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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.

Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.

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Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.

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Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.

Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.

Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:  

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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Motorrad in Fußgängergruppe gerast: Großübung vom DRK Nentershausen und der Feuerwehr Girod

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Foto: Sven Graf

GIRODMotorrad in Fußgängergruppe gerast”  Mehrere Schwerverletzte; Großeinsatz für SEG und Feuerwehr. So oder ähnlich müsste die Überschrift lauten, aber zum Glück war es nur eine Übung. Was war passiert: Am Montagabend ereignete sich auf einem Landwirtschaftsweg in der Gemarkung Girod ein Unfall mit sechs größtenteils schwerverletzten Personen. Ein Motorrad war mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in eine Personengruppe gerast.

Die Helfer des DRK OV Nentershausen waren in unmittelbarer Nähe, bei einem Sanitätsdienst am Sportplatz. Über die Leitstelle Montabaur wurden sie umgehend zu dem Unglück alarmiert. Nicht nur, dass es viele Verletzte gab, auch das Motorrad geriet in Brand und musste schnell mit Feuerlöschern aus dem Rettungswagen bekämpft werden, um weiteren Schaden von den Verunfallten abzuwenden.

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Der Gruppenführer verschaffte sich einen ersten Überblick und ließ über die Leitstelle den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach alarmieren. Die DRK-Helfer leiteten die Erstversorgung ein. Traumatische Verletzungen, wie ein abgerissenes Bein, Verbrennungen, innere Blutungen, schwere Kopfverletzungen und starkblutende Wundem im Leistenbereich galt es zu versorgen.

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Der eintreffende Notarzt vertiefte die Versorgung. Medikamente wurden verabreicht, Patienten intubiert und zum Transport vorbereitet. Die nachgeforderten Kameraden der Feuerwehr Kleinholbach/Girod sicherten die Unfallstelle, löschten das Motorrad nochmal ab und kümmerten sich um die auslaufenden Betriebsstoffe. Des Weiteren unterstützten sie das DRK bei der Versorgung der Verletzten.

Fotograf: Sven Graf

Der Fokus dieser Übung lag auf der Bewältigung einer akuten dynamischen Lage. Die Übung war eine Lernkontrolle der seit Anfang des Jahres begonnen Ausbildung in der „taktischen Medizin“ im DRK OV Nentershausen. Alles in Allem eine gelungene Übung. Die beiden Organisatoren Dominic Müller (Bereitschaftsleiter des DRK OV) und Markus Kremer (Notfallsanitäter) bedanken sich hier nochmal bei allen Beteiligten, die gemeinsam die Übung mitgestaltet haben. 

Ein besonderer Dank gilt den Verletztendarstellern und dem Schminktrupp (VDS Bunte Übung und Helfer des DRK OV Wirges). Sie erzeugten für die Einsatzkräfte ein lebendiges und anspruchsvolles Szenario. Ebenso gilt der Dank den Feuerwehrkameraden aus Girod für die Einsatzunterstützung, sowie Florian Bach für die Bereitstellung und Durchführung der Brandsimulation.

Für einen kleinen Imbiss sorgten im Anschluss die Helferinnen der Abteilung Wohlfahrt und Soziales des DRK OV Nentershausen im Feuerwehrhaus Girod.“

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Das hätte tödlich enden können: Radfahrer kollidiert mit PKW auf B417 bei Nassau

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Foto: BEN Kurier

NASSAU | OBERNHOF Der Fahrradfahrer hätte gestern sterben können. Der Lahnradweg von Nassau nach Obernhof ist gesperrt. Viele Radfahrer fahren nun über die Bundesstraße 417, denn die Umleitungsstrecke über Winden ist mit einem normalen Fahrrad anhand des Anstiegs kaum zu überwinden. Hier im Video sieht man, wie der Fahrradfahrer die Straße mit Handzeichen queren will und ein Auto im Überholvorgang eines LKWS, in dem die Dashcam war, den Radfahrer nicht sehen konnte. Dabei kommt es zum Zusammenstoß.

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Glücklicherweise ging der Unfall glimpflich aus und der Radfahrer musste nicht ins Krankenhaus, doch genau das hätte ganz anders enden können. Die Radfahrer queren an der Stelle auf der B417, um den Seitenweg nutzen zu können. Kaum einer nutzt die ausgewiesene Umleitung über Weinähr und Winden. Nachvollziehbar, denn das ist mehr eine Alibiumleitung, wohl wissend, dass dieser Anstieg eine Herausforderung für Hobbyfahrer ist. Ein optionaler Transfer der Fahrräder nach Winden ist sicherlich nicht die Lösung.

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Und so darf und muss man froh sein, dass nicht auch noch ein Kind an dem Unfall beteiligt war, doch genau das könnte kommen, wenn die Fahrradfahrer auf die viel befahrene B417 ausweichen.

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Neuwahl des Wehrführers in Niederneisen

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Foto: Jörg Petry | VG Aar-Einrich

NIEDERNEISEN Am Donnerstag, dem 27.06.2024, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Niederneisen zur Neuwahl ihrer Wehrführung im Rathaus der Ortsgemeinde. Diese Wahl wurde notwendig, da der bisherige Amtsinhaber Sven Hofmann sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben kann.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Marcel Willig leitete die Wahlversammlung und konnte die 16 anwesenden und wahlberechtigten aktiven Mitglieder der Feuerwehr Niederneisen, den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, Ortsbürgermeister Armin Bendel, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen, den stellvertretenden VG-Jugendwart Markus Hansmann und den Feuerwehrsachbearbeiter Jörg Petry begrüßen.

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Vor der Neuwahl wurde Sven Hofmann aus seinen Ämtern verabschiedet. In sehr persönlichen Reden bedankten sich nicht nur Marcel Willig und Johannes Mack bei Sven Hofmann für die in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit als Wehrführer, Jugendwart und VG-Jugendwart. Auch Ortsbürgermeister Armin Bendel, der stellvertretende Wehrführer André Kreckel, die Vorsitzende des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen Tatjana Matthey und der stellvertretende VG-Jugendwart Markus Hansmann bedankten sich sehr persönlich bei Sven Hofmann für seine Tätigkeiten in der Einheit Niederneisen und der Jugendfeuerwehr auf Verbandsgemeindeebene.

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Nach der emotionalen Verabschiedung von Sven Hofmann bildete der Vorsitzende Marcel Willig zusammen mit Johannes Mack und Jörg Petry den Wahlvorstand. Für die Wahl zum Wehrführer wurde aus den Reihen der anwesenden 16 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen André Kreckel vorgeschlagen. Bisher war André Kreckel, wie auch Sebastian Schwenk, stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen. Er erhielt direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Da André Kreckel noch nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge absolviert hat, wurde er durch Marcel Willig erstmal vorübergehend zum stellvertretenden Wehrführer beauftragt. Sobald er seine Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat, wird er zum Wehrführer ernannt.

Eine zweite Vertretung des Wehrführers muss nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wurde auf eine Ergänzungswahl hierfür verzichtet. Der im Jahr 2021 gewählte Sebastian Schwenk bleibt weiterhin stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen.

Im Anschluss an die Wahlversammlung wurde Louis Kampa vom 1. Beigeordneten Marcel Willig kommissarisch zum Jugendfeuerwehrwart der Einheit Niederneisen beauftragt. Das Amt des VG-Jugendwarts bzw. der VG-Jugendwartin ist momentan noch vakant. Markus Hansmann übernimmt als Vertreter bis auf weiteres allein dieses Aufgabengebiet.

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