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Blaulicht

Ermittlungsverfahren u.a. gegen Polizeibeamte wegen des Anfangsverdachts strafbarer Chatinhalte

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Gericht Koblenz (Foto: Autor: Asperatus Lizenz: CC BY-SA 4.0)

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt in einem insgesamt mehr als 50 Beschuldigte betreffenden Komplex wegen des Anfangsverdachts möglicherweise strafbarer Posts in Chatgruppen. Unter den beschuldigten Personen befinden sich nach dem derzeitigen Stand vier Beamte der rheinland-pfälzischen Polizei, ein ehemaliger Student der Hochschule der Polizei sowie zwei Beamte der Bundespolizei.

Die Ermittlungen gehen darauf zurück, dass auf einem privaten Mobilfunkgerät eines der Beschuldigten in anderem Zusammenhang möglicherweise strafbare Chatinhalte festgestellt worden waren. Im Zuge der Ermittlungen sind Ende August bei mehreren Beschuldigten Durchsuchungsmaßnahmen erfolgt.

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Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass von den über 50 Beschuldigten in der Zeit von Juli 2018 bis 2021 – in unterschiedlichen und sich mitunter aus Personen aus verschiedenen Lebenszusammenhängen oder Beziehungen zusammensetzenden Messenger-Chatgruppen – eine insgesamt zweistellige Anzahl von möglicherweise inkriminierten, oft mit Text versehenen Bildern bzw. Stickern gepostet worden sind, die die Grenzen guten Geschmacks deutlich überschreiten und jedenfalls zu einem Teil strafrechtlich relevant sein dürften. So sind etwa neben Bildern mit Hakenkreuz-Symbolen bzw. Mitteilungen antisemitischen Gehalts u.a. fremdenfeindliche und behindertenfeindliche Posts festgestellt worden. Eine abschließende strafrechtliche Einordnung steht noch aus.

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In Betracht kommen nach derzeitigem Stand neben Verstößen gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) insbesondere in einem Fall ein Verstoß gegen § 201a StGB (Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) durch einen der beschuldigten Polizeibeamten sowie eine Strafbarkeit gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung) durch eine der weiteren beschuldigten Personen.

Um weitere Ermittlungen nicht zu gefährden und angesichts der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung sind bis auf Weiteres keine ergänzenden Angaben möglich.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Nach § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet. Das Gesetz droht hierfür Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an.

Nach § 130 StGB macht sich wegen Volksverhetzung u.a. strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Strafbar macht sich nach § 130 StGB u.a. auch, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören den Holocaust öffentlich verharmlost oder den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. § 130 StGB sieht unterschiedliche Strafrahmen vor, bis hin zu einer Strafandrohung von bis zu fünf bzw. drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wegen Gewaltdarstellung macht sich nach § 131 StGB u.a. strafbar, wer eine Abbildung, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das Gesetz sieht insofern eine Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.

Nach § 201a StGB macht sich strafbar, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, oder eine so hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht. Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe an.

Die Strafrahmen bilden jedoch lediglich die maximalen Grenzen der für die Verwirklichung eines bestimmten Straftatbestandes nach den Vorstellungen des Gesetzgebers überhaupt in Betracht kommenden Strafen ab. Im Übrigen hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl von einzelfallbezogenen Gesichtspunkten, insbesondere den näheren Umständen etwaiger Taten und individuellen Gegebenheiten in der Person der Beschuldigten ab, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich sind.

Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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Motorrad in Fußgängergruppe gerast: Großübung vom DRK Nentershausen und der Feuerwehr Girod

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Foto: Sven Graf

GIRODMotorrad in Fußgängergruppe gerast”  Mehrere Schwerverletzte; Großeinsatz für SEG und Feuerwehr. So oder ähnlich müsste die Überschrift lauten, aber zum Glück war es nur eine Übung. Was war passiert: Am Montagabend ereignete sich auf einem Landwirtschaftsweg in der Gemarkung Girod ein Unfall mit sechs größtenteils schwerverletzten Personen. Ein Motorrad war mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in eine Personengruppe gerast.

Die Helfer des DRK OV Nentershausen waren in unmittelbarer Nähe, bei einem Sanitätsdienst am Sportplatz. Über die Leitstelle Montabaur wurden sie umgehend zu dem Unglück alarmiert. Nicht nur, dass es viele Verletzte gab, auch das Motorrad geriet in Brand und musste schnell mit Feuerlöschern aus dem Rettungswagen bekämpft werden, um weiteren Schaden von den Verunfallten abzuwenden.

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Der Gruppenführer verschaffte sich einen ersten Überblick und ließ über die Leitstelle den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach alarmieren. Die DRK-Helfer leiteten die Erstversorgung ein. Traumatische Verletzungen, wie ein abgerissenes Bein, Verbrennungen, innere Blutungen, schwere Kopfverletzungen und starkblutende Wundem im Leistenbereich galt es zu versorgen.

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Der eintreffende Notarzt vertiefte die Versorgung. Medikamente wurden verabreicht, Patienten intubiert und zum Transport vorbereitet. Die nachgeforderten Kameraden der Feuerwehr Kleinholbach/Girod sicherten die Unfallstelle, löschten das Motorrad nochmal ab und kümmerten sich um die auslaufenden Betriebsstoffe. Des Weiteren unterstützten sie das DRK bei der Versorgung der Verletzten.

Fotograf: Sven Graf

Der Fokus dieser Übung lag auf der Bewältigung einer akuten dynamischen Lage. Die Übung war eine Lernkontrolle der seit Anfang des Jahres begonnen Ausbildung in der „taktischen Medizin“ im DRK OV Nentershausen. Alles in Allem eine gelungene Übung. Die beiden Organisatoren Dominic Müller (Bereitschaftsleiter des DRK OV) und Markus Kremer (Notfallsanitäter) bedanken sich hier nochmal bei allen Beteiligten, die gemeinsam die Übung mitgestaltet haben. 

Ein besonderer Dank gilt den Verletztendarstellern und dem Schminktrupp (VDS Bunte Übung und Helfer des DRK OV Wirges). Sie erzeugten für die Einsatzkräfte ein lebendiges und anspruchsvolles Szenario. Ebenso gilt der Dank den Feuerwehrkameraden aus Girod für die Einsatzunterstützung, sowie Florian Bach für die Bereitstellung und Durchführung der Brandsimulation.

Für einen kleinen Imbiss sorgten im Anschluss die Helferinnen der Abteilung Wohlfahrt und Soziales des DRK OV Nentershausen im Feuerwehrhaus Girod.“

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Das hätte tödlich enden können: Radfahrer kollidiert mit PKW auf B417 bei Nassau

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Foto: BEN Kurier

NASSAU | OBERNHOF Der Fahrradfahrer hätte gestern sterben können. Der Lahnradweg von Nassau nach Obernhof ist gesperrt. Viele Radfahrer fahren nun über die Bundesstraße 417, denn die Umleitungsstrecke über Winden ist mit einem normalen Fahrrad anhand des Anstiegs kaum zu überwinden. Hier im Video sieht man, wie der Fahrradfahrer die Straße mit Handzeichen queren will und ein Auto im Überholvorgang eines LKWS, in dem die Dashcam war, den Radfahrer nicht sehen konnte. Dabei kommt es zum Zusammenstoß.

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Glücklicherweise ging der Unfall glimpflich aus und der Radfahrer musste nicht ins Krankenhaus, doch genau das hätte ganz anders enden können. Die Radfahrer queren an der Stelle auf der B417, um den Seitenweg nutzen zu können. Kaum einer nutzt die ausgewiesene Umleitung über Weinähr und Winden. Nachvollziehbar, denn das ist mehr eine Alibiumleitung, wohl wissend, dass dieser Anstieg eine Herausforderung für Hobbyfahrer ist. Ein optionaler Transfer der Fahrräder nach Winden ist sicherlich nicht die Lösung.

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Und so darf und muss man froh sein, dass nicht auch noch ein Kind an dem Unfall beteiligt war, doch genau das könnte kommen, wenn die Fahrradfahrer auf die viel befahrene B417 ausweichen.

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Neuwahl des Wehrführers in Niederneisen

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Foto: Jörg Petry | VG Aar-Einrich

NIEDERNEISEN Am Donnerstag, dem 27.06.2024, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Niederneisen zur Neuwahl ihrer Wehrführung im Rathaus der Ortsgemeinde. Diese Wahl wurde notwendig, da der bisherige Amtsinhaber Sven Hofmann sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben kann.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Marcel Willig leitete die Wahlversammlung und konnte die 16 anwesenden und wahlberechtigten aktiven Mitglieder der Feuerwehr Niederneisen, den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, Ortsbürgermeister Armin Bendel, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen, den stellvertretenden VG-Jugendwart Markus Hansmann und den Feuerwehrsachbearbeiter Jörg Petry begrüßen.

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Vor der Neuwahl wurde Sven Hofmann aus seinen Ämtern verabschiedet. In sehr persönlichen Reden bedankten sich nicht nur Marcel Willig und Johannes Mack bei Sven Hofmann für die in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit als Wehrführer, Jugendwart und VG-Jugendwart. Auch Ortsbürgermeister Armin Bendel, der stellvertretende Wehrführer André Kreckel, die Vorsitzende des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen Tatjana Matthey und der stellvertretende VG-Jugendwart Markus Hansmann bedankten sich sehr persönlich bei Sven Hofmann für seine Tätigkeiten in der Einheit Niederneisen und der Jugendfeuerwehr auf Verbandsgemeindeebene.

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Nach der emotionalen Verabschiedung von Sven Hofmann bildete der Vorsitzende Marcel Willig zusammen mit Johannes Mack und Jörg Petry den Wahlvorstand. Für die Wahl zum Wehrführer wurde aus den Reihen der anwesenden 16 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen André Kreckel vorgeschlagen. Bisher war André Kreckel, wie auch Sebastian Schwenk, stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen. Er erhielt direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Da André Kreckel noch nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge absolviert hat, wurde er durch Marcel Willig erstmal vorübergehend zum stellvertretenden Wehrführer beauftragt. Sobald er seine Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat, wird er zum Wehrführer ernannt.

Eine zweite Vertretung des Wehrführers muss nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wurde auf eine Ergänzungswahl hierfür verzichtet. Der im Jahr 2021 gewählte Sebastian Schwenk bleibt weiterhin stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen.

Im Anschluss an die Wahlversammlung wurde Louis Kampa vom 1. Beigeordneten Marcel Willig kommissarisch zum Jugendfeuerwehrwart der Einheit Niederneisen beauftragt. Das Amt des VG-Jugendwarts bzw. der VG-Jugendwartin ist momentan noch vakant. Markus Hansmann übernimmt als Vertreter bis auf weiteres allein dieses Aufgabengebiet.

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