Blaulicht
Bronzene, Silberne und Goldene Feuerwehr-Ehrungen in der Verbandsgemeinde Diez

DIEZ Feuerwehrehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz wurden am Donnerstag, dem 10. November, in der Esterauhalle Holzappel an zahlreiche Feuerwehrleute der Verbandsgemeinde Diez überreicht. Landrat Jörg Denninghoff war zu diesem Termin extra in Holzappel erschienen, um die Ehrungen mit goldenen Ehrenzeichen für 35 beziehungsweise 45 Jahre aktive, pflichttreue Tätigkeit auf örtlicher Ebene vorzunehmen; Bürgermeister Michael Schnatz übernahm die Ehrungen mit bronzenen und silbernen Ehrenzeichen für 15 beziehungsweise 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst.

Diezer Verbandsbürgermeister Michael Schnatz bei der Festrede
Schnatz zeigte sich „verdammt stolz auf das überwältigende Engagement der Feuerwehrleute in den verschiedenen Einheiten unserer 22 Ortsgemeinden und in der Stadt Diez“ und dankte für den freiwilligen unentgeltlich geleisteten Dienst zum Wohle der Allgemeinheit über derart lange Zeiträume sowie für die „ständige Bereitschaft, rund um die Uhr Menschenleben zu retten, Unheil abzuwenden und Schäden zu minimieren“.

Verbandsbürgermeister Michael Schnatz
Dabei hob der Bürgermeister hervor, dass von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung seit jeher versucht werde, die einzelnen Einheiten stets bestmöglich zu unterstützen, aber „alles Gerät, alle Fahrzeuge und auch die neuen Pager würden ungenutzt irgendwo verstauben, wenn SIE nicht wären!“ Dabei sei die Gesellschaft darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die sich für mehr als nur für sich selbst verantwortlich fühlen, die sich aktiv in eine Gemeinschaft einbringen wollen und dabei an das Wohl anderer denken. Seinen Dank verband Schnatz mit dem Wunsch, dass auch künftig Idealismus und Begeisterung das Feuerwehrwesen in der Verbandsgemeinde Diez prägen sollen und dass die Wehrleute mit ihrem wertvollen Dienst im Brandschutz ihren Einheiten noch lange erhalten bleiben – vor allem aber, dass alle stets gesund aus ihren Einsätzen zurückkommen.
Am Ehrungsabend wurden ausgezeichnet…
… für 15-jährigen pflichttreuen Dienst mit dem Ehrenzeichen in Bronze:

Foto: VG Diez
Gian-Luca Butzbach, Nils Hochhaus, Jens Hoffmann, Dominik Huth, Tim Kröck, Sven Langer, Chris Schiller, Lothar Schneider, Julian Tippel, Fabian Winkler und Zita Maria Zengerling
… für 25-jährige pflichttreue Diensterfüllung mit dem Ehrenzeichen in Silber:

Foto: VG Diez
Jörg Bornwasser, Martin Dittmar, Tim Fuchs, Markus Gensing, Daniel Gerheim, Dominic Goebels, Norman Heyeckhaus, Daniel Kucki und Patrick Loos
… für 35-jährige pflichttreue Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst…

Foto: VG Diez
Viola Backhausen, Marco Diegel, Björn Fetter, Armin Flocke, Heiko Gros, Thorsten Groß, Dirk Güll, Ralf Hannappel, Ingo Heyeckhaus, Udo Heyeckhaus, Andreas Kübel, Tobias Meyer, Mario Michels, Sascha Schmidt, Thilo Schwarz und Mario Weigand
… sowie für 45-jährige pflichttreue Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst jeweils das Ehrenzeichen in Gold:
Stefan Adami, Udo Barth, Frank Brötz, Harald Fett, Hermann Hausen, Harald Haxel, Manfred Hofmann, Eberhard Range, Erhard Stötzer, Dieter Tiller und Klaus Wermuth
Alle Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die zum Ehrungstermin verhindert waren, erhielten bzw. erhalten die Ehrenzeichen zu einem späterem Zeitpunkt ausgehändigt durch ihre jeweilige Wehrführung.
Zum Abschluss der Veranstaltung bekräftigte der Bürgermeister, dass alle über einen so langen Zeitraum Aktiven „über die Feuerwehr hinaus Vorbilder für die ganze Region“ seien, denn ohne einen solch leidenschaftlichen Einsatz „im wahrscheinlich heißesten Ehrenamt überhaupt“ sei die Gesellschaft “gewiss eine andere – und bestimmt keine bessere”. Schnatz zeigte sich sicher, dass es allen Einheiten auch in den kommenden Jahren weiterhin so gut gelingen werde, den Feuerwehrslogan „Gott zur Ehr´, dem Nächsten zur Wehr“ stets verantwortungsvoll und zuverlässig in tagtägliche Wirklichkeit umzusetzen.
Fotos: Verbandsgemeinde Diez
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.
Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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