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Mikel D. aus der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau zu 6 Jahren Haft verurteilt

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Die Angeklagten vor der Strafkammer beim Landgericht Koblenz
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DAUSENAU Dritter und letzter Verhandlungstag. Am heutigen Tag mussten sich Mikel D. und ein weiterer Angeklagter erneut vor dem Landgericht Koblenz wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Die beiden 21 und 22-Jährigen Männer aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sollen am Samstag, den 02. April 2022 mit einer Schreckschuss- und CO2 Pistole bewaffnet, einen Mann gezwungen haben, seine Rolex Uhr an sie herauszugeben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll dem Opfer eine Pistole an den Hals gehalten worden sein.

Noch in der Nacht zum Sonntag sollen die Wohnungen der Angeklagten durch Polizeikräfte aus Bad Ems und Montabaur durchsucht worden sein. Beide Beschuldigten wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaft. Soweit so gut, doch was waren die tatsächlichen Hintergründe der Tat? Nur ein makabrer Halbstarkenüberfall oder steckte mehr dahinter?

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Der heutige Verhandlungstag zeigte nicht das Bild von zwei skrupellosen Tätern, sondern vielmehr junge drogenabhängige Erwachsene in einer für sie möglicherweise ausweglos empfundenen Situation. Täter werden zu Opfern? Wohl kaum aber dennoch steckt hinter der Geschichte eine Tragik. Beide legten am heutigen Tage umfangreiche und glaubhafte vollumfängliche Geständnisse über ihre Anwälte ab. Spät. Aber auch zu spät?

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Gericht geht von durchgeladener Waffe aus. Einen Beweis dafür gab es nicht

Am 02. April diesen Jahres sollen sie das Opfer zu einer Schule in Montabaur gelockt haben. Der später Geschädigte soll noch Schulden bei den beiden Angeklagten gehabt haben. Woraus die resultierten war letztlich nicht ganz klar. Einmal war die Rede von einem gewährten Darlehen und ein weiteres Mal wurde spekuliert auf nicht bezahlte Drogen. Das Opfer soll nicht bereit gewesen sein, seine Schulden an die Beiden zu begleichen. Laut deren deckungsgleichen Geständnis, befanden sich die Angeklagten in einer prekären Situation. Das Gericht geht davon aus, dass beide mittlerweile Verurteilten drogensüchtig waren. Mikel D. soll in erster Linie Kokain und Tilidin konsumiert haben. Auch der zweite Angeklagte soll erheblich Drogen konsumiert haben.

Unabhängig voneinander gaben die  Angeklagten in ihrem Geständnis an, dass  sie Drogen aus Frankfurt von einem Dealer auf Kommisionsbasis bezogen hatten. Zwischenzeitlich hatten sie selber so viel von den zum Verkauf bestimmten Drogen eigenkonsumiert, dass sich 15.000 EUR Schulden beim Dealer Arnold in Frankfurt angehäuft hätten. Der Dealer aus Frankfurt hätte die beiden Beschuldigten enorm unter Druck gesetzt und zur Rückzahlung aufgefordert. Bis 0:00 Uhr des gleichen Tages sollten die beiden Täter ihre Schulden begleichen. Dieses soll der Grund gewesen sein, dass sie das spätere Opfer zur Herausgabe der über 6000 EUR teuren Rolex Uhr gezwungen hätten.

Lange Haftstrafen für beide Angeklagten aus dem Rhein-Lahn-Kreis

Für das Opfer eine unerträgliche Situation. Der Geschädigte aus dem Westerwald konnte zum Zeitpunkt der Tat nicht wissen, ob es eine echte durchgeladene Waffe ist oder nicht. Er muss Todesangst gehabt haben. Beide Angeklagten beteuerten in ihrem Geständnis, dass sie nie planten die Waffen einzusetzen. Sie wollten ihrer Forderung nur Nachdruck verleihen. Dass sie Angst vor den Konsequenzen, bei Nichtbezahlung ihrer Schulden beim Dealer in Frankfurt hatten, wurde glaubhaft vorgetragen. Mikel D. soll seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit aufgefordert haben, dass sie eine Zeitlang zu ihren Eltern oder Freunden zieht. Er hatte Angst, das ihr etwas zustoßen könnte. Sogar das Klingelschild habe er von der Tür entfernt.

Angeblich hätten die Angeklagten sich spontan dazu entschieden die Waffen mit zu dem Treffen des Opfers mitzunehmen. Dieser soll sie vor Ort verhöhnt haben und war nicht bereit zu bezahlen. Daraufhin soll eine der Angeklagten zurück zum Auto gegangen sein um die Pistole zu holen. Eine besondere Gewichtung legte der vorsitzende Richter auf die Frage, ob die Waffen durchgeladen bzw. überhaupt geladen waren. Diese Frage konnte nicht geklärt werden. Zwei vorgeladene Polizisten konnten es weder bestätigen noch verneinen.

Bei der Hausdurchsuchung des zweiten Angeklagten, wurden neben den Schusswaffen auch ein silbernes Messer aufgefunden. Die Pistolen waren unterladen. Somit steckten etwa 13 Schuss Munition in der Schreckschusswaffe. Laut dem Angeklagten, hätte er diese erst Zuhause wieder befüllt. Durchgeladen war die Waffe nicht. Schließlich war auch noch die Rede von Gummigeschossen. Welche Rolle diese letztlich spielten, erging nicht aus dem letzten Verhandlungstag.

Mikel D. mit Gesichtsverletzungen im Gerichtsaal

Neben den vollumfänglichen Geständnissen kam es zu einer weiteren interessanten Wendung in dem Fall. Der Anwalt von Mikel D. übergab dem Gericht die entwendete Rolex Uhr. Der Angeklagte soll dem Verteidiger mitgeteilt haben, wo sich die Uhr befunden habe. Diese wollte Mikel D. dem Opfer zurückgeben. Zusätzlich bot er von sich aus 1000,00 EUR freiwilliges Schmerzensgeld an. Beide Angeklagten zeigten sich stark beeindruckt von der erlebten Untersuchungshaft. Mikel D. erschien im Gerichtsaal mit geschwollenen Augen. Die Verletzungen sollen ihm in der Haft zugefügt worden sein.

Der Staatsanwalt begrüßte insbesondere die späte Einlassung der beiden Angeklagten. Auch die Reue war für ihn glaubhaft. Das Motiv in der Tat sah er in der Aussicht auf das schnelle Geld für die beiden Beschuldigten. Andererseits erkannte er auch die Angst um das eigene Wohlergehen und die der Lebensgefährtin an. Was der Staatsanwalt aber nicht glaubte war, dass die Angeklagten die Waffen nicht einsetzen wollten. Auch sah er keine spontane Tat. Diese soll vielmehr geplant gewesen sein. Auch soll Mikel D. gewusst haben, dass die Waffe des Mitangeklagten geladen gewesen war. Schlussendlich forderte die Staatsanwaltschaft 6 Jahre und 10 Monate für Mikel d. und 5 Jahre 4 Monate für seinen Mitangeklagten.

Dieses saht die Verteidigung völlig anders. Der vorsätzliche Waffeneinsatz wäre nicht gegeben gewesen. Die Ansatzpunkte waren nicht erkennbar. Der Einsatz einer Schusswaffe hätte ja auch nichts gebracht, teilte der Verteidiger von Mikel D. mit. Dadurch hätten sie auch kein Geld gehabt und das war ihnen bewusst. Zusätzlich waren bei Mikel D. etwa 400 Gramm Cannabis aufgefunden worden. Auch da plädierte der Rechtsanwalt auf Milde im Hinblick auf die sich ändernde Gesetzgebung. „In Wiesbaden freute man sich früher über den Fund von 10kg Marihuana und hätte nackt ums Feuer getanzt“, sprach der Verteidiger im Plädoyer. „Heute ist das nur noch eine Kleinmenge.“ Letztendlich plädierte der Anwalt auf einen minder schweren Fall und erinnerte an den einseitig vollzogenen Täter-Opfer-Ausgleich mit der Rückgabe der Rolex Uhr. Verletzungen hätte es ebenfalls keine gegeben. Sein Mandant wäre ein schwer-suchtkranker Mann. Zusätzlich wäre er depressiv und er braucht Hilfe im Wege einer Therapie. Der Verteidiger plädierte auf eine maximale Haftstrafe von vier Jahren.

Ähnlich sah es die Verteidigerin des zweiten Angeklagten. Sie betonte erneut die spontane Tat und die angespitzte Drucksituation durch den Dealer in Frankfurt. Während der Geschädigte sich bei seiner Vernehmung durchweg widersprochen haben soll, auch zu dem Verhältnis zu den Angeklagten, machte die Verteidigerin deutlich, dass die sich sehr wohl gut gekannt haben mussten. Dies ergäbe sich aus bestätigten Instagram Chats. Eine schwere räuberische Erpressung wäre das nicht. Die Situation zwischen den Beteiligten hätte sich hochgeschaukelt. Sie betonte erneut, dass die Waffen ungeladen waren. Ähnlich wie ihr Verteidigerkollege argumentierte sie, dass ein Verletzten den Opfers kaum etwas gebracht hätte. Das wusste auch ihr Mandant. Letztlich war es ein Gruppendynamisches Geschehen.

Gericht glaubt spontaner Tat nicht

Sie plädierte auf einen minder schweren Fall. „Das hier sind nicht die zwei bösen Omaräuber sondern die Personen kannten sich“, teilte sie ihm Plädoyer mit. Schlussendlich beantragte sie, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird und die Strafe 2,5 Jahre betragen soll mit Aussicht auf eine Therapie. Das Schlusswort hatten die Angeklagten. Mikel D. entschuldigte sich ausdrücklich bei dem Opfer.  Nach einer einstündigen Verhandlungsunterbrechung verkündete der vorsitzende Richter der Strafkammer sein Urteil und direkt wurde deutlich, dass das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte.

5 Jahre und 6 Monate Haft für einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung erhielten beide Angeklagten. Zusätzlich wurde Mikel D. zu weiteren 6 Monaten Haft verurteilt für den besitz von mehr als 400 Gramm Marihuana. Der Richter sah eine geplante Tat. Auch sah er es als bewiesen an, dass die Waffen unterladen (vorgeladen) waren. Dieses begründete er damit, dass im Haus des zweiten Angeklagten bei der Hausdurchsuchung eine ebenfalls unterladenen Waffe mit Patronen drin vorgefunden wurden. Eine entladene Waffe mitzunehmen zum Konfliktort und daheim wieder zu unterladen wäre unlogisch. Auch ging der Richter von einer geladenen weiteren CO2 Pistole beim Treffen mit dem Geschädigten aus damit auch Mikel D. nicht unbewaffnet gewesen wäre. Dieses begründe keine Spontanität, die aus dem Ruder gelaufen wäre. Die Tat wäre viel zu geplant gewesen.

Außerdem würde es ausreichen, dass man eine Waffe zum Drohen mit hätte ohne dass man schießen würde. Eine geminderte Steuerungsfähigkeit war für das Gericht nicht erkennbar, da am Tattag kein Rauschzustand vernehmbar war. Eine BTM Abhängigkeit sah der Richter bei beiden Angeklagten.  Die Triebfeder zum Geschehen wäre die eigene Abhängigkeit. Der Richter erkannte die Schadenswiedergutmachung durch die Rückgabe der Rolex Uhr an. Auch die Entschuldigung begrüßte der Vorsitzende. Besser hätte er diese am ersten verhandlungstag gefunden und nicht am letzten. Mikel D. soll einschlägig vorbestraft gewesen sein. Erst kürzlich wäre er zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Strafverschärfend sah der Richter die hohe Rückfallgeschwindigkeit zumal es bereits ein Gewaltdelikt gegeben haben soll.

Verteidigung plädiert auf minderschwere Fälle

Einen minder-schweren Fall wollte das Gericht nicht erkennen. Mit dem Urteil wäre man am unteren Mindestmaß geblieben. Ein hartes Urteil könnte man denken, doch der Richter wollte den Verurteilten einen Weg aus der Misere aufzeigen. Bei beiden Tätern ist eine Therapie vorgeschrieben. Schon in wenigen Monaten könnte der zweite Angeklagte diese beginnen. Bei erfolgreicher Absolvierung winkt die Belohnung mit einer möglichen Halbierung der Strafe.

Für Mikel D. könnte der Beginn der Therapie noch etwas länger dauern. Unklar blieb, wie mit den 2 Jahren und 2 Monaten Jungendstrafe verfahren wird. Unter Umständen könnte seine Strafe somit 8 Jahre und 2 Monate statt 6 Jahre betragen. Und nun? Was bleibt von dieser Geschichte? Viel Tragik. Zwei junge Männer die einen schlimmen Fehler und Tat begangen haben. Ein Opfer, dass unter Todesangst seine Uhr herausgab. Dabei blieb ungeklärt, wie er diese finanziert hatte.

Vielleicht darf man auch die Chancen sehen. Es war nicht der Richter Gnadenlos sondern ein Vorsitzender, der auch Perspektiven aufweisen wollte. Wären die Taten jemals ohne Drogen passiert? Mit der Therapie könnte sich ein neuer Lebensweg für beide Verurteilten ergeben. Es blieben aber auch Zweifel. Ein Hauptargument war die angenommene geladene Waffe. Davon war das Gericht überzeugt, doch Beweise dafür wurden nicht genannt, nur mögliche logische Schlussfolgerungen.

Am Ende gibt es viele Verlierer. Im Gerichtsaal saßen viele verzweifelte Angehörige. Tränen flossen. Auch sie sind Opfer einer dummen Tat und leiden unter den Folgen. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit innerhalb einer Woche in Revision zu gehen.

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Bambini-Feuerwehr jetzt auch in Montabaur

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Foto: Freiwillige Feuerwehr Montabaur
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MONTABAUR Bei der Freiwilligen Feuerwehr in Montabaur herrscht derzeit nicht nur wettermäßig eitel Sonnenschein – mit der kürzlich erfolgten Gründung einer Bambini-Feuerwehr erfüllt sich die Stützpunktfeuerwehr einen lang gehegten Wunsch. Laura Nattermann leitet die Gruppe der jungen Brandschützerinnen und Brandschützer zwischen sechs und zehn Jahren. Nun gibt es sieben Bambini-Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur sowie 14 Jugendfeuerwehren.

Wie überall zeichnet auch bei einer Feuerwehr das Leben seine Linien: Schon seit längerer Zeit spukte in den Köpfen der Verantwortlichen um die Wehrführer Carsten Stach und Marcel Simonis der Gedanke an eine Bambini-Feuerwehr in Montabaur. Bislang fehlte es an einer Person, die die Verantwortung dafür übernehmen wollte. Bis Laura Nattermann, eine engagierte Feuerwehrfrau und gelernte Erzieherin, sich anbot, die Leitung der Bambini-Feuerwehr zu übernehmen. Mit Liam Bast, Jan Bruns, Britta Schlößer und Lisa Zühlke waren schnell weitere Betreuer gefunden. Bereits im März nahm das Team die neue Tätigkeit auf – mit Erfolg. Seitdem kommen rund 30 Mädchen und Jungen regelmäßig ins Feuerwehrgerätehaus, um Brandschutz von der Pike auf zu lernen und zudem viel Spaß zu haben.

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Stach und Simonis erledigten die Formalitäten, die es zur Gründung einer Bambini-Feuerwehr braucht. Nun stand der offiziellen Gründung nichts mehr im Wege. Andree Stein, der Erste Beigeordnete und Brandschutzdezernent der Verbandsgemeinde Montabaur, übernahm diese Aufgabe sehr gerne: „Die Bambini-Feuerwehr ist ein Grundstein für die spätere Laufbahn als Feuerwehrfrau oder-mann im aktiven Dienst. Die Nachwuchsgewinnung ist für das Ehrenamt von enormer Bedeutung“, sagte er bei der Gründungsfeier. Ähnlich sieht es die Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher, die es sehr begrüßt, nun auch in der Kreisstadt eine Bambini-Feuerwehr zu haben. Weitere Grußworte sprachen Nicole Müller-Nilges vom Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und Michael Itzeck vom Kreisfeuerwehrverband Westerwald. Zur Gründung gratulierten ferner Andrea Gomber von der evangelischen Kirche, die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Montabaur, Jens Weinriefer und Patrick Weyand, der Jugendwart der Verbandsgemeinde Montabaur, Jan Schäfer, sowie Thomas Krekel und Florian Bach von der Kreisjugendfeuerwehr Westerwald.

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Auf lange Grußworte wurde generell verzichtet, denn die Hauptakteure – die Bambinis selbst – wollten mit einem „Tag der offenen Tür“ feiern und an einer Spritzwand sowie einem Feuerlöschtrainer auf spielerische Art und Weise zeigen, was sie bereits gelernt haben. Das Wasserbecken allerdings war bei hochsommerlichen Temperaturen die Hauptattraktion – eine kleine Abkühlung war hochwillkommen. Und auch einige der erwachsenen Feuerwehrleute, verriet Stach augenzwinkernd, landeten – freiwillig oder unfreiwillig – im kühlen Nass.

Die Bambinis freuen sich sehr, wenn sie noch weiteren Zuwachs bekommen: Sie üben und trainieren jeden ersten und dritten Dienstag im Montag ab 16.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Montabaur auf der Eichwiese. Kontakt: bambinis@feuerwehr-montabaur.de

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Alltag auf der Wache: Die Polizeiinspektion Lahnstein im Porträt

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Foto: BEN Kurier
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LAHNSTEIN Wenn morgens die ersten Streifenwagen das Gelände der Polizeiinspektion Lahnstein verlassen, beginnt ein Arbeitstag, der selten vorhersehbar ist. Die Einsätze sind so vielfältig wie das Gebiet, für das die Beamtinnen und Beamten hier zuständig sind: Von der Stadt Lahnstein hin zur Verbandsgemeinde Loreley – mit Orten wie Dachsenhausen, Braubach und die Koblenzer Stadtteile Horchheim sowie Pfaffendorf. Mal ist es eine Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus, mal ein schwerer Verkehrsunfall, mal eine Anzeige wegen Internetbetrug. Die Herausforderungen wachsen – aber eines bleibt: der Wille, den Menschen zur Seite zu stehen.

Berufung in Uniform

Wer durch die Flure der Polizeiinspektion geht, begegnet Menschen mit Haltung. Caroline Fachinger, die Dienststellenleiterin, empfängt ruhig und freundlich – mit der Selbstverständlichkeit von über 30 Dienstjahren. Schon mit 16 begann sie ihre Laufbahn bei der Polizei, über Mainz und Koblenz führte sie der Weg zurück in den Rhein-Lahn-Kreis. Seit anderthalb Jahren leitet sie die Inspektion in Lahnstein, ein Team aus rund 40 Mitarbeitenden.

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»Was mich nach all den Jahren immer noch antreibt, ist die Vielseitigkeit dieses Berufs. Man kann sich entwickeln, sich einbringen – und man ist nie allein. Der Polizeidienst funktioniert nur als Teamarbeit«, sagt sie. Dabei ist sie nicht nur Führungskraft, sondern Kollegin, Mentorin, Ansprechpartnerin. Und sie spürt, dass sich der Beruf verändert hat – in der Wahrnehmung, aber auch in der Realität.

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Zwischen Fußstreife und Facebookbetrug

Denn klassische Straftaten wie Einbruch oder Diebstahl sind längst nicht mehr die einzigen Herausforderungen. »Die Kriminalität hat sich stark ins Internet verlagert. Betrugsmaschen über Kleinanzeigenportale, Fake-Shops, Hasskommentare in sozialen Netzwerken – das sind Dinge, mit denen wir heute regelmäßig zu tun haben«, so Fachinger. Und auch die Bürger selbst hätten sich verändert: »Die Schwelle, die Polizei zu rufen, ist gesunken. Die Menschen reagieren sensibler, aber auch schneller. Ein Streit unter Nachbarn, eine Rangelei auf der Kirmes – sofort wird das Handy gezückt und die 110 gewählt

Die neue Generation im Team

Eine, die diese neue Realität aus nächster Nähe erlebt, ist Polizeikommissarin Alisha Ling. Frisch im Dienst, mit viel Begeisterung und einer ordentlichen Portion Realitätssinn. »Für mich war das ein Kindheitstraum. Und was mich bis heute am meisten fasziniert, ist der Teamgeist. Du bist nie allein. Du gehst nicht allein zum Einsatz, du trägst Verantwortung gemeinsam.«

Ling liebt die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. »Da sind so viele Begegnungen, die einfach guttun. Menschen, die dankbar sind. Oder auch nur mal reden wollen. Das gehört genauso dazu wie die schwierigen Seiten.«

Und die gibt es. Etwa wenn es darum geht, Todesnachrichten zu überbringen. »Das sind Momente, in denen man sich wünscht, diesen Teil des Jobs könnte jemand anders übernehmen.« Doch die Polizei ist auch darauf vorbereitet: Mit dem sogenannten Kriseninterventionsteam (Kit-Pol) stehen geschulte Kolleginnen und Kollegen zur Seite, um emotionale Belastungen aufzufangen – und aufzuarbeiten.

Streife, Schreibtisch, Zentrale Anzeigenbearbeitung

Viele denken bei Polizeiarbeit nur an Funkwagen und Blaulicht – doch der Dienstalltag ist weit mehr. »Ein Großteil unserer Arbeit spielt sich am Schreibtisch ab«, erklärt Caroline Fachinger. In Lahnstein ist sogar die Zentrale Anzeigenbearbeitung für das gesamte Polizeipräsidium Koblenz angesiedelt. Betrugsdelikte, Sachbeschädigungen, Ladendiebstähle – Fälle mit geringer Komplexität, aber hoher Anzahl, werden hier gesammelt und bearbeitet. »Das entlastet die Reviere vor Ort und bündelt Kompetenzen

Und dennoch bleibt der Kontakt zur Straße wichtig – buchstäblich. »Wir versuchen, regelmäßig zu Fuß Streife zu gehen«, sagt Alisha Ling. »Gerade nach dem Frühdienst, einfach raus in die Innenstadt. Die Leute sehen uns, sprechen uns an. So entsteht Nähe.«

Mit Haltung und Herz: Polizei als Lebensweg

Sven Hohaus, Polizeioberkommissar, ist einer, der den Polizeiberuf von mehreren Seiten kennt. Nach seiner Ausbildung unterrichtet er heute neben dem Streifendienst auch an der Höheren Berufsfachschule in Lahnstein – dort, wo er selbst einst begann. Er lehrt Gefahrenabwehrrecht und bringt den Nachwuchs auf Kurs. »Mir war klar, dass ich keinen Beruf will, der mich täglich ins Büro einsperrt. Hier habe ich alles: Menschen, Herausforderungen, Verantwortung.«

Auch er kennt die Diskussion um Respekt gegenüber der Polizei. „Ja, es ist manchmal rauer geworden. Aber mit dem richtigen Auftreten kommt man weit. Freundlichkeit wirkt oft stärker als jedes Mittel des Zwangs.“ Angst habe er nie. »Man braucht Respekt vor der Situation und den Menschen, aber keine Angst.«

Ein starkes Team – für ein starkes Revier

Was uns beim Besuch in der PI Lahnstein besonders auffiel, war das Miteinander. Die gegenseitige Unterstützung, das Gespräch, das offene Ohr. Vom Schreibtisch bis zur Fußstreife, von der jungen Kommissarin bis zur erfahrenen Leiterin – hier wird zusammengearbeitet, nicht nebeneinander her.

»Polizei ist nicht, was viele von außen denken«, sagt Caroline Fachinger. »Wir sind keine Befehlsempfänger – wir sind Entscheidungsfinder, Gesprächspartner, Helfer. Und manchmal auch nur einfach da.«

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Wenn das Warum bleibt: Der Fall Luise und der schwierige Weg zur Gerechtigkeit

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Foto: BEN Kurier
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KOBLENZ Es ist über zwei Jahre her. Und doch ist es, als sei es erst gestern gewesen. Als wir damals in Freudenberg standen, an jenem kalten, stillen Ort, wo eine Zwölfjährige ihr Leben verlor. Ihr Name war Luise. Zwei gleichaltrige Mädchen sollen sie mit dutzenden Messerstichen getötet haben. Eine Tat, so grausam, so unbegreiflich, dass sich selbst abgeklärte Reporter mit der Frage „Warum?“ zurückzogen – weil es keine Antwort gab. Heute kehrt dieser Fall zurück in die öffentliche Wahrnehmung: vor einem Zivilgericht.

Am 24. Juli 2025 wird vor dem Landgericht Koblenz verhandelt – nicht über Schuld im strafrechtlichen Sinne, denn die mutmaßlichen Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt strafunmündig. Es wird auch nicht über das Motiv gesprochen, nicht über Details der Tat. Es geht nun um Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten. Die Familie von Luise fordert, was ihnen umen und Kerzen rechtlich zusteht – und vielleicht mehr noch: ein Zeichen, ein öffentliches Eingeständnis, dass der Schmerz nicht folgenlos bleibt.

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Die Eltern von Luise fordern jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld, hinzu kommen mindestens 30.000 Euro Hinterbliebenengeld pro Kläger. Auch eine weitere Angehörige ist beteiligt. Die Klage richtet sich gegen die beiden Mädchen, die das Leben ihrer Tochter ausgelöscht haben sollen. Die Summe mag hoch erscheinen – und doch ist sie in Wahrheit nicht messbar. Denn was ist der Tod eines Kindes wert? Was wiegt das Schweigen eines leeren Kinderzimmers?

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Doch bei allem Verständnis, bei aller Wut, bei aller Trauer: Die Fragen gehen weiter. Denn der Prozess wirft auch ein moralisches Licht auf das, was Recht kann – und was nicht. Kann ein finanzieller Ausgleich wirklich Gerechtigkeit schaffen? Kann ein Gerichtsurteil heilen, was durch keine Tat, keine Worte, kein Geld der Welt wieder gutzumachen ist?

Und dann ist da noch die andere Seite. Zwei Kinder, die zu Täterinnen wurden. Zwei Familien, deren Welt ebenfalls zerbrach. Eine der Mütter sagte später in einem Interview: „Ich bin eine Mama. Ich verstehe die Mutter des Opfers. Ihr Bett bleibt leer – meins nicht.“ Ein Satz voller Ambivalenz. Voller Tragik. Voller Schuld, die sich nicht einfach aufrechnen lässt.

Wer diesen Fall beurteilt, muss beides sehen: das Leid der Opferfamilie – und die Abgründe, in die auch die Familien der Täterinnen gestürzt wurden. Und wieder stellt sich das alte „Warum?“: Warum kam es so weit? Warum diese Gewalt? Warum zwei so junge Mädchen – mit einem Messer, mit Wut, mit was auch immer in sich?

Was kann ein Zivilprozess leisten in einem Fall, der so viele Grenzen sprengt? Juristisch geht es um die Frage, ob die Täterinnen zivilrechtlich überhaupt haften können. Dafür müssten sie das Unrecht ihrer Tat erkannt haben – mit zwölf und dreizehn Jahren. Doch ganz unabhängig vom Ergebnis: Der Prozess ist eine Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Unbegreiflichen. Ein Versuch, etwas zu ordnen, was nicht geordnet werden kann.

Das Landgericht hat den Gütetermin öffentlich angesetzt. Es wird viele Kameras geben. Viele Stimmen. Vielleicht auch viele Meinungen. Aber am Ende bleibt eine Erkenntnis, die sich durchzieht seit jenem 11. März 2023: Nichts wird je wieder gut. Und dennoch suchen Menschen nach Wegen, mit dem Schmerz zu leben.

Damals haben wir vom BEN Kurier in einem sehr persönlichen Leitartikel gefragt: Warum? Heute ist diese Frage aktueller denn je. Denn mit dem Zivilprozess beginnt keine juristische Aufarbeitung – sie ist längst unmöglich. Es beginnt ein Ringen um Anerkennung, um Ausdruck, um Würde. Für ein Kind, das nie erwachsen werden durfte.

Und wenn dieser Prozess etwas leisten kann, dann vielleicht das: Dass wir nie aufhören, zu fragen. Und dass wir nicht vergessen.

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