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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.

Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.

Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.

Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.

Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.

Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:  

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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Feuerwehr Niederelbert hatte allen Grund zum Feiern: Neues Gerätehaus und Fahrzeug übergeben

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Foto: VG Montabaur | Ingrid Ferdinand

NIEDERELBERT Das vergangene Wochenende stand in Niederelbert ganz im Zeichen der Feuerwehr, denn sie hatte gleich doppelt Grund zum Feiern: Mit der Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses, das seit Juni dieses Jahres in Betrieb ist, wurde das Gebäude offiziell seiner Bestimmung übergeben und ein sogenanntes mittleres Löschfahrzeug (MLF) hielt auch noch Einzug. Die Ausrichtung des Festes hatte der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr/Spielmannszug Niederelbert 1925/1927 e. V. übernommen.

Simon Brömel, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert, freute sich über die zahlreichen Gäste, die der Einladung gefolgt waren. Er nutzte die Gelegenheit in erster Linie um Danke zu sagen. Er richtete den Dank an seine Kameradinnen und Kameraden, die ihn immer wieder während der Bauzeit unterstützt haben; Dank an den gemeinsamen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr/Spielmannszug Niederelbert, der überaus rührig Spenden für zahlreiche Sonderwünsche gesammelt hatte; Dank an die Wehrleitung, die ihn mit Rat und Tat unterstützt hatte und Dank an die Verbandsgemeinde Montabaur, die den Neubau befürwortet und umgesetzt hatte. Und schließlich Dank die Partnerinnen und Partner der Feuerwehrleute, die die zeitintensive Bauphase zu jeder Zeit mitgetragen hätten. „Denn“, so Brömel, „der Weg bis hierher war manchmal sehr steinig.“

Seine Rede fand eine gewollte Unterbrechung: Mit Blaulicht und Martinshorn rollte der zweite Grund zum Feiern auf das festlich geschmückte Gelände und stellte sich unübersehbar in den Mittelpunkt des Geschehens: Das neue mittlere Löschfahrzeug (MLF) hielt feierlich Einzug. Das Fahrzeug verfügt über einen Wassertank von rund 1000 Litern, hat ein Gewicht von 8,8 Tonnen und bietet im Inneren sechs Sitzplätze. Das 220 PS-starke Gefährt kostet 296.000 Euro, ein Zuschuss beim Land Rheinland-Pfalz ist beantragt.

Andree Stein, Erster Beigeordneter und Brandschutzdezernent der Verbandsgemeinde Montabaur, erinnerte an das Gespräch, bei welchem die Anliegen an ihn herangetragen wurden. Schnell war ihm klar, dass den Worten Taten folgen mussten. Bislang war die Feuerwehr im Rathaus von Niederelbert untergebracht. Die Garage dort ist zu klein für die benötigten Fahrzeuge und die Räume zu eng für die fünf Frauen und 34 Männer, die derzeit im aktiven Dienst stehen. Außerdem zählt die Feuerwehr elf Kinder in der Bambini-Feuerwehr und zehn Mitglieder in der Jugendfeuerwehr. „Eine solch gut aufgestellte Feuerwehr brauchen wir – jetzt und in der Zukunft.“ Dennoch dauerte es mehrere Jahre bis der Bau des Feuerwehrgerätehauses umgesetzt werden konnte. „Diese lange Zeit war vor allem der Schwierigkeit geschuldet, ein passendes Grundstück zu finden.“ Rund 2,4 Millionen Euro wird das zweigeschossige Feuerwehrgerätehaus mit etwa 400 Quadratmetern Nutzfläche am Ende kosten, schätzt Stein, die Schlussrechnung steht noch aus. Im Gebäude sind eine Fahrzeughalle für zwei Fahrzeuge untergebracht, Schulungs- und Gruppenräume für die Feuerwehrleute, ein Büro für die Wehrführung, eine separate Küche sowie Umkleiden und Sanitärräume, Werkstatt, Lager-, Technik- und Putzmittelraum. Technisch ist das Gebäude mit einer Wärmepumpe, einer Fotovoltaikanlage, einer Fußbodenheizung in der Fahrzeughalle, einer Spezialausrüstung des Betonbodens gegen Rissbildung und Epoxidharzbeschichtung ausgestattet.

Die Feuerwehr Niederelbert mit ihrem Wehrführer Simon Brömel ist stolz: Neben einem neuen Feuerwehrgerätehaus freut sie sich auch über ein neues Löschfahrzeug, welches sogar mit den „Elwerter Gickel“ über ein markantes Erkennungszeichen verfügt. (Foto: VG Montabaur | Ingrid Ferdinand)

Einen besonderen Dank richtet Stein an den Ortsgemeinderat Niederelbert für dessen rat- und tatkräftige Hilfen bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück. Für Jens Weinriefer, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Montabaur, sind die beiden Anschaffungen grundsätzlich eine Investition in die Sicherheit – in die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen, vor allem aber in die der Bürgerinnen und Bürger. Die Ortsbürgermeisterin Carmen Diedenhoven ist stolz, dass Niederelbert auf eine 100-jährige Feuerwehr-Geschichte blicken kann und die Unterstützung im Ort groß ist. Sie sagte, dass die Feuerwehr rund 300 Mitglieder zählt. Steffen Henrich von der katholischen Kirche und Margit Chiera von der evangelischen Kirche spendeten den Segen und Architektin Sonja Meffert vom Architekturbüro Meffert ließ die 26-monatige Bauzeit noch einmal kurz Revue passieren.

Glückwünsche vom Kreisfeuerwehrverband überbrachte Michael Itzeck, der auch noch einige Ehrungen im Gepäck hatte: So ehrte der Landesfeuerwehrverband den Stv. Wehrführer Sascha Berkessel mit der Ehrennadel in Bronze, Thomas Kilian und Stefan Weyand mit der Ehrennadel in Silber. Vom Deutschen Feuerwehrverband wurde Florian Bach mit dem Ehrenkreuz in Silber ausgezeichnet.

Bevor es zum gemütlichen Teil der Einweihungsfeier überging, bedankte sich auch Sebastian Scherr bei allen Helfern und Sponsoren. Er ist der Vorsitzende des Fördervereins der Freiwillige Feuerwehr/Spielmannszug Niederelbert 1925/1927 e. V. und sehr froh darüber, dass er so viel Unterstützung im Ort hat. Abschließend ehrte er noch Mitglieder, die dem Förderverein schon seit vielen Jahren die Treue halten (pm VG Montabaur).

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Dreister Diebstahl am Nassauer Hospiz: Weitere Spenden sind erforderlich

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NASSAU In der Nacht zum Freitag sind am Nassauer Hospiz die großen Elektrokabel und Zuleitungen auf Kupferbasis gestohlen worden. Dadurch entstand ein Schaden zwischen 10.000 und 30.000 Euro, teilte Dr. Martin Schencking, Vorsitzender des Fördervereins Stationäres Hospiz und der Stiftung Hospiz Rhein-Lahn mit.

Der Verein sei darum dringend auf weitere, kurzfristige Spenden angewiesen. Durch den Diebstahl wird die Baumaßnahme außerdem um drei bis fünf Werktage zurückgeworfen. Dabei zählt zurzeit jeder Arbeitstag. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren, denn die Eröffnung des Hospizes ist für das dritte Dezemberwochenende geplant.

Alle, die in dieser Situation helfen wollen, können ihre Spende auf folgendes Konto überweisen: Förderverein Stationäres Hospiz Rhein-Lahn e.V., IBAN DE 31 5739 1800 0024 171809.

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Feuerwehren aus der Region übten in den Caritas-Werkstätten Montabaur für den Ernstfall

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Fotos: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn | Olaf Nitz

MONTABAUR Das Gelände der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn in Montabaur verwandelte sich kürzlich in ein realistisches Übungsszenario für acht Freiwillige Feuerwehren aus der Verbandsgemeinde Montabaur und aus Ransbach-Baumbach. Insgesamt 90 Einsatzkräfte probten dort unter realitätsnahen Bedingungen den Ernstfall.

Gegen 14 Uhr ertönten in Montabaur die Sirenen: „Brand in den Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn in der Warthestraße 21“, lautete die Meldung über Funk. Nur wenige Minuten später trafen die ersten Einsatzfahrzeuge vor der Einrichtung ein. Die Feuerwehrleute begannen unverzüglich mit der Lageerkundung und der Vorbereitung der Lösch- und Rettungsmaßnahmen. Dichtes Rauch drang aus dem Gebäude, als Ralf Exner, Betriebsleiter der Caritas-Werkstätten in Montabaur, den Feuerwehrleuten die dramatische Situation schilderte: „Es brennt im unteren Geschoss, und wir vermissen 28 Personen, die sich noch im Gebäude befinden müssen.“

90 Einsatzkräfte und 28 Statisten waren bei Großübung in der Montabaurer Warthestraße im Einsatz

Das Übungsszenario, das auf den ersten Blick alarmierend wirkte, entpuppte sich glücklicherweise als gut vorbereitete Übung. 90 Feuerwehrleute aus Montabaur, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Niederelbert, Oberelbert, Horressen und Ransbach-Baumbach waren rund zwei Stunden im Einsatz, um das Szenario zu bewältigen. Unterstützung erhielten sie durch 28 Statisten, alles Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas-Werkstätten, die die „Vermissten“ darstellten.

Solche Übungen sind von großer Bedeutung, um auf den hoffentlich nie eintretenden Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein“, betonte Armin Gutwald, Geschäftsführer der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn und bedankte sich ausdrücklich bei Betriebsleiter Ralf Exner und seinem Team für die Planung dieser Übung mit den beteiligten Feuerwehren. Eine solche Übung bietet den Feuerwehren nicht nur die Gelegenheit, wichtige Abläufe unter realen Bedingungen zu trainieren, sondern auch, sich mit den spezifischen Gegebenheiten der Einrichtung vertraut zu machen.

Insgesamt lief der Einsatz geplant und reibungslos ab. Die Einsatzleitung konnte gegen 16 Uhr die erfreuliche Nachricht übermitteln: Alle vermissten Personen wurden erfolgreich gerettet und die Lage war unter Kontrolle.

Nach Abschluss der Übung luden die Caritas-Werkstätten alle Beteiligten zu einem wohlverdienten Imbiss in den Werkstatt-Innenhof ein. Das Küchenteam des Betriebes Montabaur, unter Leitung von Jörg Mückschel reichte dazu ein leckeres Essen und kalte Getränke. Die Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn danken allen beteiligten Feuerwehren für ihr großes Engagement und die erfolgreiche Durchführung dieser wichtigen Übung.

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