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Koblenz

Ärztin verstößt gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften

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KOBLENZ Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take-Home-Verschreibungen“ verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren. Die Antragstellerin, eine Ärztin, die im Rahmen von Substitutionstherapien über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten Betäubungsmittel für die eigenverantwortliche Einnahme zu Hause verschrieben hatte, wandte sich gegen die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verfügte einschränkungslose Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.

Diese Verfügung begründete die Behörde damit, dass die Antragstellerin über viele Jahre „Take-Home-Verschreibungen“ vorgenommen habe, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hätten. Nach den dafür geltenden Regelwerken müssten Ärzte in ihrer Entscheidung einstellen, ob die Risiken einer Selbst- oder Fremdgefährdung, insbesondere für gegebenenfalls im Haushalt mit lebende Kinder, so weit wie möglich ausgeschlossen seien und der Patient stabil keine weiteren Substanzen konsumiere, die zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdung führen könnten. Diese Voraussetzungen seien in einer Vielzahl von Fällen nicht gegeben gewesen.

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Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung wandte sich die Antragstellerin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz. Dieser hatte
keinen Erfolg. Durch das Verhalten der Antragstellerin bestehe eine dringende Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs, da sie in erheblichem Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take- Home-Verschreibungen“ verstoßen habe, so die Koblenzer Richter. So hätten der Antragstellerin Informationen vorgelegen, wonach bei einer Feier in der Wohnung einer Patientin ein Bekannter ihres Sohnes infolge einer Überdosis an einem von der Antragstellerin verschriebenen Substitutionsmittel verstorben sei. Bei weiteren Patienten seien Anhaltspunkte dafür gegeben gewesen, dass sie neben dem Substitutionsmittel weitere Betäubungsmittel konsumierten. Trotzdem habe die Antragstellerin weiter Verschreibungen vorgenommen.

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Da diese Verfehlungen, die teilweise auch strafrechtlich geahndet worden seien, sowohl quantitativ als auch qualitativ von besonderem Gewicht seien und die Antragstellerin keinerlei Einsicht gezeigt habe, sei es auch nicht unverhältnismäßig, ihr insgesamt die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr zu untersagen und die Untersagung nicht lediglich auf das Verbot zur Durchführung von Substitutionstherapien zu beschränken. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 1. September 2022, 3 L 784/22.KO)

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Koblenz

Fahrradparkhaus am Koblenzer Hauptbahnhof mit erweitertem Angebot

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Foto: Stadt Koblenz | Ralph Emmerich

KOBLENZ Im Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof in Koblenz haben Radfahrende seit März 2023 die Möglichkeit, ihre Fahrräder am Bahnhof sicher und witterungsgeschützt in einem abgeschlossenen und videoüberwachten Raum zu parken.

Verschiedene Abstellmöglichkeiten bieten ausreichend Platz für unterschiedliche Fahrradtypen. Viele Radfahrende wissen dies bereits zu schätzen, denn nach eineinhalb Jahren wird das Fahrradparkhaus gut genutzt (Tendenz steigend) und hat sich als wichtiger Bestandteil der Koblenzer Radverkehrsinfrastruktur etabliert.

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Dieses attraktive Angebot für umweltfreundliche Mobilität wurde nun erweitert: 22 Fahrradeinzelboxen stehen den Radfahrenden nun zusätzlich zur Verfügung. 11 ebenerdige Boxen bieten die Möglichkeit elektrifizierte Fahrräder mit eigenem Ladekabel direkt über eine herkömmliche Haushaltssteckdose aufzuladen, ohne den Akku entnehmen zu müssen. Die 11 darüber liegenden Boxen ohne Ladefunktion sind über eine spezielle Hebevorrichtung für Räder leicht zugänglich.

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Darüber hinaus verfügt das Fahrradparkhaus nun über zwei Schließfachanlagen mit jeweils 17 Fächern. Alle Schließfächer sind mit einer Steckdose zum Aufladen von E-Bike-Akkus ausgestattet und/oder dienen einfach zur Aufbewahrung von kleinem Gepäck.

Interessierte Nutzerinnen und Nutzer können das neue Angebot ab sofort direkt über das Portal conwee.mobile.fahrradparken.eu durch Auswahl des gewünschten Angebotes (normaler Stellplatz, Einzelfahrradbox oder Schließfach) von zu Hause am PC ohne oder vor Ort mit dem Smartphone buchen.

Die Kosten für eine Fahrradeinzelbox betragen für ein 24-Stunden-Ticket: 2 Euro, für ein 3-Tages-Ticket 4 Euro, für ein Monatsticket 4 Euro und für ein  Jahresticket 140 Euro.

Die Schließfächer sind ein Zusatzangebot und können nur in Verbindung mit einer Stellplatzbuchung genutzt werden. Das Ticket für 24 Stunden kostet 1 Euro und für drei Tage 2 Euro.

Alle notwendigen Informationen,  sowohl zur Buchung und Registrierung, als auch nützliche Hinweise zur Nutzung und Zugangsregelung, sind auf der Internetseite https://koblenz.de/fahrradparkhaus veröffentlicht (pm).

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Blaulicht

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei Planenschlitzern auf der Autobahn

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato

KOBLENZ Seit Mitte Mai diesen Jahres führen eine hierfür eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz gezielt umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen eine professionell agierende Tätergruppierung, die sich darauf spezialisiert hat, auf Rastplätzen und Rastanlagen an Autobahnen – insbesondere der A61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Autobahnkreuz Koblenz –  Planen von LKWs aufzuschlitzen und anschließend die mitgeführten Transportgüter zu entwenden. Die Taten erfolgen dabei stets in der Nacht, während die Fahrer schlafen und daher den Ladungsdiebstahl aufgrund des konspirativen und eingespielten Vorgehens der Täter nicht mitbekommen.

Nach umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen unter Einsatz starker Polizeikräfte und gezielter technischer Überwachungsmaßnahmen konnten in der Nacht vom 3. auf den 4. September sechs Mitglieder einer Diebesbande festgenommen werden.

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Die Beschuldigten sollen vor ihrer Festnahme zunächst auf zwei an der BAB 61 gelegenen Rastplätzen bei Grafschaft und Sinzig die Planen von insgesamt vier dort geparkten LKWs aufgeschlitzt haben, ohne jedoch geeignetes Diebesgut zu erlangen. Nachdem sie schließlich auf einer an der BAB 4 bei Düren in Nordrhein-Westfalen gelegenen Rastanlage in arbeitsteiligem Zusammenwirken über 100 Pakete mit hochwertigen Glasschmuck von einem geparkten Lastwagen gestohlen hatten, wurden die Beschuldigten von den eingesetzten Polizeikräften festgenommen. Das gesamte Stehlgut konnte hierbei sichergestellt werden. 

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Bei den festgenommenen Personen im Alter zwischen 31 und 37 Jahren handelt es sich um zwei albanische und vier nordmazedonische Staatsangehörige. Die Beschuldigten wurden noch am Tag der Festnahme der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde gegen alle Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen. Sie befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in verschiedenen rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen und haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz: „Das ist ein empfindlicher Schlag gegen organisierte Diebesbanden, die entlang der rheinland-pfälzischen Autobahnen ihr Unwesen treiben. Der Ermittlungserfolg ist im Wesentlichen der sehr gezielten und erfolgreichen, eng mit der Staatsanwaltschaft Koblenz abgestimmten Polizeiarbeit der letzten Monate geschuldet“. Im Nachgang zu den Festnahmen wurden mehrere Objekte durchsucht. Hierbei wurde weiteres Beweismaterial sichergestellt, das nunmehr auszuwerten ist. Angesichts der noch fortlaufenden Ermittlungen können – auch auf Nachfrage – derzeit keine weitergehenden Informationen mitgeteilt werden.(Pressemitteilung:  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt, Koblenz).

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Blaulicht

Entschärfung der Weltkriegsbombe am Fundort in Koblenz undurchführbar: Bombe wird abtransportiert

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Die am vergangenen Freitag gefundene Bombe konnte am gestrigen Dienstag nicht entschärft werden. Teile des einen verblieben Zünders befinden sich noch in der Weltkriegshinterlassenschaft. Da dieser Teil nicht entfernt werden kann, muss die Bombe durch eine kontrollierte Sprengung unschädlich gemacht werden. Dies ist in Koblenz ein Novum.

Diese Sprengung ist am Fundort undurchführbar, weil nicht auszuschließen wäre, dass die Pfaffendorfer Brücke in Mitleidenschaft gezogen werden könnte und dauerhaft für den Verkehr gesperrt werden müsste. Daher ist der Abtransport des Sprengkörpers die für alle Beteiligten sicherste Lösung. Baustelle, sowie der Hotelbetrieb und die Rhein-Mosel-Halle können weiterlaufen.

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Der Abtransport wird am Donnerstag, 05. September ab 22 Uhr durchgeführt. Während des Aufladens der Bombe auf den LKW des Kampfmittelräumdienstes (KMRD) und der Abfahrt des Konvois aus Polizeiautos und –motorrädern und dem KMRD-LKW, der über die Pfaffendorfer Brücke, B 42/B49 zur Schmidtenhöhe fährt, kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrten zu den genutzten Straßen werden jeweils kurz durch die Polizeikräfte abgesperrt, damit der Konvoi ungestört sein Ziel erreichen kann. Die Bombe wird dort, wie schon die vergangenen Tage am Fundort, weiterhin vom Ordnungsamt bewacht.

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Am Freitag, 06. September, beginnt der KMRD am Morgen mit den Vorbereitungen zur kontrollierten Sprengung der Bombe. Sie wird dazu vergraben und mit rund 250 to Sand bedeckt, der die kinetische Energie des Sprengstoffs absorbieren soll.

Die kontrollierte Sprengung ist für den Nachmittag des 6. September geplant. Anschließend wird der KMRD kontrollieren, ob die Weltkriegshinterlassenschaft unschädlich geworden ist Die Schmidtenhöhe ist mit Erreichen des Konvois für das ganze Wochenende ein Evakuierungsgebiet. Daher ist das gesamte Gelände für die Bevölkerung gesperrt, die es sonst immer ab Freitagmittag zur Erholung nutzen könnte.

KMRD, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt haben sich zu diesem Vorgehen entschlossen, weil die Sprengung vor Ort zu gefährlich wäre. Vom Transport selbst geht keine Gefahr aus.

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