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Gesundheit

Entlassene Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wehren sich gegen Kündigung!

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Entlassene Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wehren sich gegen Kündigung!
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LAHNSTEIN 190 Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wurden von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Während sie über Monate hinweg mit Durchhalteparolen während der Insolvenzphase motiviert wurden, nicht zu kündigen und ihnen ein Zukunftskonzept seitens des Elisabeth St. Vinzenz Verbundes präsentiert wurde mit Einschnitten, aber weitestgehenden Erhalt der Krankenhausstrukturen, erhielten sie Ende Februar die Freistellung zum 01. März mit Kündigung zum Ende Mai.

Das Perfide ist, dass sie noch nicht einmal mehr Lohn erhalten während der Kündigungsfrist. Die Kassen wären leer. Da bereits drei Monate Insolvenzgeld gezahlt wurde, könnte nicht erneut die Leistung in Anspruch genommen werden. Den entlassenen Mitarbeitern blieb vielfach nur die Möglichkeit, den Gang zum Arbeitsamt. All das wirft sehr viele Fragen auf.

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In einer vom BEN Kurier organisierten Infoveranstaltung für die gekündigten Mitarbeiter in dem Veranstaltungsraum des Restaurants Adria in Bad Ems klärte der renommierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth aus Montabaur die zahlreichen ehemaligen Beschäftigten aus Sicht des Arbeitsrechts auf.

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Rechtsanwalt Robert Schneider: „Es ist Zeit, um zu sagen, auch mögliche Ansprüche gegen die BBT Gruppe zu prüfen“

Sicher ist, dass nun eine Klagewelle gegen den ehemaligen Arbeitgeber droht, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Ob sich die Klagen nur alleine gegen die GmbH des Krankenhauses in Lahnstein richtet oder möglicherweise auch gegen die BBT-Gruppe, ließ der Anwalt offen. »Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob nicht möglicherweise auch Ansprüche gegen die BBT Gruppe bestehen. Das gilt es jetzt zu prüfen«, teilte Robert Schneider mit. »Sicher ist, dass die Haftungsfrage nicht nur auf die EVV beschränkt sein muss. Jedem entlassenen Mitarbeiter kann nur angeraten werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen um Ansprüche und Rechte zu sichern.«

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Schon seit Jahren war das Hospital in Lahnstein in finanzielle Schieflage geraten. Von 2022 an gab es intensive Gespräche zwischen der EVV und der BBT Gruppe. Nunmehr wurde ein Konzept umgesetzt, was bereits in der Zeit im Gespräch war und das lässt aufhorchen. Wenn ein Unternehmen seit Jahren kaum schwarze Zahlen geschrieben haben soll, wer hat die ausgeglichen? Hinter dem Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein stand das der Elisabeth St. Vinzenz Verbund. Ein Unternehmen, das laut eigenen Angaben etwa 950 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht. 2023 wurde der Interims-Geschäftsführer Claudius David Walker an den Standort in Lahnstein berufen. Wusste man zu diesem Zeitpunkt nicht, wie es finanziell um das Krankenhaus steht?

Unbestritten dürfte es sein, dass es bei einer lang geplanten Umstrukturierung zu einer reinen Psychiatrie ohne Insolvenz im Schutzschirmverfahren mit Massenentlassungen nur mit hohen finanziellen Aufwand gegangen wäre, denn viele langjährige Mitarbeiter hätten auch langfristige Kündigungsfristen gehabt, die mit dem Insolvenzverfahren ausgehebelt wurden.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens war Dr. Christoph Niering vom Amtsgericht Koblenz als Sachverwalter eingesetzt worden. Generalbevollmächtigter war Dr. Moritz Handrup von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Advant Beiten. Geplant war ein Sanierungskonzept mit Fortführungsperspektive, das zunächst auch präsentiert wurde. Eine Gerontopsychiatrie sollte entstehen, die HNO sollte erhalten bleiben, während große teile der Chirurgie und Intensivmedizin geschlossen werden sollten. Am Ende blieb davon nichts mehr übrig.

Mangelnde Wertschätzung und fehlende Transparenz

Schon im Sommer 2023 stellte die kommunale Politik Anfragen zum Stand des Krankenhauses an den Interimsgeschäftsführer Walker. Eingeweiht wurde sie nicht, sondern es wurde darauf verwiesen, dass noch nicht alle Informationen vorliegen würden. Auch im späteren Verlauf gab es keine transparente Kommunikation. Genau das Gleiche zog sich auch während dem Insolvenzverfahren durch. Während einerseits die Belegschaft dringlich darauf hingewiesen wurde, dass sie auf keinen Fall kündigen sollen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und es gute Chancen für die Zukunft geben würde, erhielten die Mitarbeiter drei Monate lang Insolvenzgeld.

Ab Februar sollte das Krankenhaus wieder in Eigenregie die Löhne zahlen können. Demonstrationen bleiben aus, denn die Mitarbeiter glaubten den Worten der Geschäftsleitung. Am Ende wurde sie für ihre Treue mit den Kündigungen seitens des christlichen Trägers belohnt. Und das war es? Wahrscheinlich nicht. Möglicherweise ist das jetzt erst der Beginn. Während die Kassen leer sein sollen, beginnen nun die rechtlichen Fragen. Zu welchem Preis wurde das Gebäude und das Inventar verkauft?

Ein zu niedriger Preis würde die Gläubiger benachteiligen. Warum wusste man nicht um die finanzielle Lage des Lahnsteiner Krankenhauses und wie wurde es vorher gestützt? Auch die Frage einer möglichen Insolvenzverschleppung soll nunmehr rechtlich geprüft werden. Für die entlassenen Mitarbeiter sitzt der Schock tief. Hier geht es um mangelnde Wertschätzung und fehlende Offenheit. Langjährige Mitarbeiter fühlen sich um ihren Abschied beraubt. Sie alle kannten sich in der Klinik seit Jahren oder Jahrzehnten und spürten in der Insolvenzphase die Ohnmacht und kaum Rückhalt.

Die Mitarbeitervertretung wurde in die Prozesse kaum eingebunden und erhielten die Hiobsbotschaften zu Zeitpunkten, wo sie nicht mehr reagieren konnten. Die Gewerkschaft Verdi sagte in dem Zusammenhang, dass eine solche Art und Weise der Abwicklung und Umgang mit Beschäftigten sowie Patienten in Rheinland-Pfalz einmalig gewesen sein dürfte. Jetzt werden sich demnächst die Arbeitsgerichte mit dem Vorfall beschäftigen dürfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen für den Untergang des Krankenhauses in Lahnstein selber dort erklären werden. Dafür gibt es die vertretenden Rechtsanwälte.

Karma kann etwas richtig Tolles sein, wenn man etwas Geduld hat.

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Gesundheit

Nastätter „Sportmedizinisches Forum“ war wieder ein Erfolg

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Foto: Kreisverwaltung | Saskia Daubach-Metz
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NASTÄTTEN Das Sportmedizinische Forum Rhein-Lahn in Nastätten bleibt auch im Jahr 2025 ein Garant für belebte Fortbildungsveranstaltungen. Die Veranstalter und Kooperationspartner – u.a. der Rhein-Lahn-Kreis, die Stadt Nastätten, das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, der Sportkreis Rhein-Lahn, der Turnverband Mittelrhein und der Sportbund Rheinland – hatten wieder eine Fülle von interessanten und lebendigen Vorträgen am Vormittag und zahlreiche praktische Übungen in Workshops am Nachmittag zusammengestellt.

Moderiert wurde die Veranstaltung durch den Leiter des Forums Dr. med. Zlatko Neckov, Ärztlicher Direktor des Paulinenstifts Nastätten. Mit „sportlichen“ Grüßen schloss sich Landrat Denninghoff an, welcher den Innenminister und Schirmherr der Veranstaltung, Michael Ebling, vertrat und sich insbesondere bei allen Mitwirkenden seit Anbeginn des Forums bedankte. Carina Mosel, neue Leiterin der Naspa in Nastätten und St. Goarshausen sprach ebenfalls als einer der Hauptsponsoren ein kurzes Grußwort.

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Unter den Gästen auch Jens Güllering, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, und Stadtbürgermeister Marco Ludwig. Unter dem Motto „Mit legalem Doping zur sportlichen Höchstform!“ – Nutze deine Musik, deinen Rhythmus! konnten sich mehr als 70 Teilnehmer*innen über die interessanten und aktiv auffordernden Vorträge freuen. Neu in diesem Jahr war das Thema Inklusion. Mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Stiftung Scheuern waren ebenfalls vor Ort.

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Besonders hervorheben möchte ich den erweiterten Fokus auf Inklusion im Sport. Es ist großartig, dass Menschen mit und ohne Behinderung heute gemeinsam an verschiedenen Sportangeboten teilnehmen können. Dies zeigt, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und allen die Möglichkeit zu geben, aktiv zu sein und Freude an Bewegung zu finden. Um dies weiter voranzutreiben, haben wir als Rhein-Lahn-Kreis gemeinsam mit dem Sportmedizinischen Forum hier in Zusammenarbeit mit der Stiftung Scheuern uns das Ziel gesetzt, die Inklusion im Sport zu fördern und Hürden in Vereinen und Einrichtungen abzubauen.  Daher freue ich mich besonders über die Teilnehmer:innen der Stiftung Scheuern, die heute hier gemeinsam mit Frau Klaiber als Vertreterin der Stiftung Scheuern aktiv zeigen, wie Inklusion im Sport funktionieren kann“, betonte Landrat Denninghoff.

Am Morgen warteten interessante Vorträge zum Thema auf die Gekommenen. Dr. med. Zlatko Neckov, Tim Gondorf, Sportwissenschaftler und Gesundheitstrainer Peak Personal Training, und Sportwissenschaftler Klaus Balk erklärten verschiedene sportmedizinische und sportwissenschaftliche Aspekte der Wirkung von Musik während sportlicher Betätigung.

Ein überragendes Highlight hatte das Organisationsteam dieses Jahr noch passend zum Thema zu bieten: Die Little Start der TG Skylights Singhofen präsentierten ihren neuen Tanz der aktuellen Saison und sorgten für staunende Blicke und tosenden Applaus. Nach einer bewegten Pause mit Tim Gondorf und einem leckeren Mittagessen erwartete die Sportlerinnen und Sportler am Nachmittag praxisnahe Workshops, die von Jumping Fitness über Line Dance bis hin zu inklusivem Tanzen reichten.

Nach einem abschließenden Zusammenkommen konnte nochmals die Möglichkeit genutzt werden, um mit den Referenten und Trainern in Kontakt zu treten und Fragen zu stellen. Mit erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung erhielten die Teilnehmer*innen in diesem Jahr die Zertifikate digital. Eine rundum gelungene und überzeugende Veranstaltung.

Die Stiftung Scheuern sucht noch Übungsleiter, die inklusiven Sport anbieten.

Kontaktdaten:

Marco Himmighofen, Leitung Familienunterstützender Dienst m.himmighofen@stiftung-scheuern.de 02604 9796790 mobil: 015751657204 Birgit Klaiber, Bildungskoordinatorin b.klaiber@stiftung-scheuern.de 02604 979 6010 mobil: 01774235430 (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn).

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Gesundheit

Kemperhof garantiert vertrauliche Hilfe nach Gewalt

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher
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KOBLENZ Mehr als eine Viertelmillion Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Für diese und alle weiteren von Gewalt Betroffenen geht nun in Koblenz das landesweite Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ an den Start. Vor diesem Hintergrund hat der Kemperhof in Koblenz, einer der fünf Krankenhausstandorte des Maximalversorgers Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, nun mit Frauenministerin Katharina Binz zur Pressekonferenz eingeladen.

Wir sind sehr froh, dass wir den Kemperhof in Koblenz hier im nördlichen Rheinland-Pfalz als einen von zwölf wichtigen Partnern im Land zur Umsetzung des Konzepts gewonnen haben und die Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz die zentrale Koordination übernommen hat“, betont Frauenministerin Katharina Binz.

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Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt ist das Nachfolgeprojekt zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung. Uns auch hier engagiert im Sinne der Betroffen einzubringen, ist für uns selbstverständlich. Insofern begrüßen wir auch das umfangreiche Schulungskonzept“, erläutert Christian Straub, Geschäftsführer des GK-Mittelrhein.

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Worum geht es konkret? Es wird eine sichere Anlaufstelle für Betroffene geboten. Dazu Dr. med. Cleo Walz, Projektleiterin am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz: „Mit diesem Projekt bieten wir Betroffenen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ein standardisiertes Verfahren, um Spuren vertraulich und gerichtsfest zu sichern und aufzubewahren. Dies hat den großen Vorteil, dass Betroffene sich untersuchen lassen können, ohne entscheiden zu müssen, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.“

Diese sichere Anlaufstelle in Koblenz und der Region ist der Kemperhof. „Das neue Konzept macht Mut, sich Hilfe zu holen. Wir erleben es häufig, dass Frauen und Männer insbesondere in der ersten Schockphase nicht an eine Anzeige denken. Dass wir aber nun professionell und rechtssicher Spuren bereits in der Notaufnahme sichern können, ist für die Betroffenen äußerst wertvoll“, erläutert Karin Stahl, Chefärztin der Notaufnahme im Kemperhof. Und Dr. med. Arno Franzen, Chefarzt der Frauenheilkunde, ergänzt: „Unsere Ärzteteams sind speziell geschult, um sensibel und professionell mit den Betroffenen umzugehen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich uneingeschränkt. Das Projekt ist somit ein wichtiger Schritt zur noch besseren Versorgung von Gewaltopfern.“

Wichtiger Partner dabei sind auch die Frauenunterstützungseinrichtungen. Die psychosozialen Schulungen, die ergänzend zu den Schulungen der Rechtsmedizin stattfinden, übernimmt in Koblenz das Frauenhaus. Alexa Koßmann-Hau, Leiterin Frauenhaus Mayen-Koblenz, verdeutlicht die Notwendigkeit: „Es ist wichtig, die betroffenen Frauen ernst zu nehmen, ihnen zu glauben und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Damit medizinisches Fachpersonal Sicherheit im Umgang mit und in der Versorgung von Betroffenen nach erlebter Gewalt erlangt, ist eine besondere Sensibilität und Fachwissen erforderlich.“

Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt vereint Kliniken, Rechtsmedizin und Frauenunterstützungseinrichtungen wie den Frauennotruf und das Frauenhaus in einem wichtigen Zusammenspiel.

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Gesundheit

Unfreiwillige Bonitätsabfrage beim Bad Emser Zahnarzt hat weitreichende Folgen für Patienten

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Dass Banken und Finanzinstitute Bonitätsprüfungen durchführen, wenn Kunden einen Kredit beantragen oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, ist allgemein bekannt. Doch was passiert, wenn eine solche Abfrage völlig unerwartet erfolgt – und das auch noch in einer Zahnarztpraxis, obwohl nur eine Kassenleistung beansprucht wird? Der Fall des Patienten Cenk Kayatürk wirft Fragen auf.

Die unbemerkte Zustimmung

In der Zahnarztpraxis in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Bad Ems werden neue Patienten gebeten, ihre Daten über ein Tablet zu erfassen. Neben den üblichen Angaben zur Person und Krankenkasse enthält das digitale Formular auch eine Entbindung von der Schweigepflicht. Soweit nichts Ungewöhnliches. Doch in diesem speziellen Fall sorgten drei vermeintliche Auswahlfelder für Verwirrung – Felder, die angeblich verschiedene Aspekte der Einwilligung zur Datenverarbeitung betrafen, darunter auch eine Bonitätsprüfung.

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Cenk Kayatürk, der lediglich eine von der Krankenkasse abgedeckte Zahnbehandlung erhalten wollte, ließ diese Kästchen bewusst unausgewählt. Für ihn bestand kein Anlass, einer Schufa-Abfrage zuzustimmen, da er keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nahm und eine Ratenzahlung für ihn nicht infrage kam.

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Erst später stellte sich heraus: Die vermeintlichen Auswahlfelder waren gar keine echten Optionen, sondern lediglich eine Aufzählung. Damit hatte der Patient unwissentlich pauschal in eine Bonitätsprüfung eingewilligt – mit gravierenden Folgen.

Ein rapider Bonitätsverlust

Cenk Kayatürk verfügte vor dem Zahnarztbesuch über einen exzellenten Schufa-Score von 97,2. Außer zwei Mobilfunkverträgen waren keine weiteren Finanzverpflichtungen in seiner Akte erfasst. Doch nach der Abfrage sank sein Score erheblich.

„Eine Handelsabfrage durch eine Zahnarztpraxis deutet für die Schufa darauf hin, dass der Betroffene möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten haben könnte. Das führt zu einer automatischen Abwertung des Scores“, erklärt ein Finanzexperte. Genau dieses Prinzip machte sich im Fall von Cenk Kayatürk bemerkbar: Der abrupte Score-Abfall hatte direkte Auswirkungen auf seine Pläne zur Existenzgründung. Eine Bank lehnte seine Kreditanfrage ab – wegen des schlechten Bonitätswerts, der allein durch die unautorisierte Schufa-Abfrage entstanden war.

Erst nach einer Intervention in der Zahnarztpraxis und der Kontaktaufnahme mit der Schufa konnte die Anfrage gelöscht werden. Der Score stieg daraufhin sofort wieder auf über 97 Punkte an. Doch der Ärger blieb.

Kosten, die nicht hätten entstehen dürfen

Neben der Bonitätsabfrage kam es in der Praxis zu weiteren Unstimmigkeiten. Obwohl Kayatürk ausschließlich eine Kassenleistung in Anspruch nehmen wollte, wurde ihm nach der Behandlung eine Zahnreinigung in Rechnung gestellt. Nach seinen Angaben hätte diese Leistung aufgrund seines zahnmedizinischen Befunds eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Zudem wurde ein Aufklärungsgespräch zur Zahnpflege separat abgerechnet. Der Patient bezahlte die Rechnung vor Ort in bar – ohne zu wissen, dass zu diesem Zeitpunkt längst eine Bonitätsprüfung über ihn durchgeführt worden war.

Die unbeantworteten Fragen an die Zahnarztpraxis

Die Redaktion hat die Zahnarztpraxis in Bad Ems mit den Vorwürfen konfrontiert. Wir wollten unter anderem wissen:

  • Aus welchem Grund werden überhaupt Einwilligungen für Schufa-Abfragen eingeholt, wenn Patienten ausschließlich Kassenleistungen in Anspruch nehmen und kein Schuldverhältnis entsteht?
  • Wenn ein Patient eine Leistung bar oder per Kreditkarte zahlt, warum wird dann dennoch eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
  • Werden Patienten außerhalb des digitalen Formulars explizit auf die Bonitätsprüfung hingewiesen – insbesondere auch Personen, die nicht technikaffin sind oder Schwierigkeiten beim Lesen haben?
  • Gibt es in der Praxis einen deutlich sichtbaren Aushang, der über die Bonitätsprüfung informiert, sodass Patienten bewusst widersprechen können?

Bis Redaktionsschluss lag leider keine Antwort des Zahnarztes oder seiner Praxis vor. Wir haben der Praxis eine Stellungnahme bis zum 14. Februar 2025 angeboten – sei es telefonisch, schriftlich oder per Videointerview.

Ein Fall mit weitreichenden Folgen

Der Fall von Cenk Kayatürk zeigt eindrucksvoll, wie eine unbemerkte Zustimmung zu einer Bonitätsprüfung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit Patienten in Arztpraxen überhaupt mit solchen Prüfungen konfrontiert werden sollten – vor allem dann, wenn sie ihre Leistungen ohnehin aus eigener Tasche bezahlen oder von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Ob dieser Vorfall ein Einzelfall ist oder eine gängige Praxis in medizinischen Einrichtungen darstellt, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass es an klaren und transparenten Informationen für Patienten mangelt. Wer sich einer Behandlung unterzieht, sollte nicht nebenbei auch noch seine Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzen müssen.

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