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Kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Abholzung im Waldgebiet “Montabaurer Höhe”

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Kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Abholzung im Waldgebiet Montabaurer Höhe (Symbolbild pixabay)

MONTABAUR/Ww Mit einer Strafanzeige ist Verantwortlichen der Forstverwaltung bzw. der insoweit zuständigen Aufsichtsbehörden zur Last gelegt worden, Baumbestand im Waldgebiet „Montabaurer Höhe“ rechtswidrig abgeholzt zu haben. Die Anzeigeerstatter haben insofern namentlich den Vorwurf der Gefährdung eines Schutzgebiets gemäß § 329 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhoben.

Mangels zureichender konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Verfügung vom 09.12.2021 nach § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.

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Die Vorschrift des § 329 Absatz 4 StGB stellt eine erhebliche – unter Verletzung gesetzlich näher definierter verwaltungsrechtlicher Pflichten begangene – Schädigung des betreffenden Lebensraums oder Lebensraumtyps unter Strafe.

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Vorliegend war jedoch weder eine erhebliche Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes ersichtlich. Die Abholzung betraf nur einen vergleichsweise geringen Teil des tatbestandlich geschützten Bereichs. Ferner war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Baumbestand infolge von Umwelteinwirkungen bzw. klimatischer Bedingungen geschwächt worden war. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung waren unter anderem der Borkenkäferbefall des in Rede stehenden Fichtenbestandes wie die Auswirkungen mehrerer Sturm- oder Orkantiefs zu berücksichtigen. Ferner war in die Abwägung einzustellen, dass mit bei fortschreitendem Zerfall die Fläche prägenden Totbäumen auch abträgliche Folgen für die Bodenbeschaffenheit einherzugehen drohten. Letztlich sind die durchgeführten Maßnahmen nicht dem Schutzzweck zuwidergelaufen, sondern haben in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient.

Daher hat die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt und dies den Anzeigeerstattern kürzlich mitgeteilt.

Rechtliche Hinweise:

Nach § 329 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen

1.    Lebensraum einer Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, oder

2.    natürlichen Lebensraumtyp, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, erheblich schädigt.

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Liegen jedoch keine derartigen Anhaltspunkte vor, fehlt es an der Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, so dass die Staatsanwaltschaft insofern auch nicht tätig werden darf. gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

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DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

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Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

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Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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Sachbeschädigung in Misselberg

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Foto: Gemeinde Misselberg

MISSELBERG Am Mittwoch dem 10.04.2024 vormittags, wurde die Bruchsteinmauer, am Schild “650 Jahre Misselberg”, beschädigt. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Wer etwas gesehen hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, kann sich an die Polizeiinspektion Bad Ems, Tel. 0 26 03/97 0-0 oder den Ortsbürgermeister Thomas Schulz Tel. 0 26 04/89 73 wenden.

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