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Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Brand am 08.09.2022 in Neuwied: Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

KOBLENZ/NEUWIED Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen nunmehr 28jährigen männlichen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Hierin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 08.09.2022 seine 54jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, so dass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist.

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Weiterhin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 21.08.2022 mit einem von ihm geführten Pkw vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion in Neuwied geparkten Streifenwagen touchiert und schwer beschädigt zu haben, so dass ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Zudem soll er im Anschluss hieran zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben. 

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Auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.

Aufgrund der sachverständigen Beurteilung hat das Amtsgericht Koblenz bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13.10.2022 die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Daher befindet er sich seither nicht mehr in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Nun hat das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und bei weiteren Fragen zum gerichtlichen Verfahren an die nunmehr zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand des Totschlags, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Gemäß § 306a des Strafgesetzbuchs erfüllt den Tatbestand der schweren Brandstiftung unter anderem, wer ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Gemäß § 315b des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter anderem, wer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Gemäß § 305a des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand der Zerstörung von Arbeitsmitteln unter anderem, wer ein Kraftfahrzeug der Polizei vorsätzlich ganz oder teilweise zerstört.

Gemäß § 113 des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte unter anderem, wer einem Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet. Die Beleidigung ist in § 185 des Strafgesetzbuches grundsätzlich mit Strafe bedroht.

Das deutsche Recht sieht allerdings vor, dass Strafen nur wegen schuldhaftbegangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kann statt einer Strafe die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in Betracht kommen. Zum Schutz der Allgemeinheit kann auch eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt eine Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.

Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Mannweiler Leitender Oberstaatsanwalt

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Motorrad in Fußgängergruppe gerast: Großübung vom DRK Nentershausen und der Feuerwehr Girod

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Foto: Sven Graf

GIRODMotorrad in Fußgängergruppe gerast”  Mehrere Schwerverletzte; Großeinsatz für SEG und Feuerwehr. So oder ähnlich müsste die Überschrift lauten, aber zum Glück war es nur eine Übung. Was war passiert: Am Montagabend ereignete sich auf einem Landwirtschaftsweg in der Gemarkung Girod ein Unfall mit sechs größtenteils schwerverletzten Personen. Ein Motorrad war mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in eine Personengruppe gerast.

Die Helfer des DRK OV Nentershausen waren in unmittelbarer Nähe, bei einem Sanitätsdienst am Sportplatz. Über die Leitstelle Montabaur wurden sie umgehend zu dem Unglück alarmiert. Nicht nur, dass es viele Verletzte gab, auch das Motorrad geriet in Brand und musste schnell mit Feuerlöschern aus dem Rettungswagen bekämpft werden, um weiteren Schaden von den Verunfallten abzuwenden.

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Der Gruppenführer verschaffte sich einen ersten Überblick und ließ über die Leitstelle den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach alarmieren. Die DRK-Helfer leiteten die Erstversorgung ein. Traumatische Verletzungen, wie ein abgerissenes Bein, Verbrennungen, innere Blutungen, schwere Kopfverletzungen und starkblutende Wundem im Leistenbereich galt es zu versorgen.

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Der eintreffende Notarzt vertiefte die Versorgung. Medikamente wurden verabreicht, Patienten intubiert und zum Transport vorbereitet. Die nachgeforderten Kameraden der Feuerwehr Kleinholbach/Girod sicherten die Unfallstelle, löschten das Motorrad nochmal ab und kümmerten sich um die auslaufenden Betriebsstoffe. Des Weiteren unterstützten sie das DRK bei der Versorgung der Verletzten.

Fotograf: Sven Graf

Der Fokus dieser Übung lag auf der Bewältigung einer akuten dynamischen Lage. Die Übung war eine Lernkontrolle der seit Anfang des Jahres begonnen Ausbildung in der „taktischen Medizin“ im DRK OV Nentershausen. Alles in Allem eine gelungene Übung. Die beiden Organisatoren Dominic Müller (Bereitschaftsleiter des DRK OV) und Markus Kremer (Notfallsanitäter) bedanken sich hier nochmal bei allen Beteiligten, die gemeinsam die Übung mitgestaltet haben. 

Ein besonderer Dank gilt den Verletztendarstellern und dem Schminktrupp (VDS Bunte Übung und Helfer des DRK OV Wirges). Sie erzeugten für die Einsatzkräfte ein lebendiges und anspruchsvolles Szenario. Ebenso gilt der Dank den Feuerwehrkameraden aus Girod für die Einsatzunterstützung, sowie Florian Bach für die Bereitstellung und Durchführung der Brandsimulation.

Für einen kleinen Imbiss sorgten im Anschluss die Helferinnen der Abteilung Wohlfahrt und Soziales des DRK OV Nentershausen im Feuerwehrhaus Girod.“

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Das hätte tödlich enden können: Radfahrer kollidiert mit PKW auf B417 bei Nassau

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Foto: BEN Kurier

NASSAU | OBERNHOF Der Fahrradfahrer hätte gestern sterben können. Der Lahnradweg von Nassau nach Obernhof ist gesperrt. Viele Radfahrer fahren nun über die Bundesstraße 417, denn die Umleitungsstrecke über Winden ist mit einem normalen Fahrrad anhand des Anstiegs kaum zu überwinden. Hier im Video sieht man, wie der Fahrradfahrer die Straße mit Handzeichen queren will und ein Auto im Überholvorgang eines LKWS, in dem die Dashcam war, den Radfahrer nicht sehen konnte. Dabei kommt es zum Zusammenstoß.

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Glücklicherweise ging der Unfall glimpflich aus und der Radfahrer musste nicht ins Krankenhaus, doch genau das hätte ganz anders enden können. Die Radfahrer queren an der Stelle auf der B417, um den Seitenweg nutzen zu können. Kaum einer nutzt die ausgewiesene Umleitung über Weinähr und Winden. Nachvollziehbar, denn das ist mehr eine Alibiumleitung, wohl wissend, dass dieser Anstieg eine Herausforderung für Hobbyfahrer ist. Ein optionaler Transfer der Fahrräder nach Winden ist sicherlich nicht die Lösung.

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Und so darf und muss man froh sein, dass nicht auch noch ein Kind an dem Unfall beteiligt war, doch genau das könnte kommen, wenn die Fahrradfahrer auf die viel befahrene B417 ausweichen.

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Neuwahl des Wehrführers in Niederneisen

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Foto: Jörg Petry | VG Aar-Einrich

NIEDERNEISEN Am Donnerstag, dem 27.06.2024, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Niederneisen zur Neuwahl ihrer Wehrführung im Rathaus der Ortsgemeinde. Diese Wahl wurde notwendig, da der bisherige Amtsinhaber Sven Hofmann sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben kann.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Marcel Willig leitete die Wahlversammlung und konnte die 16 anwesenden und wahlberechtigten aktiven Mitglieder der Feuerwehr Niederneisen, den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, Ortsbürgermeister Armin Bendel, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen, den stellvertretenden VG-Jugendwart Markus Hansmann und den Feuerwehrsachbearbeiter Jörg Petry begrüßen.

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Vor der Neuwahl wurde Sven Hofmann aus seinen Ämtern verabschiedet. In sehr persönlichen Reden bedankten sich nicht nur Marcel Willig und Johannes Mack bei Sven Hofmann für die in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit als Wehrführer, Jugendwart und VG-Jugendwart. Auch Ortsbürgermeister Armin Bendel, der stellvertretende Wehrführer André Kreckel, die Vorsitzende des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen Tatjana Matthey und der stellvertretende VG-Jugendwart Markus Hansmann bedankten sich sehr persönlich bei Sven Hofmann für seine Tätigkeiten in der Einheit Niederneisen und der Jugendfeuerwehr auf Verbandsgemeindeebene.

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Nach der emotionalen Verabschiedung von Sven Hofmann bildete der Vorsitzende Marcel Willig zusammen mit Johannes Mack und Jörg Petry den Wahlvorstand. Für die Wahl zum Wehrführer wurde aus den Reihen der anwesenden 16 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen André Kreckel vorgeschlagen. Bisher war André Kreckel, wie auch Sebastian Schwenk, stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen. Er erhielt direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Da André Kreckel noch nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge absolviert hat, wurde er durch Marcel Willig erstmal vorübergehend zum stellvertretenden Wehrführer beauftragt. Sobald er seine Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat, wird er zum Wehrführer ernannt.

Eine zweite Vertretung des Wehrführers muss nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wurde auf eine Ergänzungswahl hierfür verzichtet. Der im Jahr 2021 gewählte Sebastian Schwenk bleibt weiterhin stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen.

Im Anschluss an die Wahlversammlung wurde Louis Kampa vom 1. Beigeordneten Marcel Willig kommissarisch zum Jugendfeuerwehrwart der Einheit Niederneisen beauftragt. Das Amt des VG-Jugendwarts bzw. der VG-Jugendwartin ist momentan noch vakant. Markus Hansmann übernimmt als Vertreter bis auf weiteres allein dieses Aufgabengebiet.

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