Politik
Darum wurde Rhein in Flammen ist St. Goarshausen abgesagt: Stadtratsmitglieder fordern Rücktritt des Bürgermeisters!

ST. GOARSHAUSEN Rhein in Flammen 2023 wird es dieses Jahr mit Beteiligung der Stadt St. Goarshausen nicht geben. Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit am vergangenen Montag entschieden. Im Anschluss wurde heftig über die Thematik in den sozialen Medien diskutiert. Unklar war jedoch, weshalb etwa 75% des Stadtrats sich gegen die Durchführung der Veranstaltung entschieden haben. Wir sprachen sowohl mit dem Stadtrat (Siehe Video) und dem Stadtbürgermeister Nico Busch und erhielten von beiden Seiten Presserklärungen, die wir hier im Kontext unkommentiert veröffentlichen.
Stellungnahme von Mitgliedern des Stadtrates St. Goarshausen zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen
Stadtrat: Aufgrund einer recht einseitigen Berichterstattung in den Medien sehen wir uns einem Berg von Anschuldigungen, falschen Behauptungen, persönlichen Anfeindungen und einer Rufschädigung des Stadtrates ausgesetzt. Daher möchten wir zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen wie folgt Stellung beziehen:
Unsere Entscheidung, welche immerhin mit 9 zu 3 Stimmen, also im Verhältnis 75% zu 25% getroffen wurde und daher nicht von „EINIGEN Quertreibern“ gesprochen werden kann, gründet darauf, dass zunächst die Veranstaltung Rhein in Flammen 2022 bis heute NICHT endabgerechnet ist. Ob noch Rechnungen zu den Vorliegenden hinzukommen, ist unklar, da in den Akten nicht nachvollziehbar ist, welche und wie viele Aufträge vergeben wurden und wie Teile der Einnahmen quittiert und eingenommen wurden.
Des Weiteren wurde von Stadtbürgermeister Busch zur mehrfachen Anfrage des Stadtrates in August und September 2022, ob die verfügbaren Haushaltsmittel für Rhein in Flammen 2022 ausreichend sind, dies bejaht, trotz gegenteiligen Wissens. Auch die haushaltsrechtlich umzusetzende Aussetzung der weiteren Ausgaben wurde nicht von ihm vorgenommen.
Klar ist, dass aufgrund der als ungenügend zu bezeichnenden Planung, dem Nichteinholen von ausreichenden Angeboten, der Tatsache, dass es dem Stadtbürgermeister möglicherweise wichtiger war, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen, anstatt eine Gesamtveranstaltung FÜR die Stadt vernünftig zu organisieren, eine gewaltige Summe verausgabt wurde. Der aktuelle Gesamtverlust der Veranstaltung 2022 liegt bei über 60.000 €.
Wo kommt dieses Geld her? Wie Stadtbürgermeister Hönisch (St. Goar) ausführte, sei dies das unternehmerische Risiko, welches eben zu tragen sei und es sei ja NUR Steuergeld. Steuern, welche die Bürger unserer Stadt aufbringen müssen und welche über den Tourismusbeitrag der Gewerbetreibenden noch zusätzlich zu allen anderen Abgaben zu erbringen ist. Dazu kommt, dass Rhein in Flammen zwar als überregionale Veranstaltung angesehen wird, aber z. B. die Wirtschaftsförderung des Rhein-Lahn-Kreises die Unterstützung der in der Vergangenheit gezahlten Fördermittel ab 2022 eingestellt hat.
Zudem wird die Veranstaltung durch die Loreley Touristik GmbH nur in geringem Umfang unterstützt, sodass es zu alleiniger Verantwortung und Rechnung der Städte
St. Goarshausen und St. Goar geht. Auch für 2023 ist ein Verlust kalkuliert. Laut Nachtragshaushalt sind 40.000 € vorgesehen.
Mit Blick auf die Kosten des vorherigen Jahres und den nach wie vor fehlenden offiziellen Planungen: was bisher geschah lief, wenn überhaupt, in Hinterzimmern und vorgehaltener Hand, der Rat wurde nicht mit beleghaften Informationen und einem beschlussfähigen Konzept, dem man ruhigen Gewissens hätte zustimmen können, versorgt, ist definitiv davon auszugehen, dass der Fehlbetrag für 2023 deutlich höher sein wird.
Weiterhin sind angesetzte Vorlagefristen für behördliche Anforderungen durch Stadtbürgermeister Busch nicht eingehalten worden, bzw. wichtige Absprachen bis dato nicht getroffen, sodass eine Genehmigung der Veranstaltung überhaupt, bis jetzt nicht geklärt ist.
Auch die vom Stadtbürgermeister zum Schluss vorgeschlagene Möglichkeit, den Loreleyplatz kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie Strom und Wasser auch über die Stadt abzurechnen, zeigt keinerlei Verantwortung gegenüber den Bürgern im Umgang mit städtischem Vermögen und stellt keine vernünftige offizielle Ausschreibung der Veranstaltung laut Gemeindeordnung dar.
Dies alles, nur in Bezug auf Rhein in Flammen allein, hat uns (75% des Rates) dazu veranlasst, die Reißleine, ja spät und ja auch eventuell nicht öffentlich genug, zu ziehen. Bisher sind keine oder nur geringe Kosten entstanden. Gegenüber den Standhaltern, die ja laut Aussagen von Stadtbürgermeister Busch noch gar nicht vorhanden sind, kann jetzt früh genug abgesagt werden. Auch hier dürften bislang keine Kosten entstanden sein, welche bei einer noch kurzfristigeren Absage durchaus auflaufen würden.
Wir sind uns bewusst, welche Außenwirkung diese Entscheidung hat. Sehen diese aber als einziges Mittel an, den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters, zum Schutze der Stadt und der Einwohner, nicht nur im Zusammenhang mit Rhein in Flammen, zu stoppen. Auch soll dies nicht das Ende sein. Einer Weiterführung in Zukunft stehen wir nicht entgegen, sondern befürworten und unterstützen dies ausdrücklich. Die Planung dafür beginnt jetzt.
Auch im Hinblick auf Absagen von Großfeuerwerken entlang des Rheins, etwa in Köln oder dem Ausscheiden von Remagen und Linz bei Rhein in Flammen in Bonn. Da die Amtsführung des Stadtbürgermeisters, welche sich durch Nichterreichbarkeit, Terminverhinderung und Uneinsichtigkeit auszeichnet, begleitet von einem fragwürdigen Umgangston gegenüber Räten und Bürgern, mit nachweisbaren Falschaussagen und unwahren Behauptungen gespickt sowie mit einer kaum zu ertragenden Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln einhergehend, dies beinhaltet im Übrigen auch Dinge wie den Verlust von über 270.000€ Fördermittel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes, jedenfalls zunächst, durch nicht termingerechtes Leisten einer Unterschrift, für uns nicht akzeptabel und zuletzt zunehmend problematisch ist, sehen wir keine Möglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mehr gegeben.
Daher fordern wir weiterhin den sofortigen Rücktritt von Stadtbürgermeister Busch. Was bleibt ist die Weingasse, als separate Veranstaltung, durchgeführt vom neu gegründeten örtlichen Verein Impulsschmiede, vom 5.10. – 7.10.2023. Auch die ortsansässige Gastronomie und Hotellerie wird an Rhein in Flammen 2023 im Innen- und
Außenbereich für alle Gäste geöffnet sein.
Gegendarstellung Stadtbürgermeister Nico Busch
1.
Die Berichterstattung erfolgte durch die in der Sitzung am 31.03.2023 anwesende Presse (SWR und RZ). Die Stellungnahme der Stadt auf facebook war knapp und sachlich gehalten und hat nur die Ratsbeschlüsse wiedergegeben.
2.
Es sollte geklärt werden, was die Stadtratsmitglieder unter einer „Endabrechnung“ verstehen.
Nachdem es aus Vorjahren keine Abrechnungen gab wurde diese erstmals zur Weingasse und Rhein in Flammen 2022 erstellt. Gestartet wurde mit den von St.Goar im Vorfeld der Veranstaltung 2022 mitgeteilten zu erwartenden Kosten. Diese wurden dem Rat mitgeteilt. Sobald weitere Kosten bekannt wurden, wurden diese in der Abrechnungstabelle ergänzt.
3.
Eine Aussage, das verfügbare Haushaltsmittel ausreichend sind, wurde nicht getroffen. Ich habe die Aussage getroffen das sich die Veranstaltung zu einem gewissen Zeitpunkt, eben als die Aussage getroffen wurde, als kostendeckend dargestellt hat. Das sich später, durch höhere Kosten, die sich im Rahmen der eingehenden Abrechnungen ex post bekannt wurden, und niedrigeren Einnahmen (u.a. kurzfristige Reduzierung der Eintrittspreise durch einen Stadtratsbeschluss, weniger Gästen als in den Vorjahren, etc.), ein anderes Bild zeigt war zum Zeitpunkt der getätigten Aussage nicht bekannt.
Es wurde weit im Vorfeld der letztjährigen Veranstaltung vom Bürgermeister eine Unterdeckung der Veranstaltung thematisiert. Insbesondere am viereckigen Turm, wo eine Bühne, Bühnenprogramm und extra Toilettenanlage bei nur 3 – 4 Ständen in dem Bereich erkennbar waren. Der Bürgermeister selbst hat verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet – z.B. eine Konzentration der Weingasse auf den Bereich des ‚Plans‘ (= der Platz am alten Rathaus).
Der Stadtrat hat hierzu beschlossen die Weingasse mit dem Gassencharakter, also mit 2 Bühnen, erhalten zu wollen. Man hoffte auf einen Ausgleich der Unterdeckung im Rahmen der Gesamtveranstaltung. Gleichzeitig die Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses zu fordern verwundert daher.
Den überplanmäßigen Ausgaben in Bezug auf Weinwoche und Rhein in Flammen 2022 wurden im Übrigen inzwischen durch den Stadtrat nachträglich zugestimmt (die Sitzungsvorlagen der Verwaltung haben hierzu auch den Hinweis gebracht, dass die Kosten in Ausführung von Ratsbeschlüssen entstanden sind). Für zukünftige Vorgänge ist klar das dieses Thema durch den einfachen Halbsatz in Ratsbeschlüssen „…, hierdurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben stimmt der Rat zu“ geklärt wird. Auf diesen formellen Punkt achte ich inzwischen penibel – man lern ja dazu. Bis dato war mir dieses Formerfordernis nicht bekannt.
Gleiches zeigt sich aktuell, dass, nachdem der Stadtrat selbst einen Nachtragshaushalt mit 70.000 Euro Kosten bei 30.000 Euro Einnahmen beschlossen hat, dessen Genehmigung durch die Kreisverwaltung als rechtswidrig angesehen wird. Es ist schade, das sich hier eine Janusköpfigkeit zeigt: Einerseits beschließt der Stadtrat, andererseits sollen die Beschlüsse durch den Bürgermeister ausgesetzt bzw. nicht umgesetzt werden.
4.
Es wurde vom Bürgermeister mehrfach thematisiert welche Auswirkungen der Ratsbeschluss hat, die Veranstaltung ganz bei der Stadt durchzuführen: Vom Verein geschaffene Kapazitäten zur Erledigung der Arbeiten fallen weg. (Der Verein hat eine Person auf 520 € Basis eingestellt)
Die städtische Mitarbeiterin (12 Stunden pro Woche für allgemeine Verwaltungsaufgaben) war zudem über Monate vor der Veranstaltung erkrankt.
Versuche, den Rat zur Schaffung von Kapazitäten zu bewegen, wurden lange Zeit abgelehnt. Stattdessen sollte ein Generalbetreiber gesucht werden. Als der Rat der Beauftragung einer Eventagentur zugestimmt hat wurde dies vom 1. Beigeordneten nicht umgesetzt (da der Bürgermeister selbst eine Eventagentur hat besteht hier Sonderinteresse). Eine Unterstützung durch Ratsmitglieder blieb im erforderlichen Umfang aus – nur Frau Geisel hat hier spontan erforderliche Arbeiten übernommen.
Entgegen der Behauptungen wurden für die entsprechenden Vergaben durch den Bürgermeister verschiedene Angebote eingeholt und die Aufträge an den günstigsten Anbieter vergeben. Zu den Vergaben wurden vom Bürgermeister Vergabevermerke gefertigt, die der VG und den Ratsmitgliedern vorliegen. Die VG hat bestätigt das aus ihrer Sicht, außer bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes, keine Beanstandungen vorliegen. Bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes war der Bürgermeister im Sonderinteresse. Daher wurde der Themenbereich bereite 6 Monate vor der Veranstaltung an den 1. Beigeordneten abgegeben. Das durch diesen für die Sicherheitsdienstleistungen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden (Bühnen- und Technikangebote hat er angefragt) ist natürlich ein Fehler. Dass der Rat (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) dennoch den Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen vergeben hat entspricht den Kostensteigerungen durch Auftragsvergaben durch den Bürgermeister: Wenn man sich einmal FÜR die Veranstaltung entschieden hat und Planungen und verbindliche Organisation bereits entsprechend weit fortgeschritten sind, kann man nicht sagen „Aber wenn jetzt noch der Sicherheitsdienst (oder Kosten für die GEMA oder Kosten für Terrorsperren oder Kosten für ein Zählen an den Eingängen der Weingasse) hinzukommen lassen wir diese weg.“
Die Veranstaltung (Durchführung) selbst ist im Ergebnis rund gelaufen. Das es sowohl bei der Planung und Vorbereitung (keine Kostenaufstellung aus den Vorjahren, keine Kapazitäten für eine bessere Organisation – Zitat Loreley Touristik: Nirgends wird Rhein in Flammen mit so wenig Personal durchgeführt wie in St.Goarshausen) deutlich besser hätte laufen können und müssen! ist der O-Ton des Bürgermeisters.
Gerne kann die Ende 2019 aufgelöste Tourist-Information in St.Goarshausen wieder mit Personal besetzt werden. Gerne kann eine Person, die früher vom Verein eingestellt und bezahlt wurde, bei der Stadt installiert werden. Ob der Rat solche freiwilligen Ausgaben, die dann ja auch bei den Kosten für „Rhein in Flammen“ zu Buche schlagen, mitgeht, wird sich bei der Erstellung des nächsten Haushalts zeigen.
Wo die Behauptung her kommt, „dem Stadtbürgermeister war es möglicherweise wichtiger, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen“, ist nicht nachvollziehbar.
Auf Grund von Sonderinteresse war der Stadtbürgermeister weder in die Auftragseinholung noch in die Auftragsvergabe eingebunden. Erster Beigeordneter und Stadtrat hätten problemlos ein anderes Sicherheitsunternehmen anfragen und beauftragen können. Auch sind keine anderen organisatorischen Aufgaben hinter dem Thema „Auftrag Sicherheitsdienst“ durch den Stadtbürgermeister zurückgestellt worden.
Der Vorwurf ist daher einfach falsch und haltlos.
5.
Zutreffend. Gerne würden wir uns für diese für die Region wichtige Veranstaltung mehr Unterstützung, sei es durch Zuarbeit oder Geld, sehr freuen. In 2022 wurde nichteinmal die Rechnungserstellung von der VG übernommen. Die Unterstützung der Loreley Touristik bei der Organisation der Eröffnung der Weingasse und der Werbung kam erst sehr spät – als das Fehlen der Kapazitäten und das damit einhergehende Planungs- und Organisationsdefizit deutlich spürbar war.
6.
Es lief nichts im Hinterzimmer oder unter vorgehaltener Hand. Der Rat hat im Mai die Teilnahme beschlossen, im Juni den Nachtragshaushalt. Die aktuelle Kostenkalkulation (Grobkalkulation) hat auf Grundlage der Zahlen des letzten Jahres ein Ratsmitglied erstellt (hauptberuflich GmbH Geschäftsführer im Tourismusbereich – also fachlich bewandert). Dies hat mich sehr gefreut – sowohl die Unterstützung als auch, dass die Zahlen nicht vom Bürgermeister, sondern aus anderem Mund kommen.
Der Nachtragshaushalt wurde vom Stadtrat beschlossen – wären hier andere Ansätze gewünscht gewesen wäre es ein Einfaches gewesen diese zu ändern. Jedoch sollten solche Hinweise vorher kommen, nicht im Nachhinein darüber geschimpft werden.
Wäre ein Konzept vom Rat gewünscht gewesen hätte hierfür frühzeitig Geld im Haushalt eingestellt, ein Beschluss gefasst und eine Agentur, die dieses erstellt, gefunden werden müssen. Gerne können wir dieses Thema bereits jetzt für 2024 angehen – denn im Mai, als der Grundsatzbeschluss fiel, war es für eine Beauftragung eines Konzepts bereits zu spät. Insofern war das im Rat erarbeitete Konzept: Abkopplung der Weingass‘, ausweiten des Bereichs im Rheinvorgelände.
7.
Das Sicherheitskonzept wurde fristgerecht eingereicht. Da mangels Ratsentscheidungen zu Standpreisen und somit verbindlichen Standbuchungen noch keine Standhalter vorlagen, wurden hier ein Raster (‚hier ist ein Stand vorgesehen‘ – genaue Info wird nachgereicht) eingefügt. Dies war im Zeitpunkt der Absage am vergangenen Montag den Ratsmitgliedern bekannt.
Wenn vom Rat erst spät die Grundsatzentscheidung („wir machen mit, auch wenn ein Verlust zu erwarten ist“) getroffen wird und das Sicherheitskonzept – so die Aussagen in den Sicherheitsbesprechungen im letzten Jahr – auf die Standhalterliste und den Standplan aufbaut, muss natürlich auch das Sicherheitskonzept (keine Weingasse, größerer Bereich im Rheinvorgelände.
8.
Da bereits einige Anfragen vorlagen „Wenn die Stadt wirklich nichts macht, miete ich den Platz und stelle etwas auf die Beine.“ Habe ich das Thema gleich als Folgefrage mit auf die Tagesordnung gesetzt, für den Fall, das eine Nicht-Teilnahme beschlossen wird (alternativ standen auch die Folgefragen bei einer Teilnahme auf der Tagesordnung).
Ich habe dafür geworben, den Loreleyplatz / das Rheinvorgelände einem Dritten, der Arbeit, Kosten und Kostenrisiko für die Stadt übernimmt, zur Verfügung zu stellen. So hätte man noch ein Landprogramm umsetzen können unter Berücksichtigung des Wunsches des Rates, sich nicht als Veranstalter einzubringen.
Ich habe auch gesagt, dass man sich über ein solches Angebot/Interesse sehr freuen müssen, dafür „Danke“ sagen und den Platz am besten noch kostenfrei zur Verfügung stellen sollte.
Der Mehrwert eines Landprogrammes wiegt für mich in diesem Punkt mehr, als ein möglicher eingenommener Betrag als Mietpreis. Diese Ansicht ist legitim, genauso wie eine andere. Insbesondere haben wir bei Verzicht auf ein Mietentgelt keine Kosten. Übrigens hat der Stadtrat in Sachen „Häusener Weingass‘“ entschieden, die Fläche ohne Sondernutzungsgebühr und auch die Toiletten kostenfrei dem Verein als Veranstalter zur Verfügung zu stellen.9.
Zutreffend. Zunächst ohne die Grundsatzentscheidung, zuletzt ohne genehmigten Nachtragshaushalt wurden von mir keine Verbindlichkeiten eingegangen. Auch die Pläne für das Sicherheitskonzept wurden, mangels verfügbarem Geld auf entsprechendes ‚betteln‘ hin, bisher kostenfrei erstellt.10.
„den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters“
Es gibt in der Stadt einen Spruch: Der ‚Mer‘ ist ein ganz wichtiger Mann, denn „müsst‘ ‚mer‘ jo mo mache“. Es gab Arbeitsgruppensitzungen, zu denen – außer den drei Immergleichen – kein Stadtratsmitglied kam. Sponsoren wurden zum Teil abgelehnt. Eine aktive Unterstützung fand durch den Stadtrat weder im letzten Jahr noch – als Lehre aus 2022 – in diesem Jahr statt. Neben der normalen Arbeit als Stadtbürgermeister schüttelt man eine solche Veranstaltung nicht eben aus dem Ärmel. Das muss der Stadtrat einsehen, habe ich ihn doch oft genug darauf hingewiesen. Mit nicht gefundenen Generalbetreibern oder Eventagenturen ist auch nicht geholfen.
Daher nach wie vor mein eindringlicher Appell: Packen Sie an, im Ehrenamt geht es nur gemeinsam. Insbesondere in St.Goarshausen. Bringen Sie sich vorher aktiv ein (nicht fordern und anregen, sondern machen), anstatt hinterher zu schimpfen und es besser zu wissen (schönes Beispiel am Rande: Im Nachgang zu RiF 2022 wurde moniert, da der Restbestand Parktickets verwendet wurde. Es wurde hinterfragt, ob die genannte Versicherung noch bestehe. Die Versicherung bestand seit 2017 nicht mehr. Gleiche, laut schimpfende Person hat bei RiF 2019 als Beigeordnete in Vertretung des Bürgermeisters Rhein in Flammen durchführend, selbst verwenden. Natürlich ist nach Bekanntwerden der Restbestand gleich als gesperrt und nicht mehr zu verwenden gekennzeichnet worden.).
Es ist erfreulich das eine Teilnahme an Rhein in Flammen 2024 unterstützt wird. Dies setze ich auf die nächste Tagesordnung.11.
Wenn eine bessere Erreichbarkeit der Stadt gewünscht wird, muss ggf. die städtische Mitarbeiterin mehr als 12 Stunden pro Woche im Rathaus sein. Der Stadtbürgermeister hat wöchentlich eine Sprechstunde, die rege genutzt wird.
Da ich neben dem Ehrenamt als Stadtbürgermeister auch einen Hauptberuf habe ist es nicht verwunderlich, dass ich nicht 24/7 ans Telefon gehen kann. Ebenso steht es mit Terminen. Aber dafür gibt es einen 1. Beigeordneten, der, wenn er in der Stadt ist, vertretungsweise teilnehmen kann.
Einen fragwürdigen Umgangston zu unterstellen ist der pauschale Versuch einer Verunglimpfung. Sollte es konkrete Situationen geben, in denen man mit meinem Ton nicht einverstanden oder zufrieden war, bin ich immer für konstruktive Kritik und ein Gespräch offen.
Falschaussagen und unwahre Behauptungen tätige ich nicht. Wenn sich etwas im Nachhinein anders darstellt (s. oben) ist die Aussage im Zeitpunkt, in dem sie getätigt wurde, nach bestem Wissen und Gewissen richtig.
Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln:
Auch hier fehlen konkrete Vorwürfe. Große Vergaben trifft der Rat. Wenn kurzfristig Maßnahmen nötig sind (Pumpwagen bei Verstopfung, Verkehrssicherung bei drohendem Astbruch) wird dies nachträglich mit in den Rat genommen und bisher genehmigt. Der Vorwurf ist unsubstantiiert und unzutreffend.
Verlust von Fördermitteln:
Die Frist zum Abruf von Stadtsanierungsmitteln war der 31.10.2022. Unter dem 04.11.2022 hat die VG den Mittelabruf erstellt. Dieser lag am 07.11.2022 bei der Stadt vor. Gemäß der Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB RLP) darf auf die Abrechnung nicht einfach vertraut werden. Beim letzten Mittelabruf empfahl der GStB die Unterstützung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses anzufragen. Dies erfolgreich umgesetzt worden. Eine entsprechende Anfrage ist am selben Tag erfolgt. Nachdem die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dieses Mal die Unterstützung nicht leisten konnten wurde innerhalb weniger Tage eine formelle Bearbeitung (ohne gemeinsame inhaltliche Prüfung wie mit der Anfrage vorgesehen) durch den Bürgermeister erfolgt.
Wenn eine Unterschrift also nach vorheriger Prüfung erfolgen soll, müssen die Unterlagen (prüfbar) entsprechend früh, und nicht erst nach der Einreichungsfrist, vorliegen. Die VG weist zu ihrer Exculpation darauf hin, dass im Fall einer anderen Gemeinde bei sofortiger Unterschriftsleistung ein Mittelabruf auch nach der Einreichungsfrist möglich war.
Dies ändert jedoch nichts am grundsätzlichen zeitlichen Ablauf. Hätten die Unterlagen zwei Wochen VOR Fristablauf vorgelegen (also einem angemessenen Prüfzeitraum) wäre der Abruf auch passend erfolgt.
Ob die Mittel nachträglich abgerufen werden können ist noch in Prüfung. Da ich mir nichts vorzuwerfen habe sehe ich auch die Rücktrittsforderungen als unbegründet. Gerne hätte ich bereits im Januar den Startschuss für Rhein in Flammen bekommen und im Februar einen genehmigten Nachtragshaushalt gehabt. Die Entscheidungen hierzu lagen jedoch beim Rat.
Koblenz
Die Linke fordert Entschuldigung von Koblenzer OB: Keine Werbung für Bundeswehr an Minderjährige

KOBLENZ Darf die Bundeswehr an und in städtischen Objekten für sich Werbung machen, vor allem solche, die sich gezielt an Minderjährige richtet? Eine wichtige moralische Frage, die mit dem Antrag der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ in der jüngsten Stadtratssitzung aufgeworfen wurde. Statt einer sachlich geführten Diskussion darüber, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können und weshalb das Rekrutierungsalter auf 18 gesetzt werden sollte – wie bereits in vielen allen anderen Ländern herrschende Normalität, folgte auf den Antrag in weiten Teilen populistische Reaktionen. Konsequent wurde die aufgeworfene Frage in allen Wortbeiträgen ignoriert und stattdessen jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewehrt sowie mit allen Mitteln „Die LINKE-PARTEI“-Fraktion diskreditiert, bis hin zur Aufforderung an Grüne und SPD, das Bündnis mit ihr zu beenden.
Stellungnahme von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz und Die PARTEI. Kreisverband Koblenz zum Antrag des „Werbeverbots der Bundeswehr an und in städtischen Objekten“ der Stadtratsfraktion „DIE LINKE-PARTEI“ am 14.09.2023 und die anschließende Diskussion
Der Sprecher*innenrat von DIE LINKE. Stadtverband Koblenz sowie der VORSTAND von Die PARTEI. Kreisverband Koblenz stehen uneingeschränkt hinter dem Antrag. Die Diskussion im Stadtrat zeugt von einer eklatanten und systematischen Missachtung des Antragsinhalts sowie von dem Bestreben, die Bundeswehr gegenüber jeglicher Kritik zu immunisieren. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Gefahr einer Militarisierung von Gesellschaft höchst alarmierend, sondern auch hinsichtlich einer Normalisierung rechten Gedankenguts. Für die fehlende Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber der Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der für die rechtsextreme AfD im Stadtrat sitzt, erwarten wir unverzüglich eine öffentliche Entschuldigung.
Hervorgehoben werden muss, dass nicht die Infragestellung der Bundeswehr als solche Thema des Antrags gewesen ist, sondern einerseits die Werbepraktiken der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richten und anderseits die Weigerung der Bundeswehr das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu setzen, wie es der UN-Kinderrechtsausschuss seit 2008 fordert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Doch Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit, so Ralf Willinger von terre des hommes bei der Vorstellung des dritten Schattenberichts Kindersoldaten von 2019, „dessen Militär noch minderjährige Soldaten rekrutiert. Über 150 Länder halten den sogenannten Straight 18-Standard dagegen ein. In der Bundeswehr sind junge Soldatinnen und Soldaten immer wieder schweren Rechtsverletzungen wie Vergewaltigung oder erniedrigenden Aufnahmeritualen ausgesetzt.“1. Auf diesen UN-Bericht hatte sich Oliver Antpöhler-Zwiernik in seiner mündlichen Begründung des Antrags bezogen. 2020 hat die Bundeswehr 1.148 Minderjährige neu eingestellt2. Es ist schon erstaunlich, dass die Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in allen Wortbeiträgen nicht nur nicht ernst, sondern lächerlich gemacht wurde. Der Grünen-Politiker Gordon Gniewosz etwa ließ sich dazu herab, die Werbung für die Bundeswehr mit der für die Polizei und die Berufsfeuerwehr zu vergleichen und damit einhergehend die Rekrutierung von Minderjährigen nicht in Frage zu stellen. Das ist für die Grünen-Partei beschämend. Dass z.B. auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) diese Rekrutierungspraxis kritisiert und sich gegen die Karriereberatung der Bundeswehr an Schulen ausspricht3, scheint für den Grünenpolitiker unrelevant zu sein.
In diesem Kontext ist auch die Kritik an den Werbepraktiken der Bundeswehr zu verstehen. Auf der „Gamescom“ etwa, einer Videospielmesse, die primär von jungen Menschen besucht wird, warb dieses Jahr die Bundeswehr nicht nur mit schwerem Geschütz, sie schaltet auch solche Werbung, wo beispielsweise Soldat*innen vor einem riesigen Feuer zu sehen sind, über denen der Slogan prangert: „Mulitplayer at it‘s best!“. Vor Kino-Disney-Filmen schaltet die Bundeswehr Werbung. Mit solchen Werbepraktiken wird Krieg und die verheerenden Folgen für Soldat*innen sowie ihre Familien, Angehörigen und Freunde verharmlost und ihrer Ernsthaftigkeit beraubt.
Mit ihrem Antrag hat „DIE LINKE-PARTEI“-Fraktion nach dem moralischen Rahmen für solches Anwerben von minderjährigen Rekrut*innen gefragt. Für wichtiger hielt es jedoch der CDU-Politiker Josef Oster (MDB), einen eigenen Antrag anzukündigen, der eine größere Präsenz der Bundeswehr in Koblenz anstrebe. Der Antrag der „DIE LINKE-PARTEI“ -Fraktion sei für ihn Ausdruck „maximaler ideologischer Verblendung“ und seine Fraktion stehe an der Seite der Bundeswehr. Kein Wort zu der Frage der Rekrutierung Minderjähriger, kein Wort zu der Frage der gezielten Bewerbung der Bundeswehr bei Minderjährigen. Stattdessen die Verunglimpfung der Linkspartei als „Putin-“ und „Russlandversteher“ – dabei hatte Antpöhler-Zwiernik deutlich hervorgehoben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „in allem Maße“ zu verurteilen sei. Dass für Oster Populismus wichtiger ist als die Frage nach Kinderschutz, ist eigentlich nicht verwunderlich, sieht man sich Osters Positionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Auslandseinsätze der Bundespolizei an: Der Schutz der EU-Außengrenzen durch Frontex scheint für ihn mehr Wert zu haben als das Retten von Menschenleben.
Insgesamt stellen wir uns die Frage, warum im Koblenzer Stadtrat vehement jegliche Kritik an der Bundeswehr abgewiesen wurde. Gerade so ein Gremium wie der Stadtrat sollte einen demokratischen Diskussionsraum bieten, in der solche Kritikpunkte sachlich verhandelt werden sollten. Dass es hinsichtlich der Bundeswehr ein Tabu gibt, muss alle Koblenzer Bürger*innen im höchsten Maße alarmieren, denn gerade die Immunisierung von Kritik ist der erste Schritt hin zum gesellschaftlich verankerten Militarismus, vor dem Antpöhler-Zwiernik ebenfalls gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands warnte.
Besonders erschütternd ist auch, dass auf die Verunglimpfung der Person Oliver Antpöhler-Zwierniks als aus einem „„asozialen Milieu“ kommend durch Joachim Paul, der der rechtsextremen Partei AfD angehört, keine Rüge durch den Oberbürgermeister folgte. „Asozial“ – ein Begriff, der vor allem durch die Nationalsozialisten publik gemacht wurde. Wer als asozial galt, wurde in Nazi-Deutschland weggesperrt und kam ab 1938 in ein Konzentrationslager. Gerade wenn ein solcher von Nationalsozialisten geprägter Begriff von einem Mitglied einer rechtsextremen Partei wie der AfD genutzt wird, sollten alle Alarmglocken angehen.
In der Öffentlichkeit wird viel über die Normalisierung rechten Gedankenguts gesprochen. In der Koblenzer Stadtratssitzung vom 14.09.2023 kann man sie studieren.
Quellen: http://www.kindersoldaten.info/schattenbericht-kindersoldaten-katastrophale-bilanz-fuer-kinder | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kampagne-unter-18-nie-zahl-minderjaehrige-bundeswehr-hoch | https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/deutschland-ignoriert-un-forderungen-und-verletzt-kinderrechte
Politik
Stadt Nastätten ist gut aufgestellt mit Kita-Betreuungsplätzen

NASTÄTTEN In Nastätten soll es nicht ausreichend Plätze zur Betreuung von Kindern geben? Angeblich würden bei einer Bedarfsplanung mit 280 zu Betreuenden rund 15 Plätze fehlen, doch das sieht der Stadtbürgermeister Marco Ludwig ganz anders: Für die Stadt Nastätten sind ausreichend Betreuungsplätze für Kinder vorhanden.

Wie es zu den Zahlen in den Printmedien kam, kann sich der Bürgermeister nicht erklären, denn mit ihm hatte keiner gesprochen……
Politik
CDU mit klarer Ansage zum 100. Dialog in Braubach: Das neue Jagdgesetz darf es nicht geben!

BRAUBACH Zum 100. Mal traf sich die CDU Rhein-Lahn mit den Bürgern zum Dialog. Diesmal ging es in das Schloss Philippsburg nach Braubach. Und wenn schon ein rundes Jubiläum, kamen auch über 100 interessierte Bürger zum Gespräch. Dabei war das Thema durchaus ernst: Das Landesjagdgesetz steht auf dem Prüfstand und soll geändert werden. Das brachte rund 20.000 organisierte Jäger auf den Plan denn sie sehen im neuen Revierplan ihre Möglichkeiten zum Arten- und Naturschutz stark beschnitten.
In Zukunft soll es nach dem Willen der Landesregierung alles anders werden. Am 04. Juli hat der Ministerrat RLP für die Annahme eines grundlegend novellierten Landesjagdgesetz gestimmt was für die Jäger viele Nachteile mit sich bringen soll. Untragbar sieht der Jägerverband das neue Reviersystem. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer mit Jagdschein gleichberechtigt jagen dürfen. Da stellt sich als Wanderer die gute Frage: Wer schießt denn jetzt? Einerseits sollen die Jäger Pacht bezahlen und dürfen dann nicht alleine auf die Pirsch gehen. Warum das bisher bewährte System nicht weiter genutzt wurde, ist nicht klar erkennbar.

Zunehmend sehen sich die Jäger als Erfüllungsgehilfen und das wollen sie so nicht hinnehmen. Deswegen hatte der Verband bereits seine Mitglieder einmal dazu aufgerufen, die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen. Dabei war auch das bisher eine freiwillige Leistung der Jäger, die ohne Entlohnung erfolgte.
Demgegenüber macht die Klima- und Umweltministerin Katrin Eder geltend, eine möglichst klimaresistente Waldentwicklung zu unterstützen und das Ökosystem nachhaltig zu sichern. Nachhaltig zum Nachteil des Artenschutzes? So sehen es die Jäger, denn von ihnen soll verlangt worden sein, dass sie vermehrt Tiere schießen, die sich an jungen Bäumen zu schaffen machen. Und genau das möchten der Verband nicht: Tiere schießen, weil sie einen Baum anknabbern und damit den Artenschutz unterlaufen.
Das ist aber bei Weitem noch nicht alles. Zahlreiche neue Regeln und Verpflichtungen soll es für die Jäger geben und das könnte durchaus zu einem Bumerang werden. Der Jägerverband mit seinen 20.000 Mitgliedern ist nicht an Einfluss zu unterschätzen. Ein Land braucht unbestritten eine funktionierende Jägerschaft und wenn die ihren Aufgaben nicht nachkommt, hat ein Land ein Problem, das es aus eigener Kraft mittelfristig nicht lösen kann. Die Wichtigkeit der Jäger haben viele Bundesländer erkannt und wohlwollend die Jagdsteuer abgeschafft. In Rheinland-Pfalz wird sie noch erhoben.
Somit war es kaum verwunderlich, dass an diesem Abend auch zahlreiche Jäger bei der Podiumsdiskussion anwesend waren. Zu Beginn machte der Landtags-Vizepräsident Matthias Lammert mit dem Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering auf die Misere aufmerksam, bevor der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder tiefgründig auf das Thema einging. Am Ende gab es von der CDU eine klare Aussage: Die vorgesehene Änderung des Jagdgesetzes in der Form darf es nicht geben.
100. Dialog. Eine spannende Geschichte und vielen Besucherstimmen. Am Ende waren sie sich alle einig: auf zum 101. Dialog.
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