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Koblenz

Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ in der Stadt Koblenz

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Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ in der Stadt Koblenz (Symbolbild: Envato)

KOBLENZ Die von der Stadt Koblenz mit Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2022 angeordneten Verbote sogenannter „Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“ sowie entsprechender Ersatzversammlungen sind nicht offensichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Zwei Privatpersonen hatten am vergangenen Freitag Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung erhoben. Einer der Antragsteller beabsichtigte, bereits am vergangenen Samstag an einem Spaziergang in der Koblenzer Innenstadt teilzunehmen und berief sich auf die Rechtswidrigkeit der Verbote.

Damit blieb er erfolglos. Bei den von den Verboten erfassten „Spaziergängen“ handele es sich, so die Koblenzer Richter, um Versammlungen. Wegen der Komplexität der sich stellenden Rechtsfragen sowie der Kürze der für die Entscheidung zur Verfügung stehenden Zeit könne das Gericht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der angegriffenen Verbote aber nicht abschließend feststellen, so dass eine Folgenabwägung vorzunehmen sei. Diese gehe zu Lasten des Antragstellers aus.

Würde die sofortige Vollziehung der Verbote bestehen bleiben, diese sich aber im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen, käme es lediglich zu vergleichsweise geringfügigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit des Antragstellers. Denn die Verbote seien nur bis zum 31. Januar 2022 befristet. Darüber hinaus stehe es den Versammlungsteilnehmern frei und sei ihnen auch zumutbar, ihre bereits jetzt geplanten und als „Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen anzumelden und sich an eventuelle Auflagen zu halten. Die Durchführung einer Versammlung und die Teilnahme daran würden demnach nicht unmöglich gemacht.

Ohne die angeordneten Verbote bestünde demgegenüber die Gefahr, dass die „Spaziergänge“, wie in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, ohne Einhaltung des Abstandsgebots sowie ohne die Tragung von Masken durchgeführt würden und dadurch die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung sowie die überragenden Schutzgüter der menschlichen Gesundheit und des Lebens erheblich und möglicherweise irreversibel beeinträchtigt würden.

Der weitere Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung war bereits mangels Antragsbefugnis unzulässig. Denn der Antragsteller, so die Koblenzer Richter, habe nicht dargelegt, durch die Allgemeinverfügung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 14. Januar 2022, 3 L 38/22.KO und 3 L 39/22.KO). – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

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Koblenz

Mit 102 Jahren voller Pläne: Winnie Ruge lädt OB Langner zum nächsten Geburtstag ein

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Foto: Robert Pechler

KOBLENZ Koblenz ist eine Stadt in der es sich leben lässt, sogar ganz schön lang. Oberbürgermeister David Langner gratulierte dieser Tage Winnie Ruge einer fidelen Bewohnerin der Karthause, die seit kurzem in der De Haye’schen Stiftung wohnt. Im stiftungseigenen Café war ein Tisch reserviert an dem der OB das Geburtstagskind antraf, um mit Blumen und einer Urkunde zum 102. Wiegenfest zu gratulieren.

Die Jubilarin erzählte aus ihrem Leben und verabredete sich mit Langner schon für das kommende Jahr zu ihrem Geburtstag, bei dem dann indische Snacks gereicht werden sollen.

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Gesundheit

Im Tandem engagiert für Menschen: Müller-Ensel und Achim Meis leiten den Caritasverband Koblenz

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Foto: Caritasverband Koblenz

KOBLENZ Im vergangenen Frühjahr startete Caritasdirektorin Victoria Müller-Ensel ihren Dienst beim Caritasverband Koblenz. Nachdem binnen weniger Monate drei Führungskräfte in den verdienten Ruhestand gingen, stellte der Wohlfahrtsverband nun entscheidende Weichen für die Zukunft.

Achim Meis wurde zum stellvertretenden Caritasdirektor ernannt. Der 55-jährige Diplom-Pädagoge ist seit 1999 für den Caritasverband und das Inklusionsunternehmen CarMen gem. GmbH aktiv. Bereits in den vergangenen zehn Jahren gehörte er der Geschäftsleitung des Wohlfahrtsverbandes an. „Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind die Gesichter der Caritas“, betont Achim Meis. „Ziel ist es, als Dienstgemeinschaft gemeinsam unsere Beratungsangebote und Einrichtungen weiterzuentwickeln und die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.“

Engagiert für Menschen: Unter diesem Leitsatz arbeiten unter dem Dach der Koblenzer Caritas zurzeit 500 Mitarbeitende, die von zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen unterstützt werden. Knapp 50 Fachdienste und Einrichtungen beraten, begleiten und betreuen Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst neben den Städten Koblenz und Bendorf auch die Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm. Einige Fachdienste sind auch in weiteren Teilen der Landkreise Mayen-Koblenz, Ahrweiler und Neuwied präsent.

Unser Caritasverband ist ein innovativer Verband, der eng mit den Menschen in der Stadt und der Region verbunden ist“, sagte Vorsitzende Anette Moesta. „Wir haben für die Zukunft eine Wunschlösung gefunden und freuen uns, mit Victoria Müller-Ensel und Achim Meis ein Führungstandem mit Caritas-DNA, großer Gestaltungskraft und langjähriger Leitungserfahrung zu haben.“

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Koblenz

IG Metaller Jürgen Redert erhält in Koblenz Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz

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Foto: IG Metall Koblenz | Clarissa Redert

KOBLENZ Am 3. Februar 2025 wurde im Rahmen einer feierlichen Stunde im Ministerium der Justiz in Mainz der IG Metaller Jürgen Redert mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Im Namen des Ministerpräsidenten Alexander Schweizer wurde die Ehrennadel von Justizminister Herbert Mertin für die ehrenamtliche Tätigkeit als Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit verliehen.

Jürgen Redert, Betriebsratsvorsitzender der Firma Eaton in Holzhausen und Dausenau: „Für mich ist das Ehrenamt selbstverständlich. Ich übernehme gerne Verantwortung für meine Mitmenschen und unsere Gesellschaft.“ Dabei ist dem ehrenamtlichen Arbeitsrichter Redert der Einsatz für Demokratie und Beteiligung sehr wichtig: „Wer sich einbringt, kann im eigenen Umfeld etwas bewegen. Das ist unmittelbar wichtig für unsere Demokratie. Die ehrenamtliche Arbeit ist nicht immer einfach, aber der Einsatz, gemeinsam nicht nur Probleme zu benennen, sondern auch Lösungen dafür zu erarbeiten, lohnt sich.“

Neben Redert wurde die Ehrennadel neun weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreicht. Die Ehrennadel wird als Anerkennung für ein mindestens 16-jährige ehrenamtliches Engagement verliehen.  Der Ortsvorstand der IG Metall Koblenz gratuliert Jürgen Redert herzlich.

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