Politik
Bad Emser Stadtbürgermeister Krügel geht auf offenen Brief zur geplanten Bettensteuer ein

BAD EMS Am gestrigen Tag veröffentlichten wir einen offenen Brief von Thomas Günther zur geplanten Einführung einer Bettensteuer in Bad Ems. Nunmehr antwortete der Stadtbürgermeister Oliver Krügel auf die Kritikpunkte wie folgt:
Sehr geehrter Herr Günther, lieber Thomas, vielen Dank für Deine Nachricht und die Anregungen, die Du teilweise auch in der öffentlichen Infoveranstaltung eingebracht hast. Gerne möchte ich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen.
Thomas Günther: § 4 Steuersatz: 2,9% – warum nimmt man nicht eine gerade Zahl (von mir aus auch 3 %)? Hat man sich davor gescheut und meint, damit die Leute besänftigen zu können? Zum Rechnen ist das extrem ungünstig!”
Oliver Krügel: Wir sind von den 3,5% im Plan nach den Anregungen aus der Infoveranstaltung runter. Dies ist eine Rechengröße. Damit wollten wir insgesamt die Belastungen des einzelnen Gastes reduzieren. Auf 3,0% hinauf zu gehen, dürfte kein Problem darstellen. Zudem setzen wir die Beitragspflicht in der neusten Satzungsfassung ab der 8 Nacht aus, auch dies ist ein Resultat aus der Beteiligung der Beherbergungsbetriebe.
Thomas Günther: §8 Steueraufsicht und Außenprüfung und § 12 Datenspeicherung, Datenverarbeitung: In keiner der mir vorliegenden Satzungen von Bettensteuern wird das so dramatisch aufgeführt wie hier in Bad Ems. Misstraut man seinen eigenen Beherbergungsbetrieben? Diese Paragraphen werde ich auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen, wie bereits in der Versammlung angekündigt. Nach meiner bisherigen anwaltlichen Auskunft wird mir geraten, das vor Gericht klären zu lassen, da dies rechtlich mehr als fraglich ist. In diesem Zusammenhang werde ich auch den Punkt Finanzamtabfrage wie schon in der Versammlung angekündigt rechtlich prüfen lassen.
Oliver Krügel: Diese Punkte hat die Verbandsgemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Beratung in die Satzung aufgenommen. Aus Deiner Tätigkeit als Stadtbürgermeister weist Du sicherlich nur zu gut, dass solche Regelungen in Satzungen Klarheit im Umgang miteinander schaffen, allerdings keineswegs ein Misstrauen voraussetzen. Die allermeisten Beitragspflichtigen kommen ihren Pflichten glaubhaft nach. Dennoch muss sich die Verbandsgemeindeverwaltung im Interesse ihrer Städte und Gemeinden ihre Kontrollmöglichkeiten nach den derzeit geltenden rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten. Wir haben bereits in der derzeit geltenden Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrags ähnliche Regelungen getroffen, diese Satzung gilt bereits seit 2017. Es steht jedem frei, dies prüfen zu lassen.
Thomas Günther: Nachholbedarf in der Stadt, Kurpark, Quellenturm, Römerquelle
Oliver Krügel: Sicherlich gibt es an verschiedenen Punkten Verbesserungsbedarf und dies wird sich nicht ändern. Wie jedem Eigenheimbesitzer bekannt: Ist man einmal komplett durch, fängt man wieder in der Startposition an. Zudem verändern sich die Zeiten und Anforderungen ändern sich. Bad Ems hat bereits in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den 90er Jahren an verschiedenen Punkten von Veränderungen profitiert. Prägnanteste Beispiele sind sicherlich die Schaffung der neuen Therme, des Thermenhotels und des Parkhauses sowie die bauliche Sanierung der Römerstraße. Auch denke ich an die Umgestaltung der Bahnhofsvorplatz sowie der Lückenschluss zum Güterbahnhof.
Der Bahnhof wird übrigens im kommenden Jahr von der DB AG und dem Bund für viel Geld generalsaniert (so die Zusage von Seiten des Ministeriums). Auf unserem Aufgabenzettel steht die Umgestaltung und Sanierung des Alten Rathauses (inkl. Welterbeinformationszentrum) und der Carl-Heyer-Promenade, hier gehen wir derzeit weitere wichtige Schritte.
Der Kurpark, Quellenturm sowie die Römerquelle stehen unter der Verwaltung der Staatsbad Bad Ems GmbH. Und hier sind wir bei dem von Dir angesprochenen Thema “Kurtaxe”. Der Nachweis, dass die Mittel aus der Erwirtschaftung der Kurtaxe in das Staatsbad und die Unterhaltung der Liegenschaften inklusive Kurpark fallen, dürfte der Staatsbad nicht schwer fallen. Herrn Deusner als noch relativ neue Geschäftsführer der Staatsbad bringt einen neuen und frischen Blick mit. Die Generalsanierung des Quellenturms ist derzeit im Gange. Diese hat am 6. März diesen Jahres begonnen.
Thomas Günther: 5-6 Euro pro Tag [für den Gast]
Oliver Krügel: Dies ist ein Grund, warum wir von den 3,5% im Vorschlag runter wollten. Wir berücksichtigen die Kurtaxe in der Gesamtbetrachtung. Zudem setzen wir die Beitragspflicht in der neusten Satzungsfassung ab der 8 Nacht aus, auch dies ist ein Resultat aus der Beteiligung der Beherbergungsbetriebe. Grundsätzlich bin ich bei Dir: Ein Gesamtbetrag und ein Beitrag wären vorteilhaft, allerdings haben wir in Bad Ems eine ganz besondere Situation.
Ein Beschluss zur Einführung der Beherbergungssteuer (Bettensteuer) ist für mich kein Hinderungsgrund, weiter an dem Thema “neuer Gästebeitrag” zu arbeiten. Hierzu wurde auch schon die “Rhein-Lahn-Limes-Karte” genannt. Sofern die Stadt Bad Ems und die Staatsbad Bad Ems ihre Aufwendungen aus den touristischen Aufwendungen gedeckt bekämen, würde ich dies persönlich unterstützen. Hier sehe ich allerdings zunächst die Staatsbad Bad Ems und die Ministerien am Zug. Es existiert ein Landesgesetz sowie eine für Bad Ems explizit geltende Landesverordnung zur Erhebung der Kurtaxe. Entsprechende Gespräche sind bereits heute terminiert.
Du kennst aus deiner langjährigen (kommunal)politischen Tätigkeit als Stadtbürgermeister und Landtagsabgeordneter die Vorgänge nur zu gut. Wir werden keine rechtlich verbindliche Voraussetzung für eine kreisweite Gästekarte nicht bis Ende des Jahres erlangen, davon darf ausgegangen werden. Auch die Einführung eines zweiten Gästebeitrags im Ort wird sicherlich nicht einfach zu argumentieren sein, dann könnte man beim Tourismusbeitrag bleiben. Allerdings reichen die Erträge bei weitem nicht aus, um die Aufwendungen zu decken. Wir sprechen von rund 110.000 € zu mindestens 175.000 € (ungeachtet > 100.000€ Great Spa Towns Welterbe – hiervon darf man auch anteilig Aufwendungen für den Tourismus unterstellen).
Die ohnehin schon restriktive Haltung der Kommunalaufsichten im Land hat sich seit diesem Jahr deutlich verschärft und die Aufwendungen müssen nach dem Gesamtdeckungsprinzip gegenfinanziert werden. Zudem ist der Tourismusbeitrag oft streitbehaftet, weil viele Betriebe keinen grundsätzlichen Vorteil durch den Tourismus sehen (wollen).
Mein persönliches Fazit: Die Entlastung vieler Betriebe um 110.000€ (Entfall Tourismusbeitrag) und die Schaffung von Mehreinnahmen (zur Gegenfinanzierung bestehender nachweisbarer Aufwendungen für den Tourismus) stehen in einem angemessenen Verhältnis zur geringen Mehrbelastung unserer Gäste. Wir sprechen im Durchschnittsübernachtungspreis von 55€ und bei 3% Bettensteuer von 1,65€ pro Nacht! Bei den größeren Häusern entsprechend mehr. Zuzüglich der Kurtaxe wären wir bei rund 3,50€ (Durchschnittspreis angenommen). Eine Änderung des Modus für die kommenden Jahre hin zur Gästekarte bleibt uns unbenommen und kann – je nach der Konstellation und dem Nutzen für unser Gemeinwesen hier – von Vorteil sein.
Die Beteiligung der Betriebe durch Infoveranstaltungen und Aussprachen VOR Satzungsbeschluss ist sicherlich nicht alltäglich und hat auch die Offenheit des Stadtrats im Umgang mit der Entscheidung zur Bettensteuer und der Ausgestaltung der neuen Satzung bewiesen. Dies haben mir Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kommunen bescheinigt, die in Satzungsfragen – und dem “ob” und “wie” – die alleinige Verantwortung beim Stadtrat als gewähltes Gremium und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sehen. Formaljuristisch ist dem auch so, die Eindrücke aus den Infoveranstaltungen haben jedoch in dem ein oder anderen Punkt neue sowie gute Erkenntnisse gebracht und wenn die Stadtpolitik diese in ihre Entscheidung einfließen lässt, finde ich dies sehr gut.
Solltest du weitere Fragen oder Anregungen haben, stehe ich dir zur Verfügung, gerne auch telefonisch. Zwar befinde ich mich noch bis Montag im Urlaub, bin allerdings wieder erreichbar. Wunschgemäß leite ich Deine Nachricht auch an die Fraktionssprecher*innen weiter.
Politik
Erhebliche Entlastung für den Rhein-Lahn-Kreis: Voraussichtlich 8,4 Millionen Euro vom Land

RHEIN-LAHN Die Landesregierung hat zusätzliche 267 Millionen Euro für die Fluchtaufnahme und Integration in den Kommunen angekündigt. Nach Informationen der Landesregierung erhält der Rhein-Lahn-Kreis aus diesem Topf voraussichtlich 8.444.792,66 Millionen Euro. Dazu erklärt Josef Winkler, regionaler Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
„Die zusätzlichen Mittel bedeuten für den Rhein-Lahn-Kreis eine wichtige Entlastung. Das Land nimmt die Sorgen der Kommunen ernst und unterstützt sie tatkräftig bei der Fluchtaufnahme und der Integration.
Gemeinsam hatten Land und Kommunen bereits eine stärkere Unterstützung durch den Bund erwirkt. Die vereinbarten 67,2 Millionen Euro aus diesem Topf gibt das Land an die Kommunen weiter. Bei den weiteren 200 Millionen Euro handelt es sich um eine einmalige Zahlung aus Sondermitteln des Landes. Durch den weiteren Ausbau seiner Erstaufnahmekapazitäten entlastet das Land alle Kommunen in unserem Bundesland zusätzlich – so auch uns vor Ort.
Integrationsministerin Katharina Binz hat darüber hinaus angekündigt, gemeinsam mit den Kommunen das Integrationskonzept des Landes weiterzuentwickeln. In diesen wichtigen Prozess sollte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis aktiv mit Vorschlägen einbringen.“
Hintergrund:
Die genannte Summe hat den Zusatz „voraussichtlich“, da die genaue Summe anhand der zum entsprechenden Stichtag vorliegenden Basisdaten errechnet wird und daher noch variieren kann. Rechtliche Grundlage dafür ist eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes, die zügig im Landtag beschlossen werden soll.
Politik
Innovation für das Blaue Ländchen: SPD beantragt Amt-O-Mat für Nastätten

NASTÄTTEN Die SPD in Nastätten hat einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde initiiert. Mit ihrem Vorstoß bei der Verbandsgemeinde hat sie die Einführung eines innovativen Amt-O-Mat erwirkt, der darauf abzielt, die Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern.
Der Amt-O-Mat soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben eigenständig und unabhängig zu erledigen. Von der Antragsstellung bis zur Gebührenzahlung bieten dieser automatisierte Servicepunkt eine breite Palette von Dienstleistungen, die zugänglich werden sollen. Dies trägt dazu bei, Wartezeiten zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern. Gefördert werden solche Projekte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities. Dabei geht es um gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte und Gemeinden lebenswerter, effizienter, technologisch fortschrittlicher´, ökologischer und sozial inklusiver zu gestalten. Doch was könnte das für die Bürger in der Praxis bedeuten? Onlineanträge wie die Hundesteuer können am Automaten gestellt werden. Das Einscannen von Dokumenten ist möglich, Bescheinigungen könnten ausgedruckt und Gebühren bezahlt werden. Dabei kann man es sich etwa vorstellen, wie eine Ausgabe- und Abholstation. Über das Ausgabeterminal kann man Unterlagen und Dokumente abholen, wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis oder auch Sachen abgeben, die dann von einem Mitarbeiter der Verwaltung entnommen werden.
Alles reine Fiktion? Nein, schon lange nicht mehr. Die Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe über Amt-O-Maten ist längst keine Zukunftsmusik mehr. In einigen Pilotprojekten wurde das Modell erfolgreich getestet. Für die Nutzer heißt es dann: 24 Stunden Service, wenn man das möchte und bereit ist den Weg zum Amt-O-Mat zu gehen. Wer das nicht möchte und lieber das persönliche Gespräch sucht, für den ändert sich rein gar nichts. Im Augenblick ist es etwas mehr als nur eine Idee. Der Antrag der SPD an die Verbandsgemeinde Nastätten ist gestellt. Bis zu einer möglichen Umsetzung dürfte es noch etwas dauern. Doch warum nur in Großstädten solche Projekte verwirklichen? Besonders auf dem Ländchen sind Innovationen gefragt und ein solcher Amt-O-Mat könnte durchaus Wartezeiten und Bürokratiehindernisse abbauen. Ob es dazu kommen wird muss jetzt in der Verbandsgemeinde entschieden werden.
Politik
Silvester ohne Feuerwerk? Die Grünen wollen Böllerverbot in der Stadt Bad Ems durchsetzen

BAD EMS Im Januar 2023 stellte die Fraktion der Grünen im Stadtrat Bad Ems den Antrag auf Erlass eines Böllerverbotes im Stadtgebiet. Für die Partei geht es um die machbare Umsetzung, denn immerhin wäre Bad Ems jetzt eine Welterbestadt mit enormer Bedeutung. Primär plädieren Die Grünen dafür, dass es auch keine Ausnahmen an Örtlichkeiten in der Stadt geben soll, um die Böller abzubrennen. Sie möchten, dass das ganze Stadtgebiet von dem Verbot erfasst wird.
Begründet wird es mit dem Klima-, Tier und Brandschutz. Außerdem gäbe es inzwischen eine negative Grundhaltung zu Feuerwerken und Böllern. Zur Untermauerung wurden Überlegungen der Veranstalter von Rhein in Flammen und der Kirmes in Nastätten genannt. Dabei haben sowohl die Stadt Koblenz als auch Nastätten in diesem Jahr bei ihren Veranstaltungen große Feuerwerke veranstaltet. Der Stadtbürgermeister Marco Ludwig bestätigte, dass die Aussage schlichtweg falsch sei. Auch in Zukunft wird es in Nastätten ein Feuerwerk zur Kirmes geben und es gab auch keine Überlegungen das wegfallen zu lassen.
Dabei ist sicherlich richtig, dass es durchaus ablehnende Haltungen bei Böllern oder Feuerwerken gibt. Für Tiere ist das immer eine gewaltige Stresssituation und auch der Klimaschutz ist durchaus ein Thema. Andererseits gibt es wahrscheinlich genauso viele Befürworter für das jährliche Spektakel. Dazu gehört die Tradition und die Freude an dem Himmelsschauspiel beim Feuerwerk als auch beim Böllern. Da wird wahrscheinlich jeder eine eigene Meinung zu haben.
Bisher war das Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich befristet für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Ob sich das in der Stadt Bad Ems ändern wird, ist unklar. Dazu äußerte sich das Ordnungsamt für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. »Voraussetzung für den Erlass einer Verordnung ist das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Nicht alle Feuerwerkskörper begründen eine Gesundheitsgefahr, sondern lediglich eine Belästigung. Belästigungen stellen aber grundsätzlich keine abstrakte Gefahr dar, die den Erlass einer allgemeinen Anordnung über das Abbrennverbot von Silvesterböllern im gesamten Stadtgebiet von Bad Ems rechtfertigen würden.«
Eingeschränkt wurde es auf die unmittelbare Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch die Erforderlichkeit für die Aussprache eines solchen Verbotes müsste geprüft werden. Dabei befragte die Verbandsgemeinde explizit die Feuerwehreinheit in Bad Ems. Wieweit kann eine von der Partei die Grünen geschilderte Brandgefahr angenommen werden? Laut der Feuerwehreinheit Bad Ems gab es bis auf vereinzelte kleine Mülleimerbrände im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu Silvester keine Anhaltspunkte explizit ein Verbot des Abbrennens in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen usw. auszusprechen.
Dazu müsste weiter bedacht werden, dass ein per Allgemeinverordnung ausgesprochenes Feuerwerksverbot überwacht werden müsste und das wäre aus personellen Gründen nicht leistbar. Besonders zu Silvester, wo genau um 0:00 Uhr in verschiedenen Standorten der Stadt gleichzeitig Feuerwerkskörper gezündet werden, ist eine flächendeckende Überwachung unmöglich. Und es gäbe da auch eine weitere Unwägbarkeit, denn schließlich wären von so einem Verbot auch touristische Veranstaltungen zunächst betroffen. Eine Spießer-Martini-Kirmes müsste möglicherweise ohne die touristische Attraktion auskommen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Damit wurde seitens der Verbandsgemeinde ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, nichts zu ändern. Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend betrachtet. Eine weitere Anordnung von Abbrennverboten in einzelnen Stadtbereichen wird nicht in Erwägung gezogen. Mit diesem Vorschlag wird sich nun der Bad Emser Stadtrat beschäftigen müssen um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.
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