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VG Bad Ems-Nassau

Bittere Wahrheit zur Straße “Am Rotlöffel” in Arzbach – So wurden die Anlieger abkassiert!

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Unter der Straße am Rotlöffel verliefen die sanierungsbedürftigen Kanäle. Die Zeche für die Entsorgung des Erdaushubs, sowie die Öffnung und Asphaltierung der Straße zahlen jetzt die Anlieger.

ARZBACH Viel Aufregung um die Straße Am Rotlöffel in Arzbach. Eine 248 Meter lange Straße ins Nichts wird umfangreich saniert zu Lasten der Anlieger. Dabei ist diese Geschichte längst ein Politikum geworden in denen die Anwohner der Straße, in den langsamen aber unaufhörlichen Mühlen der Bürokratie und Interessen der Verantwortlichen, zermahlen und zur Kasse gebeten werden.

Sechs Wochen lang recherchierte der BEN Kurier zu dem umstrittenen Bauprojekt und stieß so einige Male auf eine Mauer des Schweigens, die nur mit Androhung rechtlicher Schritte durchbrochen werden konnte.

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Gehen wir gemeinsam zu den Anfängen des Projekts Am Rotlöffel zurück und schauen wir uns einmal an um was es da wirklich geht. Wie eingangs erwähnt, führt die sanierungsbedürftige Straße Am Rotlöffel in einen Waldweg. Genutzt wird diese durch die Anwohner kaum da ihre Hauseingänge über einen befestigten Waldweg an der Hangseite erreichbar sind.

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Einzig eine ehemalige Schuhfabrik könnte als fast echter Anlieger in der Straße gesehen werden. Die in den 50er Jahren errichtete Straße Am Rotlöffel hatte ihre besten Jahre längst hinter sich. Die berechnete Nutzungsdauer war seit fast einem halben Jahrhundert überschritten. In der Zwischenzeit gab es lediglich notdürftige Ausbesserungsarbeiten.

Die Anlieger der Straße “Am Rotlöffel” wehren sich in einer Interessensgemeinschaft. Doch wieso eigentlich Anlieger? Die Zufahrt zu Ihren Häusern befindet sich in einer anderen Hangstraße. “Am Rotlöffel” können die Anlieger bestenfalls zu ihren Gärten vordringen.

Dort ein klein wenig Teer oder auch etwas Fräsgut. Mehr ließen die klammen Kassen der damaligen Verbandsgemeinde Bad Ems offenbar nicht zu. 2019 stellte die Ortsgemeinde Arzbach einen Antrag auf Fördermittel aus dem Investitionsstock. Laut den uns vorliegenden Unterlagen, schätzte die Gemeinde die Kosten der Baumaßnahme mit etwa 370.000 EUR ein. Daraufhin wurden ihnen 2020 rund 90.000 EUR Fördergelder, für den Ausbau der Straße, bewilligt.

Heute wissen wir, dass die Kosten nahezu 700.000 EUR betragen.  Anfänglich war die Stimmung angespannt aber konstruktiv. Aus einem Bericht von Blick Aktuell geht hervor, dass die Gemeinde plante wiederkehrende Beiträge einzuführen. Dieses ist eine Alternative zu einmaligen Straßenbaubeiträgen welche auf alle Grundstücke in einem bestimmten Abrechnungsgebiet der Gemeinde umgelegt wird.

Nur wenige Fahrzeuge nutzten die Straße ins Nichts. Nun wurde sie teilweise für den Schwerlastverkehr in der Breite ausgebaut. Die Kosten sollen die Anlieger bezahlen.

So trägt eine große Solidargemeinschaft den ursprünglichen Anliegeranteil und muss in der Regel nur niederschwellige dreistellige Beträge im Jahr entrichten. Bereits seit dem 05.Mai 2020 sind sind die wiederkehrenden Beiträge in Rheinland-Pfalz per Gesetz verpflichtend eingeführt worden. Einmalige Straßenausbaubeiträge sind nicht mehr möglich, mit Ausnahme weniger Übergangsregelungen bis zum 31.12.2023.

Einem Zeitungsbeitrag war zu entnehmen, dass die Gemeinde vormals davor scheute, wenige Anlieger mit sehr hohen Beitragsbescheiden zu belasten. Bereit seinerzeit gab es Überlegungen eines Systemwechsels, weg von Einmalzahlungen, hin zu wiederkehrenden Beiträgen. Durch diese Umstellung wären alle Grundstücksbesitzer mit etwa nur 2%, im Vergleich zu den Einmalbeiträgen, belastet worden.

Doch weshalb wurde das nicht umgesetzt? Auf diese Frage gibt es tatsächlich eine logische Antwort, doch darauf kommen wir später. Aus der Abschrift einer Sitzung des Arzbacher Gemeinderates vom 29.06.2020 geht hervor, dass das Ratsmitglied Dennis Junglas auf die Zieltermine des Zuwendungsbescheides hinwies. Danach wäre die Maßnahme unverzüglich, spätestens aber bis zum 31.12.2020 zu beginnen. Dennis Junglas konnte nicht wissen, dass der Ablauftermin zum Ende des Jahres falsch wart. Andere Verantwortliche schon.

Förderbescheid nur bis 31.12.2020 gültig? Falsch! ADD teilte mit, dass dieser bis 31.12.2023 ausgestellt war

Die Aufsichts- & Dienstleistungsdirektion (ADD) teilte dem BEN Kurier mit, dass diese mitgeteilten Information des Ablaufdatums im Förderbescheids unstimmig sind. Aus dem von der ADD ergangenen Schreiben ging der Termin 31.12.2023 hervor und nicht der 31.12.2020. Und dieses ist nicht ohne Brisanz. Unter der Prämisse des Verfallsdatum 31.12.2020 wären wiederkehrende Beiträge nur mit großem Aufwand einführbar gewesen. Dieses war eines der Hauptargumente, weshalb die wiederkehrenden Beiträge keine kurzfristige Option wären.

Doch unter der Voraussetzung der Fristsetzung zum 31.12.2023 wären diese problemlos einführbar gewesen. Zumal einen Tag später die wiederkehrenden Beiträge verpflichtend gewesen wären. Einen Tag…..

Der einzige “fast” echte Anlieger in der Straße “Am Rotlöffel” ist die ehemalige Schuhfabrik. Dort sollten generationsübergreifende Wohnungen entstehen. Das ist Geschichte. Der Anlieger musste über 107.000 EUR Einmalzahlungen leisten.

Demgegenüber soll den Anliegern in der Straße Am Rotlöffel versprochen worden sein, dass diese maximal 15.000 EUR je Grundstück zahlen müssten. Auch da wissen wir mittlerweile, dass die erhobenen Beiträge jeweils zwischen 28.000 und 107.000 EUR liegen.

Doch warum drängte der Gemeinderat in Arzbach, unter Federführung des Ortsbürgermeisters Claus Eschenauer, auf die so schnelle Umsetzung des Ausbaus der Straße am Rotlöffel? Waren die tatsächlichen Fristen des Förderbescheids unbekannt? Bei dem Ausbau des Projektes ging es keineswegs nur um eine Straße die ins wortwörtliche Nichts führt. Unter dem schlechten Asphalt befand sich ein sanierungsbedürftiger Kanal.

Kanal in der Straße Am Rotlöffel befand sich im schlechtesten Zustand und hätte von der Verbandsgemeinde umgehend saniert werden müssen

Dieser sollte regelmäßig durch die Verbandsgemeinde überprüft und gewartet werden. Kanäle werden in DWA Zustandsklassen von 4 bis 0 eingeteilt.  Bei der Klassifizierung 4 befindet sich der Kanal in einem guten Zustand und es besteht kein Handlungsbedarf. Bei 0 sollen innerhalb kürzester Frist, maximal innerhalb von 12 Monaten, *Sofortmaßnahmen eingeleitet werden (*Quelle: Umweltbundesamt – Leitfaden zur Sanierung von Abwasserkanalisationen).

Der Kanal unter der Straße am Rotlöffel befand sich seit Jahren in der Zustandsklasse 0. Dieses hätte bedeutet, dass die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau den Kanal, seit Bekanntwerden der Zustandsklasse 0, innerhalb einer Jahresfrist umfangreich hätte sanieren müssen.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems plante nie, eine eigene isolierte Kanalbaumaßnahme durchzuführen

Um den Kanal freizulegen, hätte die Straßendecke geöffnet und später wieder geschlossen werden müssen. Der BEN Kurier fragte beim Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser an, ob die Verbandsgemeinde vor den bewilligten Fördergeldern plante, den Kanal zu sanieren. Dazu äußerte sich Uwe Bruchhäuser wie folgt: „Aufgrund der Gespräche mit der Ortsgemeinde Arzbach war seit dem Jahr 2012 geplant, eine gemeinsame Straßenbau- und Kanalbaumaßnahme durchzuführen, da aufgrund des Straßenzustands und des maroden Bauzustands der talseitigen Stützmauer nur eine gemeinsame Baumaßnahme in Frage kommt (insbesondere zur Nutzung von Synergieeffekten). Die Verbandsgemeindewerke (VGW) planten daher nicht, eine eigene (isolierte) Kanalbaumaßnahme durchzuführen.“

Im weiteren Verlauf führte er aus: Allgemein gilt Im Falle einer isolierten Kanalerneuerung durch die VGW: Sofern bei offener Bauweise eine Öffnung des Straßenkörpers (Fahrbahndecke) erforderlich ist, erfolgt eine Wiederherstellung der Fahrbahndecke seitens der VGW als Verursacher der Maßnahme.

Eine Aussage über die Lebensdauer einer solchen provisorischen *Maßnahme (*Asphaltierung der Fahrbahndecke nach Öffnung) kann nicht getroffen werden. Dies hängt u.a. von der Art der Ausführung der Maßnahme, der Verkehrsbelastung einer Straße und anderer Faktoren ab.

Die Verbandsgemeinde konnte kein Interesse an der Einführung wiederkehrender Beiträge haben – Zur Kasse wurden die Anlieger gebeten

Seit 2012 plante die Verbandsgemeinde und der Ort Arzbach eine gemeinsame Straßenbau – und Kanalmaßnahme. Eine isolierte Kanalbaumaßnahme war nie geplant. Spätestens seit 2019 war der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekannt, dass sich der Kanal, unterhalb der Straße Am Rotlöffel, in der Zustandsklasse 0 befand. Ab diesem Zeitpunkt hätten sie innerhalb eines Jahres den Kanal sanieren müssen.

Damit konnte seitens der Verbandsgemeinde kein Interesse an der Einführung wiederkehrender Beiträge in der Ortsgemeinde Arzbach bestehen. Die Umsetzung hätte Monate, wenn nicht sogar ein Jahr oder mehr gedauert. In der Zeit wäre die Verbandsgemeinde aber verpflichtet gewesen, die kostenintensiven Kanalerneuerungsarbeiten auszuführen.

Aus finanziellen Gründen sicherlich nachvollziehbar. So sparte man sich die Öffnung der Asphaltdecke, die Entsorgung des Bodenaushubs und die Neudeckung der Straße. Dafür sollten die Anlieger der Straße Am Rotlöffel zur Kasse gebeten werden.

Der Innenminister Roger Lewentz bot der Gemeinde Arzbach und der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau Hilfe bei möglichen Fristverlängerungen an – Dieses wurde abgelehnt

Unter der Straße “Am Rotlöffel” verliefen die sanierungsbedürftigen Kanäle. Die Zeche für die Entsorgung des Erdaushubs, sowie die Öffnung und Asphaltierung der Straße zahlen jetzt die Anlieger. Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hatte nie vorgehabt, der Kanalerneuerung in einer individuellen Leistung nachzukommen.

Der Innenminister Roger Lewentz erkannte frühzeitig die Problematik der unverhältnismäßig hohen Belastung der Anlieger. In einem Schreiben vom 26.04.2021 teilte er der Interessensgemeinschaft IG Am Rotlöffel mit: „….Ich rege an, dass Sie mit der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau nochmals wegen einer Abrechnung des Ausbaus der Gemeindestraße „Am Rotlöffel” über wiederkehrende Beiträge in ein Gespräch eintreten. Aus meiner Sicht kann eine Systemumstellung von der Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge auf die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge durch die Ortsgemeinde Arzbach noch so rechtzeitig erfolgen, dass eine Abrechnung des Ausbaus der Straße „Am Rotlöffel” über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge möglich ist.

Weiter schrieb der Staatsminister: „Soweit sich vor Ort die in meinem Bescheid vom 24. April 2020, mit dem eine Zuwendung mit einem Höchstbetrag von 90.000,00 Euro aus dem Investitionsstock für den Ausbau der Gemeindestraße „Am Rotlöffel” bewilligt worden ist, festgelegten Fristen als hinderlich erweisen sollten, steht mein Haus der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau für ein Gespräch über eine Fristverschiebung sehr gern zur Verfügung.

Der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser teilte dem BEN Kurier mit, dass dieses Angebot von der Ortsgemeinde Arzbach abgelehnt wurde. Der Ortsbürgermeister Claus Eschenauer sagte dazu im einem SWR Interview: „Ich muss leider an dem Tag heute sagen, dass es definitiv vor dem Zeitraum unmöglich war (wiederkehrende Beiträge) einzuführen. So schnell kann man das System nicht umstellen und jetzt haben wir die Diskussion mit den Anwohnern hier am Rotlöffel. Hätten wir die wiederkehrenden Beiträge eingeführt, hätten wir das mit dem ganzen Dorf besprechen müssen…..“

Der Zeitraum 31.12.2023 war unmöglich einzuhalten wenn bereits einen Tag später die wiederkehrenden Beiträge ohne seltene Ausnahme verpflichtend gewesen wären? Und welche seltene Ausnahme war es, die der Gemeinderat sah um die wiederkehrenden Beiträge nicht einzuführen?

Die Fronten zwischen den Anliegern und dem Arzbacher Ortsbürgermeister sowie der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sind verhärtet. Zwischenzeitlich musste sich auch das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem Antrag einer einstweiligen Anordnung seitens eines Am Rotlöffel Anwohners auseinandersetzen. Das moralische Recht unterlag der justiziellen Bewertung.

Das Ende der Geschichte hat längst begonnen. Schon in Kürze wird es eine überdimensionierte Straße Am Rotlöffel geben, die ins gefühlte Nichts führen wird. Gewinner sind die Verbandsgemeindeverwaltung und vermeintlich die Verantwortlichen in der Gemeinde Arzbach.

Fazit: Doch die Moral der Geschichte wird zeigen, dass nicht nur die Anlieger in der Straße am Rotlöffel die Verlierer sein werden. Pinocchio hätte an der aufgezeigte Lügensuppe sein helle Freude gehabt. Der eine oder andere politisch Verantwortliche könnte im Laufe der Zeit über das Politikum stolpern. Denn der Artikel zeigte wie sehr die Wahrheit, das eine oder andere Mal, zu Gunsten der ureigenen Gemeinde- oder Verwaltungsinteressen gebogen wurde.

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Gesundheit

Offener Brief: Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück-Kreis fordern Transparenz zu den Klinikstandorten Nastätten und Boppard

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BAD EMS Zuletzt gab es scharfe Töne vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) und gleichzeitigen Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Dr. Saftig, in Bezug auf die Klinikstandorte Boppard und Nastätten. Nach dem Ausstieg der Sana Klinik AG wegen millionenfacher Versorgungslasten zu Gunsten der Mitarbeiter in der rheinischen Versorgungskasse, war plötzlich die Rede von der Schließung der beiden Krankenhäuser, um das Gesamtkonstrukt der anderen Kliniken erhalten zu können. Dagegen wehren sich die Landräte Jörg Denninghoff (Rhein-Lahn-Kreis) und Volker Boch vehement. Nach anfänglichen Gesprächen unter allen Beteiligten sollen im weiteren Verlauf kaum noch Auskünfte an die betroffenen Kreise erfolgt sein. Nun wehren sich die Landräte des Kreises Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück und fordern einen transparenten Umgang mit der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs.

Offener Brief der Landräte vom Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück-Kreises an den Landrat von Mayen-Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM)

 Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Saftig, lieber Alexander, da wir auf unsere beiden Schreiben vom 28. Februar und 15. April bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten haben, wenden wir uns heute in einem offenen Brief erneut an Sie. Da wir seitens der Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums (GKM) Mittelrhein keinerlei Informationen erwarten können, richten wir dieses Schreiben an Sie als Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung. Wir verbinden dieses Schreiben mit der ausdrücklichen Bitte, unsere Anfrage zu beantworten und die Gesellschafter über unser Schreiben zu informieren.

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Im Februar dieses Jahres hatten wir erstmalig die Gelegenheit, uns mit den bei den Vertretern der kommunalen Gesellschafter, der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz, zu der Situation des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) auszutauschen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir keinerlei Informationen zum Sachstand und zu der uns gegenüber als prekär dargestellten wirtschaftlichen Situation. Auch im Rahmen eines Runden Tisches, zu welchem das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eingeladen hatte, erhielten wir Einblicke in die aktuelle Lage des Klinikums.

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Für die Gespräche und Informationen sind wir dankbar und diese haben das Verständnis und den Blick auf die Lage des GKM deutlich verbessert. Es war möglich, einen ersten groben inhaltlichen Überblick zur Gesamtsituation zu erhalten. Es handelte sich allerdings um einen sehr allgemeinen Austausch, der aus unserer Sicht nur den Auftakt eines inhaltlichen Dialogs darstellen konnte. Seitdem haben wir zu den weiteren Entwicklungen lediglich aus den Medien erfahren, zuletzt konkret, dass anhand von gutachterlichen Einschätzungen die Schließung der Standorte Boppard und Nastätten zum wirtschaftlichen Fortbetrieb des GKM notwendig wäre.

Woraus sich diese Einschätzung ergibt und welche Grundlagen für die Beauftragung eines Gutachtens mit derlei weitreichender möglicher Folgewirkung existieren, erschließt sich uns nicht. Umso mehr sind wir als Landräte des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein- Lahn-Kreises, in welchen die Krankenhausstandorte Boppard und Nastätten liegen, besorgt um den weiteren Bestand dieser Standorte und die lokale gesundheitliche Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir haben ein großes Interesse, die Standorte mit dem bestehenden hohen Anspruch an Qualität und Bürgernähe dauerhaft zu erhalten und zukunftssicher aufzustellen. Wir stehen im Austausch mit den Betroffenen vor Ort, die Auskünfte von uns als für die Region zuständigen Landräten erwarten, die wir ohne fundierte Kenntnisse leider nicht geben können.

So sind wir insbesondere den beiden kommunalen Gesellschaftern dafür verbunden, dass Beschlüsse gefasst wurden, um die kurzfristige Liquidität des GKM zu stärken. Wir würden es begrüßen, wenn wir Einsicht in diese Beschlüsse erhalten könnten. Durch Berichterstattungen haben wir erfahren, dass es sich bei den durch Kreis und Stadt zuletzt gewährten, uns in oben genannten Gesprächen als „Zuschuss” deklarierten Zahlungen um Darlehen handelt. In unserem gemeinsamen Gespräch im Gesundheitsministerium am 15. Februar 2024 haben sich alle kommunalen Vertreter darauf verständigt, dass man weiter im Gespräch bleibt und Informationen austauschen wird.

Eine unsererseits gestellte Anfrage zur Zukunft des Gemeinschaftsklinikums an die Geschäftsführung blieb bis heute unbeantwortet. Angesichts der jüngsten Medien berichte und der vor Ort dadurch begründeten Sorgen um die Zukunft der Standorte Boppard und Nastätten im GKM sollte der Austausch inklusive einer Übermittlung fundierter Informationen mit den Landkreisen Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn sowie mit den Standortkommunen seitens der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zeitnah aufgenommen werden.

Den Kreisverwaltungen des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Rhein-Lahn-Kreises liegen bisher – aufgrund der Situation, dass wir in den jeweiligen Standortbetrieb nicht eingebunden sind – nur sehr wenige informelle Grundlagen vor. Um diese bewerten und auch den politischen Vertretern unserer Kreise weitergeben zu können, benötigen wir weitere Erkenntnisse sowie konkrete Daten und bitten Sie, aufbauend auf unseren bereits vorliegenden Anfragen, uns diese schnellstmöglich zukommen zu lassen:

1. Wie hat sich die wirtschaftliche Lage des GKM in den letzten 5 Jahren, verteilt auf die verschiedenen Standorte, entwickelt?

2. Wie bewerten Sie die aktuell erstellten Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des GKM?

3. Können uns die in der Presse angesprochenen Gutachten, insbesondere auch das der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roland Berger,, zur Verfügung gestellt werden?

4. Wer hat diese Gutachten beauftragt? Welche konkrete Fragestellung liegt den Gutachten zugrunde?

5. Es wurden potenzielle weitere Interessenten genannt. Sind Gespräche mit diesen oder anderen Interessenten zur Übernahme des GKM geplant?

6. Wurden Gespräche zur möglichen Übernahme einzelner Standorte – anstelle einer Schließung – durch weitere Interessenten geführt?

7. Es wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren erwähnt. Wurde eine solche Verfahrensweise auch bei der Sana Klinik AG vorausgesetzt?

8. Die Verhandlungen mit der Sana AG sind letztlich an den Versorgungslasten gescheitert. Da die Thematik „Rheinische Versorgungskasse “ auch bei der Überlegung künftiger Trägermodelle eine Rolle spielen wird, stellen sich dazu folgende Fragen:

– Um welche Versorgungsleistungen handelt es sich konkret?

– Wie und wann sind diese Versorgungsansprüche entstanden und enthält der in Rede stehende Betrag auch Ansprüche, die in der Zeit vor der Gründung der gGmbH liegen?

– Wann wurde die Höhe der von der Rheinischen Versorgungskasse geforderten Absicherung zuletzt errechnet?

– Was wird mit den Forderungen im Falle einer Insolvenz? Wer muss dafür einstehen?

9. Gibt es bereits konkrete Überlegungen der Gesellschafter, wie sich die künftige Ausrichtung des GKM darstellen könnte? Gibt es auch Überlegungen bzw. wurden gutachterliche Expertisen bemüht, wie sich die Standorte Boppard und Nastätten im GKM stärken ließen, um eine Schließung zu vermeiden?

10. Wie sieht die personelle Ausstattung der jeweiligen Standorte aus? Wie viele Stellen davon sind aktuell vakant?

11. Wie viele Stationen / Abteilungen oder Betten können in den jeweiligen Standorten des GKM nicht zur gesundheitlichen Versorgung zur Verfügung gestellt werden? Und warum nicht?

12. Wie stellt sich die Geschäftsführung des GKM die kurzfristige bzw. mittelfristige Entwicklung des Geschäftsbetriebes vor, um eine Krankenhausversorgung sicherzustellen?

13. Wie wird sich die Liquidität in den nächsten 12 Monaten entsprechend Ihrer betriebswirtschaftlichen Prognose entwickeln?

14. Wurden im Rahmen einer Gesellschafterversammlung die möglichen Szenarien der künftigen Ausrichtung des GKM erörtert und gemeinsam festgelegt?

15. Können Sie das bezüglich der künftigen medizinischen Ausrichtung des GKM vorliegende, nach der Gründung des GKM beauftragte Konzept zur Verfügung stellen?

16. Ist eine Zeitplanung zum weiteren Vorgehen festgelegt? Falls ja, wie sieht diese Planung aus?

17. Sind durch die Gesellschafter bereits konkrete Maßnahmen beschlossen?

18. Eine aus unserer Sicht dringend zu vermeidende Schließung der Standorte Boppard und Nastätten führt vor Ort zu erheblichen Problemen. Sind rechtliche Folgewirkungen und auch damit verbundene Kosten für etwaige Schließungen betrachtet, bewertet und beziffert worden?

19. Wurden die Betriebsräte und die Mitarbeitenden vor Ort durch die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung informiert?

20. Wurden gutachterliche Beauftragungen und im Ergebnis vorliegende Betrachtungen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt?

Die Beantwortung dieser zahlreichen, wesentlichen Fragen stellen aus unserer Sicht eine wichtige Grundlage für den weiteren Austausch dar. Ohne Erkenntnisse zu diesen Fragen werden wir wie bislang von den jeweiligen Entwicklungen überrascht, zumal diese bisweilen insbesondere auch durch entsprechende Berichterstattungen bekannt werden. Umso bedeutender ist es, dass wir konkrete, belastbare Informationen erhalten.

Gerne können wir die von zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen in einem nachfolgenden gemeinsamen Gespräch erörtern. Wir danken sehr herzlich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jörg Denninghoff (Landrat Rhein-Lahn-Kreis) und Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis)

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VG Bad Ems-Nassau

Traut Euch: Gemeinderatswahl in Dornholzhausen!

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DORNHOLZHAUSEN Liebe Hollesser, am 9.Juni sind neben Europawahl auch die Kommunalwahlen. Alle wahlberechtigten Hollesser sind aufgefordert einen neuen Gemeinderat/Bürgermeister/in zu wählen. Nach der letzten Infoveranstaltung haben schon 5 Bürger/innen ihr Interesse an einer Arbeit im Gemeinderat bekundet, siehe Aushänge im Ort. Auch Ratsmitglied Marko Alberti hat seine Bereitschaft zur Wiederwahl bestätigt.

Die Wahl ist eine Mehrheitswahl, wählbar sind alle Hollesser ab 18 Jahre. Auf dem Stimmzettel dürfen 6 Bürger/innen mit Namen aufgeschrieben werden, von denen man denkt, der oder die Bürger/in wäre doch prima im Gemeinderat. Und wenn der/die Gewählte dann bei der Auszählung merkt „Hey, da trauen mir ja viele Hollesser was zu!“, ist der/die Gewählte dann bestimmt auch bereit und motiviert das Amt anzunehmen.

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Und deshalb bietet der Gemeinderat am 16.Mai um 19:30 Uhr nochmal eine Infoveranstaltung für alle Hollesser, für Wähler und für Interessierte am Gemeinderat an. Herzliche Einladung an alle Hollesser!! Der Gemeinderat Dornholzhausen (Pressemitteilung: Gemeinderat Dornholzhausen).

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Allgemein

Hurra! Der Lenz ist da: Singhofen hat wieder eine Metzgerei – Neueröffnung heute!

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SINGOFEN Der Spatenstich für die Metzgerei Lenz war im September 2022. Heute durfte gejubelt werden, denn die langersehnte Eröffnung des Betriebs im Gewerbegebiet, parallel hinter dem Norma Lebensmitteldiscounter, ist vollbracht. Die Wartezeit hat sich durchaus gelohnt. Was dort entstanden ist, dürfte viel mehr als nur eine klassische Metzgerei sein. Neben dem modernen Ladenbereich gibt es auch einen bestuhlten Restaurantbereich. Jeden Tag werden zwei verschiedene Mittagsgerichte angeboten.

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Für die Familie Lenz hat sich ein langersehnter Traum erfüllt. Sie lieben Fleisch? Das geht schon ein Stück weiter. Papa und Sohn sind beide Fleisch-Sommeliers. Für sie geht es um den außergewöhnlichen Genuss, und das zeigt sich schon an der Fleisch- und Wursttheke. Regionale Produkte stehen im Vordergrund, die zu einmaligen Spezialitäten verarbeitet werden. Ein wahrer Hochgenuss. Und was das alles wieder kostet? Metzgerfleisch ist traditionelles Handwerk und hat seinen Preis, aber den kann sich tatsächlich jeder leisten, und dafür brauchen sie nicht in einen lokalen Verbrauchermarkt zu gehen.

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Das Besondere ist vielleicht der Tipp hinter der Theke. Dort warten noch einmalige Zubereitungen auf die Kunden. Und sonst? Dann darf es auch einmal das leckere Grillfleisch sein oder halt der Wurstaufschnitt. Da war doch noch etwas: Genau. Grillen. Für Michael Lenz ist Grillen mehr eine Passion als nur ein Freizeitvertreib. Wer das möchte, kann für das Wochenende oder auch die Woche anfragen, ob der Grillmeister mit Grill und Fleisch zu einer Veranstaltung oder einem Familienfest kommt. Das hat etwas. Zusehen, wie man den Fleischgenuss unter Holzkohle perfektionieren kann.

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Doch heute darf man die Eröffnung mit der sympathischen Familie feiern. Draußen vor der Metzgerei steht der Getränkewagen, für die Kinder ist ein XXL-Dartspiel aufgebaut, und das Ganze bei Livemusik. Bis 20 Uhr wird die Neueröffnung gefeiert, und jeder Besucher ist herzlich willkommen. Große Freude auch auf Seiten der Gemeinde. Der Bürgermeister Detlef Paul ließ es sich nicht nehmen, der Neueröffnung beizuwohnen und die Glückwünsche des Ortes zu überbringen. Für Andreas Minor von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Lahn ist das ebenfalls ein großer Tag, denn sie begleiteten den Prozess der Neueröffnung mit viel Know-how. Und nun? Lasst es euch schmecken. Der Lenz ist da.

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