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Koblenz

Koblenzer Inzidenz stabil unter 50: Weitere Öffnungen ab Freitag

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Das Theater Koblenz zählt zu den Kultureinrichtungen, die ab Freitag, 28. Mai, öffnen dürfen. Das Stadttheater nutzt die Möglichkeit und startet am Sonntag, 30. Mai, wieder mit dem Spielbetrieb. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

KOBLENZ Die Sieben-Tage-Inzidenz in Koblenz ist weiter rückläufig. Am heutigen Mittwoch, 26. Mai, liegt der Inzidenzwert, den das Robert Koch-Institut für die Rhein-Mosel-Stadt ausweist, mit 22,8 den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50.

Damit erfüllt Koblenz die in der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geforderte, konstante Unterschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, so dass es ab Freitag, 28. Mai, zu weiteren Lockerungen bzw. Öffnungsschritten kommen kann.

Im Einzelnen bedeutet das für folgende Bereiche ab 28. Mai Lockerungen

·        Innengastronomie: Gastronomiebetriebe an Land sowie auf Ausflugsschiffen dürfen ihre Angebote im Inneren wieder öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und eine Vorausbuchungspflicht gewährleisten, um den Zutritt zum Lokal zu steuern. Als Zugangsvoraussetzung gilt außerdem ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein gültiger Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

In der Innengastronomie gilt neben dem Abstandsgebot auch eine Maskenpflicht für Gäste und Personal. Gäste dürfen ihre Maske am Platz abnehmen. An Tischen dürfen fünf Personen aus zwei Haushalten Platz nehmen. Genesene, vollständig geimpfte Personen und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Außengastronomie gelten analog (Testpflicht etc.) weiterhin. Kostenlose Testmöglichkeiten finden sich jederzeit im Internet unter www.koblenz.de/teststellen

·        Kultureinrichtungen im Innern: Maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauern sind in Einrichtungen wie Theatern, Kinos, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen ab Freitag wieder erlaubt. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, außerdem ist ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis vorzulegen. Das Abstandsgebot wird durch einen personalisierten Sitzplan sichergestellt, in Einrichtungen mit fester Bestuhlung kann alternativ im Schachbrettmuster gesetzt werden.

Das Theater Koblenz startet beispielsweise am Sonntag, 30. Mai, wieder mit seinem Sonder-Spielplan für die verbleibenden Wochen der Spielzeit 2020/21. Der Kartenvorverkauf läuft bereits unter anderem im Internet auf www.theater-koblenz.de.

·        Probenbetrieb der Laien- und Breitenkultur: Neben den bisher zulässigen Proben ist der Probentrieb im Freien in Gruppen bis zu maximal 10 Personen plus anleitende Person gestattet. Es gilt durchgängig das Abstandsgebot.

·        Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen: In Spiel- und Wetteinrichtungen gilt ab der Wiedereröffnung am Freitag, 28. Mai, eine Maskenpflicht bis zum Platz sowie das Abstandsgebot. Zudem besteht eine Vorausbuchungspflicht und der Zugang zur Einrichtung muss gesteuert werden.  Ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis ist vorzulegen.

·        Sport: Zusätzlich zu den bisherigen Sportmöglichkeiten ist im Freien sowie auf allen öffentlichen und privaten Außensportanlagen die kontaktlose Sportausübung in Gruppen bis maximal 10 Personen nebst Trainerin oder Trainer zulässig.

Sollte die Inzidenz in Koblenz weiterhin stabil unter 50 bzw. 100 bleiben, sieht der von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegte „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ab Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen im Bereich Tourismus, Freizeit und Sport vor.

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Blaulicht

Tragischer Kältetod in Koblenz: Obdachloser verstirbt am Löhr-Center

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Foto: Holger Weinandt | Foto Wikimedia | This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

KOBLENZ Ein tragischer Fall erschüttert Koblenz: Kurz vor dem Jahreswechsel ist ein 43-jähriger Mann verstorben, der auf der Straße lebte. Nach Angaben der Polizei erlag er vermutlich der bitteren Kälte. Seine Leiche wurde am 29. Dezember 2024 in der Nähe des Löhr-Centers entdeckt. Eine Obduktion bestätigte, dass der Mann vermutlich aufgrund von Unterkühlung starb. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Zuerst hatte der SWR über den Fall berichtet.

Hilfe war bekannt, aber nicht zuletzt genutzt

Der Verstorbene war mit den Hilfsangeboten für obdachlose Menschen in Koblenz vertraut. Laut der Stadtverwaltung hatte er diese noch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, verzichtete jedoch im vergangenen Jahr darauf. Der Kältebus, der in den Wintermonaten warme Mahlzeiten, Decken und Schlafsäcke verteilt, gehörte zu den Unterstützungsmaßnahmen, die ihm bekannt waren.

Hilfsorganisationen äußern Betroffenheit

Der Hilfsverein „Die Schachtel“ und die Caritas, die den Mann regelmäßig betreuten, reagierten bestürzt auf seinen Tod. „Es ist immer wieder tragisch, wenn Menschen auf der Straße sterben“, erklärte ein Vertreter der Organisation. Besonders in den Wintermonaten seien obdachlose Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind. Der Verstorbene litt Berichten zufolge unter gesundheitlichen Problemen, die durch Suchterkrankungen verstärkt worden sein könnten.

Personalmangel begrenzt den Einsatz des Kältebusses

Der Kältebus, ein wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe in Koblenz, ist derzeit nur montags und donnerstags im Einsatz. Grund dafür ist der Mangel an freiwilligen Helfern, der eine Ausweitung der Fahrten verhindert. Die Verantwortlichen rufen die Bevölkerung auf, in kalten Nächten hinzusehen und wohnungslosen Menschen Unterstützung anzubieten, um solche tragischen Schicksale künftig zu verhindern.

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Blaulicht

Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz

KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.

Schockierende Vorwürfe

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.

Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.

Massive Sachbeschädigung und Drohungen

Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.

Hintergrund und Motiv

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.

Prozessbeginn im Februar

Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr

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Koblenz

Die Festung im Lichte der „Laternenführung“ entdecken!

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Foto: Schmalenbach

KOBLENZ Auch in den Wintermonaten hat die Festung Ehrenbreitstein ihren ganz eigenen Charme. Diesen können kleine und große Gäste im Rahmen der beliebten „Laternenführung“ diesen Januar und Februar erneut erleben. Wer könnte gemeinsam mit den Gästen der spannenden Geschichte dieses Ortes besser nachspüren als ein waschechter preußischer Soldat?

Wenn es draußen schon dämmert, entzündet „Festungskanonier“ Jörg Höfer die Laterne und zeigt die Festung aus einem ganz anderen Blickwinkel im Laternenschein. Die Laternen erhalten die Teilnehmenden für die Führung selbstverständlich gestellt.

Start ist jeweils um 16:30 Uhr im Januar und 17:00 Uhr im Februar (Dauer ca. 90 Minuten).

Termine:

10.01. + 11.01. + 17.01. + 18.01. + 24.01. + 25.01. + 31.01.25

01.02. + 07.02. + 14.02. + 15.02.+ 21.02. + 22.02. + 28.02.25

Kosten: 5 € Erwachsene, 2,50 € Kinder. Festungseintritt fällt nicht an.

Die limitierten Eintrittskarten gibt es als Online-Tickets unter www.festungsticket.de oder im Vorverkauf an der Festungskasse.

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