Blaulicht
Bad Emser Bankmitarbeiter vereiteln Betrug nach Schockanruf
BAD EMS (ots) Aufmerksame Mitarbeiter eines Geldinstitutes verhinderten am 07.10.2021 vermutlich die Vollendung eines Betruges mittels Schockanruf. Eine 85-jährige Geschädigte aus der Verbandsgemeinde wollte einen mittleren fünfstelligen Betrag in der Bank abheben. Aufgrund der Gesamtumstände vermuteten die Bankmitarbeiter einen Enkeltrick oder Ähnliches und informierten die Polizei.
Der Polizei schilderte die Seniorin dann, dass sie von einer Verwandten angerufen worden und um den Betrag gebeten worden sei. Diese müsse das Geld bezahlen, da sie eine Fahrradfahrerin totgefahren habe. Die Betrüger gaben der schockierten Geschädigten telefonisch die Anweisung, mit einem Taxi zur Bank zu fahren und währenddessen das Gespräch zu halten. Durch die Beamten konnte die angebliche Unfallfahrerin erreicht und an die Seniorin vermittelt werden. Erst jetzt gelang es, der Geschädigten zu vermitteln, dass alles in Ordnung sei und sie Opfer eines versuchten Betruges ist. Die Ermittlungen zu den Anrufern dauern an.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei: Gehen Sie als Angehörige pro aktiv auf ältere Menschen in Ihrer Familie zu, klären Sie diese über die verschiedenen Straftaten-Phänomene (Schockanruf, Enkeltrick, falsche Polizeibeamte) auf und stellen Sie sich als Ansprechpartner zur Verfügung!
Die Polizei, Staatsanwaltschaften oder Richter verlangen NIEMALS Bargeld oder Wertgegenstände am Telefon!
Hinterfragen Sie alle Anrufe unbekannter Menschen! Verlassen Sie sich nicht auf die Rufnummernanzeige Ihres Telefons! Versichern Sie sich immer bei Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen, z.B. Nachbarn oder Ihrer örtlichen Polizei!
Blaulicht
Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet
MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden.
Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).
Blaulicht
Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force
RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.
Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.
Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.
Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.
Blaulicht
Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft
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