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Koblenz

Erfolgloser Antrag auf Weiterbeauftragung für das Betreiben einer Corona-Teststelle

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Kein Anspruch auf Weiterbeauftragung

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KOBLENZ Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag eines ehemaligen Teststellenbetreibers ab. Dem Antragsteller war eine befristete Beauftragung für das Betreiben einer Teststelle erteilt worden. Kurz vor deren Ablauf am 31. März 2022 beantragte er eine Weiterbeauftragung. Nachdem ihm diese nicht erteilt worden war, wandte er sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz. Er brachte vor, er sei zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Einnahmen aus dem Betrieb der Teststelle angewiesen.

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsteller habe bereits keine besondere Eilbedürftigkeit dargelegt, so die Koblenzer Richter. Er habe, obwohl die Beauftragung zum Betrieb der Teststelle Ende März 2022 ausgelaufen sei, erst im September 2022 um gerichtlichen Eilrechtsschutz ersucht. Diese Vorgehensweise widerlege für sich
genommen bereits die durch ihn vorgetragene Eilbedürftigkeit. Zudem habe der Antragsteller auch keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung.

Nach der für die Entscheidung des Gerichts maßgeblichen neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung vom 29. Juni 2022 dürften Corona-Testungen ab dem 1. Juli 2022 nur noch von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den von ihnen betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Dritte dürften als weitere Leistungserbringer nicht mehr mit der Betreibung von Teststellen beauftragt werden.

Dies gelte unabhängig von der Frage, ob diese Dritten – wie der Antragsteller – in der Vergangenheit bereits eine Teststelle betrieben hätten oder ob es sich um eine erstmalige Beauftragung handele. Denn der Verordnungsgeber habe mit dieser Regelung den Zweck verfolgt, die bundesweite Testinfrastruktur zu verringern. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 3. November 2022, 3 L 898/22.KO)

Foto: Envato, Lizensiert für den BEN Kurier

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Allgemein

„Demokratie sind Wir“: Ministerpräsident Schweitzer diskutiert mit Bürgern in Koblenz

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Die Debeka Versicherung hat ihre Türen für eine besondere Diskussionsrunde geöffnet: Mitarbeitende des Unternehmens hatten die Gelegenheit, sich mit dem neuen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, über das Thema Demokratie auszutauschen. Gastgeberin der Veranstaltung war die Landtagsabgeordnete Dr. Anna Köbberling, die mit dem Motto „Demokratie sind Wir“ den Rahmen des Abends setzte. Neben Schweitzer waren hochrangige Gäste aus Politik und Gesellschaft vertreten, darunter der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph und Koblenz‘ Oberbürgermeister David Langner, der mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnete.

Einblicke und Dialog auf Augenhöhe

Alexander Schweitzer, der seit Juni 2024 Ministerpräsident ist, steht für einen bürgernahen Führungsstil. Seine Antworten waren frei von vorgefertigten Manuskripten und richteten sich direkt an die Anliegen des Publikums. Im Zentrum standen Themen wie die Rolle von alternativen Medien, die Sicherheit im Land und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Schweitzer betonte die Bedeutung demokratischer Teilhabe und forderte Interessierte auf, sich aktiv in politischen Parteien zu engagieren.

Ein vielseitiger Ministerpräsident

Schweitzer, Jahrgang 1973, hat sich seit seinem Amtsantritt für Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und soziale Teilhabe stark gemacht. Mit einer politischen Karriere, die ihn von Landau über den Landtag bis in die Staatskanzlei führte, verkörpert er Kontinuität und Innovation. Der gebürtige Südpfälzer ist bekannt für seine offene Art und sein Engagement für praktische Alltagsthemen wie Infrastruktur und Digitalisierung​.

Demokratie braucht Verteidiger

Die Diskussion war geprägt von den Herausforderungen unserer Zeit. Die Teilnehmenden, vor allem Mitarbeitende der Debeka, zeigten großes Interesse an Fragen zur Stärkung der Demokratie in einer polarisierten Gesellschaft. Der Ministerpräsident hob hervor, dass Demokratie kein Selbstläufer sei und aktiv verteidigt werden müsse. Dr. Anna Köbberling ergänzte, dass Veranstaltungen wie diese eine wichtige Plattform für den Austausch bieten.

Ein gelungener Abend

Die Debeka sorgte nicht nur für den inhaltlichen Rahmen, sondern auch für ein gastfreundliches Ambiente. Ehrenamtliche Vereine konnten sich präsentieren, und für das leibliche Wohl war mit kleinen Häppchen und Getränken gesorgt. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig und wertvoll der direkte Austausch zwischen Politik und Bürgerschaft ist – ein Signal für eine gelebte Demokratie in Rheinland-Pfalz.

Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Dialog und Engagement in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Beteiligung immer mehr in den Fokus rücken.

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Koblenz

Erster Spatenstich zum Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein

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Foto: Stadt Koblenz | Kim Köhler

KOBLENZ  Mit einem feierlichen Akt begann am 25. November 2024 ein neues Kapitel in der Geschichte der Grundschule Asterstein: Der symbolische erste Spatenstich markierte den offiziellen Start der Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau, dessen Umsetzung vom Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Koblenz koordiniert wird.

Oberbürgermeister David Langner betonte in seiner Ansprache die langfristige Bedeutung des Projekts für Stadt und Schulgemeinschaft: „Mit der Erweiterung der Grundschule Asterstein investieren wir in die Zukunft unserer Kinder. Hier werden moderne, flexible und funktionale Lernräume geschaffen, die den hohen Anforderungen der Bildung gerecht werden und gleichzeitig eine starke Grundlage für die Entwicklung der nächsten Generation bieten. Zusätzlich schaffen wir mit dem Erweiterungsbau dringend benötigten Platz, damit unsere Schülerinnen und Schüler in einer Umgebung lernen können, die Raum für individuelle Förderung bietet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildungslandschaft in Koblenz.“

Architekt Jens J.Ternes betonte die zukunftsweisende Bauweise des Projekts: „Unser Ziel war es, ein funktionales Gebäude zu entwerfen, das die Vorteile der modernen Holzhybridbauweise nutzt. Dieses Konzept kombiniert Holz mit anderen Materialien, um eine Balance aus Stabilität, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu gewährleisten. Durch die Integration eines Aufzugs haben wir zudem die barrierefreie Nutzung des zweigeschossigen Gebäudes sichergestellt. Der Neubau erfüllt die Anforderungen einer wachsenden Schulgemeinschaft, integriert sich harmonisch in das Umfeld und schafft eine Lernumgebung, die das pädagogische Konzept der Schule unterstützt.“

Schulleiter Martin Lohmer blickte während seiner Ansprache in die Zukunft: „Die Erweiterung ist ein Meilenstein für unsere Schule. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Schülerinnen und Schülern in den neuen, modernen Räumen noch bessere Lernbedingungen bieten zu können. Der Neubau wird nicht nur die Ausstattung der Schule verbessern, sondern auch die Zusammenarbeit im Lehrerkollegium und den pädagogischen Austausch weiter fördern.“

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule umrahmten den Spatenstich mit einer Gesangsaufführung der Koblenzer Hymne vom ‚Kowelenzer Schängelche‘. Das Gesamtbudget für den Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein liegt bei rund 8 Millionen Euro mit einer Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 1,88 Millionen Euro. Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2026 geplant.

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Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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