Connect with us

Blaulicht

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften

Veröffentlicht

am

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften (Symbolbild Envato)

KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.

Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.

Anzeige

Insbesondere besteht der Verdacht, dass drei der erwähnten vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die den von ihnen vertretenen Gesellschaften zugestanden hätten, nicht bei den Gesellschaften verbucht, sondern diese entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig, weil sie an diese Gesellschaft gerichtete Eingangsrechnungen akzeptierten, verbuchten und in zwei Fällen auch bezahlten, obwohl den Beschuldigten bekannt gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen. Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben. Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.

Anzeige

Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz, weil aufgrund der aufwandswirksamen Verbuchung fiktiver Betriebsausgaben einerseits und der fehlenden Verbuchung von Forderungen andererseits eine vom Land Rheinland-Pfalz bewilligte und an das Betriebsergebnis geknüpfte Subvention teilweise zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden sein soll.

Die Schadenshöhe im Rahmen des Untreuetatbestandes kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Das Land Rheinland-Pfalz soll durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von mindestens 400.000,- EUR erlitten haben.

Im Hinblick auf fünf der verfahrensgegenständlichen Gesellschaften, bei denen es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht ergeben, dass diejenigen drei Beschuldigten, die für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags jeweils verantwortlich waren, im Sommer/Herbst 2021 die Insolvenzanträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften nicht innerhalb der von § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung bestimmten Drei-Wochen-Frist gestellt haben. Dies begründet nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung auch den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung.

Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil dies zum einen die Ermittlungen gefährden würde, zum anderen hinsichtlich eines Teils der Tatvorwürfe eine Vorschrift über die Geheimhaltung entgegensteht, die unter § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 fällt.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch macht sich wegen Untreue strafbar, wer die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Untreue wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Der besonders schwere Fall der Untreue wird gemäß § 266 Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Gemäß § 264 Strafgesetzbuch macht sich wegen Subventionsbetruges strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der besonders schwere Fall des Subventionsbetruges wird gemäß § 264 Absatz 2 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 15a Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 einen Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig stellt (Pressemitteilung:  Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Motorrad in Fußgängergruppe gerast: Großübung vom DRK Nentershausen und der Feuerwehr Girod

Veröffentlicht

am

von

Foto: Sven Graf

GIRODMotorrad in Fußgängergruppe gerast”  Mehrere Schwerverletzte; Großeinsatz für SEG und Feuerwehr. So oder ähnlich müsste die Überschrift lauten, aber zum Glück war es nur eine Übung. Was war passiert: Am Montagabend ereignete sich auf einem Landwirtschaftsweg in der Gemarkung Girod ein Unfall mit sechs größtenteils schwerverletzten Personen. Ein Motorrad war mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in eine Personengruppe gerast.

Die Helfer des DRK OV Nentershausen waren in unmittelbarer Nähe, bei einem Sanitätsdienst am Sportplatz. Über die Leitstelle Montabaur wurden sie umgehend zu dem Unglück alarmiert. Nicht nur, dass es viele Verletzte gab, auch das Motorrad geriet in Brand und musste schnell mit Feuerlöschern aus dem Rettungswagen bekämpft werden, um weiteren Schaden von den Verunfallten abzuwenden.

Anzeige

Der Gruppenführer verschaffte sich einen ersten Überblick und ließ über die Leitstelle den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach alarmieren. Die DRK-Helfer leiteten die Erstversorgung ein. Traumatische Verletzungen, wie ein abgerissenes Bein, Verbrennungen, innere Blutungen, schwere Kopfverletzungen und starkblutende Wundem im Leistenbereich galt es zu versorgen.

Anzeige

Der eintreffende Notarzt vertiefte die Versorgung. Medikamente wurden verabreicht, Patienten intubiert und zum Transport vorbereitet. Die nachgeforderten Kameraden der Feuerwehr Kleinholbach/Girod sicherten die Unfallstelle, löschten das Motorrad nochmal ab und kümmerten sich um die auslaufenden Betriebsstoffe. Des Weiteren unterstützten sie das DRK bei der Versorgung der Verletzten.

Fotograf: Sven Graf

Der Fokus dieser Übung lag auf der Bewältigung einer akuten dynamischen Lage. Die Übung war eine Lernkontrolle der seit Anfang des Jahres begonnen Ausbildung in der „taktischen Medizin“ im DRK OV Nentershausen. Alles in Allem eine gelungene Übung. Die beiden Organisatoren Dominic Müller (Bereitschaftsleiter des DRK OV) und Markus Kremer (Notfallsanitäter) bedanken sich hier nochmal bei allen Beteiligten, die gemeinsam die Übung mitgestaltet haben. 

Ein besonderer Dank gilt den Verletztendarstellern und dem Schminktrupp (VDS Bunte Übung und Helfer des DRK OV Wirges). Sie erzeugten für die Einsatzkräfte ein lebendiges und anspruchsvolles Szenario. Ebenso gilt der Dank den Feuerwehrkameraden aus Girod für die Einsatzunterstützung, sowie Florian Bach für die Bereitstellung und Durchführung der Brandsimulation.

Für einen kleinen Imbiss sorgten im Anschluss die Helferinnen der Abteilung Wohlfahrt und Soziales des DRK OV Nentershausen im Feuerwehrhaus Girod.“

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Das hätte tödlich enden können: Radfahrer kollidiert mit PKW auf B417 bei Nassau

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

NASSAU | OBERNHOF Der Fahrradfahrer hätte gestern sterben können. Der Lahnradweg von Nassau nach Obernhof ist gesperrt. Viele Radfahrer fahren nun über die Bundesstraße 417, denn die Umleitungsstrecke über Winden ist mit einem normalen Fahrrad anhand des Anstiegs kaum zu überwinden. Hier im Video sieht man, wie der Fahrradfahrer die Straße mit Handzeichen queren will und ein Auto im Überholvorgang eines LKWS, in dem die Dashcam war, den Radfahrer nicht sehen konnte. Dabei kommt es zum Zusammenstoß.

video
play-sharp-fill

Anzeige

Glücklicherweise ging der Unfall glimpflich aus und der Radfahrer musste nicht ins Krankenhaus, doch genau das hätte ganz anders enden können. Die Radfahrer queren an der Stelle auf der B417, um den Seitenweg nutzen zu können. Kaum einer nutzt die ausgewiesene Umleitung über Weinähr und Winden. Nachvollziehbar, denn das ist mehr eine Alibiumleitung, wohl wissend, dass dieser Anstieg eine Herausforderung für Hobbyfahrer ist. Ein optionaler Transfer der Fahrräder nach Winden ist sicherlich nicht die Lösung.

Anzeige

Und so darf und muss man froh sein, dass nicht auch noch ein Kind an dem Unfall beteiligt war, doch genau das könnte kommen, wenn die Fahrradfahrer auf die viel befahrene B417 ausweichen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Neuwahl des Wehrführers in Niederneisen

Veröffentlicht

am

von

Foto: Jörg Petry | VG Aar-Einrich

NIEDERNEISEN Am Donnerstag, dem 27.06.2024, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Niederneisen zur Neuwahl ihrer Wehrführung im Rathaus der Ortsgemeinde. Diese Wahl wurde notwendig, da der bisherige Amtsinhaber Sven Hofmann sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben kann.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Marcel Willig leitete die Wahlversammlung und konnte die 16 anwesenden und wahlberechtigten aktiven Mitglieder der Feuerwehr Niederneisen, den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, Ortsbürgermeister Armin Bendel, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen, den stellvertretenden VG-Jugendwart Markus Hansmann und den Feuerwehrsachbearbeiter Jörg Petry begrüßen.

Anzeige

Vor der Neuwahl wurde Sven Hofmann aus seinen Ämtern verabschiedet. In sehr persönlichen Reden bedankten sich nicht nur Marcel Willig und Johannes Mack bei Sven Hofmann für die in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit als Wehrführer, Jugendwart und VG-Jugendwart. Auch Ortsbürgermeister Armin Bendel, der stellvertretende Wehrführer André Kreckel, die Vorsitzende des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen Tatjana Matthey und der stellvertretende VG-Jugendwart Markus Hansmann bedankten sich sehr persönlich bei Sven Hofmann für seine Tätigkeiten in der Einheit Niederneisen und der Jugendfeuerwehr auf Verbandsgemeindeebene.

Anzeige

Nach der emotionalen Verabschiedung von Sven Hofmann bildete der Vorsitzende Marcel Willig zusammen mit Johannes Mack und Jörg Petry den Wahlvorstand. Für die Wahl zum Wehrführer wurde aus den Reihen der anwesenden 16 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen André Kreckel vorgeschlagen. Bisher war André Kreckel, wie auch Sebastian Schwenk, stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen. Er erhielt direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Da André Kreckel noch nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge absolviert hat, wurde er durch Marcel Willig erstmal vorübergehend zum stellvertretenden Wehrführer beauftragt. Sobald er seine Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat, wird er zum Wehrführer ernannt.

Eine zweite Vertretung des Wehrführers muss nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wurde auf eine Ergänzungswahl hierfür verzichtet. Der im Jahr 2021 gewählte Sebastian Schwenk bleibt weiterhin stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen.

Im Anschluss an die Wahlversammlung wurde Louis Kampa vom 1. Beigeordneten Marcel Willig kommissarisch zum Jugendfeuerwehrwart der Einheit Niederneisen beauftragt. Das Amt des VG-Jugendwarts bzw. der VG-Jugendwartin ist momentan noch vakant. Markus Hansmann übernimmt als Vertreter bis auf weiteres allein dieses Aufgabengebiet.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier