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Recht

Stadt Bad Ems hebt Bescheid zum Tourismusbeitrag auf – mündliche Verhandlung aufgehoben

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Stadt Bad Ems hebt Bescheid zum Tourismusbeitrag auf - mündliche Verhandlung aufgehoben

BAD EMS Am 8.2.2022 hätte eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz stattfinden sollen. Gegenstand der Verhandlung wäre der Tourismusbeitrag der Stadt Bad Ems gewesen. Laut dem BEN Kurier vorliegenden Informationen, wurde in letzter Sekunde der Tourismusbeitragsbescheid des Klägers aufgehoben. Der Kläger wurde dadurch „klaglos“ gestellt.  Das bedeutet, dass der Grund für seine Klage entfallen ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Bad Ems.

In einer Presseanfrage des BEN Kurier teilten der Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel und der Bürgermeister Uwe Bruchhäuser der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau übereinstimmend mit, dass die Stadt Bad Ems Beklagte in einem individuellen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen eines konkreten Abgabenbescheides war. In Wahrung des Steuer- und Abgabengeheimnisses und der Pflicht zum Schutz personenbezogener Daten konnte nur mitgeteilt werden, dass die Stadt Bad Ems gemäß § 161 Verwaltungsgerichtsordnung durch Aufhebung des streitigen Bescheides das Verfahren erledigt und sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat.  “Über die Gründe für diese Verwaltungsentscheidung könnte ohne potenzielle Datenschutzverletzung, nichts mitgeteilt werden”, war aus dem Rathaus zu vernehmen.  Der BEN Kurier wird hierzu noch einmal ausführlich berichten.

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Recht

Die geringe Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel in Deutschland

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Foto: Unsplash

Deutschland gilt als technologisch fortschrittliches Land, auch im Bereich E-Commerce, hinkt aber bei der Nutzung digitaler Bezahlverfahren vielen anderen europäischen Ländern hinterher. Während digitale Transaktionen in den meisten Ländern in vielen Bereichen bereits selbstverständlich sind, bevorzugen viele Deutsche nach wie vor Bargeld.

Das Verständnis der Gründe für die konservative Haltung Deutschlands gegenüber dem digitalen Zahlungsverkehr bietet einen Einblick in die besondere Mischung aus kulturellen und wirtschaftlichen Einflüssen.

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Digitale Zahlungen nehmen zu

Auch wenn Deutschland beim digitalen Bezahlen im europäischen Vergleich nicht an der Spitze liegt, setzen die Verbraucher zunehmend auf bargeldloses Bezahlen. Kontaktlose Bezahlterminals und mobile Bezahlmöglichkeiten werden immer häufiger genutzt, liegen aber noch hinter Ländern wie Schweden oder den Niederlanden, in denen digitale Bezahlmethoden weiter verbreitet sind.

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Vor allem das Smartphone wird für digitale Transaktionen genutzt. Dies ist auch in Deutschland ein Trend, wie Studien belegen. Laut einer Online-Umfrage in Deutschland zahlt mittlerweile fast jeder Vierte (23 Prozent) an der Kasse bargeldlos per Handy oder Wearable.

Mittlerweile lässt sich feststellen, dass sich die Generationen im Zahlungsverhalten angleichen. Insbesondere die Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen holt beim digitalen Bezahlen deutlich auf. Bereits 35 Prozent nutzen dieses Zahlungsmittel. Ein Grund dafür ist unter anderem das hohe Online-Konsumverhalten, das digitale Bezahlverfahren voraussetzt.

Online Casinos als Vorreiter moderne Zahlungsmethoden

Verbraucher konsumieren heutzutage online, sei es beim Einkaufen oder beim Spielen von Slots und Co. im Netz. Hier ist es nicht möglich, mit Bargeld zu bezahlen. Vornehmlich die Glücksspielbranche reagiert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden. Von der klassischen Banküberweisung und Kreditkarten über verschiedene E-Wallets bis hin zu Prepaid-Gutscheinen ist die Palette breit.

Die Vielfalt scheint das Geheimnis zu sein. Denn für viele Kunden stellt die Einzahlung kein Hindernis dar, die Unterhaltung in Online-Casinos zu genießen. Innerhalb von Sekunden ist das Geld auf dem Konto und der Spaß kann beginnen.

Die Treue zum Bargeld

Woher kommt die zögerliche Akzeptanz des digitalen Zahlungsverkehrs? Einer der wichtigsten Faktoren ist die tief verwurzelte Bargeldkultur in Deutschland. Die Deutschen bevorzugen seit jeher Bargeld als greifbares, vertrauenswürdiges und unkompliziertes Zahlungsmittel.

Bargeld vermittelt immer noch ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle, das vor allem die ältere Generation als beruhigend empfindet. Es verschafft ihnen zudem einen Überblick über ihre Finanzen. Diese Vorliebe zeigt sich auch im Alltag.

Die meisten kleineren Geschäfte, Märkte und sogar größere Einrichtungen bevorzugen Bargeldzahlungen. Hier fallen keine zusätzlichen Gebühren für digitale Zahlungen mit Kreditkarten für die Händler an.

Zwar werden digitale Zahlungsmethoden mittlerweile häufig verwendet, aber die Liebe zur Barzahlung ist nach wie vor überall zu spüren. Das zeigt sich vor allem bei kleinen Beträgen. Das Sprichwort, nur Bares ist Wahres, fasst sehr gut die Einstellung vieler Deutscher zu digitalen Zahlungen zusammen.

Die Mentalität des Sparens

Deutsche Verbraucher sind für ihre Sparsamkeit bekannt. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten halten sie gerne ihr Geld zusammen. Es herrscht eine ausgeprägte Mentalität des kontinuierlichen Sparens für größere Anschaffungen. Im internationalen Vergleich sind die Deutschen die größten Sparer. Noch höher als in Deutschland ist die Sparquote nur in der Schweiz mit 18,4 Prozent und in den Niederlanden mit 12,7 Prozent.

Digitale Zahlungsmethoden, die eventuell impulsive Ausgaben fördern, passen nicht so gut zu dieser finanziellen Vorsicht.

Vertrauen in den Euro

Die größtenteils wirtschaftliche Stabilität Deutschlands und ein starkes Vertrauen in den Euro tragen ebenfalls zur Bevorzugung von Bargeldtransaktionen bei. Im Gegensatz zu Ländern, die wirtschaftlichen Turbulenzen oder Währungsabwertungen ausgesetzt sind, hat Deutschland ein relativ stabiles wirtschaftliches Umfeld. Diese Stabilität stärkt das Vertrauen in Bargeld als zuverlässiges Wertmittel.

Bankensystem und Infrastruktur

Das deutsche Bankensystem und die Infrastruktur spielen ebenfalls eine Rolle bei der langsamen Einführung des digitalen Zahlungsverkehrs. Es gibt ein gut etabliertes und sehr vertrauenswürdiges Netzwerk von Banken mit einer starken Präsenz von Filialen der traditionellen und alteingesessenen Sparkassen und Volksbanken.

Diese konzentrieren sich nach wie vor auf traditionelle Dienstleistungen wie Bargeldbearbeitung und persönliche Beratung. Online-Banking wird in Deutschland bereits seit 30 Jahren angeboten, aber die Infrastruktur in den Filialen hat sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nur langsam modernisiert. Heute wird Online-Banking von den meisten Verbrauchern als sicher empfunden und von der Mehrheit der Kunden genutzt.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes

Der Schutz der Privatsphäre ist ein weiterer wichtiger Faktor für die zögerliche Haltung gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Datenschutz und Privatsphäre haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies hängt auch mit den historischen Erfahrungen mit Überwachung zusammen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wird in Deutschland strikt eingehalten und spiegelt die breite Einstellung der Bevölkerung zum Datenschutz wider. Viele Menschen sind besorgt über den möglichen Missbrauch ihrer Finanzdaten und die Auswirkungen auf ihre Privatsphäre. Sie bevorzugen daher häufig noch Transaktionen, die keine digitalen Spuren hinterlassen, da keine Daten übertragen werden.

Digitale Transaktionen sind unumgänglich

Auch wenn die Deutschen im internationalen Vergleich hinterherhinken, holen sie auf. Digitale Bezahlverfahren haben sich zu einem beliebten Zahlungsmittel entwickelt. Dies ist unter anderem auf den hohen Online-Konsum und das Vertrauen in Online-Banking zurückzuführen.

Bei Zahlungen, die nicht zwingend digitale Bezahlverfahren erfordern, greifen die Verbraucher jedoch nach wie vor gerne auf Bargeld zurück, um den Überblick über ihre Ausgaben zu behalten und keine digitalen Spuren zu hinterlassen.

Foto: Rupixen auf unsplash
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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Recht

Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

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Foto: Christian Meinecke

HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

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Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

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Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

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