ARZBACH Hundekot auf dem Kinderspielplatz ist nicht nur ein Hygieneproblem, sondern stellt einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau dar, die mit Bußgeld bewehrt ist. Die Hinterlassenschaften zu entsorgen ist genauso wenig Aufgabe des Bauhofs, wie auch die Überwachung „rund um die Uhr“ durch Ortsgemeinde und Ordnungsamt.
Regeln sind schließlich nicht dafür da, dass sie kontrolliert werden, sondern dass sie eingehalten werden. Hundekot auf dem Kinderspielplatz ist kein Spaß. Gemeldete Verstöße nehmen wir ernst. Die Eigentümer, Halter oder die Begleitpersonen von Hunden und anderen Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere sich nicht ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen. Sie haben die Tiere von Kinderspielplätzen und Friedhöfen fernzuhalten. Spielplätze benötigen einen besonderen Schutz, weshalb rund um einen Spielplatz, Bolzplatz oder Kindergarten eine Art „Bannmeile“ besteht. In einem Umkreis von 15 Metern sind z. B. Alkohol trinken und gefährdendes Verhalten verboten. Ich bitte um Beachtung (Pressemitteilung: Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister in Arzbach).