Connect with us

Blaulicht

Thomas Florin ermordete, zerstückelte und kochte seine Frau – Tochter will nicht, dass er frei kommt!

Veröffentlicht

am

Foto links: Thomas Florin Foto Kredit: AZ Allgemeine Zeitung Namibia

WESTERWALD/NAMIBIA „Was er uns angetan hat, kann er nie wieder gut machen.“ Die Westerwälderin Jaqueline nennt ihren Vater nicht beim Namen. Für sie ist Thomas Florin Marcels Vater oder schlichtweg nur er. Marcel ist ihr zwei Jahre jüngerer Bruder, der das gleiche Schicksal wie Jaqueline teilt. Beide haben auf grausame Art und Weise ihre Mutter verloren.

1993 wanderten die Florins nach Namibia aus. Thomas Florin arbeitete vorher als Koch in Deutschland und wollte sich, mit seiner damaligen Lebensgefährtin Monika, eine neue Existenz in dem afrikanischen Land aufbauen. 1994 heirateten sie und die Tochter Jaqueline kam zur Welt. Rund zwei Jahre später wurde der Sohn Marcel geboren. Nach außen hin sah man die Fassade einer heilen Familie, die längst zerbröckelte, wenn man genauer hinsehen wollte.

Thomas Florin fasste nie richtig Fuß in Namibia

Thomas Florin fasste nie richtig Fuß in Namibia. Hier ein Job und dort eine Arbeit, doch der Traum vom glücklichen Leben in der Wahlheimat Namibia zerplatzte früh. „Wir lebten in einem schönen Haus in Swapokmund“, erzählt Jaqueline. „Schon im Alter von zwei Jahren besuchte ich einen deutschen Kindergarten. Ich glaube der hieß Kükenstall, aber den gibt es wohl nicht mehr.“

Vor den Kindern versuchten die Eltern eine heile Welt aufrechtzuerhalten, doch die Tochter hatte ein Gespür dafür, dass es diese längst nicht mehr gab. „Im Jahr wo er unsere Mutter ermordete, war schon irgendwie alles anders. Sie schliefen in getrennten Zimmern. Meine Erinnerungen sind lückenhaft in dieser Zeit, aber ich weiß noch sehr genau, dass ich nachts immer zu meiner Mutter ins Zimmer ging und in deren Bett gekrochen bin.“

Aufenthaltsgenehmigung von Thomas Florin wurde nicht verlängert – Er musste Namibia verlassen

1998 war klar, dass Thomas Florin Namibia verlassen musste. Seine Aufenthaltsgenehmigung wurde, im Gegensatz zur Ehefrau Monika Florin und deren Kinder, nicht verlängert. Er wollte mit den Kindern zurück nach Deutschland. Sie wollte sich, alleine mit den Kindern, in Namibia, weiterhin eine Zukunft aufbauen.

Ob er bereits zu diesem Zeitpunkt einen perfiden Mordplan schmiedete, ist unklar. Sicher ist jedoch, dass die Mutter von Thomas Florin, drei Flugtickets kaufte. Für ihren Sohn, sowie die Enkelkinder Jaqueline und Marcel. Ein Ticket für die Hausfrau und Ehefrau Monika Florin gab es nicht.

Wie sie den Tag der Ermordung der eigenen Mutter erlebte, weiß Jaqueline heute nicht mehr. Aus Gerichtsprotokollen, sowie Zeitungsberichten der Namibian Sun oder auch dem Namibian Guardian geht hervor, dass der damals 31-jährige Thomas Florin an dem Tag Monika Florin (30) mit mehreren Schlägen auf den Kopf erschlagen haben soll. Danach zerlegte er ihre Körperteile in Einzelteile und kochte diese. Versteckt haben soll er die Leichenteile auf dem Dachboden. Der Florin Mord ging in die Geschichte von Namibia ein. Er gilt bis heute als einer der größten Kriminalfälle im Lande und hat sogar einen eigenen Wikipedia Eintrag. Auch in Deutschland wurde über den spektakulären Fall berichtet. Die Schlagzeile der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lautete am 23.11.1999: „Ehefrau in Stücke geschnitten – Deutscher in Namibia angeklagt.“

Drei Flugtickets für die Heimreise nach Deutschlad waren gebucht auf Thomas Florin und die Kinder – Keines war für Monika Florin

Unsere Mutter war plötzlich weg. Er sagte uns und allen anderen, dass sie angeblich urplötzlich verreist war.“ Eine Freundin der Mutter wurde skeptisch und schaltete frühzeitig die Polizei ein. Ahnte sie den schrecklichen Mord oder, dass etwas schlimmes der Mutter von Jaqueline und Marcel zugestoßen war? Nur zwei Tage lang konnte Thomas Florin das Verschwinden von Monika geheimhalten.

Wir waren bei meinem Patenonkel in Winhoek. Die Koffer waren bereits gepackt für die Ausreise oder Flucht nach Deutschland. Dann standen dort auf einmal ganz viele Polizisten und nahmen ihn mit. Wir durften nicht mitfahren. Das war das letzte Mal, dass ich ihn gesehen hatte.“ Kurze Zeit später erfuhr Jaqueline, dass ihre Mutter gestorben sei. Die Umstände des Todes wurden ihr nicht mitgeteilt.

Er hat nicht nur sein Leben zerstört und das unserer Mutter genommen, sondern auch das von Marcel und mir für immer beeinflusst…..

Jaqueline fällt es auch heute noch schwer, über die schlimmen Ereignisse von damals zu sprechen. Immer wieder gerät sie beim Reden ins Stocken und lässt kurze Pausen. Sie wirkt gefasst während dem Interview und dennoch merkt man ihr an, wie sehr die Ereignisse ihr Leben nachhaltig veränderten. „Er hat nicht nur sein Leben zerstört und das unserer Mutter genommen, sondern auch das von Marcel und mir für immer beeinflusst…..“ Jaqueline spricht sehr leise. In Ihrer Stimme schwingt Trauer und Wut mit. Sie kann ihrem Vater nicht verzeihen.

Nach seiner Tat wurden wir von einer Erzieherin zurück nach Deutschland gebracht. Am Flughafen wollten alle möglichen Familienmitglieder meinen Bruder und mich in Empfang nehmen. Ich erinnere mich noch an Streitigkeiten darüber, wo wir leben sollten. Dann griff endlich die Flughafenpolizei ein. Die nahmen uns mit. Ich weiß noch, dass es auf der Polizeiwache eine kleine Teeküche gab. Ein Beamter setzte mich auf einen kleinen Tisch, wo es Süßigkeiten gab und wir durften uns was nehmen. Irgendwann saßen wir dann auf dem Boden in einem Büro und man sagte uns, dass wir zu einer lieben Familie kämen.“

Thomas Florin wurde 1999 wegen Mordes und Leichenschändung zu lebenslanger Haft verurteilt, ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung vor 15 Jahren

Etwa drei Monate lang wohnten Jaqueline und Marcel bei einer Pflegefamilie. Später durften sie zu ihrer Tante (Schwester der getöteten Mutter) und Onkel ziehen. „Mein Onkel wurde zu meinem Vater und meine Tante zu meiner neuen Mutter. Das sind für mich meine Eltern und Großeltern für meine Tochter.“

Thomas Florin wurde 1999 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung vor 15 Jahren. Das Gericht sah es anhand der erdrückenden Beweislast als erwiesen an, dass er seine Frau heimtückisch umgebracht hatte. Thomas Florin stritt die Tat vor Gericht ab. Erst 2013 gab er den Mord, aus der Haft heraus, vollumfänglich zu.

Ich hatte die Ahnung, dass da was schlimmes passiert ist, aber ich traute mich nicht zu fragen…”

Ich hatte die Ahnung, dass da was schlimmes passiert ist, aber ich traute mich nicht zu fragen. Irgendwie wollte ich die Bestätigung nicht haben. Ich war später sehr enttäuscht, weil ich mit meiner Vermutung richtig lag.“

Die Schwester der getöteten Monika Florin und ihr Mann klärten die hinterbliebenen Kinder, im Teenageralter, auf. „Sie hielten mich für reif genug die Wahrheit zu erfahren. Sie erzählten mir alles und gaben mir Zeitungsartikel aus Namibia.“

„Er hat meiner Mutter solange etwas auf dem Kopf geschlagen bis sie tot war. Zerlegt und gekocht…. Das war keine Affekthandlung. Das war ein geplanter, kaltblütiger Mord.“

Trotz der Ahnung waren die vollendeten Tatsachen für das junge Mädchen ein Schock. „Wie konnte er das nur tun?“ Jaqueline ringt um Fassung während dem Interview. Das war keine Frage. „Wie konnte er das nur tun….“ Es war vielmehr eine verzweifelte Feststellung. „Er hat meiner Mutter solange etwas auf dem Kopf geschlagen bis sie tot war. Zerlegt und gekocht…. Das war keine Affekthandlung. Das war ein geplanter, kaltblütiger Mord.“

Vieles spricht gegen eine Affekthandlung. Thomas Florin erlernte in Deutschland das Handwerk des Kochs. Er wusste genau, wie er einen Körper zu zerlegen hat und wie er ihn haltbar macht um Leichengerüche zu verhindern. Mit welcher unfassbaren kriminellen Energie muss man vorgehen, um den Körper der eigenen Ehefrau zu zerstückeln? Es war kein Mord sondern das endgültige Auslöschen einer Existenz.

Drei Flugtickets kaufte die Mutter von Thomas Florin. Zu keinem Zeitpunkt war geplant, dass Monika Florin mit ihm das Land verlassen wollte. Ging es Thomas Florin um das Wohlbefinden der Kinder oder den narzisstischen Egoismus nicht ohne sie das Leben fortsetzen zu wollen?

Seit 24 Jahren verbüßt der verurteilte Mörder seine Haft in Namibia

Seit 24 Jahren verbüßt der verurteilte Mörder seine Haft in Namibia. 2013 stellte er erfolglos den ersten Antrag auf Erlass der Strafe zur Bewährung. Diese wurde vom Gericht abgelehnt. Zwischenzeitlich hat er einen neuen Antrag auf Straferlass eingebracht. Über diesen wird am 25.Februar 2022 entschieden.

Marcel belog das Gericht schriftlich mit falschen Behauptungen um seinen Vater aus der Haft herauszubekommen.

Unterstützt wird Thomas Florin von seiner Mutter und seinem Sohn Marcel, der bei der Tat 1998 noch keine zwei Jahre alt war. In einem Zeitungsartikel der Namibian Sun steht, dass der Bruder dem Gericht, in Schreiben, gegenüber behauptete, dass er und seine Schwester Jaqueline darauf warten würden, dass der Vater nach Deutschland kommt. Außerdem würde sich die Tochter von Jaqueline freuen, endlich ihren Großvater Thomas Florin kennenzulernen. Marcel versicherte in einem Schreiben an das Gericht, dass die Geschwister dem Vater vergeben haben.

Alle Behauptungen sind von Thomas Florins Sohn frei erfunden und erlogen. „Marcel glaubt mittlerweile, dass er unschuldig wäre. Er hat ihn so um den Finger gewickelt.“ Marcel soll den Vater 2018 in Haft besucht haben.

*Er (*Thomas Florin) hat so etwas grauenvolles getan, wofür er noch lange in Haft büßen soll. Die Schuld ist nicht getilgt.”

*Er (*Thomas Florin) hat so etwas grauenvolles getan, wofür er noch lange in Haft büßen soll. Die Schuld ist nicht getilgt. Ich kann meine Gefühle kaum in Worte fassen und ich habe Angst vor der Situation. Meine Tochter weiß überhaupt nichts von ihm. Sie hat nur zwei Großeltern und das sind meine Tante und Onkel, bei denen wir aufwachsen durften. Für mich sind das meine Eltern.“

Den Kontakt zum Bruder hatte Jaqueline längst abgebrochen. Sie fühlte sich von ihm unter Druck gesetzt, weil sie die Haftentlassung von Thomas Florin ablehnte

Den Kontakt zum Bruder hatte Jaqueline längst abgebrochen. Sie fühlte sich von ihm unter Druck gesetzt, weil sie die Haftentlassung von Thomas Florin ablehnte. Sie will niemals Kontakt zu dem verurteilten Mörder haben und würde auch nicht akzeptieren, dass er den zu ihrer Tochter sucht. Mehrfach schrieb Thomas Florin Briefe aus der Haft an Jaqueline. Keinen hat sie jemals beantwortet.

Seine Schuld ist nicht getilgt…“ spricht Jaqueline mit nahezu tränenerstickter Stimme. „Er hat ein Leben genommen und zwei verändert. Unser Leben wäre doch ganz anders verlaufen… Ich denke so oft noch über meine Mutter nach und frage mich immer – Warum nur?“

Die falschen Aussagen von Marcel dem Gericht gegenüber könnten durchaus großes Gewicht haben. Die Staatsanwaltschaft spricht sich gegen eine Haftentlassung von Thomas Florin aus. 13 Briefe soll das Gericht erhalten haben. Darin schreibt Marcel u.a., dass er plane mit seinem Vater in Deutschland ein unternehmen zu gründen.

Florins Sohn versicherte dem Gericht schriftlich, dass die Geschwister ihrem Vater vergeben haben. – Florins Sohn belog das Gericht in Namibia vorsätzlich!

Auch die Mutter des 54-jährigen verurteilten Mörders setzte sich für ihren Sohn ein. Doch am Ende wird sich das Gericht am 25. Februar mit der Frage beschäftigen müssen, wie viel Wahrheitsgehalt noch in den Leumund-Bekundungen für Thomas Florin enthalten sind, wenn der Sohn das Gericht wissentlich belogen hat?

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

Veröffentlicht

am

von

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier