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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

KROPPACH/Ww Am 16.06.2022 wurde gegen 2:10 Uhr in Kroppach im Westerwald ein Geldautomat gesprengt. Dabei erbeuteten mehrere Täter vor Ort einen Bargeldbetrag in noch nicht feststehender Höhe. Offenbar nutzten mehrere Tatbeteiligte zunächst einen Pkw des Typs VW Golf mit deutschem Kennzeichen. Nachdem dieses Fahrzeug ohne Insassen von der Polizei aufgefunden worden war, konnten noch gestern Morgen gegen 5 Uhr in einem Waldstück bei Roth im Westerwald zwei mögliche Tatbeteiligte in einem anderen Pkw des Typs VW Golf mit niederländischem Kennzeichen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Am Abend erhärteten sich Anhaltspunkte dafür, dass sich im erweiterten Tatortbereich möglicherweise weitere mit der Tat in Verbindung stehende Personen befinden könnten.

Mit erheblichem Polizeieinsatz gelang es, einen zuvor in dem betreffenden Bereich gesichteten Kombi des Typs VW Golf Variant, wiederum mit niederländischem Kennzeichen, ausfindig zu machen, zu verfolgen und in Bonn-Beuel schließlich vier der fünf Insassen vorläufig festzunehmen. Einer der Tatverdächtigten konnte fliehen. Im Zuge der Fahndung nach dem noch nicht gefassten Tatverdächtigen konnte Bargeld, das mutmaßlich aus der Tat stammt, aufgefunden werden. Die genaue Höhe des Schadens bzw. der Beute ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.

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Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um fünf niederländische Staatsangehörige und einen französischen Staatsangehörigen im Alter von 19 bis 30 Jahren. Die Beschuldigten wurden heute Ermittlungsrichterinnen beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese haben unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Tatbeteiligten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erlassen. Die Beschuldigten befinden sich aufgrund dessen nunmehr in Untersuchungshaft und werden unterschiedlichen Haftanstalten zugeführt.

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Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Das Ermittlungsverfahren wird kurzfristig der Staatsanwaltschaft Mainz, die Fälle von Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet, wenn sich Hinweise auf eine bandenmäßige Vorgehensweise ergeben, zur Übernahme vorgelegt.

Rechtliche Hinweise:

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine durch verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesicherte Sache stiehlt oder zur Tatausführung in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder anderen umschlossenen Raum einbricht. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion macht sich nach § 308 Absatz 1 StGB u.a. strafbar, wer vorsätzlich durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch vorsätzlich Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

§ 244a Absatz 1 StGB droht für den schweren Bandendiebstahl grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an, § 308 Absatz 1 StGB für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion grundsätzlich eine solche von einem bis zu 15 Jahren. Allerdings hängt die Höhe einer etwaigen Strafe stets von den Umständen des Einzelfalles ab, lässt sich also nicht schematisch beurteilen. Im Übrigen gelten im Falle von Heranwachsenden, also Personen, die zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt sind, die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts unter bestimmten Umständen nicht.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen eine beschuldigte Person ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, wenn es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet daher nicht, dass gegen die verhafteten Personen bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten (Pressemittelung: Staatsanwaltschaft Koblenz; In Vertretung Dr. Moll, Oberstaatsanwalt).

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Motorrad in Fußgängergruppe gerast: Großübung vom DRK Nentershausen und der Feuerwehr Girod

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Foto: Sven Graf

GIRODMotorrad in Fußgängergruppe gerast”  Mehrere Schwerverletzte; Großeinsatz für SEG und Feuerwehr. So oder ähnlich müsste die Überschrift lauten, aber zum Glück war es nur eine Übung. Was war passiert: Am Montagabend ereignete sich auf einem Landwirtschaftsweg in der Gemarkung Girod ein Unfall mit sechs größtenteils schwerverletzten Personen. Ein Motorrad war mit hoher Geschwindigkeit ungebremst in eine Personengruppe gerast.

Die Helfer des DRK OV Nentershausen waren in unmittelbarer Nähe, bei einem Sanitätsdienst am Sportplatz. Über die Leitstelle Montabaur wurden sie umgehend zu dem Unglück alarmiert. Nicht nur, dass es viele Verletzte gab, auch das Motorrad geriet in Brand und musste schnell mit Feuerlöschern aus dem Rettungswagen bekämpft werden, um weiteren Schaden von den Verunfallten abzuwenden.

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Der Gruppenführer verschaffte sich einen ersten Überblick und ließ über die Leitstelle den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach alarmieren. Die DRK-Helfer leiteten die Erstversorgung ein. Traumatische Verletzungen, wie ein abgerissenes Bein, Verbrennungen, innere Blutungen, schwere Kopfverletzungen und starkblutende Wundem im Leistenbereich galt es zu versorgen.

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Der eintreffende Notarzt vertiefte die Versorgung. Medikamente wurden verabreicht, Patienten intubiert und zum Transport vorbereitet. Die nachgeforderten Kameraden der Feuerwehr Kleinholbach/Girod sicherten die Unfallstelle, löschten das Motorrad nochmal ab und kümmerten sich um die auslaufenden Betriebsstoffe. Des Weiteren unterstützten sie das DRK bei der Versorgung der Verletzten.

Fotograf: Sven Graf

Der Fokus dieser Übung lag auf der Bewältigung einer akuten dynamischen Lage. Die Übung war eine Lernkontrolle der seit Anfang des Jahres begonnen Ausbildung in der „taktischen Medizin“ im DRK OV Nentershausen. Alles in Allem eine gelungene Übung. Die beiden Organisatoren Dominic Müller (Bereitschaftsleiter des DRK OV) und Markus Kremer (Notfallsanitäter) bedanken sich hier nochmal bei allen Beteiligten, die gemeinsam die Übung mitgestaltet haben. 

Ein besonderer Dank gilt den Verletztendarstellern und dem Schminktrupp (VDS Bunte Übung und Helfer des DRK OV Wirges). Sie erzeugten für die Einsatzkräfte ein lebendiges und anspruchsvolles Szenario. Ebenso gilt der Dank den Feuerwehrkameraden aus Girod für die Einsatzunterstützung, sowie Florian Bach für die Bereitstellung und Durchführung der Brandsimulation.

Für einen kleinen Imbiss sorgten im Anschluss die Helferinnen der Abteilung Wohlfahrt und Soziales des DRK OV Nentershausen im Feuerwehrhaus Girod.“

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Das hätte tödlich enden können: Radfahrer kollidiert mit PKW auf B417 bei Nassau

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Foto: BEN Kurier

NASSAU | OBERNHOF Der Fahrradfahrer hätte gestern sterben können. Der Lahnradweg von Nassau nach Obernhof ist gesperrt. Viele Radfahrer fahren nun über die Bundesstraße 417, denn die Umleitungsstrecke über Winden ist mit einem normalen Fahrrad anhand des Anstiegs kaum zu überwinden. Hier im Video sieht man, wie der Fahrradfahrer die Straße mit Handzeichen queren will und ein Auto im Überholvorgang eines LKWS, in dem die Dashcam war, den Radfahrer nicht sehen konnte. Dabei kommt es zum Zusammenstoß.

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Glücklicherweise ging der Unfall glimpflich aus und der Radfahrer musste nicht ins Krankenhaus, doch genau das hätte ganz anders enden können. Die Radfahrer queren an der Stelle auf der B417, um den Seitenweg nutzen zu können. Kaum einer nutzt die ausgewiesene Umleitung über Weinähr und Winden. Nachvollziehbar, denn das ist mehr eine Alibiumleitung, wohl wissend, dass dieser Anstieg eine Herausforderung für Hobbyfahrer ist. Ein optionaler Transfer der Fahrräder nach Winden ist sicherlich nicht die Lösung.

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Und so darf und muss man froh sein, dass nicht auch noch ein Kind an dem Unfall beteiligt war, doch genau das könnte kommen, wenn die Fahrradfahrer auf die viel befahrene B417 ausweichen.

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Neuwahl des Wehrführers in Niederneisen

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Foto: Jörg Petry | VG Aar-Einrich

NIEDERNEISEN Am Donnerstag, dem 27.06.2024, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Niederneisen zur Neuwahl ihrer Wehrführung im Rathaus der Ortsgemeinde. Diese Wahl wurde notwendig, da der bisherige Amtsinhaber Sven Hofmann sein Amt aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben kann.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Marcel Willig leitete die Wahlversammlung und konnte die 16 anwesenden und wahlberechtigten aktiven Mitglieder der Feuerwehr Niederneisen, den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, Ortsbürgermeister Armin Bendel, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen, den stellvertretenden VG-Jugendwart Markus Hansmann und den Feuerwehrsachbearbeiter Jörg Petry begrüßen.

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Vor der Neuwahl wurde Sven Hofmann aus seinen Ämtern verabschiedet. In sehr persönlichen Reden bedankten sich nicht nur Marcel Willig und Johannes Mack bei Sven Hofmann für die in den letzten Jahrzehnten geleistete Arbeit als Wehrführer, Jugendwart und VG-Jugendwart. Auch Ortsbürgermeister Armin Bendel, der stellvertretende Wehrführer André Kreckel, die Vorsitzende des Fördervereins der Feuerwehr Niederneisen Tatjana Matthey und der stellvertretende VG-Jugendwart Markus Hansmann bedankten sich sehr persönlich bei Sven Hofmann für seine Tätigkeiten in der Einheit Niederneisen und der Jugendfeuerwehr auf Verbandsgemeindeebene.

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Nach der emotionalen Verabschiedung von Sven Hofmann bildete der Vorsitzende Marcel Willig zusammen mit Johannes Mack und Jörg Petry den Wahlvorstand. Für die Wahl zum Wehrführer wurde aus den Reihen der anwesenden 16 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen André Kreckel vorgeschlagen. Bisher war André Kreckel, wie auch Sebastian Schwenk, stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen. Er erhielt direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Da André Kreckel noch nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge absolviert hat, wurde er durch Marcel Willig erstmal vorübergehend zum stellvertretenden Wehrführer beauftragt. Sobald er seine Ausbildung zum Gruppenführer abgeschlossen hat, wird er zum Wehrführer ernannt.

Eine zweite Vertretung des Wehrführers muss nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wurde auf eine Ergänzungswahl hierfür verzichtet. Der im Jahr 2021 gewählte Sebastian Schwenk bleibt weiterhin stellvertretender Wehrführer der Einheit Niederneisen.

Im Anschluss an die Wahlversammlung wurde Louis Kampa vom 1. Beigeordneten Marcel Willig kommissarisch zum Jugendfeuerwehrwart der Einheit Niederneisen beauftragt. Das Amt des VG-Jugendwarts bzw. der VG-Jugendwartin ist momentan noch vakant. Markus Hansmann übernimmt als Vertreter bis auf weiteres allein dieses Aufgabengebiet.

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