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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

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Festnahmen nach Geldautomatensprennungen in Kroppach

KROPPACH/Ww Am 16.06.2022 wurde gegen 2:10 Uhr in Kroppach im Westerwald ein Geldautomat gesprengt. Dabei erbeuteten mehrere Täter vor Ort einen Bargeldbetrag in noch nicht feststehender Höhe. Offenbar nutzten mehrere Tatbeteiligte zunächst einen Pkw des Typs VW Golf mit deutschem Kennzeichen. Nachdem dieses Fahrzeug ohne Insassen von der Polizei aufgefunden worden war, konnten noch gestern Morgen gegen 5 Uhr in einem Waldstück bei Roth im Westerwald zwei mögliche Tatbeteiligte in einem anderen Pkw des Typs VW Golf mit niederländischem Kennzeichen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Am Abend erhärteten sich Anhaltspunkte dafür, dass sich im erweiterten Tatortbereich möglicherweise weitere mit der Tat in Verbindung stehende Personen befinden könnten.

Mit erheblichem Polizeieinsatz gelang es, einen zuvor in dem betreffenden Bereich gesichteten Kombi des Typs VW Golf Variant, wiederum mit niederländischem Kennzeichen, ausfindig zu machen, zu verfolgen und in Bonn-Beuel schließlich vier der fünf Insassen vorläufig festzunehmen. Einer der Tatverdächtigten konnte fliehen. Im Zuge der Fahndung nach dem noch nicht gefassten Tatverdächtigen konnte Bargeld, das mutmaßlich aus der Tat stammt, aufgefunden werden. Die genaue Höhe des Schadens bzw. der Beute ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.

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Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um fünf niederländische Staatsangehörige und einen französischen Staatsangehörigen im Alter von 19 bis 30 Jahren. Die Beschuldigten wurden heute Ermittlungsrichterinnen beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese haben unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Tatbeteiligten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erlassen. Die Beschuldigten befinden sich aufgrund dessen nunmehr in Untersuchungshaft und werden unterschiedlichen Haftanstalten zugeführt.

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Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Das Ermittlungsverfahren wird kurzfristig der Staatsanwaltschaft Mainz, die Fälle von Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet, wenn sich Hinweise auf eine bandenmäßige Vorgehensweise ergeben, zur Übernahme vorgelegt.

Rechtliche Hinweise:

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine durch verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesicherte Sache stiehlt oder zur Tatausführung in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder anderen umschlossenen Raum einbricht. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion macht sich nach § 308 Absatz 1 StGB u.a. strafbar, wer vorsätzlich durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch vorsätzlich Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

§ 244a Absatz 1 StGB droht für den schweren Bandendiebstahl grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an, § 308 Absatz 1 StGB für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion grundsätzlich eine solche von einem bis zu 15 Jahren. Allerdings hängt die Höhe einer etwaigen Strafe stets von den Umständen des Einzelfalles ab, lässt sich also nicht schematisch beurteilen. Im Übrigen gelten im Falle von Heranwachsenden, also Personen, die zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt sind, die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts unter bestimmten Umständen nicht.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen eine beschuldigte Person ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, wenn es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet daher nicht, dass gegen die verhafteten Personen bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten (Pressemittelung: Staatsanwaltschaft Koblenz; In Vertretung Dr. Moll, Oberstaatsanwalt).

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So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

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DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

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Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

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Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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Blaulicht

Sachbeschädigung in Misselberg

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MISSELBERG Am Mittwoch dem 10.04.2024 vormittags, wurde die Bruchsteinmauer, am Schild “650 Jahre Misselberg”, beschädigt. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Wer etwas gesehen hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, kann sich an die Polizeiinspektion Bad Ems, Tel. 0 26 03/97 0-0 oder den Ortsbürgermeister Thomas Schulz Tel. 0 26 04/89 73 wenden.

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