Blaulicht
Mord an Alexander W. – Ein weiteres Opfer rechtsextremer Gewalt

RHEIN-LAHN *Wir werten den Mord an Alexander W. († 18. September 2021 in Idar-Oberstein) als rechtsextremen Terror: Der Täter gab an, damit eine Botschaft gegen die Corona-Schutzmaßnahmen senden zu wollen. Zwar waren ihm die politisch Verantwortlichen nicht greifbar, wohl aber der auf die Einhaltung der Maßnahmen bedachte Tankstellenmitarbeiter. Bereits vor der Pandemie war der Täter rechtsextrem eingestellt, sein Hass konzentrierte sich ab 2020 verstärkt auf Personen, die er für die Corona-Politik verantwortlich wähnte. Sein Denken mündete schließlich im Mord an Alexander W.
Das Schüren von Angst ist typisch für rechtsextremen Terror: Die gezielte und brutale Tat möchte der Täter verstanden wissen als Symbol eines legitimen Widerstandes gegen die angeblich illegitime Regierung und ihre Handlanger:innen. So berichtete die Polizei unmittelbar nach der Tat von mehreren Vorfällen, in denen Täter:innen Angestellte im Einzelhandel oder Bahnreisende mit Verweis auf die Tat in Idar-Oberstein bedrohten. Sie fühlten sich durch die Tat ermutigt, nun selber Gesicht zu zeigen und zu handeln. Die Botschaft der Tat zielt auf das Schüren von Angst und Verunsicherung bei allen potenziellen Betroffenen und wirkt damit über die konkrete Tat hinaus.
„Der Mord an Alexander W. hat offengelegt, wie wichtig die Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Tat und rechtem Terror ist. Der Täter wollte die Verantwortlichen für die Corona-Politik treffen, greifbar war ihm aber nur W., der als Tankstellenmitarbeiter die Corona-Verordnungen durchsetzen musste.“ (Rolf Knieper, Geschäftsführer Fachstelle für Demokratieentwicklung und Betroffenenstärkung – m*power)
Die Ermordung Walter Lübckes ruft in Erinnerung, dass auch Repräsentant:innen des Staates Opfer rechtsextremer Gewalt werden können; der Anschlag in Halle zeigt, dass zur Tat entschlossene Rechtsextreme auch beliebige Opfer in Kauf nehmen. Der Mord weist also deutliche Muster von rechtem Terror auf und reiht sich ein in eine dynamische neue Entwicklung. Der Strafprozess zeichnete das Bild eines Täters, der sich schon vor der Corona-Pandemie in einer rechtsextremen Lebenswelt bewegt hat.
Dort äußerte er Hass, Gewalt- und Vernichtungsfantasien gegenüber Migrant:innen, Politiker:innen und vermeintlichen politischen Gegner:innen. Verantwortliche Politiker:innen wollte er „in die Gaskammer schicken“ oder „an Straßenlaternen aufhängen“.2 Die im Prozess vernommene Oberpsychologierätin des LKA sprach von der langjährigen rassistischen Gesinnung des Angeklagten und nannte seine politische Motivation als handlungsleitendes Motiv für die Tat. Als der Täter seine Waffe ergriff, handelte er in seinem Weltbild stellvertretend für viele andere, die auf „Corona-Demos“ den Resonanzraum für seine Tat bildeten.
„Wir konnten schon bei den Corona-Protesten auf den Straßen und in den diversen digitalen Gruppen beobachten, wie seit Beginn der Pandemie einzelne Menschen für die Maßnahmen verantwortlich gemacht und als Feinde markiert wurden. Nicht selten wurde dies mit Gewaltphantasien verbunden.
1 Siehe vertiefend https://www.belltower.news/jahresrueckblick-2021-rheinland-pfalz-nazis-im-ahrtal-126289/, https://mpower-rlp.de/images/Infopapier-Hetzte-Gewalt-in-Pandemie.pdf.
2 Die Beweisaufnahme des Strafprozesses legte umfangreich die Kommunikation des Täters mit seinem Bekanntenkreis offen, siehe vertiefend https://www.nsu watch.info/2022/08/prozess-zum-mord-an-alex-w-in-idar-oberstein-fortlaufend-ergaenzt/.
Die Proteste waren getragen von einer sich verschärfenden Widerstandsrhetorik. Der Mord an Alexander W. zeigt deutlich, dass solche Formen von rhetorischer und digitaler Gewalt auch in reale Gewalt umschlagen können.“ (Nicola Rosendahl, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus) Rechtsextreme finden heute auch in Online-Welten Zuspruch und technisches Knowhow. In Teilen des Internets bilden Rassismus, Antisemitismus, Verschwörungstheorien, Misogynie, die Leugnung des menschlich beeinflussten Klimawandels und die Feindschaft zur liberalen Demokratie häufig ein Grundrauschen, das Einzelne motiviert den Entschluss zum gewaltsamen Widerstand zu treffen.
Online finden sie mitunter moralische Unterstützer:innen, Sponsor:innen und Zugang zu Waffen. Eine Einbindung in rechtsterroristische Unterstützernetzwerke muss heute nicht mehr zwangsläufig persönlich erfolgen. Dies zeigen beispielsweise die Attentate in München 2016, sowie in Christchurch und Halle 2019. Der Mord in Idar-Oberstein zeigt erneut, wie rechtsextreme Weltbilder Einzelner und die gesellschaftliche Mobilisierung Vieler auf der Straße und im Netz kaum kontrollierbare Gewalt-Dynamiken auslösen können. In den vergangenen Jahren waren es die gesellschaftlichen Verwerfungen infolge der Pandemie; im Herbst könnte die Energiekrise als einschneidende
Lebenserfahrung hinzutreten.
Die Gesellschaft muss wachsam sein gegenüber den neuen drohenden Wellen rechtsextremer Wut und Gewalt. „Der Täter hat aus seiner politischen Haltung kein Geheimnis gemacht und sogar seine Tat im privaten Umfeld angekündigt. Wichtig ist also, dass das Umfeld genau zuhört, bei menschenfeindlichen Äußerungen widerspricht und sich selbst Hilfe und Beratung einholt. Bei Gewaltphantasien und -ankündigungen muss das Umfeld die Polizei verständigen.“ (Siggi Pick, Netzwerk am Turm e.V.)
Der Mord an Alexander W. muss sowohl von Behörden als auch von Politik und Öffentlichkeit als rechtsextreme Tat gewertet und in politische Entwicklungen eingeordnet werden. Nötig ist eine verstärkte Sensibilisierung für den Wandel der extremen Rechten, auch in den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, um das Verständnis zu vertiefen für die rechtsextreme Gefährdung des Zusammenlebens. In der Aus- und Weiterbildung bei Polizei und Justiz muss das Thema auf der Höhe der wissenschaftlichen Debatte verankert werden.
Dafür ist auch die Finanzierung von entsprechender Grundlagenforschung und zu rechtsextremer Gewalt in Rheinland-Pfalz notwendig. Wir schließen uns außerdem der Forderung zivilgesellschaftlicher Initiativen an, eine unabhängige Kommission einzusetzen, zur Aufarbeitung und Überprüfung möglicher rechtsextremer Morde in
Rheinland-Pfalz. Ihr müssen auch Vertreter:innen der engagierten Zivilgesellschaft angehören.
*Gemeinsame Stellungnahme der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz, der Fachstelle für Betroffenenstärkung und Demokratieentwicklung –m*power und des Vereins Netzwerk am Turm. Erarbeitet mit Unterstützung der Initiative Interdisziplinäre Antisemitismusforschung und der Forschungsgruppe Extreme Rechte und Rechtspopulismus in Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner:innen:
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
Nicola Rosendahl
0172 / 39 08 923
beratungsknoten-dabebi@lsjv.rlp.de
Netzwerk am Turm e.V.
Siggi Pick
Wassersümpfchen 23
55543 Bad Kreuznach
0157 / 80333788
s.pick@netzwerk-am-turm.de
Fachstelle für Betroffenenstärkung und Demokratieentwicklung – m*power
Rolf Knieper
Bahnhofplatz 7/7a
56068 Koblenz
0261 / 57 01 33 -35
rolf.knieper@mpower-rlp.de
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.
Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
-
Allgemeinvor 2 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 2 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 2 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 2 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Gesundheitvor 1 Jahr
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Lahnsteinvor 10 Monaten
Sorge vor Vollsperrung der B42 hält an
-
Rhein-Lahn-Kreisvor 8 Monaten
Beamtinnen auf Lebenszeit ernannt
-
Gesundheitvor 7 Monaten
Und der Gewinner bei der Schließung der Paracelsus-Klinik in Bad Ems ist: Die Porterhouse-Group!