. Fraktionschef Gordon Schnieder erklärte, es sei an der Zeit, Eigentümerinnen und Eigentümer zu entlasten: »Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dienen der Allgemeinheit. Ihr Ausbau darf keine übermäßige Belastung für Einzelne bedeuten

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Künftig sollen die Kommunen pauschal jährlich rund 10.000 Euro pro Straßenkilometer aus Landesmitteln erhalten – ohne bürokratisches Antragsverfahren. Schnieder betonte: »Wir stehen für eine bürgernahe Politik und eine effiziente Verwaltung.«

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Die CDU verweist auf andere Bundesländer, in denen die Beiträge bereits abgeschafft oder den Kommunen freigestellt wurden. Rheinland-Pfalz sei das letzte Flächenland, das an einer verpflichtenden Regelung festhalte.

SPD: „Ein gefährlicher Vorschlag zu Lasten der Allgemeinheit“

Benedikt Oster, SPD-Abgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, widersprach vehement: »Der CDU-Entwurf klingt auf den ersten Blick bürgerfreundlich – ist in Wirklichkeit aber ein populistisches Umverteilungsmodell nach dem Gießkannenprinzip.« Er warnte davor, dass eine Abschaffung der Beiträge nicht nur die Planungssicherheit der Kommunen gefährde, sondern auch zu einer ungerechten Belastung der Allgemeinheit führe.

Die SPD sieht die Beiträge als Instrument kommunaler Selbstverwaltung und verweist auf die Vorteile für Anlieger durch steigende Grundstückswerte nach einem Straßenausbau. »Warum sollen Mieter und Menschen ohne Eigentum künftig über Steuern für den Vorteil Einzelner aufkommen?«, so Oster.

Ein vollständiger Systemwechsel, so die SPD, sei zudem weder gerecht noch haushaltspolitisch vertretbar. Auch der Vorschlag der CDU, die Finanzierung aus Rücklagen zu stemmen, sei unseriös. Rücklagen wie die Gigabit-Rücklage oder die Haushaltssicherungsrücklage seien für andere Aufgaben vorgesehen.

Kommunale Spitzenverbände und der Bund der Steuerzahler uneins

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz spricht sich gegen eine pauschale Abschaffung aus. Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Frieden betonte, dass die Beiträge bei differenzierter Anwendung ein funktionierendes Finanzierungsinstrument seien. Insbesondere wiederkehrende Beiträge würden Härten vermeiden und böten den Kommunen verlässliche Einnahmen.

Demgegenüber fordert der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz seit Jahren ein Ende der Beiträge. Präsident Rainer Brüderle nannte Rheinland-Pfalz das letzte Reservat verpflichtender Ausbaubeiträge. Auch der Verband Wohneigentum sowie Haus & Grund argumentieren, dass das System ungerecht, bürokratisch und intransparent sei.

Finanzierung weiter ungeklärt

Zwar plant die CDU jährlich 200 Millionen Euro aus originären Landesmitteln zur Kompensation, die Freien Wähler sprechen jedoch nur von 90 Millionen Euro. Oster stellte infrage, wie diese Summen nachhaltig gestemmt werden sollen: »Eine dauerhafte Ausgabe aus Rücklagen zu finanzieren, ist nicht verantwortbar.«

Zudem bestehe die Gefahr, dass künftig jede einzelne Investition in Mainz entschieden werden müsste, was die kommunale Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken würde. Der SPD-Abgeordnete stellte klar: »Die Kommunen wollen keine Symbolpolitik, sondern Verlässlichkeit und Entscheidungsfreiheit vor Ort

Blick in andere Bundesländer: Keine einfache Lösung

In Bayern und Hessen wurden die Beiträge abgeschafft oder zur freiwilligen Option erklärt – mit gemischten Ergebnissen. In Bayern spricht der Gemeindetag von einem Pyrrhussieg für die Bürger, da nun die Allgemeinheit belastet werde. In Hessen befürchten viele Kommunen Steuererhöhungen, um den Wegfall der Einnahmen zu kompensieren.

Die Debatte um die Straßenausbaubeiträge bleibt ein hochsensibles Thema, das sowohl finanzielle als auch verfassungsrechtliche Dimensionen berührt. Während die CDU mit ihrem Vorschlag auf Entlastung und Vereinfachung setzt, mahnt die SPD zur Vorsicht und verweist auf die Risiken für Kommunen und Steuerzahler.

Ob es zu einer Einigung kommt, ist ungewiss. Klar ist jedoch: Die grundsätzliche Frage, wer für den Zustand öffentlicher Infrastruktur zahlen soll, wird das politische Rheinland-Pfalz noch lange beschäftigen.

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Politik

Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?

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BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.

Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?

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Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.

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Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht

Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.

Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?

Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.

Einsparungen nicht automatisch entlastend

Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.

Transparenz gefordert

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.

Entscheidung steht bevor

Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.

Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger

In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.

Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).

 

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