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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

KROPPACH/Ww Am 16.06.2022 wurde gegen 2:10 Uhr in Kroppach im Westerwald ein Geldautomat gesprengt. Dabei erbeuteten mehrere Täter vor Ort einen Bargeldbetrag in noch nicht feststehender Höhe. Offenbar nutzten mehrere Tatbeteiligte zunächst einen Pkw des Typs VW Golf mit deutschem Kennzeichen. Nachdem dieses Fahrzeug ohne Insassen von der Polizei aufgefunden worden war, konnten noch gestern Morgen gegen 5 Uhr in einem Waldstück bei Roth im Westerwald zwei mögliche Tatbeteiligte in einem anderen Pkw des Typs VW Golf mit niederländischem Kennzeichen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Am Abend erhärteten sich Anhaltspunkte dafür, dass sich im erweiterten Tatortbereich möglicherweise weitere mit der Tat in Verbindung stehende Personen befinden könnten.

Mit erheblichem Polizeieinsatz gelang es, einen zuvor in dem betreffenden Bereich gesichteten Kombi des Typs VW Golf Variant, wiederum mit niederländischem Kennzeichen, ausfindig zu machen, zu verfolgen und in Bonn-Beuel schließlich vier der fünf Insassen vorläufig festzunehmen. Einer der Tatverdächtigten konnte fliehen. Im Zuge der Fahndung nach dem noch nicht gefassten Tatverdächtigen konnte Bargeld, das mutmaßlich aus der Tat stammt, aufgefunden werden. Die genaue Höhe des Schadens bzw. der Beute ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.

Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um fünf niederländische Staatsangehörige und einen französischen Staatsangehörigen im Alter von 19 bis 30 Jahren. Die Beschuldigten wurden heute Ermittlungsrichterinnen beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese haben unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Tatbeteiligten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erlassen. Die Beschuldigten befinden sich aufgrund dessen nunmehr in Untersuchungshaft und werden unterschiedlichen Haftanstalten zugeführt.

Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Das Ermittlungsverfahren wird kurzfristig der Staatsanwaltschaft Mainz, die Fälle von Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet, wenn sich Hinweise auf eine bandenmäßige Vorgehensweise ergeben, zur Übernahme vorgelegt.

Rechtliche Hinweise:

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine durch verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesicherte Sache stiehlt oder zur Tatausführung in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder anderen umschlossenen Raum einbricht. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion macht sich nach § 308 Absatz 1 StGB u.a. strafbar, wer vorsätzlich durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch vorsätzlich Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

§ 244a Absatz 1 StGB droht für den schweren Bandendiebstahl grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an, § 308 Absatz 1 StGB für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion grundsätzlich eine solche von einem bis zu 15 Jahren. Allerdings hängt die Höhe einer etwaigen Strafe stets von den Umständen des Einzelfalles ab, lässt sich also nicht schematisch beurteilen. Im Übrigen gelten im Falle von Heranwachsenden, also Personen, die zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt sind, die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts unter bestimmten Umständen nicht.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen eine beschuldigte Person ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, wenn es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet daher nicht, dass gegen die verhafteten Personen bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten (Pressemittelung: Staatsanwaltschaft Koblenz; In Vertretung Dr. Moll, Oberstaatsanwalt).

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Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt

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Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning

BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.

Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.

BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.

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Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn: Jubiläumsfeier und zukunftsweisende Beschlüsse

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Foto: Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn

LAURENBURG Gestern fand die jährliche Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn in Laurenburg statt. Die Veranstaltung bot nicht nur einen Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr, sondern setzte auch neue Impulse für die Zukunft.

Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Landesjugendfeuerwehrwart Dirk Ströder, Landrat Jörg Denninghoff sowie zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz. In ihren Grußworten hoben die Gäste die Bedeutung der Jugendfeuerwehr für die Nachwuchsarbeit und die gesellschaftliche Verantwortung hervor.

Bericht des Kreisjugendfeuerwehrwartes Gerd Werner

Im Jahr 2024 hat die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn zahlreiche Aktivitäten umgesetzt. Insgesamt fanden sechs Vorstandssitzungen statt, bei denen Themen wie die Organisation von Veranstaltungen, personelle Veränderungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bambinivertreterinnen im Fokus standen. Unter den durchgeführten Veranstaltungen war der Schwimmwettkampf am 26. Februar in Lahnstein hervorzuheben, an dem 19 Mannschaften mit 112 Jugendlichen teilnahmen. Darüber hinaus wurden erfolgreiche Abnahmen der Jugendflamme und der Leistungsspange durchgeführt.

Ergebnisse und Highlights der Versammlung

Zwei wichtige Personalentscheidungen standen im Fokus: Mario Baldewein aus Hainau wurde im Vorhinein der Delegiertenversammlung zum stellvertretenden Kreisjugendwart gewählt, und Marius Paus aus Lahnstein übernimmt künftig das Amt des Geschäftsführers. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung von Jan Stotz aus Lohrheim, der vom Landesjugendfeuerwehrwart mit dem Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in Silber ausgezeichnet wurde.

Prämierung Umweltwettbewerb

Im Rahmen der Versammlung wurden die Jugendfeuerwehren Altendiez, Rettert, Scheidt, Miehlen und Nievern für ihr Engagement beim Umweltwettbewerb ausgezeichnet. Jede Einheit erhielt eine Urkunde und ein Geldpräsent als Anerkennung.

Rückblick und Ausblick

Das Jahr 2024 war für die Jugendfeuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis ereignisreich: Mit über 750 aktiven Mitgliedern in 68 Jugendfeuerwehren wurden zahlreiche Wettbewerbe und Schulungen durchgeführt, darunter der Schwimmwettkampf in Lahnstein, die Abnahme der Leistungsspange in Bad Ems und Betreuerausflüge. Im kommenden Jahr zeichnen sich bereits spannende Veranstaltungen ab. So findet im Rhein-Lahn-Kreis erneut das Kreiszeltlager des Kreises Limburg-Weilburg in Niederneisen und der Deutsche Jugendfeuerwehrtag in Andernach und Neuwied statt.

Auch die Kreisjugendfeuerwehr plant wieder ein Betreuerseminar, eine Betreuerweiterbildung, die Abnahme der Jugendflamme sowie der Leistungsspange. Die aktuellen Termine können immer unter https://kfv-rhein-lahn.de/ nachgelesen werden.

40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn

Ein besonderes Jubiläum begleitete die diesjährige Versammlung: Die Jugendfeuerwehr des Rhein-Lahn-Kreises feierte ihr 40-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Oktober 1984 in Lollschied hat sie sich zu einer unverzichtbaren Säule des Kreisfeuerwehrverbands entwickelt.

Werner nutzte Gunst der Stunde

Im Anschluss an die Kreisjugendfeuerwehrversammlung folgte die Sitzung des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V.. Staatssekretär Daniel Stich stellte hier kurz die geplanten Änderungen am Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner nutzte seinen Bericht, welchen er im Rahmen dieser Versammlung ebenfalls vorträgt, um in Richtung der Anwesenden Landespolitiker zu appellieren. Er forderte hier dazu auf, die Belange der Bambini- und Jugendfeuerwehren in die Vorgaben zur Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser aufzunehmen. Oft sei es der Nachwuchs, der in Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Auch die Übernahme von Lohnausfall für Betreuer bei mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendorganisationen sei ein Thema, welches, wie schon in anderen Bundesländern geschehen, dringend angegangen werden müsse. Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn blickt mit Stolz auf ihre Erfolge im Jahr 2024 zurück und freut sich auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen und neuer Möglichkeiten (pm Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn).

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