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Koblenz

Josef Oster: Demo am Samstag gegen Rechts in Koblenz ohne CDU und FDP!

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Demo gegen Rechts (Foto: Hamburg als Symbolbild)

KOBLENZ Am Samstag um 11 Uhr kommt es auf dem Münzplatz zu einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus. Dazu aufgerufen haben alle demokratischen Parteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, DIE PARTEI, FWG, WBS), mit Ausnahme der CDU und FDP. Die wollen ausdrücklich nicht als Mitgastgeber teilnehmen. Begründet wurde das in einer gemeinsamen Pressemitteilung von dem Koblenzer CDU Bundestagsabgeordneten Josef Oster und dem FDP Kreisvorsitzenden Sven Schilling damit, dass die Partei Die Linke als Mitgastgeber auftritt. 

»Wir werden uns nicht mit einer Partei gegen die AFD zusammentun, die ihrerseits extremistische Ideologien vertritt und in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird«, teilten beide mit. Darüber hinaus wären sie davon überzeugt, dass sich die AFD weder “wegdemonstrieren” noch so leicht verbieten lassen würde. Beide stellten klar, dass sie sich von der AFD mit aller Deutlichkeit wegen ihrer menschenverachtenden und antidemokratischen Inhalte distanzieren. 

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CDU und FDP werden nicht Mitgastgeber sein bei Kundgebung gegen Rechts in Koblenz

Wir müssen den extremistischen Strömungen in unserem Land vehement mit einer Politik entgegentreten, die imstande ist, Lösungen für die brennenden Probleme unserer Zeit zu finden“, sagt Josef Oster. „Sonst werden immer mehr Wählerinnen und Wähler in die rechts- oder linksextremistischen, antidemokratischen Lager getrieben.“

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Sven Schillings ergänzt: „Darin müssen die demokratischen Parteien zusammenstehen. Eine Demonstration mit Extremisten gegen Extremisten ist sicher nicht der richtige Weg.“ Die Partei die Linke Koblenz eingestuft als (links-) extremistische Partei gleichgestellt mit der (rechts-)extremistischen AFD? Noch immer gibt es einen Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem CDU-Bundesparteitag 2018, der eine Zusammenarbeit der CDU mit den Linken ausschließt, doch in der Praxis bröckelt die Haltung schon lange. Die Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung unter dem Linken Ministerpräsidenten Ramelow wird von der CDU toleriert. Gerade in den neuen Bundesländern fordern immer mehr CDU Politiker die Haltung zur Partei die Linke zu überdenken. In den Ländern sind sich die Innenminister schon lange nicht mehr einig. Nach dem Saarland will auch Niedersachsen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz beenden. Einzig Hessen, Baden-Württemberg und Bayern halten die zumindest teilweise Beobachtung aufrecht. In allen anderen Bundesländern gab es nie eine Beobachtung der Partei durch den Landesverfassungsschutz. Damit auch nicht in Rheinland-Pfalz und schon gar nicht in Koblenz. Der CDU Politiker Thomas de Maiziére  teilte bereits 2014 mit, dass Bundestagsabgeordete der Partei Die Linke nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Schon seit 2009 bis heute ist die Linkenpolitikerin Angelika Pau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die AFD und die CDU forderten 2023 den Rücktritt Paus als Vizepräsidentin, weil die Partei die Linke den Fraktionsstatus verloren hatte. Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Vorsitzende Oster und Schillings lehnen Zusammenarbeit mit der Linken ab

Kommen wir zurück auf die Situation in Koblenz. Zwischen der CDU und der Partei Die Linke schwelte noch im Spätsommer ein Streit. DIE PARTEI und Die LInke forderten ein Werbeverbot der Bundeswehr an und in städtischen Objekten. Sie setzten sich zudem für ein Rekrutierungsverbot unter 18 Jahren ein. Die Diskussionen dazu wurden kontrovers geführt. Das soll soweit gegangen sein, dass der im Stadtrat vertretene AFD Politiker Joachim Paul den Linken Vorsitzenden Antpöhler-Zwierniks bezichtigte aus einem asozialen Milieu zu kommen. Der Bundestagsabgeordnete Josef Oster hingegen soll einen eigenen Antrag angekündigt haben, der eine größere Werbepräsenz in Koblenz zur Folge haben sollte. Dabei wäre die Partei Die Linke als Russland- und Putinversteher bezichtigt worden. Die Fronten untereinander sind noch heute verhärtet. Und so wurde eine Chance in Koblenz verpasst. Die Gleichsetzung der Partei Die Linke mit der AFD ist unsäglich und so werden CDU und FDP Wähler in ein politisch motiviertes Geplänkel hineingezogen und werden möglicherweise unverblümt der Veranstaltung fernbleiben und das Zeichen der Solidarität für Toleranz und Antisemitismus könnte kleiner ausfallen.

In Neuwied geht die CDU mit den Parteien Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP Hand in Hand im Bündnis gegen Rechts vor

Das es auch anders geht, zeigte die Stadt Neuwied mit ihrem Bündnis gegen Rechts. Dort geht die CDU Hand in Hand mit der Partei Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP, den Kirchen und vielen mehr auf die Straßen, um klare Kante gegen Rechtsextremismus zu zeigen. Und so bleibt am Ende das bittere Fazit, indem zwar eine AFD nicht “wegzudemonstrieren” ist, aber die Menschen beeinflusst werden, gerade nicht gemeinsam eine eindeutige Sprache der Toleranz zu sprechen. Schade.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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