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Er deckte alles bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn auf – Nun wurde der Whistleblower entlassen

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Er deckte alles bei der Lebenshilfe auf - Nun wurde der Whistleblower entlassen

NASTÄTTEN Whistleblower sollen EU-weit geschützt werden. Eine EU-Richtline, die einheitliche Standards vorschreibt, wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Alle EU Staaten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021 die Richtlinie umzusetzen. Deutschland plante zwar in der letzten Legislaturperiode  ein Hinweisgeberschutzgesetz, doch bisher scheiterte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von CDU und SPD.

Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt”, sagt die EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. “Für ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz“.

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Die EU Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, zuverlässige und funktionierende Meldekanäle einrichten. Auch die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte mehr als 50 Mitarbeiter. Eine solche Meldestelle gab es nicht. Im Gegenteil. Die Mitarbeiter sollen durch den ehemaligen Geschäftsführer eingeschworen worden sein, niemals irgendetwas zu verraten.

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Whistleblower sollen vor Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung geschützt sein – Nicht so im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Dabei ist es ein großer Unterschied ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder mögliche Straftaten handelt. Mit den neuen Vorschriften der EU wurden Schutzvorkehrungen geschaffen, um Hinweisgeber vor Repressalien wie Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen. Auch die Unterstützer wie Arbeitskollegen und Angehörige sollen den identischen Schutz genießen.

In Deutschland soll die bislang lückenhafte und unzureichende Hilfe für hinweisgebende Personen ausgebaut werden. Repressalien gegen Whistleblower sollen verboten werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat.

Wer eine neue Arbeitsstelle für den mutigen Whistleblower weiß, darf sich gerne vertrauensvoll an den BEN Kurier per Mail an redaktion(at)ben-kurier.de wenden

Bereits Mitte der Woche soll dem Mitarbeiter und Whistleblower vom neuen Geschäftsführer Emrich mitgeteilt worden sein, dass er Betriebsgeheimnisse verraten hätte und deswegen gekündigt werden soll. Den Einwand, dass es sich hier um strafrechtliche relevante Missstände handelte die keiner hören wollte, schien den neuen Leiter der Lebenshilfe nicht zu interessieren. Dabei muss genau dort unterschieden werden. Betriebsgeheimnisse und mögliche strafrechtliche Missstände….

Geschäftsführer Emrich soll erklärt haben, dass er den unliebsamen Mitarbeiter wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen entlassen will – Hat die Geschäftsleitung der Lebenshilfe ehrliches Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle oder wird es weiter ein Intrigenspiel geben?

Durch die Ankündigung des Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers, dass er den Mitarbeiter wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen entlassen will, könnte es zu einem Bumerang kommen. Dadurch könnte jede schriftliche Kündigung aus betriebswirtschaftlichen oder ähnlichen Gründen nichtig sein.

Letztlich geht es um etwas völlig anderes. Die Aufarbeitung des Skandals um die Lebenshilfe Rhein-Lahn scheint in keiner Weise zu gelingen. Während auf den Social-Media Seiten der Lebenshilfe Rhein-Lahn alle paar Tage nach neuen Mitarbeiter gesucht werden, leiden die Angestellten unter der Situation und dem öffentlichen Druck. Dabei sind sie es, die den Betrieb, trotz widriger Umstände,  aufrechterhalten.

Für den Whistleblower geht es um die Existenz seiner Familie – Durch sein beherztes Eingreifen, konnte von der  Lebenshilfe Rhein-Lahn  weiterer finanzieller Schaden abgewendet werden

In der Chefetage scheint man wenig gelernt zu haben. Binnen kürzester Zeit wurde ein neuer Geschäftsführer berufen der kurzerhand Insolvenz anmeldete. Sicherlich zu der Zeit der erste richtige Schritt. Zu einer Aufarbeitung gehört aber auch, sich mit den Ereignissen ehrlich auseinanderzusetzen und dieses scheint nicht zu gelingen. Dazu würde es gehören, Fehler einzugestehen und mit den Mitarbeitern neue Wege zu suchen. So verspielt die Lebenshilfe Rhein-Lahn das letzte verbliebene moralische Kapital.

Kündigung soll zum 28.02 erfolgt sein

Der BEN Kurier hatte eine kurzfristige Presseanfrage an den Insolvenzverwalter Jens Lieser in Koblenz gestellt. Dieser soll angeblich die Kündigung des Whistleblowers unterschrieben haben. Beantwortet wurde die Presseanfrage nicht. Der Mitarbeiter der Lebenshilfe will sich rechtlich wehren und die Aussichten stehen nicht schlecht. So könnte sich der Whistleblower vor dem Arbeitsgericht, als einer der ersten Fälle, auf die EU Richtline berufen.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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Foto: ATF

RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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