Blaulicht
6,2% mehr Verkehrsunfälle im Rhein-Lahn-Kreis und Westerwald

RHEIN-LAHN/WESTERWALD Die aktuelle Entwicklung der Unfallzahlen muss im Lichte der Beeinflussung durch die Corona-Pandemie gesehen werden. Der überdurchschnittlich starke Rückgang der Zahlen im Jahr 2020 war daher in erster Linie mit den die Mobilität einschränkenden Maßnahmen zu erklären, durch welche die allgemeine Verkehrsdichte abgenommen hatte. Mit Rückkehr zur normalen Verkehrsdichte ist daher der Vergleich der Unfallzahlen mit den Werten des Jahres 2019 maßgeblich, in welchem die Verkehrsunfallzahlen letztmalig ohne Einfluss von Corona „realistisch“ darstellbar waren.
Die Polizeidirektion Montabaur verzeichnet zum Vorjahr einen geringen Anstieg der Gesamtunfallzahlen (6,2 %), diese liegen jedoch noch unter den Unfallzahlen von 2019, überschreiten aber gleichwohl den 5-Jahres Mittelwert. Die Zahl verunglückter Personen (+15,2 %) ist nach langjährigem Tiefststand im Jahr 2021 wieder deutlich angestiegen, wobei die Zahl noch unter dem Wert des Jahres 2019 liegt. Erfreulicherweise bleibt die Zahl der Getöteten mit 9 deutlich unter dem 5- Jahres-Mittel von 13, wenn gleich es gilt, dem weiter entgegenzuwirken.
Anlass zur Sorge gibt ein signifikanter Anstieg der Unfälle mit Kinderbeteiligung um 57% nach einem Tiefststand im Jahr 2021, wobei weiterhin kein Kind im Straßenverkehr tödlich verunglückte. Ein Corona bedingter Rückstand in der Jugendverkehrsschule und der Verkehrserziehung könnte ein Erklärungsansatz sein. Jedenfalls freuen wir uns, dass der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Bedenklich ist ferner der weitere Anstieg der Verkehrsunfälle unter Einwirkung berauschender Mittel um rund 40%, alleine auf Drogen bezogen sogar um 70%. Die Steigerungen korrelieren mit den Feststellungen in der allgemeinen Verkehrsüberwachung.
Intensivierte Kontrollen führten zu ca. 50% mehr Aufgriffen bei drogenbeeinflussten Fahrenden und zu ca. 30% mehr alkoholisierten Fahrzeugführern. 4/12 Zum einen spielt sicherlich eine Rolle, dass die Kontrollkompetenz zur Erkennung von Drogen im Straßenverkehr bei den Polizistinnen und Polizisten aufwächst. Zum anderen scheint sich aber auch die zunehmende Verfügbarkeit von Drogen auszuwirken, die sich aus den stetig steigenden Sicherstellungsmengen ableiten lässt. Auf der Grundlage des aktuellen Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität wird die grundsätzlich verfügbare Menge an Drogen von Jahr zu Jahr immer größer.
„Neue Höchstmengen wurden nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten beschlagnahmt. Bei Heroin ist angesichts der konstanten Deliktszahl – trotz rückläufiger Sicherstellungszahlen – von einer noch immer weitreichenden Verfügbarkeit und anhaltenden Nachfrage auszugehen. Cannabis bleibt mit einem Anteil von rund zwei Dritteln an allen Rauschgiftdelikten die Drogenart mit der weitaus höchsten Anzahl an Handels- und auch konsumnahen Delikten.“ 1 Möglicherweise führt der mediale Diskurs über die geplante Legalisierung zu der Auffassung, dass die staatlichen Kontrollmaßnahmen in gleichem Maße zurückgefahren würden. Die Polizeidirektion Montabaur wird jedenfalls die Anstrengungen zur Eindämmung des Fahrens unter Einwirkung berauschender Mittel weiterhin mit präventiven sowie repressiven Ansätzen auf hohem Niveau halten. Die Unfallzahlen im Bereich der nichtmotorisierten Zweiradfahrenden sind gegenüber dem Vorjahr wieder um 27,6% gestiegen. Grundsätzlich dürfte das rasche Anwachsen der Nutzerzahlen dafür verantwortlich sein. Unbefriedigend ist ferner die immense Zahl der Wildunfälle. Mit 2558 Schadensmeldungen beanspruchen diese Ereignisse unsere Polizei weiterhin erheblich und nehmen knapp 30 % der Gesamtunfälle ein.
Die Unfallentwicklung 2021 / 2022 im Überblick:
– Die Gesamtzahl steigt um 6,2% auf 8998 Verkehrsunfälle – Die Steigerungsrate bei der Zahl der Verkehrsunfälle bezieht sich ausschließlich auf den innerörtlichen Bereich – Der Anteil der Verkehrsunfälle mit Personenschäden nimmt leicht zu und beträgt 11% (Durchschnitt der letzten 5 Jahre: 10,8%) – Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Getöteten stieg von 8 auf 9, dabei starben 10 Menschen (5-Jahres-Mittel: 15) – die Zahl der Verkehrsunfälle mit Schwerverletzen wächst von 184 auf 225 (+22%), 257 Menschen müssen für mindestens 24 Stunden stationär in Krankenhäusern aufgenommen werden
In den Risikogruppen nach Alter sind durchweg Anstiege zu verzeichnen: Kinder (<14) waren an 105 (2021: 67) Verkehrsunfällen beteiligt und wurden in 92 Fällen verletzt. Junge Fahrende (18-24) waren an 1901 (+4,4%) Unfällen beteiligt und wurden in etwa drei Viertel der Fälle als Verursacher geführt. Senioren (ab 65) waren an 1622 (+11%) Unfällen beteiligt und haben diese zu ca. 71% verursacht. Senioren (ab 75) waren an 673 Unfällen beteiligt und haben diese zu ca. 79% verursacht.
In den Risikogruppen nach Verkehrsbeteiligung stiegen die Gesamtunfälle (+27,6%) und die Verunglücktenrate (+41,3%) der Radfahrenden (inkl. Pedelec), der Verursacheranteil liegt bei ca. 63%
Blieben die Unfallzahlen im motorisierten Zweiradverkehr etwa auf Vorjahresniveau waren bei den Verkehrsunfällen mit Lkw leichte Rückgänge bei den Unfallzahlen sowie den Verunglückten zu registrieren.
Bei den Unfallursachen ergibt sich eine nennenswerte Steigerung bei der Einwirkung berauschender Mittel von 151 auf 215 Fälle, die auch das 5-Jahres-Mittel (163 Unfälle) deutlich überschreitet. Der Anteil der Wildunfälle bleibt mit 2558 auf gleichbleibend hohem Niveau und nimmt – dem 5-Jahres-Mittel entsprechend – einen Anteil von ca. 29% an den Gesamtunfallzahlen ein.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.
Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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