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Politik

Kreis beantwortet Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn ausweichend oder gar nicht!

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BAD EMS Der BEN Kurier hatte eine klare Presseanfrage an den Kreis formuliert. Viele Fragen wurden nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet. Dennoch ergaben sich einige neue Aspekte für die Betroffenen und auch Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Laut der Kreisverwaltung, soll es Gespräche mit Leistungsanbietern geben. Laut Aussage von Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn, soll die Kreisverwaltung auf mündliche Anfrage bestätigt haben, dass die die Betroffenen ohne Unterbrechung weiterbetreut werden sollen.

Ob die Beschäftigten von den Leistungserbringern übernommen werden wurde nicht genannt. Der BEN Kurier wurde mehrfach durch Leser gefragt, weshalb die Verantwortlichen und deren Beitrag zur Misere der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht benannt wurden. Dieses werden wir nunmehr kurzfristig nachholen. Dem BEN Kurier liegen seit Beginn der Recherche im November 2021 umfangreiche Unterlagen vor.  Aktuell lassen wir rechtlich prüfen, welche dieser Materialen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir diese umgehend im BEN Kurier einsehbar sein. Daraus ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten der betreffenden Personen.

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Menschen möchten wissen, welche Verantwortung der Kreis bei der Lebenshilfe hatte – Ausführlicher Bericht folgt!

Bedauerlicherweise hat der Kreis bis zum heutigen Tage keine öffentliche Pressemitteilung verfasst und die Öffentlichkeit informiert. Begründet wird dieses mit einem laufenden Verfahren obwohl die Informationen die Jahre 2017 bis 2021 betreffen. 

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 Erstmalig veröffentlichen wir hier unsere Presseanfrage und die Antworten seitens der Kreisverwaltung

Unsere Fragen beziehen sich auf die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Der Kreis hat Rück-Forderungen über mehrere sechsstellige Summen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn angemeldet.

  • Wie hoch sind diese Forderungen genau und wann wurden diese reklamiert? *Was sind die Gründe der Rückforderung?
  • Seit wann wurden nur noch Teilzahlungen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn geleistet bzw. wurde die Zahlung gänzlich eingestellt?
  • Welche Verfahrensweise gibt es im Hinblick auf die Kitas in Singhofen?

In dem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen mit der Bitte um gleichzeitige Beantwortung:

  • Weshalb wurde die Öffentlichkeit, seit dem Bekanntwerden der Umstände in der Lebenshilfe Rhein-Lahn, bis heute mit keiner einzigen Pressemitteilung informiert (zu den Verfahrensweisen der KV)?
  • Wusste die Kreisverwaltung (bzw. Verantwortliche) dass es mögliche Verfehlungen bei der Lebenshilfe gab bzw. wurde sie informiert? Wenn ja seit wann und wie wurde reagiert (in der Vergangenheit)?
  • Ist der KV bekannt, ob es direkte Einflussnahmen aus der KV heraus auf Presseorgane gab die seinerzeit bereits recherchierten und diese abbrechen mussten im Zusammenhang zur Lebenshilfe Rhein-Lahn?
  • Wurden Mitarbeiter innerhalb der KV beeinflusst oder sogar mit Arbeitsplatzverlust bedroht wenn diese sich weiterhin in der Sache der Lebenshilfe engagieren?
  • Hat die KV in der Vergangenheit wissentlich die Lebenshilfe Rhein-Lahn finanziell weiter unterstützt obwohl Umstände bekannt waren die eine eingehende Prüfung gefordert hätte? Gab es diese Prüfung und wenn ja mit welchem Ergebnis?
  • Wieweit wurden Beschwerden zur Lebenshilfe Rhein-Lahn geprüft und wie weit wurde Stillschweigen gegenüber deren Arbeitgeber bewahrt um die Beschwerdeführer zu schützen?

Auf die Presseanfrage erhielten wir folgende Antworten:

Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen:

Die Kreisverwaltung steht im Kontakt mit anderen Anbietern, um eine Versorgung der Klienten sicherzustellen. Sobald es dabei konkrete Ergebnisse gibt, werden wir dazu berichten. Während des Insolvenzverfahrens wurde die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalters nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird.  Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.   Es wurden keine Zahlungen eingestellt. Die Kreisverwaltung zahlt an die Lebenshilfe Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen. Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. Es gab bis heute noch keine Pressemitteilung, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Der BEN Kurier prüft rechtlich, ob er brisante Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen kann

Wie Sie erkennen können, ging die Kreisverwaltung auf zahlreiche Fragen nicht ein. Fragen zur Einflussnahme auf Presseorgane, Mitarbeiter der Kreisverwaltung und ob es Zahlungen gab im Wissen, dass diese möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt waren, wurden nicht beantwortet. Selbiges zu möglichen Beschwerdeführern und die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber.

Dem BEN Kurier liegen dazu ausführliche Unterlagen und Informationen vor. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Zusätzlich stellten wir eine weitere Presseanfrage:

Betroffenen Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn wurde mehrfach mitgeteilt, dass es für diese eine Lösung ab Montag geben sollte und es nicht zur Unterbrechung der Hilfeleistung kommen würde.

Unsere Frage:

  • Wie sieht diese Lösung aus und wer leistet die (Alltagshilfe, I-Kraft etc.) Antwort der KV: Die Kreisverwaltung steht in Kontakt mit anderen Leistungsanbietern.
  • Sofern die Leistung durch gekündigte Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn erfolgen soll: Wie begründet sich die Beschäftigung und auf welche arbeitsrechtliche Grundlage? Antwort der KV: Beschäftigungsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und dem möglichen neuen Arbeitgeber. Zwischen Kreis und Träger gibt es eine Leistungsvereinbarung.
  • Sofern diese durch Drittanbieter sichergestellt werden soll: Gab es da eine Ausschreibung? Es bestehen mit verschiedenen Leistungsanbietern im Rhein-Lahn-Kreis schon Leistungsvereinbarung bezüglich der Erbringung von verschiedenen Leistungen. 

Zu einer kompletten Berichterstattung gehört es auch, dass die Öffentlichkeit das Recht hat umfassend informiert zu werden. In dem Fall der Lebenshilfe bedeutet dieses auch, die Verantwortlichen zu benennen und deren Funktion. Dieses werden wir nunmehr umgehend nachholen sobald wir rechtlich grünes Licht dafür haben die uns vorliegenden Unterlagen zu veröffentlichen. Anm. Die Kreisverwaltung ist nach dem Landespressegesetz §4 (1) zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Die erteilte Auskunft ist unseres Erachtens nicht ausreichend. Verweigerungsgründe werden wir rechtlich prüfen lassen um das schutzwürdige öffentliche Interesse durchzusetzen. 

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Politik

Landtagspräsident Hendrik Hering besuchte gemeinsam mit Roger Lewentz, MdL, die Loreley

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ST. GOARSHAUSEN Auf Einladung des hiesigen Landtagsabgeordneten Roger Lewentz konnte Bürgermeister Mike Weiland jetzt den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, auf der Loreley willkommen heißen. „Es war mir eine Freude, den Landtagspräsidenten zu begrüßen und ihm über die Entwicklung des Kultur- und Landschaftsparks sowie den Tourismus mit Blick auf die BUGA 2029 zu berichten“, so Bürgermeister Mike Weiland nach dem Besuch.

Zunächst aber machte sich die Gruppe zu einem Rundgang über das Plateau auf. Der Landtagspräsident zeigte sich von der Loreley-Entwicklung begeistert. „Wenn man längere Zeit nicht die Gelegenheit zu einem Besuch gehabt hat, sieht man erst, wie sich der Kultur- und Landschaftspark sehr positiv entwickelt hat“, zeigte sich Hendrik Hering beeindruckt. Beim Rundgang erläuterte auch Projektleiter Armin Schaust einige Details zur Entstehung der Umgestaltung. Ob Hörfelsen, die Planung der neuen Mythoshalle, die naturnahe Gestaltung des Parks, aber auch sämtlicher Vermittlungstafeln an den Aussichtspunkten – die Umsetzung und noch geplanten Elemente seien hochwertig und gelungen, so der Präsident weiter.

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Nicht nur, dass in wenigen Tagen eine neue Loreley-Statue hinzukommt, auch von der laufenden Sanierung des ehemaligen Turner- und Jugendheims sowie dessen Umbau zu einer Gastronomie zeigte sich Hendrik Hering ebenso beeindruckt. Auch Roger Lewentz stimmte zu, dass die Dinge gut im Fluss seien und die Einzelabschnitte gut vorankommen. Zum diesjährigen Saisonstart kann auch erstmals bei Bedarf die neue Multifunktionsfläche freigegeben werden. Damit wird die Umgestaltung des Gesamtareals wieder ein Stück kompletter.

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Bürgermeister Mike Weiland dankte den beiden Landtagsmitgliedern, die neben allen anderen Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages mit ihren Stimmen im Rahmen der Haushaltsaufstellung auch immer wieder Finanzmittel im Landeshaushalt für solche Projekte bereitstellen. Neben Bundesfördermitteln sind in den zurückliegenden Jahren auch immer wieder hohe Landesfördergelder in die die Umgestaltung der Loreley geflossen. Sowohl Roger Lewentz und Hendrik Hering als auch Mike Weiland haben nach Abschluss der Investitionen der Verbandsgemeinde als nächstes gegenüber der Bundesgartenschau GmbH für die Veranstaltung im Jahr 2029 die hohe Erwartungshaltung, dass sie weitere Gelder in das Plateau investiert.

„Die Loreley sollte von Beginn an Herzstück der BUGA 2029 werden“, so der Austausch untereinander. Hierzu müssten in diesem Jahr die Weichen bei der BUGA GmbH gestellt und konkrete Schritte eingeleitet werden. Genau in diesem Kontext setzten Landtagspräsident, Landtagsabgeordneter und Bürgermeister auch ihr Gespräch nach dem gemeinsamen Rundgang im Besucherzentrum fort und tauschten sich nicht nur über ihre jeweilige Erwartungshaltung an die BUGA-Entwicklung sondern vor allem auch den Tourismus und die Hotel- und Gastronomiebetriebe im Allgemeinen aus.

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Politik

Bündnis 90/Die Grünen wollen Antworten: Anfrage an den Kreis zur Causa Lebenshilfe

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BAD EMS Am vergangenen Montag fand eine öffentliche Sitzung des Kreistages statt. Unter dem Tagespunkt 6 sollte es Informationen zum Sachstand der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn geben. Davon gab es dann auch reichlich, allerdings fehlten im Ratsinformationssystem die passenden Fragen dazu. Die Problematik soll gewesen sein, dass ein Teil der Fragen nicht öffentlich behandelt werden konnten, da es dort um Personenfragen ging. Allerdings sollten die Fragen zu den gegebenen Antworten im Nachhinein noch im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden. Bisher ist das noch nicht geschehen.

Für die Presse gab es eine zusammengefasste, schriftliche Erklärung. Dennoch war es nahezu unmöglich, den ausführlichen Erklärungen des Landrats Jörg Denninghoff zu folgen, wenn man die Fragen zu den Vorgängen um die Lebenshilfe Rhein-Lahn von den Kreistagsfraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und Freien Wählern Rhein-Lahn nicht kannte.

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Am gestrigen Nachmittag stellten die Kreis-Fraktionssprecher vom Bündnis 90/Die Grünen Jutta Niel und Carsten Jansing eine Anfrage an den Landrat mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Diese Fragen waren sind wie folgt:

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  1. Ist die Kreisverwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt informiert über das Fehlen von Akten, Notizen, Unterlagen oder Protokollen in der Causa Lebenshilfe in ihren eigenen Unterlagen, Aktenbeständen etc.?
  2. Ist die Verwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt in Kenntnis ungewöhnlicher (mehr als 1000 EUR) Zahlungsvorgänge von derzeitigen oder ehemaligen Verwaltungsmitgliedern im Zusammenhang mit der Causa Lebenshilfe?

Fragen, die auch die Betroffenen in der Lebenshilfe interessieren dürfte, auf die aber jetzt noch keine öffentlichen Antworten geben wird. Hier geht es möglicherweise um konkrete Personenfragen. Die können und dürfen ausschließlich in einer nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden. Für all die Menschen, welchen den Untergang der Lebenshilfe Rhein-Lahn persönlich miterlebt haben und davon betroffen sind, ist das unbefriedigend.

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Koblenz

MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen

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KOBLENZ Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz unterstützt alle, die mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus konfrontiert sind. Seit kurzem ist die Beratungsstelle beim Weiterbildungsträger Arbeit und Leben gGmbH angesiedelt. Zuvor war der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Träger. Für den SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph ist die Arbeit gegen Rechtsextremismus überaus wichtig. Daher informierte er sich bei den Mitarbeitenden der Koblenzer Beratungsstelle – eine von vier im Land – über die aktuelle Situation.

An die Beratungsstelle wenden können sich unter anderem Schulen und andere Bildungsstätten, Initiativen, Kommunen, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen, Religionsgemeinschaften, aber auch Einzelpersonen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind. Etwa dann, wenn rechtsextreme Flugblätter verteilt werden, wenn sich Kinder, Jugendliche oder Erwachsene rechtsextremistisch äußern oder wenn Stimmung gegen Flüchtlinge oder Muslime gemacht wird.

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„Es gibt Möglichkeiten, sich gegen Rechtsextremismus zur Wehr zu setzen. Und die Mitarbeitenden der Beratungsstelle wissen bestens über diese Bescheid“, sagte Rudolph nach dem Gespräch. Im Gespräch betonten die Mitarbeitenden der Beratungsstelle, dass man es in den vergangenen Jahren häufig mit Mischszenen zu tun gehabt hätte – etwa aus Querdenkern, Reichsbürgern und Neonazis. Rechtsextreme würden zudem gezielt versuchen, gesellschaftliche Gruppen zu unterwandern, was sich zum Beispiel bei den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ gezeigt hätte.

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Zudem sei auch eine terroristische Radikalisierung in Teilen der rechten Szene zu beobachten gewesen. In der täglichen Arbeit ist die Beratungsstelle oft in Schulen aktiv. So versuchen die Mitarbeitenden die Lehrerinnen und Lehrer durch Gespräche und Informationsmaterial handlungsfähiger zu machen und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie menschenfeindlichen Überzeugungen und Äußerungen begegnen können.

MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen

Zudem veröffentlicht die Beratungsstelle auch eigenes Informationsmaterial. Thorsten Rudolph dankte für die Informationen. In dem Gespräch ging es unter anderem auch um das geplante Demokratiefördergesetz, mit dem der Bund die Grundlage dafür schaffen will, dass Projekte zur Demokratieförderung, politischen Bildung und Prävention verstärkt ergriffen und längerfristig finanziert werden können. „Eine der größten Gefahren für die Demokratie kommt von rechts. Durch das neue Gesetz halten wir dagegen, indem wir die Planungssicherheit für demokratiefördernde Projekte wie eben die Mobile Beratung stärken“, sagt Rudolph.

„Das Gesetz muss aber letztlich so ausgestaltet sein, dass es für die einzelnen Stellen auch eine Verbesserung bringt. Daher bin ich froh für einen engen Austausch mit den Mitarbeitenden, damit ich mögliche Anliegen auch mit nach Berlin nehmen und die Informationen dort in den Beratungsprozess einspeisen kann.“

Die Beratungsstelle der Mobilen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist wie folgt zu erreichen: Telefon 0261/973 58 15, per E-Mail an regionalstelle-nord@mbr-rlp.de oder im Internet unter www.mbr-rlp-nord.de

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