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Koblenz

Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit „Lollytests“) war rechtmäßig

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Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit „Lollytests“) war rechtmäßig

KOBLENZ Die in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 26. CoBeLVO war die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren, oder die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügten, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV- 2-Virus vorlag. Der Kläger ist Grundschüler. Er begehrte vom Beklagten, ihm
ausnahmsweise die Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Durchführung von  Testungen zu gestatten.

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Zur Begründung berief er sich darauf, dass die Testpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle, sowie außerdem auf die hohe Fehleranfälligkeit der Tests. Darüber hinaus sei sie gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen sei.

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Der Beklagte lehnte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab, informierte die Schulen aber darüber, dass in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sog. Lollytests akzeptiert würden.

Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Mit dieser begehrte er unter anderem die Feststellung, auch ohne Durchführung eines anerkannten Corona-Tests am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung. Denn die angegriffene Testpflicht sei rechtmäßig. Sie beruhe auf einer wirksamen Verordnungsermächtigung. Die Testpflicht an Schulen sei auch nicht unverhältnismäßig. Insbesondere trage sie zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei, was für die Annahme ihrer Geeignetheit genüge. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch regelmäßige Testungen Infektionen frühzeitig erkannt würden und dadurch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ermöglicht werde.

Die Testpflicht sei auch erforderlich und angemessen. Mildere, gleich geeignete Mittel existierten nicht. Darüber hinaus habe der grundgesetzlich verankerte Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten deutlich größere Bedeutung als die mit der Testpflicht verbundenen und allenfalls als gering einzustufenden Eingriffe in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der elterlichen Erziehung und Fürsorge.

Dabei seien die (zum Zeitpunkt der Entscheidung noch) fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschulalter sowie ferner zu berücksichtigen, dass in Schulen
gleichzeitig viele Menschen auf engem Raum zusammenträfen und Abstände oftmals nicht eingehalten werden könnten. Die weitgehend einheitlich zu beurteilende Situation
an Schulen sei zudem mit der von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, deren 
Arbeitsplätze äußerst unterschiedlich ausgestaltet seien, nicht vergleichbar, sodass die
Testpflicht auch nicht gleichheitswidrig sei.

Dem Kläger sei die Durchführung von Corona-Tests auch zumutbar. Sie stelle sich ihm gegenüber im Einzelfall auch nicht als unverhältnismäßig dar, denn ihm stehe es insbesondere frei, speichelbasierte Tests durchzuführen. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021, 4 K 407/21.KO).

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Gesundheit

Til kämpft sich ins Leben zurück: Ehemaliger Koblenzer Patient trifft nach 22 Jahren seine Retter

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher

KOBLENZEr ist ein Kämpfer!“ Damit meint Frank Simonis seinen Sohn Til, den er liebevoll anschaut, als er mit ihm, Ehefrau Astrid und Tochter Lea im Kemperhof, dort wo Til zur Welt kam, zu Besuch ist. Gemeinsam sind die vier einen beeindruckenden Weg gegangen.

Til kommt am 4. Mai 2002 in der 28. Schwangerschaftswoche als Frühchen zur Welt. Diese Kinder hatten bereits vor 22 Jahren gute Überlebenschancen. Doch Til entwickelte plötzlich unter intensivierter Beatmung einen beidseitigen Lungenriss mit Herz-Kreislaufversagen“, erklärt Dr. med. Thomas Hoppen, der die Familie 2024 zum Wiedersehen im Kemperhof trifft.

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Als meine Frau mich anrief und sagte, was passiert ist, war für mich klar: Til schafft das, der ist ein Kämper“, erinnert sich Vater Frank. Doch so sicher war das keinesfalls. „Ohne ein eingespieltes Team, das schnell und effizient reagiert, hätte die Geschichte ganz anders ausgehen können“, weiß Hoppen. Wichtig war, dass gleich mehrere Behandlungen nahezu parallel verliefen: die sofortige kontinuierliche Wiederbelebung mit Überdruckbeatmung und Herzdruckmassage, die Notfallmedikamentengabe und die Versorgung beider Lungen mit Schläuchen durch die Haut bis in den Lungenspalt, damit sich beide Lungen wieder entfalten konnten.

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Das Besondere: „Die Lungen sind bei so kleinen Kindern winzig, aber definitiv lebenswichtig für den Atemgasaustausch – also vor allen Dingen für die Versorgung mit lebenswichtigem Sauerstoff. Da gilt es, dran zu bleiben und nicht nach zehn Minuten zu sagen ,wir schaffen das nicht‘ “, erläutert der Facharzt für Pädiatrische Intensivmedizin.

Als Til dieses Jahr die Geschichte noch einmal hört und neben ihm Hebamme Christine und Arzt Thomas zur Seite stehen, ist er überwältigt. „Das ist einfach Wahnsinn“, sagt er. „Ich freue mich so unglaublich, dass ich das Team jetzt kennenlernen darf.“

Das Team hat Til nach der Reanimation noch weitere rund zehn Wochen begleitet. „Wir waren damals sehr erleichtert und überglücklich, dass es unser Til geschafft hat. Und gleichzeitig war es eine sehr aufwühlende und kräftezehrende Zeit“, erinnert sich Mutter Astrid. „Da hätten wir uns damals auch gewünscht, wenn andere Familien von ihren Erlebnissen erzählt hätten. Das bewegt uns, auch heute noch nach so langer Zeit, anderen Mut zu machen“, sagt die Familie.

Geschichten wie diese sind kein Alltag, aber in einem Perinatalzentrum Level 1, wie es der Kemperhof ist, kommen jährlich eine Reihe von Frühgeborenen zur Welt. „In unserem Zentrum sind Fachärzte mit spezieller Zusatzweiterbildung für Geburtshilfe und Perinatalmedizin sowie für Neonatologie rund um die Uhr erreichbar. Auf der neonatologischen Intensivstation haben wir mindestens sechs Intensivpflegeplätze und entsprechend ausgebildetes Personal, sodass eine optimale Versorgung gesichert ist“, betont Chefarzt Privatdozent Dr. med. Thomas Nüßlein.

Er und das gesamte Team haben sich sehr gefreut, dass Til zu Gast war. „Es war auch für mich sehr bewegend. Tils Geschichte zeigt auch, wie enorm wichtig es ist, dass möglichst viele für den Notfall geschult sind – nicht nur im Krankenhaus“, betont Hoppen. Deshalb bietet er auch seit Jahren im Kemperhof regelmäßig Notfalltrainings mit Kinder-Simulationspuppen an. „Jeder sollte an seinem Können arbeiten und regelmäßig an einem solchen Kurs teilnehmen.“

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Koblenz

Koblenzer Höhenretter üben auf Baustellenkran an der Pfaffendorfer Brücke

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Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

KOBLENZ Die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr Koblenz ist seit 2023 im Dienst und wird für die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen ausgebildet. Um mögliche Einsatzszenarien so realistisch wie möglich zu üben, ergreifen die Einsatzkräfte immer wieder bestehende Möglichkeiten im Koblenzer Stadtgebiet.

An drei Freitagen, 26. Juli, 2. und 9. August, nutzen die Höhenretter der Koblenzer Berufsfeuerwehr dieses Mal die Gelegenheit, um auf der Brückenbaustelle an der Pfaffendorfer Brücke verschiedene Szenarien rund um den roten Baukran auf der Seite des Kurfürstlichen Schlosses zu üben. 

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Koblenz

Hinterm Horizont ging´s weiter: Tolles Musik-Festival auf der Festung Ehrenbreitstein begeisterte tausende Zuschauer

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Das dreitägige Horizonte Musikfestival vom Café Hahn in Koblenz ist vielmehr wie nur ein übliches Aufeinandertreffen großartiger Künstler, sondern eine kulturelle Begegnung, die zum Nachdenken, Mitfeiern und Tanzen anregt.  Bei einer ausgelassenen Stimmung schafft die Musik in einer gespaltenen Gesellschaft die unpolitische Verbindung der zahlreichen Besucher. Dabei gibt es durchaus den mahnenden und warnenden Zeigefinger so mancher Liedermacher. Wer es wollte und konnte, sinnierte über die Textzeilen uns suchte das Gespräch mit den Nachbarn.

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Genau das ist eine der Intentionen des Fördervereins vom Café Hahn, teilte die erste Vorsitzende Saskia Scherhag-König mit. Dabei bot das Horizonte-Festival noch weit mehr als die Liedermacher. Auf mehreren Bühnen präsentierten Bands aus aller Herren Länder das Beste vom Besten aus ihrer Region. Von Folk über Afrorock, Gypsy, Klassik, Reggae, Gospel, Indie-Pop bis hin zu Jazz, Weltmusik, Country, Balkan-Rock und Blues war alles vertreten, was man sich nur wünschen konnte.

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Natürlich durfte auch der Lokalmatador Lulo Reinhardt nicht fehlen, der mit dem großen Ensemble von Absinto Orkestra die Sparkassenbühne zum Beben brachte. Auf der Casino-Bühne war es die Liedermacherin Cynthia Nickschas, die mit ihrer rauchigen Stimme die Menschen begeisterte. Das Horizonte-Festival ist längst zu einer Kultveranstaltung für die ganze Familie geworden. Und so darf man bereits jetzt gespannt sein, was die Verantwortlichen des Fördervereins vom Cafe´Hanhn im kommenden Jahr für tolle Bands aus dem Hut zaubern werden. Und nach dem Horizonte ist vor dem 33. Gaukler-Fest, das kommendes Wochenende auf der Festung Ehrenbreitstein stattfinden wird. Eröffnet wird die Veranstaltung am kommenden Freitag um 20 Uhr. Mehr Informationen gibt es hier (https://www.cafehahn.de/p~gauklerfestung-33.-gaukler-und-kleinkunstfestival~343475).

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