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Koblenz

Pferd schubst Radlerin – Fall des Monats!

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KOBLENZ Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt

Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Im Prozess behauptete die Klägerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.

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Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.

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Die Entscheidung

Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– € verurteilt. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.

Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– € für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 833 Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Koblenz

Großes Interesse an deutscher Sprache und persönlichen Begegnungen

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KOBLENZ Die St. Franziskus Realschule plus aus Koblenz hat in diesen Tagen Besuch aus dem französischen Chalon sur Saone. Die 35 Schülerinnen und Schüler der Partnerschule im Burgund sind für fünf Tage in Koblenz, nachdem zuvor die beiden Klassenleitungen an dem dreiwöchigen rheinland-pfälzischen Landesprojekt „Gegenseitiger Klassentausch“ mit dem französischen Département Burgund teilgenommen hatten.

Am Rande eines Stadtrundgangs begrüßte die Koblenzer Dezernentin für Bildung und Kultur Dr. Margit Theis-Scholz die aus verschiedenen Klassenstufen bestehende Gruppe persönlich am Schängelbrunnen vor dem Rathaus. In einem kurzen Austausch erzählten die Schülerinnen und Schüler von ihrem großen Interesse an Deutschland als Reiseziel, der deutschen Sprache und auch ihren Vorlieben für deutsches Esskultur. Bevor es mit dem Schiff weiter zu Marksburg ging, überreichte die Dezernentin allen Schülerinnen und Schülern Taschen aus dem Bundesprogramm “Demokratie leben”. „Der grenzüberschreitende Austausch zwischen Jugendlichen ist seit mehr als 70 Jahren ein wichtiger Baustein für ein friedliches und demokratisches Miteinander in Europa”, so Theis-Scholz. Mit Blick auf den Angriff Russlands auf die Ukraine zeige sich gerade jetzt die gesellschaftliche Bedeutung dieser lieb gewonnenen Tradition und wie wichtig es sei, nach der Pandemie-bedingten Unterbrechung die Austauschprogramme wieder aufzunehmen.

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Blaulicht

Bombe im Koblenzer Stadtteil Rauental erfolgreich entschärft: Sperrungen wieder aufgehoben

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KOBLENZ Die 500kg schwere amerikanische Fliegerbombe im Bereich der Peter-Klöckner-Straße im Koblenzer Stadtteil Rauental ist am heutigen Donnerstag erfolgreich entschärft worden.

Die Bombe war am vergangenen Montag bei planmäßigen Sondierungsarbeiten in dem Gebiet gefunden worden. Sie verfügte über einen intakten Front- und Heckzünder.

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Für die Entschärfungsmaßnahme hatten rund 650 Menschen den Evakuierungsbereich bis 17 Uhr verlassen und die umliegenden Gewerbebetriebe schließen müssen.  Zudem wurde auch der Schiffs- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Mosel sowie der B49 im betreffenden Teilstück unterbunden. Nachdem das Evakuierungsgebiet durch Feuerwehr- und Polizeikräfte gesperrt und vom Ordnungsamt kontrolliert worden war, konnte der Kampfmittelräumdienst um 18.10 Uhr mit der Entschärfung der Fliegerbombe beginnen, die um 20.17 Uhr erfolgreich beendet wurde.

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Die Sperrung des Evakuierungsbereichs wurde anschließend aufgehoben und alle Anwohnerinnen und Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren. Die Notunterkunft in der Sporthalle der Freiherr-Vom-Stein Grundschule, die von 10 Personen während der Entschärfungsmaßnahme genutzt worden war, konnte ebenfalls aufgelöst werden.

Es handelte sich um einen gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Kampfmittelräumdienst, Rettungsdiensten und der Stadtverwaltung Koblenz, an dem insgesamt rund 130 Personen beteiligt waren.

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Koblenz

Kleine Raupen fressen Bäume in Wallersheim kahl

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KOBLENZ Kahle Bäume an der Werner-von-Siemens-Straße: Hellgrüne Raupen haben sich an den Blättern der Ahorn-Bäume rechts und links der Straße sattgefressen. Die Baumkontrolleure des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen haben sie als Nachwuchs eines unauffälligen Falters mit dem Namen „Kleiner Frostspanner“ identifiziert, der für seinen großen Appetit bekannt ist. Das hat dazu geführt, dass untere Äste zum Teil komplett kahl sind. Charakteristisch für das Tier, das Pate für die „Kleine Raupe Nimmersatt“ gestanden hat, ist eine Fortbewegung mit „Katzenbuckel“. Das liegt daran, dass die Raupe nur über zwei Paar Füße vorne am Bauch und am hinteren Ende verfügt.

Der massenhafte Befall sieht nicht schön aus, ist aber nicht bedrohlich. Für Menschen geht von den Raupen ohnehin keine Gefahr aus. Und die Bäume können sich mit einem späteren zweiten Laubaustrieb wieder weitestgehend erholen, sagt Baumkontrolleur Patrick Müller vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen. Die kahlgefressenen Bäume aktivieren dafür ihre schlafenden Knospen (botanisch: Proventivknospen). Sie sitzen von jungen Jahren an unter der Rinde, sind kaum oder nicht erkennbar und treiben nur aus, wenn der Baum beschädigt wird. 

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Fotos (Stadt Koblenz / Verena Groß): An die „kleine Raupe Nimmersatt“ erinnert der Nachwuchs des kleinen Frostspanners, der zahlreiche Bäume in Wallersheim befallen hat. Vor allem die unteren Äste sind kahlgefressen. Die Bäume an der Werner-von-Siemens-Straße werden sich aber durch einen zweiten Laubaustrieb weitestgehend erholen.

Wer verhindern will, dass seine Bäume von den Raupen befallen werden, muss im zeitigen Frühjahr Leimringe am Stamm anbringen, empfiehlt der städtische Baumexperte. Daran bleiben die flugunfähigen Weibchen hängen. Vor dem Öffnen der Baumknospen müssen die Leimringe entfernt werden. „Ansonsten können dennoch Raupen aus den Eiern schlüpfen, die die hängengebliebenen Weibchen gelegt haben, und den Baum hochkrabbeln.“

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