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Recht

Gericht entscheidet: Für Therapiehunde muss Hundesteuer bezahlt werden!

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Gericht entscheidet: Für Therapiehunde muss Hundesteuer bezahlt werden!

MAINZ Selbst Trainings- und Therapiehunde müssen Hundesteuer zahlen, wie das Verwaltungsgericht Mainz entschieden hat. Das Gericht wies die Klage eines Ehepaars mit drei Hunden zurück. Das Paar argumentierte, dass zwei der Hunde notwendige Arbeitsmittel seien, da die Frau als selbstständige Hundetrainerin und Hundephysiotherapeutin arbeite. Deshalb sollten für diese beiden Hunde keine Steuern fällig sein. Der dritte Hund sei jedoch bereits so alt, dass er nicht mehr in die berufliche Tätigkeit einbezogen werde und daher steuerpflichtig sei. Die Gesamtsumme der Hundesteuer betrug knapp 500 Euro.

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch anders (Urteil vom 20. September 2023, 3 K 16/23.MZ). Es wurde nicht deutlich gemacht, warum die Hunde für die berufliche Tätigkeit unbedingt notwendig seien, da auch Kunden ihre eigenen Hunde verwenden könnten. Gemäß geltender Rechtsprechung kann im Allgemeinen nicht berücksichtigt werden, ob ein Hund dazu geeignet ist, ein Einkommen zu erzielen. Dies würde zu willkürlichen Ergebnissen führen, die allein von der Entscheidung des Hundehalters abhängen, so das Urteil. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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Koblenz

Verdeckter Ermittler sagt im Koblenzer Reichsbürger-Prozess aus: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen!

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KOBLENZ In dem hochkarätigen Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurden gestern wichtige Entwicklungen enthüllt, als ein verdeckter Ermittler unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.

Der Fall dreht sich um die mutmaßliche Terrorgruppe “Vereinte Patrioten”, der vorgeworfen wird, einen beispiellosen Aktionsplan entwickelt zu haben, der die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Manipulation des nationalen Stromnetzes beinhaltete.

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Der verdeckte Ermittler, dessen Identität aus Sicherheitsgründen streng geheim gehalten wird, war nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend, sondern wurde per gesicherter Videoschalte befragt. Der drastische Schritt, die Öffentlichkeit auszuschließen, wurde als notwendige Vorsichtsmaßnahme erachtet, um die Sicherheit des Ermittlers zu gewährleisten.

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Informationen deuten darauf hin, dass die “Vereinten Patrioten” offenbar einen dreistufigen Plan skizziert hatten, der neben der Entführung des Gesundheitsministers auch die Untergrabung der bestehenden Regierung und die Installation einer neuen Führungsperson beinhaltete.

Die Anwesenheit von drei verdeckten Ermittlern, die die Gruppe infiltriert hatten, verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Falls.

Unter den Angeklagten befinden sich der 55-jährige Sven B. (55), die 75-jährige Elisabeth R. (75), Thomas O. (56), Thomas K. (51) und der 44-jährige Michael H. (44), die alle dem bedenklichen “Reichsbürger”-Milieu zugeordnet werden.

Der Prozess bleibt von weitreichender Bedeutung, da er tiefe Einblicke in die Struktur und Aktivitäten extremistischer Gruppen bietet, die die Stabilität des Staates gefährden könnten.

Die Gerichtsverhandlung soll auch in den kommenden Tagen fortgesetzt werden, wobei erwartet wird, dass weitere Beweise und Zeugenaussagen eine Klarheit darüber schaffen, wie weitreichend die Pläne dieser verdächtigen Gruppe tatsächlich waren.

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Blaulicht

Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der `Ndrangheta

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zehn Angeschuldigte Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Darin wird neun der Angeschuldigten zur Last gelegt in 26 Fällen und einem der Angeschuldigten in 11 Fällen banden- und gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Insgesamt sollen sich die Angeschuldigten auf Kosten der Allgemeinheit um einen Betrag in Höhe von rund 106.000.- EUR bereichert haben.

Konkret wirft die Anklageschrift den Angeschuldigten vor, sich spätestens im März des Jahres 2021 zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, deren Zweck darin bestand, sich unter Nutzung ihres Firmengeflechts durch die fortlaufende, arbeitsteilige Begehung von Vermögensdelikten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Sie sollen hierbei beabsichtigt haben, durch Vortäuschung des Vorliegens der hierfür jeweils erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht erfüllten Voraussetzungen, ein größtmögliches Maß an staatlichen Unterstützungsleistungen zu erhalten. So sollen die Angeschuldigten entsprechend ihres zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes in der Zeit von März 2021 bis März 2022 für einen Großteil der in den Firmen angemeldeten Arbeitnehmer, sowie zum Teil auch für sich selbst, Kurzarbeitergeld beantragt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.

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Soweit gegen die Beschuldigten aufgrund der bislang von den italienischen Behörden zur Verfügung gestellten Informationen der Tatverdacht der Beteiligung an einer ausländischen kriminellen Vereinigung bestanden hat, ließ dieser sich nicht zur einem hinreichenden Tatverdacht verdichten. Gleiches gilt, soweit gegen die Beschuldigten der Verdacht bestanden hat, unter Verwendung des von ihnen aufgebauten Firmengeflechts aus Betäubungsmittelgeschäften der ‘Ndrangheta stammende, inkriminierte Gelder zu waschen (Geldwäsche), sowie hinsichtlich des Vorwurfs des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Verfahren wurde deshalb bezüglich dieser Vorwürfe gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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Die Ermittlungen hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verdachts des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelts, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit dem Erhalt von Corona-Soforthilfen, des Versicherungsbetruges, der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, des gemeinschaftlichen Kreditbetruges, des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld hinsichtlich der nicht angeklagten Zeiträume, der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung und der Lohnsteuerhinterziehung werden in einem getrennten Verfahren fortgeführt und dauern noch an.

Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht ist nunmehr berufen, über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Wann die Hauptverhandlung beginnen wird, steht noch nicht fest. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

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Recht

Bad Emser gewinnt Verfahren gegen VW im Abgasskandal: Autobauer muss Schadensersatz zahlen!

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BAD EMS Im Juni 2023 haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Abgasskandal gesenkt. Seitdem steht fest, dass betroffene Fahrzeughalter selbst bei einer fahrlässigen Schädigung des verantwortlichen Herstellers Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat nun auf diese Entscheidung reagiert und erstmals dem Halter eines VW-Fahrzeugs mit einem EA288-Motor Schadensersatz zugesprochen. Der EA288-Motor gilt als Nachfolger des eigentlich VW-Skandalmotors mit der Bezeichnung EA189.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am OLG Koblenz ging es um einen VW-Passat, den der Kläger im Jahr 2015 nur wenige Tage nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erworben. Damals war allerdings noch lange nicht klar, dass die illegalen Manipulationen des Wolfsburger Autobauers nicht nur den EA189-Motor, sondern auch den EA288-Motor betreffen.

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Erst Jahre später ergaben unabhängige Abgastests, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb überschreiten. Daraufhin ging der Passat-Besitzer gemeinsam mit der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte gegen VW vor und forderte Schadensersatz von dem Wolfsburger Autobauer.

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Wegen EA288-Motor: OLG Koblenz verurteilt VW im Abgasskandal zu Schadensersatz

Der Kläger argumentierte, dass er sein Fahrzeug nicht zu denselben Konditionen erworben hätte, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die zuständigen Richter folgten dieser Argumentation der Klägerseite und sprachen dem Mann nun Schadensersatz sowie Verzugszinsen zu. VW hat keine Möglichkeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Verbraucheranwalt: “Illegale Manipulation hatte im VW-Konzern System”

Konkret sehen es die Koblenzer Richter als erwiesen an, dass VW den Passat-Besitzer mindestens fahrlässig geschädigt hat, da sein Fahrzeug amtliche Abgastests anhand verschiedener Parameter erkennen kann und lediglich in diesen Situationen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgt. Im normalen Betrieb stößt der Passat hingegen unerlaubt viele Schadstoffe aus. Folglich hätte das betroffene Fahrzeug eigentlich nie die Typgenehmigung erhalten dürfen.

Unabhängige Abgastests belegen bereits seit Jahren, dass auch Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor des Typs EA288 illegal manipuliert wurden. Doch anstatt fast ein Jahrzehnt nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals endlich reinen Tisch zu machen, bestreitet Volkswagen bis heute, diesen Motor ebenfalls manipuliert zu haben”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucherkanzlei für das Koblenzer Urteil verantwortlich ist und insgesamt mehr als 50.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:

Die Entscheidung der Koblenzer Richter belegt einmal mehr, dass die illegale Manipulation von Diesel-Fahrzeugen im VW-Konzern System hatte und auch die Halter von Fahrzeugen mit dem EA288-Motor Anspruch auf Schadensersatz haben. Wer im Besitz eines solchen Fahrzeugs ist, sollte unbedingt bestehende Rechtsansprüche in der Sache prüfen lassen, um eine mögliche Verjährung bestehender Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten betroffenen PKW-Besitzern gern eine kostenfreie Erstberatung an.”

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich, denn Rechtsschutzversicherer übernehmen die Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann im Normalfall auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt ebenfalls alle anfallenden Kosten einer Schadensersatzklage und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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