Koblenz
Ärztin verstößt gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften
KOBLENZ Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take-Home-Verschreibungen“ verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren. Die Antragstellerin, eine Ärztin, die im Rahmen von Substitutionstherapien über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten Betäubungsmittel für die eigenverantwortliche Einnahme zu Hause verschrieben hatte, wandte sich gegen die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verfügte einschränkungslose Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
Diese Verfügung begründete die Behörde damit, dass die Antragstellerin über viele Jahre „Take-Home-Verschreibungen“ vorgenommen habe, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hätten. Nach den dafür geltenden Regelwerken müssten Ärzte in ihrer Entscheidung einstellen, ob die Risiken einer Selbst- oder Fremdgefährdung, insbesondere für gegebenenfalls im Haushalt mit lebende Kinder, so weit wie möglich ausgeschlossen seien und der Patient stabil keine weiteren Substanzen konsumiere, die zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdung führen könnten. Diese Voraussetzungen seien in einer Vielzahl von Fällen nicht gegeben gewesen.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung wandte sich die Antragstellerin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz. Dieser hatte
keinen Erfolg. Durch das Verhalten der Antragstellerin bestehe eine dringende Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs, da sie in erheblichem Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take- Home-Verschreibungen“ verstoßen habe, so die Koblenzer Richter. So hätten der Antragstellerin Informationen vorgelegen, wonach bei einer Feier in der Wohnung einer Patientin ein Bekannter ihres Sohnes infolge einer Überdosis an einem von der Antragstellerin verschriebenen Substitutionsmittel verstorben sei. Bei weiteren Patienten seien Anhaltspunkte dafür gegeben gewesen, dass sie neben dem Substitutionsmittel weitere Betäubungsmittel konsumierten. Trotzdem habe die Antragstellerin weiter Verschreibungen vorgenommen.
Da diese Verfehlungen, die teilweise auch strafrechtlich geahndet worden seien, sowohl quantitativ als auch qualitativ von besonderem Gewicht seien und die Antragstellerin keinerlei Einsicht gezeigt habe, sei es auch nicht unverhältnismäßig, ihr insgesamt die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr zu untersagen und die Untersagung nicht lediglich auf das Verbot zur Durchführung von Substitutionstherapien zu beschränken. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 1. September 2022, 3 L 784/22.KO)
Koblenz
Laufend gegen Gewalt: Mit Spendenlauf über 2200 EUR für die regionalen Frauenhäuser gesammelt!
RHEIN-LAHN/KOBLENZ/WW Seit 2021 sind so bereits über 18 200 Euro erlaufen und gespendet worden! In diesem Jahr meldeten sich 194 Teilnehmende an. Der virtuelle Spendenlauf „Laufend gegen Gewalt“ vom 14. Februar bis zum 8. März 2024 war eine gemeinsame Aktion der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Rhein-Lahn, Westerwald, Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz. Der Spendenscheck wurde nun anden Förderverein des Frauenhauses Koblenz übergeben.
Die Vorsitzende Nora Salvadori wird den Betrag auf die drei Frauenhäuser der Region verteilen. „Wir freuen uns, dass mit dem Spendenlauf die Frauenhäuser unterstützt werden, aber auch, dass das Thema Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein gerückt wird. Denn es geht hier nicht um Einzelschicksale“, sagten die Gleichstellungsbeauftragten. Statistisch gesehen wird jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren (Ehe-)Partner oder Freund. Jeden dritten Tag stirbt weltweit eine Frau durch häusliche Gewalt.
Die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote reichen bei Weitem nicht aus und sind schlecht finanziert. Frauenhäuser sind Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit und ohne Kinder. „Ein großes Dankeschön gilt allen, die mitgelaufen sind und ihre Solidarität mit den betroffenen Frauen gezeigt haben“, dankten die Gleichstellungsbeauftragten den Teilnehmenden.
Erfreulich war, dass der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz David Langner und der Landtagspräsident Hendrik Hering ebenfalls die Laufschuhe geschnürt haben. Auch der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises hat sich eingeschrieben. Die organisatorische Betreuung des Spendenlaufes übernahm wieder Katja Dasbach (www.katjas-laufzeit.de).
In Rheinland-Pfalz tragen 18 Frauenhäuser, zwölf Frauennotrufe, 18 Interventionsstellen, zwei Mädchenunterstützungseinrichtungen und vier Beratungsstellen mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration dazu bei, betroffene Frauen zu schützen und zu unterstützen. Von Gewalt betroffene Frauen können sich telefonisch unter 08000/116-016 Hilfe holen.
Gesundheit
Shishabars in Koblenz kontrolliert: Kohlenmonoxidwerte in den Räumen vereinzelt stark überschritten
KOBLENZ Kohlenstoffmonoxid in Shishabars ist noch immer ein Thema in der Koblenzer Gaststättenwelt. Vor kurzem gab es erneute Kontrollen der Shishabars durch Ordnungsamt, Hauptzollamt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Polizei und den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister. Der Einsatz wurde durch die Berufsfeuerwehr Koblenz begleitet.
Hintergrund der Kontrollen ist die Entstehung des gefährlichen Kohlenstoffmonoxids (CO) beim Verbrennen der Kohle. Bereits in der Vergangenheit wurde der Großteil der Shishabars in Koblenz auf Anbringung der geforderten CO-Melder und Einhaltung der entsprechenden Kohlenstoffmonoxid-Werte kontrolliert.
Insgesamt 9 Shishabars wurden nun erneut durch die Behörden kontrolliert. Hierdurch wurden vereinzelt Überschreitungen der dort geltenden CO-Werte sowie funktionsuntüchtige CO-Melder festgestellt.
In einer Shisha-Bar schlugen die CO-Warnmelder des Ordnungsamtes derart hoch aus, dass die Feuerwehr zur Abklärung der Gefahrensituation ausrücken musste. Darüber hinaus fehlten vereinzelt notwendige CO-Melder, was einen Auflagenverstoß darstellt und somit ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeiten-gesetz zur Folge hat. In einer Shishabar wurden Minderjährige angetroffen, was ein Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz nach sich zieht.
Seitens der FKS Koblenz wurden bei der Shisha-Kontrolle in neun Objekten 33 Personenbefragungen durchgeführt. Es wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In vier Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen bezüglich der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz notwendig.
Des Weiteren wurden durch das Hauptzollamt vereinzelnd unzulässige Tabakwaren sichergestellt. Insgesamt zeigt sich die Verwaltung zufrieden mit dem Einsatz, sieht allerdings die Notwendigkeit, dem Thema Shishabar weiterhin Aufmerksamkeit zu widmen.
Koblenz
Innovativer Studiengang am Kinder-College Koblenz: Hochbegabtenförderung für eine nachhaltige Zukunft
Etwa fünfzig Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz folgten kürzlich der Einladung des Kinder-College Koblenz e.V. in das traditionsreiche Hotel Diehl am Ehrenbreitsteiner Rheinufer. Anlass war die Vorstellung eines wegweisenden Studiengangs mit dem Titel “Werteorientiertes Management – Zukunft verantwortungsvoll gestalten”. Dieser innovative Studiengang richtet sich an hochbegabte junge Menschen im Alter von 10 bis 16 Jahren und wurde in Zusammenarbeit mit Dozentinnen und Dozenten des Kinder-Colleges, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie akademischen Lehrkräften für Volkswirtschaftslehre verschiedener Hochschulen entwickelt.
Der Vorstand des Kinder-Colleges, das als bundesweit größtes Zentrum außerschulischer Hochbegabtenförderung von der rheinland-pfälzischen Landesregierung gefördert wird, hatte die Gäste zur Vorstellung dieses wegweisenden Studiengangs eingeladen. Dieser auf vier Semester angelegte Kurs soll rechtzeitig vor dem 25-jährigen Jubiläum des Begabtenzentrums im Frühjahr 2025 beginnen und benötigt noch Unterstützung von Sponsoren, die das Projekt finanziell und ideell fördern wollen.
Helga Thieroff, Vorsitzende des Kinder-Colleges, richtete zu Beginn des Events ein besonderes Dankeschön an die Jürgen und Stefan Wirtgen Stiftungen sowie an die Familie Niederhofer für ihre großzügigen Spenden, die bereits im Vorfeld für das neue Projekt eingegangen waren. Diese Unterstützung sei ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Vision des Kinder-Colleges.
Die Veranstaltung begann mit einer herzlichen Begrüßung durch Helga Thieroff und ihren Stellvertreter Eberhard Krumm. In den Vorträgen erläuterte Krumm, Philosophiedozent am Kinder-College, die spezifische Denkweise hochbegabter Kinder und Jugendlicher und betonte deren Eignung für Führungspositionen basierend auf ökologischen Werten. Kaina Heider, Dozentin im Begabtenzentrum Rheinland-Pfalz und selbstständige Unternehmerin, präsentierte die Details des Studiengangs, der ein breites Spektrum von theoretischen Grundlagen bis hin zu sozialer Nachhaltigkeit abdeckt.
Professor Dr. Nicole Krautkrämer-Merkt von der Hochschule Koblenz verdeutlichte den gesellschaftlichen Nutzen und die Förderungswürdigkeit dieses Studiengangs, an dessen Ausarbeitung sie maßgeblich beteiligt war. Die Veranstaltung wurde durch persönliche Erfahrungsberichte von Jürgen Wahl, Geschäftsführer der Unicut Wahl GmbH in Bendorf, abgerundet, der die Bedeutung der frühzeitigen Förderung hochbegabter Talente betonte.
Die Diskussion brachte weitere hilfreiche Anmerkungen und Vorschläge hervor. Die Veranstalter zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Informationsveranstaltung und hoffen darauf, weitere Sponsoren aus Wirtschaft und Gesellschaft für ihren Studiengang zu gewinnen. Mit dem Beginn des Studiengangs im Frühjahr 2025 möchte das Kinder-College einen bedeutenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft leisten.
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