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Innenminister Ebling: Zahl der Verkehrstoten unter Vor-Corona-Niveau

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Innenminister Ebling: Zahl der Verkehrstoten unter Vor-Corona-Niveau

MAINZ Weniger Tote als vor der Pandemie, weniger leicht- und schwerverletzte Menschen als im Vor-Corona-Jahr und auch weniger Unfälle insgesamt als 2019: Die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2022 spiegelt einen positiven Gesamttrend wider.

Jeder Unfall ist einer zu viel. Vor allem, wenn Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gehört die kontinuierlich verbesserte Verkehrssicherheit zu unseren Dauerzielen als Landesregierung. Die Verkehrsunfallbilanz 2022 belegt, dass wir mit den vielfältigen Maßnahmen der Landespolizei in diesem Bestreben erfolgreich sind. Dass mit dem geringeren Verkehr auf den Straßen während der Lockdowns der Pandemie-Jahre auch weniger Unfälle einhergingen, waren absehbare Sondereffekte. Dass wir in 2022 aber immer noch weniger Unfälle verzeichnen als vor der Pandemie, ist ein langfristiger Erfolg“, so Innenminister Michael Ebling.

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Die Zahl der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen sank im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren erneut und lag bei 139 (2019: 153 / 2020: 128 / 2021: 117). Zum Vergleich: 1971 hatte die Zahl der Todesopfer noch auf dem Höchststand von 1241 gelegen. Die Zahl der verunglückten Personen ging 2022 (17.593) im Vergleich zu 2019 (18.950) um 7,2 Prozent zurück (2020: 16.707 / 2021: 15.640), die Zahl der Schwerverletzten in 2022 sogar um 20,4 Prozent auf 2804 (2019: 3522 / 2020: 3068 / 2021: 2735).

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Verkehrsunfälle, bei denen Kinder involviert waren, nahmen im Jahr 2022 nach der Corona-Pandemie wieder zu. „Es ist schrecklich, dass drei Kinder durch einen Verkehrsunfall auf tragische Weise ihr Leben verloren. Jedes durch einen Verkehrsunfall getötete Kind überschattet eine statistische Auswertung und macht betroffen“, so der Minister. „Insgesamt verzeichneten wir weniger verunglückte Kinder als noch in 2019 und auch einen erneuten Rückgang bei den verunglückten Kindern auf dem Schulweg. Wir werden auch weiterhin nicht nachlassen, wenn es um die Verkehrssicherheit der Kinder geht“, sagte Ebling. Die Verkehrsunfälle mit Kindern gingen im Vergleich zu 2019 (1434) um rund drei Prozent auf 1391 in 2022 zurück (2020: 1202 / 2021: 1163), die Zahl der verunglückten Kinder sank im Vergleich zu 2019 (1248) um rund fünf Prozent auf 1185 (2020: 971 / 2021: 918) und die Zahl der schwerverletzten Kinder sank stark im Vergleich zu 2019 (183) um 20,8 Prozent auf 145 (2020: 153 / 2021: 119). Nochmals abgenommen im Vergleich zu 2019 (114) hat die Zahl der verunglückten Kinder auf dem Schulweg mit sieben Prozent auf 106 (2020: 69 / 2021: 45).

Es ereigneten sich 2022 deutlich mehr Verkehrsunfälle mit Fahrrad- und Pedelec-Beteiligung (2019: 3753 / 2020: 4023 / 2021: 3570 / 2022: 4155). Die Zahl der Schwerverletzten (2019: 606 / 2020: 672 / 2021: 562 / 2022: 623) bewegte sich allerdings etwa auf dem Niveau von 2019 und die Zahl der Getöteten ging im Vergleich zurück (2019: 23 / 2020: 14 / 2021: 12 / 2022: 13). „Zweiräder werden immer beliebter. Entsprechend spielen Fahrräder und Pedelecs in der Verkehrssicherheitsarbeit zunehmend eine entscheidende Rolle, die durch die Pandemie nochmals verstärkt wurde“, sagte Innenminister Ebling.

Die Geschwindigkeit und der unzureichende Sicherheitsabstand stehen bei den Hauptunfallursachen nach wie vor an vorderster Stelle“, erläuterte Friedel Durben, Inspekteur der der rheinland-pfälzischen Polizei. Bei den Personenschadensunfällen ging die Ursache Geschwindigkeit dennoch im Vergleich zu 2019 (2719) im Jahr 2022 zurück auf 2559 (2020: 2604 / 2021: 2366). Das bedeutet eine Abnahme um 5,9 Prozent. Die Gesamtzahl der Unfälle lag 2022 bei 135.042. 2019 waren es noch 145.677 gewesen. Das ist ein Rückgang um 7,3 Prozent.

Während die Rückgänge bei den Ursachen Geschwindigkeit, Abstand und Vorfahrt im Vergleich zum Jahr 2019 deutlich sind, ist dies bei der Unfallursache Alkohol nicht der Fall. Hier ist ein starker Anstieg zu verzeichnen, der mit dem gestiegenen Alkoholkonsum in den letzten Jahren, insbesondere in der Corona-Pandemie, einhergeht“, so Durben. Neben gezielten polizeilichen Kontrollmaßnahmen seien zur Verhinderung möglicher Alkohol- und Drogenfahrten Präventionskonzepte von wesentlicher Bedeutung, denen sich die Polizei entsprechend widmet.

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Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

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MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

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Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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