Connect with us

Blaulicht

Großübung “Mercalli” für den Katastrophenfall war ein großer Erfolg! GLÜCKWUNSCH!!! – Videos im Beitrag!

Veröffentlicht

am

Arbeit in der Technischen Einsatzleitung - Text & Bilder Markus Nassau / Matthias Lemgen

HOLZHAUSEN Die vorgeplante überörtliche Hilfe aus dem Leitstellenbereich Montabaur führte am Wochenende eine Großübung durch. Für die Übung „Mercalli 2022“ wurde ein Hilfeersuchen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg angenommen. Es haben Einheiten von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Technischem Hilfswerk, aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, dem Westerwaldkreis und dem Rhein-Lahn-Kreis, teilgenommen.

Am Donnerstagnachmittag wurde die Bereitschaft angefordert, die Abfahrt nach am Sammelpunkt in Holzhausen an der Haide (Rhein-Lahn-Kreis) erfolgte am Freitagmorgen gegen 11 Uhr. Zielort war Mosbach im Neckar-Odenwald-Kreis. „Eine Kolonne aus 30 Fahrzeugen hat bei einem Fahrzeugabstand von 50m eine Länge von rund 1,8km und gilt trotzdem als ein Fahrzeug.“, betonte Lars Ritscher von der Übungsleitung.

Guido Erler (BKI des Rhein-Lahn-Kreises) gab erste Informationen bekannt: „Im Bereich des Neckar-Odenwald-Kreises hat sich ein schweres Erdbeben ereignet, viele Häuser sind einsturzgefährdet oder eingestürzt und durch umgeknickte Strommasten haben sich Waldbrände entwickelt.“

Anzeige

Das Vorauskommando der Berufsfeuerwehr Koblenz war zu diesem Zeitpunkt bereits unterwegs, ebenso wie ein Vorauskommando der Bereitschaftsleitung.
Auf das zweite Vorauskommando trifft die Kolonne bei ihrem technischen Halt an einem Autohof. „Auch das Überprüfen der Fahrzeuge und Auftanken wird hier geübt“, erklärt Ralf Schwarzbach (BKI Landkreis Altenkirchen).

Anzeige

In Mosbach angekommen erfolgte eine erste Einweisung durch Kräfte der Technischen Einsatzleitung des Neckar-Odenwald-Kreises, sie unterstützen die Übungsleitung.
Anschließend wurden Feldbetten aufgebaut und nach einem stärkenden Abendessen aus der Küche der Schnelleinsatzgruppe-Verpflegung (SEG-V) des Landkreises Altenkirchen, erfolgte die Nachtruhe um gestärkt in den nächsten Tag zu starten.

Abstimmungen der Führungskräfte – Text & Bilder Markus Nassau / Matthias Lemgen

Am Samstagmorgen um 08.00 Uhr erhielten die Einsatzkräfte ihre Einsatzbefehle. Zwei Löschzüge sollten Menschen aus eingestürzten Gebäuden retten und müssen vor Ort auch mit einem Gasleck klarkommen. Ein fiktives Nachbeben erschwerte den Einsatz. Unterstützung erhielten die Kräfte durch Rettungshunde, die vermisste Personen im Trümmergelände aufspüren. 12 Personen wurden gerettet.

Gruppenbild der Teilnehmenden (Text & Bilder Markus Nassau / Matthias Lemgen )

Die anderen beiden Löschzüge wurden bei einem fiktiven großen Waldbrand eingesetzt. Wasser musste aus dem rund 2,8 km entfernten Schwimmbad zu den Einsatzkräften der Feuerwehr Haßmersheim transportiert werden. Um möglichst viel Wasser zu transportieren, wurden zwei parallele Leitungen gelegt. Allein die Schlauchleitung fasste somit rund 25.000 Liter Wasser und im anspruchsvollen Gelände mussten mehrere Verstärkerpumpen eingesetzt werden.

Arbeit in der Technischen Einsatzleitung – Text & Bilder Markus Nassau / Matthias Lemgen

„Unsere Aufgabe als Technische Einsatzleitung war es die Verbindung zwischen dem Neckar-Odenwald-Kreis und den eingesetzten Einheiten zu halten, ständige Lagemeldungen abzufragen und die Einsatzkräfte zum Beispiel durch Nachalarmierung weiterer Kräfte zu unterstützen.“, erklärt Holger Kurz (BKI Landkreis Neuwied), als Leiter des Stabes.

Ein gemeinsames Resümee und Ausgabe der Urkunden, inklusive Patch als Andenken erfolgte am Samstagabend. Die Übung, die von Volker Lemgen (NR), Lars Ritscher (RLK), Jens Weinriefer (WW), Hartmut Karwe (WW), Jörg Alfter (NR) und Matthias Theis (AK) geplant wurde, hatte eine besondere Dimension. Sie ist die bisher größte Übung der überörtlichen Hilfe in Rheinland-Pfalz. Mehrere Beobachter, z.B. von Berufsfeuerwehren, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, sowie aus dem Führungsstab und dem Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, wie der erste Landesbeamte Dr. Björn-Christian Kleih, verfolgten die Übung.

„Eine Übung über mehrere Tage, mit so vielen Kräften ist besonders. Unser Dank gilt allen Beteiligten, die diese Übung ermöglicht haben“, waren sich die Übungsleitung und die übende Leitung der Bereitschaft einig. Text & Bilder Markus Nassau / Matthias Lemgen, Videos Thorsten Stahl

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

Anzeige

Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

Anzeige

Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

Veröffentlicht

am

von

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

Anzeige

Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

Anzeige

Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier