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Schulen

Sicherheit für die Kinder: Polizeikontrolle vor Schulbeginn in Bad Ems

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Sicherheit für die Kinder: Polizeikontrolle vor Schulbeginn in Bad Ems
Foto: BEN Kurier

BAD EMS Heute Morgen, in Bad Ems an der Ecke Braubacherstraße und Winterbergstraße, stand die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt, als örtliche Polizeibeamte eine Kontrolle durchführten. Mit einem besonderen Fokus auf die Kindersicherung und den Fußgängerüberweg Braubacherstraße sorgten sie für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei den Fahrzeugführern.

Die Maßnahme wurde eingeleitet, um sicherzustellen, dass die jüngsten Verkehrsteilnehmer angemessen geschützt sind und um die Sicherheit an einer viel befahrenen Kreuzung zu gewährleisten. Trotz der klaren Vorschriften und des offensichtlichen Bedarfs an Sicherheitsvorkehrungen mussten einige Fahrer Bußgelder oder Verwarnungsgelder hinnehmen, da ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß mit Kindersicherungen ausgestattet waren.

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Die Tragik dieser Situation liegt in der Tatsache, dass die Verstöße gegen die Kindersicherungsvorschriften vermeidbar sind und dass diese Kontrollen stattfinden müssen, um das Leben unserer Kinder zu schützen. Die Polizei erinnert die Fahrer daran, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat und dass die Einhaltung der Vorschriften nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Unfällen leistet.

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Diese morgendliche Polizeikontrolle ist ein deutliches Signal an die Fahrzeugführer, die Sicherheit auf den Straßen ernst zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln dazu beiträgt, Leben zu retten. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Straßen sicher sind, insbesondere für diejenigen, die am verletzlichsten sind – unsere Kinder.

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Lahnstein

Enttäuschte Eltern: Absperrung des Lahnsteiner Goethe Schulhofs außerhalb der Schulzeiten

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LAHNSTEIN Mehrere besorgte Eltern von Grundschulkindern haben sich über die kürzliche Sperrung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten beschwert. Diese Maßnahme hat zu Verwirrung und Unzufriedenheit geführt, da der Schulhof für viele Kinder eine wichtige Möglichkeit bietet, das Fahrradfahren zu erlernen oder für die bevorstehende Radfahrprüfung zu üben. Zudem wird der Schulhof auch als Fußballfeld im Nachmittagsspiel genutzt.

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Die Eltern bedauerten gegenüber den Grünen die Entscheidung und fragen, ob diese Sperrung beabsichtigt sei. Besonders im Hinblick auf die bevorstehende Schließung von Spielflächen in den Rheinanlagen zur Realisierung der Bundesgartenschau (BUGA) in den nächsten Jahren halten auch die Grünen die Öffnung des Schulhofes als wichtige Maßnahme. Sie sehen darin eine Möglichkeit, den Kindern alternative Spielflächen und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen.

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Grüne fragen bei der Verwaltung nach!

Der Vorfall wurde von Frau Jutta Niel, Fraktionssprecherin B90/ die Grünen an den Oberbürgermeister herangetragen. Sie äußerte ihr Bedauern über die Abschließung des Schulhofes und betonte die Bedeutung einer Spielfläche für die Kinder.

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Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Beschwerden der Eltern zu prüfen und mögliche Lösungen zu finden, um den Kindern weiterhin Zugang zum Schulhof außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Er versprach eine zeitnahe Antwort, verwies aber auch auf gehäuft aufgetretenen Vanadalismus in den Abendstunden in der Vergangenheit, was zu der Maßnahme überhaupt erst führte.

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Schulen

Mobiles Genlabor am Leifheit-Campus in Nassau

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Foto: Leifheit-Campus in Nassau

NASSAU Die Lernerinnen und Lerner der Biologie Leistungs- und Grundkurse der Jahrgangsstufen MSS2 und MSS3 hatten das große Glück, mit ihren Biologie-Lehrerinnen Frau Nattermann und Frau Weber-Erkul das mobile Gen-Labor benutzen zu können. Dieses wird interessierten Schulen von der MINT-Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.Im Rahmen des Gen-Labors arbeiteten die Lernerinnen und Lerner mit modernster Laborausstattung, wie sie in Forschungseinrichtungen eingesetzt wird und konnten selbst einen vereinfachten „genetischen Fingerabdruck“ durchführen.

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Nach einer kurzen theoretischen Einführung und einer sorgfältigen Pipettierübung, entnahmen die Lernerinnen und Lerner zunächst eigene Mundschleimhautzellen. Aus diesen wurde dann zuerst im Thermocycler die eigene DNA extrahiert sowie im Rahmen der Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) vervielfältig. Die fertigen Proben wurden zum Schluss mit der Pipette auf ein Agarose-Gel aufgetragen und das entstandene Bandenmuster ausgewertet. Untersucht wurde im Rahmen des Genlabors ein einziger Genort (Locus) der Lernerinnen und Lerner. Für einen vollständigen genetischen Fingerabdruck werden in der Kriminalistik oder bei einem Vaterschaftstest zwischen 16 und 20 Genloci untersucht. Dieser genetische Fingerabdruck ist bei jedem Menschen einzigartig.

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Neben der theoretischen und praktischen fachlichen Vertiefung des abiturrelevanten Unterrichtsstoffes erlangten die Lernerinnen und Lerner also auch einen spannenden Einblick in das Arbeiten in naturwissenschaftlichen Berufen. 

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Pipettieren der Proben | Foto: Leifheit Campus Nassau
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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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