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Politik

Kreis beantwortet Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn ausweichend oder gar nicht!

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BAD EMS Der BEN Kurier hatte eine klare Presseanfrage an den Kreis formuliert. Viele Fragen wurden nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet. Dennoch ergaben sich einige neue Aspekte für die Betroffenen und auch Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Laut der Kreisverwaltung, soll es Gespräche mit Leistungsanbietern geben. Laut Aussage von Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn, soll die Kreisverwaltung auf mündliche Anfrage bestätigt haben, dass die die Betroffenen ohne Unterbrechung weiterbetreut werden sollen.

Ob die Beschäftigten von den Leistungserbringern übernommen werden wurde nicht genannt. Der BEN Kurier wurde mehrfach durch Leser gefragt, weshalb die Verantwortlichen und deren Beitrag zur Misere der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht benannt wurden. Dieses werden wir nunmehr kurzfristig nachholen. Dem BEN Kurier liegen seit Beginn der Recherche im November 2021 umfangreiche Unterlagen vor.  Aktuell lassen wir rechtlich prüfen, welche dieser Materialen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir diese umgehend im BEN Kurier einsehbar sein. Daraus ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten der betreffenden Personen.

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Menschen möchten wissen, welche Verantwortung der Kreis bei der Lebenshilfe hatte – Ausführlicher Bericht folgt!

Bedauerlicherweise hat der Kreis bis zum heutigen Tage keine öffentliche Pressemitteilung verfasst und die Öffentlichkeit informiert. Begründet wird dieses mit einem laufenden Verfahren obwohl die Informationen die Jahre 2017 bis 2021 betreffen. 

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 Erstmalig veröffentlichen wir hier unsere Presseanfrage und die Antworten seitens der Kreisverwaltung

Unsere Fragen beziehen sich auf die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Der Kreis hat Rück-Forderungen über mehrere sechsstellige Summen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn angemeldet.

  • Wie hoch sind diese Forderungen genau und wann wurden diese reklamiert? *Was sind die Gründe der Rückforderung?
  • Seit wann wurden nur noch Teilzahlungen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn geleistet bzw. wurde die Zahlung gänzlich eingestellt?
  • Welche Verfahrensweise gibt es im Hinblick auf die Kitas in Singhofen?

In dem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen mit der Bitte um gleichzeitige Beantwortung:

  • Weshalb wurde die Öffentlichkeit, seit dem Bekanntwerden der Umstände in der Lebenshilfe Rhein-Lahn, bis heute mit keiner einzigen Pressemitteilung informiert (zu den Verfahrensweisen der KV)?
  • Wusste die Kreisverwaltung (bzw. Verantwortliche) dass es mögliche Verfehlungen bei der Lebenshilfe gab bzw. wurde sie informiert? Wenn ja seit wann und wie wurde reagiert (in der Vergangenheit)?
  • Ist der KV bekannt, ob es direkte Einflussnahmen aus der KV heraus auf Presseorgane gab die seinerzeit bereits recherchierten und diese abbrechen mussten im Zusammenhang zur Lebenshilfe Rhein-Lahn?
  • Wurden Mitarbeiter innerhalb der KV beeinflusst oder sogar mit Arbeitsplatzverlust bedroht wenn diese sich weiterhin in der Sache der Lebenshilfe engagieren?
  • Hat die KV in der Vergangenheit wissentlich die Lebenshilfe Rhein-Lahn finanziell weiter unterstützt obwohl Umstände bekannt waren die eine eingehende Prüfung gefordert hätte? Gab es diese Prüfung und wenn ja mit welchem Ergebnis?
  • Wieweit wurden Beschwerden zur Lebenshilfe Rhein-Lahn geprüft und wie weit wurde Stillschweigen gegenüber deren Arbeitgeber bewahrt um die Beschwerdeführer zu schützen?

Auf die Presseanfrage erhielten wir folgende Antworten:

Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen:

Die Kreisverwaltung steht im Kontakt mit anderen Anbietern, um eine Versorgung der Klienten sicherzustellen. Sobald es dabei konkrete Ergebnisse gibt, werden wir dazu berichten. Während des Insolvenzverfahrens wurde die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalters nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird.  Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.   Es wurden keine Zahlungen eingestellt. Die Kreisverwaltung zahlt an die Lebenshilfe Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen. Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. Es gab bis heute noch keine Pressemitteilung, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Der BEN Kurier prüft rechtlich, ob er brisante Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen kann

Wie Sie erkennen können, ging die Kreisverwaltung auf zahlreiche Fragen nicht ein. Fragen zur Einflussnahme auf Presseorgane, Mitarbeiter der Kreisverwaltung und ob es Zahlungen gab im Wissen, dass diese möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt waren, wurden nicht beantwortet. Selbiges zu möglichen Beschwerdeführern und die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber.

Dem BEN Kurier liegen dazu ausführliche Unterlagen und Informationen vor. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Zusätzlich stellten wir eine weitere Presseanfrage:

Betroffenen Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn wurde mehrfach mitgeteilt, dass es für diese eine Lösung ab Montag geben sollte und es nicht zur Unterbrechung der Hilfeleistung kommen würde.

Unsere Frage:

  • Wie sieht diese Lösung aus und wer leistet die (Alltagshilfe, I-Kraft etc.) Antwort der KV: Die Kreisverwaltung steht in Kontakt mit anderen Leistungsanbietern.
  • Sofern die Leistung durch gekündigte Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn erfolgen soll: Wie begründet sich die Beschäftigung und auf welche arbeitsrechtliche Grundlage? Antwort der KV: Beschäftigungsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und dem möglichen neuen Arbeitgeber. Zwischen Kreis und Träger gibt es eine Leistungsvereinbarung.
  • Sofern diese durch Drittanbieter sichergestellt werden soll: Gab es da eine Ausschreibung? Es bestehen mit verschiedenen Leistungsanbietern im Rhein-Lahn-Kreis schon Leistungsvereinbarung bezüglich der Erbringung von verschiedenen Leistungen. 

Zu einer kompletten Berichterstattung gehört es auch, dass die Öffentlichkeit das Recht hat umfassend informiert zu werden. In dem Fall der Lebenshilfe bedeutet dieses auch, die Verantwortlichen zu benennen und deren Funktion. Dieses werden wir nunmehr umgehend nachholen sobald wir rechtlich grünes Licht dafür haben die uns vorliegenden Unterlagen zu veröffentlichen. Anm. Die Kreisverwaltung ist nach dem Landespressegesetz §4 (1) zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Die erteilte Auskunft ist unseres Erachtens nicht ausreichend. Verweigerungsgründe werden wir rechtlich prüfen lassen um das schutzwürdige öffentliche Interesse durchzusetzen. 

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Lahnstein

Niemals vergessen: Grüne Lahnstein besuchen die Gedenkstätte Hadamar!

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Foto: Bündnis 90/ die Grünen Lahnstein

HADAMAR An der Gedenkfahrt am Sonntag, den 07.04, nahmen auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Zur Teilnahme an der Fahrt war öffentlich eingeladen worden.  Die Idee für den Besuch kam im Zuge der jüngsten Entwicklungen rund um das Erstarken rechten Gedankengutes in der Gesellschaft auf. Ziel war es, allen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen und insbesondere denen der „Euthanasie“ zu gedenken. Zudem sollte die Teilnahme an dem Besuch dazu anregen, sich mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinanderzusetzen.

Die Gedenkstätte Hadamar hat eine besondere Bedeutung als Ort des Gedenkens und der Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. In den Jahren 1941 bis 1945 wurden hier fast 15.000 Menschen ermordet. Zu den Opfern gehörten psychisch Erkrankte und Menschen mit Behinderung. Die Gedenkstätte hat auch den Zweck, über die damaligen Geschehnisse aufzuklären. Von Januar bis August 1941 wurden im Keller der Anstalt über 10.000 Kinder, Frauen und Männer mit Kohlenmonoxid in einer als Duschraum getarnten Gaskammer ermordet. Der Abbruch der Gasmorde 1941 bedeutete nicht das Ende der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Ab August 1942 wurde das Morden fortgesetzt, diesmal bspw. durch überdosierte Medikamente und Hungerkost. Während dieser Zeit kamen noch einmal 4.500 Menschen ums Leben.

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Das grausame Vorgehen dauerte bis zum Kriegsende im März 1945 an. Unter den Opfern der zweiten Mordphase befanden sich Anstaltspatienten und -patientinnen, durch den Bombenkrieg verwundete Menschen, Kinder, Tuberkulosekranke, Zwangsarbeiter sowie psychisch Kranke. Die Taten zeigen das Ausmaß der Grausamkeit, das im Namen der Ideologie des Nationalsozialismus begangen wurde. Die Exkursion beinhaltete neben der Führung auch einen Workshop mit Biografiearbeit.

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Die Anwesenden zeigen sich betroffen von dem erfahrungsreichen Tag, aber auch dankbar für die Arbeit der Gedenkstätte. Durch das Engagement haben alle die Möglichkeit, sich ein Bild von den Verbrechen, welche unter dem Vorzeichen der nationalsozialistischen Ideologie geschahen, zu machen und dadurch die Sensibilität für die Wahrung der Menschenwürde und der daraus folgenden Rechte zu stärken. Das Fazit der Gruppe ist, dass nur Erinnerung und Aufklärung sicherstellen können, dass sich solche Verbrechen nie wiederholen und eine entsprechende Ideologie nicht mehr Staatsdoktrin werden kann. „Nie wieder“, wie es in den letzten Monaten häufig heißt, bedeutet daher nicht nur, sich gegen den Anstieg rechtsextremer Ideologien und Rassismus einzusetzen, sondern auch die Aufarbeitung der Vergangenheit zu fördern und die Menschenwürde und die Menschenrechte in der Gesellschaft zu schützen. Die Gedenkstätte Hadamar ist ein Ort, an dem dieser Einsatz gelebt wird und an dem gegen das Vergessen angekämpft wird. Insbesondere wollen die Grünen der Workshopleiterin und Gedenkstättenmitarbeiterin Frau Kabs danken.

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Koblenz

Wie sieht das Fortbewegungsmittel für den Schängel der Zukunft aus?

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Foto: Stephan Herzhauser

KOBLENZ In Koblenz haben sich Mitglieder der CDU Koblenz und des CDU-Nachwuchses (Junge Union Koblenz) mit der Frage beschäftigt, wie das zukünftige Mobilitätskonzept für Koblenz aussehen könnte. Zu diesem Zweck besuchten sie das Bahnbetriebswerk der Mittelrheinbahn von Trans Regio in Koblenz-Moselweiß. Auf der Agenda stand eine Werksbesichtigung, um sich einen Eindruck von der Arbeit des Verkehrsunternehmens zu verschaffen. Mit dabei waren die Kandidaten für den Stadtrat: Philip Rünz (Chef des CDU-Nachwuchses auf Listenplatz 13), Martina von Berg (Listenplatz 17) und Peter Balmes.

Henrik Behrens, der Geschäftsführer der Mittelrheinbahn, führte die Gruppe durch die Hallen des Bahnbetriebswerks und gab ihnen einen Überblick über den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Der Austausch mündete in eine belebte Diskussion über die Zukunft der Mobilität. „Für Koblenz als Oberzentrum ist es essenziell, einen öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, der durch attraktive Preise und eine effiziente Infrastruktur besticht“, erklärte Philip Rünz.

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Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die Digitalisierung der Bushaltestellen durch die Installation von digitalen Anzeigen in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden muss. Zudem sollen Linien, die eine hohe Nachfrage aufweisen, bedarfsgerecht und zu angemessenen Preisen ausgebaut werden.

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Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Thema Schienenhaltepunkte. „Wir hoffen, dass der Schienenhaltepunkt im Rauental den Durchgangsverkehr, insbesondere durch Moselweiß, endlich spürbar reduzieren wird und die Anbindung für das Verwaltungszentrum und Koblenz als Wirtschaftsstandort verbessern wird“, ist sich Rünz sicher.

In Ergänzung zu diesen Punkten betonten die Ratskandidaten Balmes, Rünz und von Berg auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie: „Koblenz, seine Bewohner, Berufspendler und viele Familien sind auf das Auto angewiesen. Unser Ziel ist es, Auto, Fahrrad und den öffentlichen Nahverkehr auf Augenhöhe zu bringen, nicht das eine dem anderen gänzlich vorzuziehen!“

Der Besuch lieferte der Truppe einige Einblicke und Anregungen, die in die politische Arbeit der CDU einfließen werden. Das Ziel: Den Nahverkehr in Koblenz so zu gestalten, dass er den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird (Pressemitteilung: Junge Union Koblenz).

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Politik

FWG Nastätten stellt Liste für die Stadtratswahlen auf

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Foto: FWG Nastätten

NASTÄTTEN Bei der Mitgliederversammlung im Nastätter Bürgerhaus konnte Vorsitzender Alexander Bayer erfreulich viele Mitglieder der FWG Nastätten begrüßen. Es haben sich wieder 20 engagierte Nastätter gefunden, die bereit sind, für die nächsten 5 Jahre Ihr Engagement, ihr Wissen und ihre Begeisterung für Nastätten in die Stadtratsarbeit einzubringen. Besonders erfreulich ist, dass sich mit Johanna Mieder, Mark Longhin, Max Herrmann („Hebo“), Simon Schmitt und Fayhat Boga auch wieder jüngere Mitbürger engagieren wollen, und mit Manfred Singhof ein langjähriges FWG-Mitglied wieder für die FWG antritt. Wichtig ist aber auch, dass die „alten“ FWG-ler, die teils Jahrzehnte im Stadtrat und der Fraktion mitgearbeitet haben, sich bereiterklärt haben, auch aus der „zweiten Reihe“ die Arbeit der FWG mit ihrer Erfahrung weiterhin zu unterstützen.

Wie Fraktionssprecher Werner Sorg betonte, ist die Arbeit der FWG in Nastätten absolut unabhängig und frei von jeglichen Parteizwängen – die FWG Nastätten e.V. konzentriert sich als eingetragener Verein (nicht Partei!) seit mittlerweile über 40 Jahren einzig und allein auf die konstruktive Stadtratsarbeit in Nastätten.

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Bei der Wahl am 9.6.2024 bitten diese Nastätter um Ihre Stimme:

  1. Anke Sorg
  2. Alexander Bayer
  3. Tobias Behnke
  4. Henning Reitershan
  5. Werner Sorg
  6. Christof Heil
  7. Ulrich Gasteyer
  8. Max Herrmann
  9. Simon Schmitt
  10. Manfred Singhof
  11. Johanna Mieder
  12. Thomas Debus
  13. Peter Schumacher
  14. Claus Genius
  15. Martin Ludwig
  16. Fayhat Boga
  17. Mark Longhin
  18. Daniel Gutal
  19. Paul-Otto Singhof
  20. Erich Gugler
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