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Ermittlungsverfahren u.a. gegen Polizeibeamte wegen des Anfangsverdachts strafbarer Chatinhalte

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Gericht Koblenz (Foto: Autor: Asperatus Lizenz: CC BY-SA 4.0)

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt in einem insgesamt mehr als 50 Beschuldigte betreffenden Komplex wegen des Anfangsverdachts möglicherweise strafbarer Posts in Chatgruppen. Unter den beschuldigten Personen befinden sich nach dem derzeitigen Stand vier Beamte der rheinland-pfälzischen Polizei, ein ehemaliger Student der Hochschule der Polizei sowie zwei Beamte der Bundespolizei.

Die Ermittlungen gehen darauf zurück, dass auf einem privaten Mobilfunkgerät eines der Beschuldigten in anderem Zusammenhang möglicherweise strafbare Chatinhalte festgestellt worden waren. Im Zuge der Ermittlungen sind Ende August bei mehreren Beschuldigten Durchsuchungsmaßnahmen erfolgt.

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Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass von den über 50 Beschuldigten in der Zeit von Juli 2018 bis 2021 – in unterschiedlichen und sich mitunter aus Personen aus verschiedenen Lebenszusammenhängen oder Beziehungen zusammensetzenden Messenger-Chatgruppen – eine insgesamt zweistellige Anzahl von möglicherweise inkriminierten, oft mit Text versehenen Bildern bzw. Stickern gepostet worden sind, die die Grenzen guten Geschmacks deutlich überschreiten und jedenfalls zu einem Teil strafrechtlich relevant sein dürften. So sind etwa neben Bildern mit Hakenkreuz-Symbolen bzw. Mitteilungen antisemitischen Gehalts u.a. fremdenfeindliche und behindertenfeindliche Posts festgestellt worden. Eine abschließende strafrechtliche Einordnung steht noch aus.

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In Betracht kommen nach derzeitigem Stand neben Verstößen gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) insbesondere in einem Fall ein Verstoß gegen § 201a StGB (Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) durch einen der beschuldigten Polizeibeamten sowie eine Strafbarkeit gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung) durch eine der weiteren beschuldigten Personen.

Um weitere Ermittlungen nicht zu gefährden und angesichts der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung sind bis auf Weiteres keine ergänzenden Angaben möglich.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Nach § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet. Das Gesetz droht hierfür Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an.

Nach § 130 StGB macht sich wegen Volksverhetzung u.a. strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Strafbar macht sich nach § 130 StGB u.a. auch, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören den Holocaust öffentlich verharmlost oder den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. § 130 StGB sieht unterschiedliche Strafrahmen vor, bis hin zu einer Strafandrohung von bis zu fünf bzw. drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wegen Gewaltdarstellung macht sich nach § 131 StGB u.a. strafbar, wer eine Abbildung, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das Gesetz sieht insofern eine Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Nach § 201a StGB macht sich strafbar, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, oder eine so hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht. Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe an.

Die Strafrahmen bilden jedoch lediglich die maximalen Grenzen der für die Verwirklichung eines bestimmten Straftatbestandes nach den Vorstellungen des Gesetzgebers überhaupt in Betracht kommenden Strafen ab. Im Übrigen hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl von einzelfallbezogenen Gesichtspunkten, insbesondere den näheren Umständen etwaiger Taten und individuellen Gegebenheiten in der Person der Beschuldigten ab, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich sind.

Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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Vier Feuerwehrfahrzeuge an die Einheiten Braubach, Nochern-Weyer, Prath und Lykershausen übergeben

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LORELEY Zwei Neuindienstellungen und zwei Übergaben von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen von Verschiebungen nach dem Fahrzeugbeschaffungskonzept der Verbandsgemeinde Loreley konnte Bürgermeister Mike Weiland jetzt gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann und dessen Stellvertreter Dirk Schlaadt an die Einheiten Braubach, Nochern-Weyer, Prath und Lykershausen durchführen. „Wir freuen uns, hiermit einen weiteren Schritt zur Modernisierung des ohne Frage bereits gut aufgestellten Fahrzeugbestands der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Loreley angehen zu können, denn dadurch wird die Schlagkraft unserer Feuerwehr erhöht und der Brandschutz für die Menschen verbessert“, so Mike Weiland gegenüber den Wehrleuten.

Stetige Erneuerungen der Ausstattung seien nötig, ansonsten komme man irgendwann nicht mehr dem Stand der Technik hinterher, so der Bürgermeister weiter. Der Stützpunktwehr Braubach wurde ein neuer Einsatzleitwagen (ELW 1) im Wert von 147.253,43 € übergeben und offiziell in Dienst gestellt. Der Mercedes-Benz Sprinter wurde von die Firma Redcar aus Adendorf gebaut. Die Beschaffungszeit ab Auftragserteilung dauerte gut eineinhalb Jahre. Der stellvertretende Wehrführer Alexander Proff nahm das Fahrzeug mit weiteren Aktiven in Empfang.

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Für die Braubacher Stützpunktwehr bedeutet die neue Anschaffung, den in die Jahre gekommenen ELW, Baujahr 2001, auszumustern und sich mit der neuesten Technik in dem neuen ELW vertraut zu machen. Aufgrund immer komplexer werdender Einsatzszenarien ist es wichtig, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Der Einheit Nochern-Weyer wurde in Person von Wehrführer Mario Joch und Stellvertreter Stefan Maus eine nagelneues Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) mit MAN-Fahrgestellt im Wert von 186.611,04 € übergeben, das durch die Firma Brandschutztechnik Görlitz gebaut worden ist. Die Lieferzeit betrug knapp 2 Jahre.

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Durch den Zusammenschluss der bislang eigenständigen Einheiten Nochern und Weyer konnten Synergieeffekte geschaffen werden, die nicht nur die eigene Einheit betreffen. Der Einheit Prath wurde im Zuge der Rotation im Rahmen des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes das bisherige TSF aus Nochern (Baujahr 2008) übergeben. Wehrführer Thorsten Zorn nahm dies dankend entgegen, weil es dort ein kleineres Fahrzeug, den so genannten Gerätewagen Tragkraftspritze (GW-TS) Baujahr 2013 ablöst. Dieses Fahrzeug wiederum wird von Prath nun in die Nachbargemeinde Lykershausen umgesetzt und an Wehrführer Thorsten Butzke übergeben, wo der Tragkraftspritzenanhänger aus dem Jahr 1999 abgelöst wird, der bislang immer von einem Traktor zum Einsatzort gebracht werden musste.

„Uns ist es wichtig, nach und nach alle noch nicht mit einem motorisierten Fahrzeug ausgestatteten Feuerwehren entsprechend auf einen neueren und zeitgemäßen Stand zu bringen“, so Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann. Mit den erfolgten Ausgaben von rund 334.000 € sei man diesem Ziel wieder ein Stück nähergekommen und der Weg werde auch fortgesetzt.

Der Brandschutz ist auch in Zeiten knapper Kassen eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde und daher ist es wichtig, die Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes zu verfolgen, da es eine notwendige Investition in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist“, so Bürgermeister Mike Weiland. Die Fahrzeuge ergänzen die unzähligen ehrenamtlichen Stunden der Feuerwehrfrauen und -männer, für deren Engagement Mike Weiland ausdrücklich dankte und ihnen allzeit gute Fahrt und eine heile Rückkehr von Übungen und Einsätzen wünschte.

Ebenfalls neu: Die Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley

Zur freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley gehören nicht nur Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser, Fortbildungen, Ernennungen oder Einsatzkleidung – auch die Internetpräsenz stellt eine wichtige Säule für eine funktionierende ehrenamtliche Feuerwehr dar. Hier werden u.a. die ehrenamtliche Arbeit der Kameradinnen und Kameraden mit Berichten dargestellt und weitere wichtige Informationen bereitgestellt. Schon seit Jahren bringen sich hier dankenswerterweise Feuerwehr-Webmaster Lucas Link und seine Stellvertreter Marcel Kaiser und Tom Keuper ein.

Durch eine notwendig gewordene technische Umstellung bot sich nun die Möglichkeit, die Feuerwehrseite in die Internetseite der Verbandsgemeinde Loreley zu integrieren und das Ergebnis kann sich wahrlich sehen lassen. „Hier gilt mein Dank Feuerwehr-Webmaster Lucas Link und seinem Stellvertreter Tom Keuper sowie unseren Verwaltungsmitarbeitern Marvin Gollnow und Kai Müssig, die sich bei diesem Projekt als Team zusammengetan haben. Hier wurden nicht nur alte Daten importiert, sondern man hat gemeinsam daran gearbeitet, dass die neue Internetseite noch besser und informativer wurde“, so der Dank von Bürgermeister Mike Weiland.

Die Informationen zur ehrenamtlichen Arbeit der freiwilligen Feuerwehreinheiten Loreley finden sich unter www.vg-loreley.de/verwaltung/feuerwehr/ oder wie gehabt unter www.florian-loreley.de/.

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Aushebung eines großen Labors zur Herstellung synthetischer Drogen im Raum Neuwied

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NEUWIED Am 12. Oktober 2023 konnte durch die Polizeiinspektion Neuwied innerhalb eines Lagerhallenkomplexes im Bereich Neuwied ein hochprofessionelles Labor zur Herstellung von Amfetamin entdeckt werden. Hierbei wurden neben mehr als 500 Behältnissen unterschiedlicher Größe mit noch nicht abschließend untersuchten Chemikalien sowie Syntheseabfällen mit stark ätzenden und alkalischen PH-Werten auch ca. 100 Liter Amfetamin-Base aufgefunden. Die sichergestellte Substanz eignet sich zur Herstellung von etwa 500 Kilogramm Amfetamin-Paste, deren Straßenverkaufswert in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro liegen dürfte.

Die polizeilichen Ermittlungen werden von der Kriminaldirektion Koblenz und der Polizeidirektion Neuwied mit kriminaltechnischer Unterstützung des BKA, des LKA Rheinland-Pfalz und des LKA Baden-Württemberg geführt. Die aufwendigen kriminaltechnischen Untersuchungen im Bereich des Tatorts sowie der sichergestellten Fahrzeuge dauern noch an.

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Im Zuge der Ermittlungen wurden zwischenzeitlich drei Tatverdächtige im Alter von 47, 36 und 21 Jahren festgenommen. Diese wurden dem Haftrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erlassen hat. Gegen die Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der gemeinschaftlichen unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG). Gegen einen der drei Beschuldigten besteht auf Grund der vollzogenen Wohnungsdurchsuchung überdies der dringende Tatverdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, weil bei ihm zwei zugriffsbereite Messer sichergestellt werden konnten. Die Beschuldigten befinden sich seit dem 14. und 15. Oktober in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz.

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Auf Basis einer noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der Syntheseabfälle durch Experten des BKA erfolgt derzeit eine Hochrechnung der insgesamt produzierten Menge an Amfetamin-Base. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Anlage in Neuwied zu den größten jemals von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Laboren gehört.

Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können derzeit weitergehende Informationen – auch auf Nachfrage – nicht mitgeteilt werden.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

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Zusammenstoß zweier Güterschiffe bei Kestert: B42 voll gesperrt!

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KESTERT Auf der Höhe Kestert ,Rheinkilometer 562 sind zwei Gütermotorschiffe zusammengestoßen.  Aus einem Schiff treten Betriebsstoffe aus. Verletzte gibt es keine. Die Feuerwehr Kestert und umliegende Feuerwehren sind vor Ort, genauso wie die Wasserschutzpolizei St. Goar und die Polizei St. Goarshausen. Die B42 ist aktuell voll gesperrt!

Eine Sinkgefahr für das frachtfreie Boot mit Leckage besteht nicht. Wie viele Betriebsstoffe ausgetreten sind, ist noch unklar!

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