Blaulicht
Ebling: Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft dokumentiert Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats
Auch in Rheinland-Pfalz wird das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (kurz: „Artgemeinschaft“) und ihrer Teilorganisationen seit den frühen Morgenstunden vollzogen.
Rund zehn Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Mainz haben das Wohnanwesen eines Ehepaares im Landkreis Alzey-Worms durchsucht. Bei den Personen handelt es sich um langjährige Mitglieder der 1951 gegründeten Organisation. Das Ehepaar beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat als zuständige Vollzugsbehörde den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Verwaltungsgericht Mainz erwirkt. Die Polizei stellte unter anderem Kommunikations- und IT-Geräte sowie schriftliche Unterlagen als Beweismittel sicher.
„Nach dem Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ in der vergangenen Woche zeigt unser Rechtsstaat mit den Maßnahmen einmal mehr, dass er wehrhaft ist und rechtsextremistischer Gesinnung entschieden begegnet“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Wie ernst der Staat diese Bedrohung nehme, dokumentiere das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden.
Insgesamt wird der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich zugerechnet. Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.
Die neoheidnische „Artgemeinschaft“, deren Vereinssitz sich in Berlin befindet, ist eine große deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Sie verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein rassistisches Weltbild. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das nach ihrer Lesart „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.
Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Hinzu kam eine umfängliche Gemeinschaftspflege, zum Beispiel bei in der rechtsextremistischen Szene beliebten Sonnenwendfeiern.
Der „Artgemeinschaft“ werden bundesweit rund 150 Mitglieder und eine Vernetzung mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen zugerechnet. Der Verein erfüllte eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. Von 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die Gruppe von dem bekannten Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger geleitet.
Blaulicht
Tragischer Kältetod in Koblenz: Obdachloser verstirbt am Löhr-Center
KOBLENZ Ein tragischer Fall erschüttert Koblenz: Kurz vor dem Jahreswechsel ist ein 43-jähriger Mann verstorben, der auf der Straße lebte. Nach Angaben der Polizei erlag er vermutlich der bitteren Kälte. Seine Leiche wurde am 29. Dezember 2024 in der Nähe des Löhr-Centers entdeckt. Eine Obduktion bestätigte, dass der Mann vermutlich aufgrund von Unterkühlung starb. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Zuerst hatte der SWR über den Fall berichtet.
Hilfe war bekannt, aber nicht zuletzt genutzt
Der Verstorbene war mit den Hilfsangeboten für obdachlose Menschen in Koblenz vertraut. Laut der Stadtverwaltung hatte er diese noch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, verzichtete jedoch im vergangenen Jahr darauf. Der Kältebus, der in den Wintermonaten warme Mahlzeiten, Decken und Schlafsäcke verteilt, gehörte zu den Unterstützungsmaßnahmen, die ihm bekannt waren.
Hilfsorganisationen äußern Betroffenheit
Der Hilfsverein „Die Schachtel“ und die Caritas, die den Mann regelmäßig betreuten, reagierten bestürzt auf seinen Tod. „Es ist immer wieder tragisch, wenn Menschen auf der Straße sterben“, erklärte ein Vertreter der Organisation. Besonders in den Wintermonaten seien obdachlose Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind. Der Verstorbene litt Berichten zufolge unter gesundheitlichen Problemen, die durch Suchterkrankungen verstärkt worden sein könnten.
Personalmangel begrenzt den Einsatz des Kältebusses
Der Kältebus, ein wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe in Koblenz, ist derzeit nur montags und donnerstags im Einsatz. Grund dafür ist der Mangel an freiwilligen Helfern, der eine Ausweitung der Fahrten verhindert. Die Verantwortlichen rufen die Bevölkerung auf, in kalten Nächten hinzusehen und wohnungslosen Menschen Unterstützung anzubieten, um solche tragischen Schicksale künftig zu verhindern.
Blaulicht
Katze in Fachbach angeschossen: Zeugen gesucht!
FACHBACH Am 29. Dezember 2024 wurde im Fachbacher Ortsteil Oberau eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, jedoch ist der Täter bislang unbekannt. Die Polizei in Bad Ems und der Ortsbürgermeister bitten um Hinweise von Zeugen, die etwas beobachtet haben könnten. Wer Informationen hat, wird gebeten, sich bei den Behörden zu melden, um zur Aufklärung des Falls beizutragen (pm Thorsten Heibel, Ortsbürgermeister in Fachbach).
Blaulicht
Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz
KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.
Schockierende Vorwürfe
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.
Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.
Massive Sachbeschädigung und Drohungen
Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.
Hintergrund und Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Prozessbeginn im Februar
Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr
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