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VG Bad Ems-Nassau

Herbe Ohrfeige für die Stadt Bad Ems – Bürger darf Werbeanlage aufstellen – Gericht gibt ihm Recht

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David siegt gegen Goliath - Bad Emser darf Werbeanlage aufstellen

BAD EMS So manche Male siegt ein David gegen Goliath. So geschehen beim Koblenzer Verwaltungsgericht, wo unser Protagonist gegen den Rhein-Lahn-Kreis für die Errichtung einer Werbeanlage klagte und gewann. Der BEN Kurier berichtete hier. Doch wer war der eigentliche Goliath? Der Beklage Rhein-Lahn-Kreis oder die Stadt Bad Ems?

Wohl eher die Letztere denn den Rhein-Lahn-Kreis war verpflichtet eine Werbeanlagensatzung und ein Wasserrecht vor Gericht zu vertreten wovon er selber nicht überzeugt war. Und für genau diese Werbeanlagensatzung war alleine die Stadt Bad Ems verantwortlich.

David siegt gegen Goliath und darf Werbeanlage errichten

Unser David vertrat vor Gericht die Ansicht, dass seine geplante Werbeanlage den gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen entspricht. Zumal es zahlreiche ähnliche Plakatständer in der näheren Umgebung der Lahnstraße gibt. Dieses ist ein Mischgebiet. Dem gegenüber vertrat unser Goliath die Meinung, dass eine weitere Werbeanlage das Straßen – und Ortsbild verschandeln würde zumal es sich am Rande einer Pufferzone zum beantragten UNESCO Weltkulturerbe befinden würde.

Zudem begründete die Beklagte, also unser Goliath, die Meinung, dass die geplante Werbeanlage im Bereich der Denkmalzone Lahnstraße errichtet werden solle. Und letztlich würden dem auch wasserrechtliche Gründe entgegenstehen.

In keinem Punkt folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Bad Ems

Doch alle die Argumente unseres Goliaths reichten dem Gericht nicht aus. Im Gegenteil. Dieses sah keinerlei baurechtliche Bedenken hinsichtlich des Einfügens des Vorhabens. Auch aus wasserechtlicher Sicht gab es einen vollen Erfolg für den Kläger. Denn das Gericht konnte nach §36 Satz 1 WHG keine Belange erkennen, die in diesem dem Vorhaben entgegenstehen.

Auch die angeführte „Verschandelung“ des Ortsbildes sah das Koblenzer Verwaltungsericht nicht. Nur wenige Meter neben der geplanten Anlage in der Lahnstraße , befindet sich ein Werbepylon, wenige hundert Meter weiter, einige andere Großflächenwerbungen. Diese jetzige geplante Werbefläche würde sich nach Auffassung des Gerichts, als nicht störendes Gewerbevorhaben, in die nähere Umgebung einfügen.

Verwaltungsgericht Koblenz zweifelt erneut Rechtmäßigkeit der Bad Emser Werbeanlagenverordnung an

Und dieser Richter hat es sich nicht einfach gemacht. Vor Ort sah er sich die Situation an um diese einschätzen zu können.

Ein Sieg auf ganzer Linie für unseren David. Er darf seine Werbeanlage errichten. Doch für die Stadt Bad Ems kommt es noch bitterer. Denn mit aller Deutlichkeit machte die Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichtes klar, dass sie Zweifel, an der Wirksamkeit und somit Rechtmäßigkeit, des auf Grundlage des §88 der Landesbauordnung erlassenen Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln Schaukästen usw. hege.

Beklagter Rhein-Lahn-Kreis löffelt unverschuldet die Suppe der Stadt Bad Ems aus

Sehr bewusst bezog sie sich darauf, dass eine konkrete gebietsspezifische Gestaltungsabsicht verfolgt werden muss um Werbeanlagen in bestimmten Bereichen auszuschließen. Dem müsste ein schlüssiges Gestaltungsgesamtkonzept zugrunde liegen. Ferner müssten Besonderheiten herauskristallisiert werden, die gerade für ein solches Gebiet charakteristisch sind.

Und genau ein solches hinreichend gebietsspezifisch ausgestaltetes Gesamtkonzept sieht die Kammer in der Bad Emser Werbeanlagensatzung nicht. Das Koblenzer Verwaltungsgericht sieht in dem Bereich des Vorhabengrundstücks unseres Davids keine ausreichende Satzungsbegründung, weshalb es sich um ein schutzwürdiges Gebiet handeln sollte.

Dabei war das noch lange nicht alles. Weitere Abschnitte der Bad Emser Werbeanlagensatzung wurden gerügt. Letztlich bleibt bei genauer Hinsicht nicht viel übrig von der Verordnung. Doch war dieses der Stadt Bad Ems nicht bekannt? Um was ging es hier eigentlich im Verfahren? Auf der einen Seite der eigentlich Unbeteiligte Rhein-Lahn-Kreis als Beklagter. Warum? Weil er in die Suppe auslöffeln musste, welche die Stadt Bad Ems eingebrockt hatte.

Ging es der Stadt Bad Ems um Rechtssicherheit oder um Aversionsgründe?

Denn alleine die Stadt Bad Ems war als vermeintlicher Goliath in der Geschichte für die Werbeanlagensatzung verantwortlich. Und wo war die? Die waren lediglich Beigeladene. Von Vorneherein war erkennbar, dass zu Gunsten des Klägers entschieden werden würde. Doch weshalb wurde dieses Verfahren angestrengt und nicht bereits im Vorfeld dem Ansinnen unseres Davids gefolgt? Um Rechtssicherheit zu erlangen? Wohl kaum. Denn die Werbeanlagensatzung wurde schon Jahre vorher vom Verwaltungsgericht in Koblenz gerügt. Somit wäre erkennbar gewesen, dass die Kammer der Argumentation des Klägers folgen wird.

Wenn es nicht um die Feststellung der Rechtmäßigkeit ging bzw. um Rechtssicherheit zu erlangen worum ging es dann? War es aus Aversionsgründen der klägliche Versuch eines Goliaths den David in die Schranken zu weisen?

Gericht gab dem Kläger in allen Punkte Recht

Letztlich bleibt hier ein bitterer Beigeschmack. Die Kosten des Verfahrens soll der beklagte Rhein-Lahn-Kreis tragen. Obwohl dieser weder für die Werbeanlagensatzung verantwortlich war und dennoch als Kreis vertreten musste.

Vergleichbar mit einem nachbarlichen Brandstifter und sie sollen den Feuerherd für ihn löschen und noch Kosten des Einsatzes tragen oder einer KFZ Garantieversicherung welche ein schrottreifes Auto übernehmen muss. Denn genau dieses ist hier geschehen.

Und nun? Nun wird man schauen müssen, wie die Stadt Bad Ems mit der Situation umgehen wird. Das Problem ist hinlänglich bekannt. Lösungen müssen für die Zukunft gefunden werden.

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Großer Einsatz der Bürger für die Sanierung der Dornholzhäuser Mühlbachhalle

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Foto: Gemeinde Dornholzhausen

DORNHOLZHAUSEN Am vergangenen Samstag haben sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Dornholzhausen zusammengefunden, um im Rahmen einer Eigenleistungsaktion die dringend notwendige Sanierung der Mühlbachhalle voranzubringen. Trotz der körperlich anstrengenden Arbeiten packten alle tatkräftig mit an und trugen so maßgeblich zur Umsetzung des Projekts bei.

Im Laufe des Tages wurde die alte Dämmung fachgerecht ausgebaut, um Platz für die geplanten Brandschutzmaßnahmen zu schaffen. Auch die veraltete Elektroinstallation, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprach, wurde von den fleißigen Helfern sorgfältig entfernt. Die Arbeiten an der Halle waren äußerst fordernd, sowohl physisch als auch zeitlich, aber dank der großen Hilfsbereitschaft der Dorfgemeinschaft konnte ein erheblicher Teil der Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Dringender Handlungsbedarf für den Umbau der Mühlbachhalle

Die Sanierung der Mühlbachhalle ist ein wichtiges und dringendes Vorhaben für die Gemeinde Dornholzhausen. Die bestehende Zwischendecke entspricht nicht den aktuellen Brandschutzvorgaben und muss erneuert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Zudem ist die veraltete Elektroverteilung ein ernstes Sicherheitsrisiko und bedarf einer umfassenden Modernisierung.

Die Mühlbachhalle ist seit vielen Jahren ein zentraler Ort für das kulturelle und soziale Leben in Dornholzhausen. Ob Vereinsfeste, Theateraufführungen oder sportliche Aktivitäten – die Halle wird vielfältig genutzt. Ohne die Sanierung droht eine Schließung, die das Gemeindeleben erheblich einschränken würde.

Ein Gemeinschaftsprojekt mit Herz

Der Einsatz der vergangenen Samstage hat einmal mehr gezeigt, wie groß das Gemeinschaftsgefühl in Dornholzhausen ist. Viele Helferinnen und Helfer haben ihre Zeit und Kraft zur Verfügung gestellt, um das Projekt voranzutreiben. Der Zusammenhalt und die Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen, sind ein wunderbares Zeichen dafür, was man gemeinsam erreichen kann.

Die Gemeinde dankt allen Beteiligten von Herzen für ihren Einsatz. Die Eigenleistung der Bürger wird nicht nur das Projekt finanziell entlasten, sondern auch den Fortschritt der Arbeiten erheblich beschleunigen. Weitere Maßnahmen stehen in den kommenden Wochen an, und die Unterstützung der Dorfgemeinschaft wird weiterhin von unschätzbarem Wert sein.

Mit der tatkräftigen Unterstützung aller Beteiligten und der erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird die Mühlbachhalle schon bald wieder ein sicherer und funktionaler Ort sein, an dem sich das kulturelle Leben der Gemeinde entfalten kann (pm | Torsten Winterwerber, Ortsbürgermeister in Dornholzhausen).

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VG Bad Ems-Nassau

Startschuss: Beginn der Sanierung des Schiefen Turms in Dausenau

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Fot: Verein Historisches Dausenau e.V.

BAD EMS Es ist kein Geheimnis: Bereits vor hundert Jahren hat man sich über die Schiefstellung des Dausenauer Wahrzeichens ausgetauscht. Der Turm, der bergseitig auf Fels und Richtung Lahn auf steinigem, lehmigem Boden gebaut ist, neigt sich sogar mehr, als der weltbekannte Turm von Pisa. Sicherlich hat der Straßenausbau und damit die Tieferlegung der Hauptverkehrsstraße zwischen Dausenau und Nassau Anfang des 19. Jahrhunderts, die Neigung stark beeinflusst sowie der Abriss der Beulspforte, die unmittelbar mit dem Turm verbunden war. Um der Schiefstellung entgegenzuwirken, entschied man 1950, das rund 20 Jahre zuvor errichtete Dach zu entfernen. Das Mauerwerk wurde gleichzeitig um 6,5m abgetragen. 

Regelmäßig wurde seitdem die Neigung des Turms von einer Fachfirma kontrolliert. Als Ergebnis dieser in regelmäßigen Abständen stattfindenden Messungen, wird lückenlos dokumentiert, dass der Turm sich weiter neigt, aber auch, dass er sich um die Längsachse dreht, wenn auch nur minimal. Es fallen immer wieder kleine Steine heraus, was letztendlich dazu führt, dass der Turm auch wegen der Verkehrssicherungspflicht saniert werden muss.

Vor fünf Jahren wurden nach und nach Anträge auf Förderung der Sanierung des Schiefen Turms gestellt. Bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen mussten zwischenzeitlich erneut Anträge gestellt werden, um den Haushalt unserer Gemeinde so weit wie möglich zu entlasten. Vor einigen Wochen wurde die Finanzierung sichergestellt und damit den Weg freigemacht, den Turm nicht nur zu sichern, sondern auch dessen Verfugung zu veranlassen. Geschätzte 750.000€ wird die Gesamtmaßnahme kosten. Das Land Rheinland-Pfalz wird uns mit insgesamt 450.000€ aus dem I-Stock unterstützen; die Staatssekretärin Schneider überbrachte vor Kurzem persönlich die Urkunde. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, mit der eine gute Zusammenarbeit seit langem besteht, hat ihre ursprüngliche Zusage einer Zuwendung in Höhe von 27.500€ mittlerweile dankenswerterweise auf das Dreifache angehoben und somit 100.000 € bereits vertraglich mit der Verwaltung geregelt! Drei weitere Förderanträge wurden abgelehnt, somit muss die Gemeinde 200.000€ selbst finanzieren.

Als nächsten Schritt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den ersten Auftrag der Unterfangung vergeben. Das heißt, in absehbarer Zeit wird die Baustelle eingerichtet und zeitnah mit der Befestigung des Untergrundes begonnen. Diese Maßnahme wird mit sogenannten Injektionen in den Boden ausgeführt und soll voraussichtlich (lediglich) zwei Wochen in Anspruch nehmen. Im Anschluss soll im Verlauf des Jahres 2025 der Turm von innen verankert und anschließend verfugt werden. Wer Interesse hat, die Pläne einzusehen, darf gerne im Rathaus vorbeischauen. 

Ende Oktober wird eine Besprechung mit allen Beteiligten der Denkmalschutzbehörden, Verwaltungen, des ausführenden Betriebes sowie des zuständigen Ingenieurbüros im Rathaus, in Dausenau, stattfinden. Der genaue Zeitraum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, wird im Anschluss der Besprechung an dieser Stelle öffentlich mitgeteilt. Unter anderem ist für die Dauer der Maßnahme eine Einrichtung der Baustelle im Bereich der öffentlichen Parkplätze am Rathaus vorgesehen, deshalb bedankt sich die Verwaltung im Voraus bei den Anwohnern und Anwohnerinnen für ihre Unterstützung und das von ihnen entgegengebrachte Verständnis. 

Unser Dank gilt allen Förderern, die das Projekt überhaupt ermöglichen und auch allen Projektbeteiligten, die mit Ihrem enormen Fachwissen die Ortsgemeinde laufend unterstützen (pm | Michelle Wittler, Ortsbürgermeisterin in Dausenau)

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VG Bad Ems-Nassau

Freizeittipp: Am 13. Oktober – “Lokal & Lecker” Genussmarkt im Limeskastell Pohl

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POHL Am 13. Oktober ist es endlich wieder so weit: Das Limeskastell Pohl öffnet seine Pforten für den regionalen Genussmarkt “Lokal & Lecker”. Etwa 20 lokale Produzenten und Direktvermarkter aus unserer schönen Region präsentieren ihre Waren rund um das ehrwürdige Kastell. Ob heimische Weine, Traubensäfte, Liköre oder Schnäpse: die regionalen Anbieter zeigen, was es alles rund um den Rhein-Lahn-Kreis gibt.

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Für die Hungrigen zeigen die Aussteller den guten traditionellen Ziegenkäse, Wildschwein-Spießbraten, Wurst, Käse, Obst und Gemüse, und natürlich Suppen. Für die Brotzeit gibt es selbst hergestellte Marmeladen oder Wurst. Hört sich irgendwie richtig lecker an und natürlich lokal.

Schon in den vergangenen Jahren war der von Uli Pebler initiierte Markt am Limeskastell ein großer Erfolg. Dieses Jahr wird es noch ein wenig bunter und größer. Der Genussmarkt am Limeskastell Pohl am 13. Oktober: ein sehenswerter Freizeittipp.

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