Blaulicht
Er deckte alles bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn auf – Nun wurde der Whistleblower entlassen
NASTÄTTEN Whistleblower sollen EU-weit geschützt werden. Eine EU-Richtline, die einheitliche Standards vorschreibt, wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Alle EU Staaten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021 die Richtlinie umzusetzen. Deutschland plante zwar in der letzten Legislaturperiode ein Hinweisgeberschutzgesetz, doch bisher scheiterte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von CDU und SPD.
„Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt“, sagt die EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. „Für ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz„.
Die EU Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, zuverlässige und funktionierende Meldekanäle einrichten. Auch die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte mehr als 50 Mitarbeiter. Eine solche Meldestelle gab es nicht. Im Gegenteil. Die Mitarbeiter sollen durch den ehemaligen Geschäftsführer eingeschworen worden sein, niemals irgendetwas zu verraten.
Whistleblower sollen vor Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung geschützt sein – Nicht so im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn
Dabei ist es ein großer Unterschied ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder mögliche Straftaten handelt. Mit den neuen Vorschriften der EU wurden Schutzvorkehrungen geschaffen, um Hinweisgeber vor Repressalien wie Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen. Auch die Unterstützer wie Arbeitskollegen und Angehörige sollen den identischen Schutz genießen.
In Deutschland soll die bislang lückenhafte und unzureichende Hilfe für hinweisgebende Personen ausgebaut werden. Repressalien gegen Whistleblower sollen verboten werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat.
Wer eine neue Arbeitsstelle für den mutigen Whistleblower weiß, darf sich gerne vertrauensvoll an den BEN Kurier per Mail an redaktion(at)ben-kurier.de wenden
Bereits Mitte der Woche soll dem Mitarbeiter und Whistleblower vom neuen Geschäftsführer Emrich mitgeteilt worden sein, dass er Betriebsgeheimnisse verraten hätte und deswegen gekündigt werden soll. Den Einwand, dass es sich hier um strafrechtliche relevante Missstände handelte die keiner hören wollte, schien den neuen Leiter der Lebenshilfe nicht zu interessieren. Dabei muss genau dort unterschieden werden. Betriebsgeheimnisse und mögliche strafrechtliche Missstände….
Geschäftsführer Emrich soll erklärt haben, dass er den unliebsamen Mitarbeiter wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen entlassen will – Hat die Geschäftsleitung der Lebenshilfe ehrliches Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle oder wird es weiter ein Intrigenspiel geben?
Durch die Ankündigung des Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers, dass er den Mitarbeiter wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen entlassen will, könnte es zu einem Bumerang kommen. Dadurch könnte jede schriftliche Kündigung aus betriebswirtschaftlichen oder ähnlichen Gründen nichtig sein.
Letztlich geht es um etwas völlig anderes. Die Aufarbeitung des Skandals um die Lebenshilfe Rhein-Lahn scheint in keiner Weise zu gelingen. Während auf den Social-Media Seiten der Lebenshilfe Rhein-Lahn alle paar Tage nach neuen Mitarbeiter gesucht werden, leiden die Angestellten unter der Situation und dem öffentlichen Druck. Dabei sind sie es, die den Betrieb, trotz widriger Umstände, aufrechterhalten.
Für den Whistleblower geht es um die Existenz seiner Familie – Durch sein beherztes Eingreifen, konnte von der Lebenshilfe Rhein-Lahn weiterer finanzieller Schaden abgewendet werden
In der Chefetage scheint man wenig gelernt zu haben. Binnen kürzester Zeit wurde ein neuer Geschäftsführer berufen der kurzerhand Insolvenz anmeldete. Sicherlich zu der Zeit der erste richtige Schritt. Zu einer Aufarbeitung gehört aber auch, sich mit den Ereignissen ehrlich auseinanderzusetzen und dieses scheint nicht zu gelingen. Dazu würde es gehören, Fehler einzugestehen und mit den Mitarbeitern neue Wege zu suchen. So verspielt die Lebenshilfe Rhein-Lahn das letzte verbliebene moralische Kapital.
Kündigung soll zum 28.02 erfolgt sein
Der BEN Kurier hatte eine kurzfristige Presseanfrage an den Insolvenzverwalter Jens Lieser in Koblenz gestellt. Dieser soll angeblich die Kündigung des Whistleblowers unterschrieben haben. Beantwortet wurde die Presseanfrage nicht. Der Mitarbeiter der Lebenshilfe will sich rechtlich wehren und die Aussichten stehen nicht schlecht. So könnte sich der Whistleblower vor dem Arbeitsgericht, als einer der ersten Fälle, auf die EU Richtline berufen.
Blaulicht
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.
Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.
BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.
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Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.
Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.
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40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn: Jubiläumsfeier und zukunftsweisende Beschlüsse
LAURENBURG Gestern fand die jährliche Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn in Laurenburg statt. Die Veranstaltung bot nicht nur einen Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr, sondern setzte auch neue Impulse für die Zukunft.
Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Landesjugendfeuerwehrwart Dirk Ströder, Landrat Jörg Denninghoff sowie zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz. In ihren Grußworten hoben die Gäste die Bedeutung der Jugendfeuerwehr für die Nachwuchsarbeit und die gesellschaftliche Verantwortung hervor.
Bericht des Kreisjugendfeuerwehrwartes Gerd Werner
Im Jahr 2024 hat die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn zahlreiche Aktivitäten umgesetzt. Insgesamt fanden sechs Vorstandssitzungen statt, bei denen Themen wie die Organisation von Veranstaltungen, personelle Veränderungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bambinivertreterinnen im Fokus standen. Unter den durchgeführten Veranstaltungen war der Schwimmwettkampf am 26. Februar in Lahnstein hervorzuheben, an dem 19 Mannschaften mit 112 Jugendlichen teilnahmen. Darüber hinaus wurden erfolgreiche Abnahmen der Jugendflamme und der Leistungsspange durchgeführt.
Ergebnisse und Highlights der Versammlung
Zwei wichtige Personalentscheidungen standen im Fokus: Mario Baldewein aus Hainau wurde im Vorhinein der Delegiertenversammlung zum stellvertretenden Kreisjugendwart gewählt, und Marius Paus aus Lahnstein übernimmt künftig das Amt des Geschäftsführers. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung von Jan Stotz aus Lohrheim, der vom Landesjugendfeuerwehrwart mit dem Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in Silber ausgezeichnet wurde.
Prämierung Umweltwettbewerb
Im Rahmen der Versammlung wurden die Jugendfeuerwehren Altendiez, Rettert, Scheidt, Miehlen und Nievern für ihr Engagement beim Umweltwettbewerb ausgezeichnet. Jede Einheit erhielt eine Urkunde und ein Geldpräsent als Anerkennung.
Rückblick und Ausblick
Das Jahr 2024 war für die Jugendfeuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis ereignisreich: Mit über 750 aktiven Mitgliedern in 68 Jugendfeuerwehren wurden zahlreiche Wettbewerbe und Schulungen durchgeführt, darunter der Schwimmwettkampf in Lahnstein, die Abnahme der Leistungsspange in Bad Ems und Betreuerausflüge. Im kommenden Jahr zeichnen sich bereits spannende Veranstaltungen ab. So findet im Rhein-Lahn-Kreis erneut das Kreiszeltlager des Kreises Limburg-Weilburg in Niederneisen und der Deutsche Jugendfeuerwehrtag in Andernach und Neuwied statt.
Auch die Kreisjugendfeuerwehr plant wieder ein Betreuerseminar, eine Betreuerweiterbildung, die Abnahme der Jugendflamme sowie der Leistungsspange. Die aktuellen Termine können immer unter https://kfv-rhein-lahn.de/ nachgelesen werden.
40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn
Ein besonderes Jubiläum begleitete die diesjährige Versammlung: Die Jugendfeuerwehr des Rhein-Lahn-Kreises feierte ihr 40-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Oktober 1984 in Lollschied hat sie sich zu einer unverzichtbaren Säule des Kreisfeuerwehrverbands entwickelt.
Werner nutzte Gunst der Stunde
Im Anschluss an die Kreisjugendfeuerwehrversammlung folgte die Sitzung des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V.. Staatssekretär Daniel Stich stellte hier kurz die geplanten Änderungen am Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner nutzte seinen Bericht, welchen er im Rahmen dieser Versammlung ebenfalls vorträgt, um in Richtung der Anwesenden Landespolitiker zu appellieren. Er forderte hier dazu auf, die Belange der Bambini- und Jugendfeuerwehren in die Vorgaben zur Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser aufzunehmen. Oft sei es der Nachwuchs, der in Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Auch die Übernahme von Lohnausfall für Betreuer bei mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendorganisationen sei ein Thema, welches, wie schon in anderen Bundesländern geschehen, dringend angegangen werden müsse. Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn blickt mit Stolz auf ihre Erfolge im Jahr 2024 zurück und freut sich auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen und neuer Möglichkeiten (pm Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn).
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