Blaulicht
Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.
Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.
Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.
Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.
Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.
Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)
Blaulicht
Mit Mais Wildschweine angelockt: Pfeifers Landei Kartoffelfeld in Schweighausen vorsätzlich beschädigt

SCHWEIGHAUSEN Wer macht so etwas? Nicht zum ersten Mal plagen den landwirtschaftlichen Betrieb Pfeifer in Schweighausen vorsätzliche Sabotageaktionen. Erst im vergangenen Jahr wurde das Kartoffelfeld des Familienbetriebes über Nacht geplündert. Diesmal streuten der oder die Täter Futtermais auf das Kartoffelfeld des Hühnerbetriebes. Es dauerte nicht lange, bis Wildschweine von dem für sie köstlichen Speise angelockt wurden und durchpflügten dabei das Kartoffelfeld.

Kindlicher Schabernack? Wohl kaum. Der Schaden ist enorm. Dabei versucht die junge Landwirtschaftsfamilie den Menschen in der Region, neben dem Haupterwerb der Hühnerzucht, auch saisonales Gemüse anzubieten. Von Salatgurken über Tomaten bis zur heimischen Kartoffel wird so manche heimische Spezialität angepflanzt. Die Felder der Pfeifers liegen etwas Abseits der Gemeinde Schweighausen. Eine vollumfängliche Überwachung ist schwierig, wobei mittlerweile reagiert wurde.
Da bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen nun greifen und die oder der Täter demnächst überführt werden kann.
Blaulicht
Bombe im Koblenzer Stadtteil Rauental erfolgreich entschärft: Sperrungen wieder aufgehoben

KOBLENZ Die 500kg schwere amerikanische Fliegerbombe im Bereich der Peter-Klöckner-Straße im Koblenzer Stadtteil Rauental ist am heutigen Donnerstag erfolgreich entschärft worden.
Die Bombe war am vergangenen Montag bei planmäßigen Sondierungsarbeiten in dem Gebiet gefunden worden. Sie verfügte über einen intakten Front- und Heckzünder.
Für die Entschärfungsmaßnahme hatten rund 650 Menschen den Evakuierungsbereich bis 17 Uhr verlassen und die umliegenden Gewerbebetriebe schließen müssen. Zudem wurde auch der Schiffs- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Mosel sowie der B49 im betreffenden Teilstück unterbunden. Nachdem das Evakuierungsgebiet durch Feuerwehr- und Polizeikräfte gesperrt und vom Ordnungsamt kontrolliert worden war, konnte der Kampfmittelräumdienst um 18.10 Uhr mit der Entschärfung der Fliegerbombe beginnen, die um 20.17 Uhr erfolgreich beendet wurde.
Die Sperrung des Evakuierungsbereichs wurde anschließend aufgehoben und alle Anwohnerinnen und Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren. Die Notunterkunft in der Sporthalle der Freiherr-Vom-Stein Grundschule, die von 10 Personen während der Entschärfungsmaßnahme genutzt worden war, konnte ebenfalls aufgelöst werden.
Es handelte sich um einen gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Kampfmittelräumdienst, Rettungsdiensten und der Stadtverwaltung Koblenz, an dem insgesamt rund 130 Personen beteiligt waren.
Blaulicht
Neue Feuerwehrleute für die Verbandsgemeinde Montabaur

MONTABAUR Ein Jahrgang ist fertig, der nächste hat gerade begonnen: In der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur werden kontinuierlich neue Feuerwehrleute ausgebildet. Gerade haben 18 junge Männer ihre zweijährige Grundausbildung beendet, während 6 Frauen und 20 Männer neu begonnen haben. Das gibt den Verantwortlichen Anlass zur Freude, aber keinen Grund sich zurückzulehnen, denn damit wird gerade so der Bedarf in den insgesamt 20 örtlichen Einheiten gedeckt. Rund 600 Männer und Frauen stehen im aktiven Dienst der Feuerwehren in der VG Montabaur.
Abschluss der Grundausbildung
Die Grundausbildung der neuen Feuerwehrleute dauert zwei Jahre und endet mit einer Prüfung. Während der Ausbildung müssen die Anwärter mehrere Lehrgänge absolvieren, die meist am Wochenende stattfinden. Zwischendurch wenden sie das Gelernte in der praktischen Arbeit bei ihren Feuerwehreinheiten vor Ort an. Den Grundlehrgang hatte der Westerwaldkreis veranstaltet, die Abschlussprüfung nahm Jens Weinriefer ab. Er ist stellvertretender BKI beim Kreis und Wehrleiter in der VG Montabaur. „Die Grundausbildung ist breit angelegt. Die Anwärter lernen in Theorie und Praxis beispielsweise das Verhalten in der Gruppe beim Löscheinsatz, Knoten machen, Umgang mit Leitern, Fahrzeuggerätetechnik und wie man die Wasserversorgung aufbaut und sichert“, berichtet Weinriefer. Er ist stolz auf die neuen Absolventen, ebenso Andree Stein, der Erste Beigeordnete der VG Montabaur. Zum Abschluss gratulierte er den frischgebackenen Feuerwehrmännern und überreichte ihnen die Ernennungsurkunden.
Auftakt zur Grundausbildung
Viele junge Feuerwehrleute beginnen die Grundausbildung nach ihrer Zeit bei der Jugendfeuerwehr (wobei das keine Voraussetzung ist). Die neuen Anwärter wurden zu Beginn der Ausbildung von Wehrleiter Jens Weinreifer in den Rechtsgrundlagen des Feuerwehrdienstes geschult und lernten ihre Rechte und Pflichten als Feuerwehrfrau oder-mann kennen. Viele weitere Themen liegen vor ihnen – jeweils in Theorie und Praxis. Am Ende des ersten Lehrgangs besuchte Andree Stein die Neuen und verpflichtete sie per Handschlag zum Dienst in der VG-Feuerwehr. Er zeigte sich erfreut, dass so viele Teilnehmer sich für die Grundausbildung angemeldet haben: „Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig, dass sich Menschen für den Dienst am Nächsten ehrenamtlich engagieren”, so Stein bei seiner Ansprache. Er bedankte sich bei den VG-Ausbildern, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernommen haben und dafür viel freie Zeit an den Wochenenden einsetzen.

Auftakt zur Grundausbildung im Feuerwehrdienst: In Neuhäusel fand das so genannte Seminar 1 statt, mit dem 26 junge Männer und Frauen in ihre zweijährige Ausbildung starten. (Bild: VG Montabaur / Patrick Gasper)
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