Politik
6 Millionen vom Staat abgezockte Rentner – Verein kämpft für Geschädigte der Direktversicherungen
Der Staat versprach, dass die Direktversicherungen nicht zusätzlich besteuert würden. Wie sich herausstellte, war es eine große Lüge!
RHEIN-LAHN 6 Millionen Rentner sind von dem folgenden Skandal betroffen. Sie lesen richtig. 6 Millionen. Eine unglaubliche Zahl von Geschädigten. Und hier geht es nicht um die hinlänglich bekannte Doppelbesteuerung, welche zuletzt ausgiebig durch die Presse ging. Das waren nur Peanuts im Vergleich zu dem was nun kommt.
Seit mehreren Wochen steht unsere Redaktion in engem Kontakt mit dem „Direktversicherungsgeschädigten e.V.“ (DVG) und hier mit den Vertretern der Regionalgruppe „Westerwald-Mittelrhein“, Reinhard Hermann aus Ransbach-Baumbach und Werner Weisbrod aus Bad Ems. Die Historie, warum sich dieser bundesweit über 4.000 Mitglieder und 46 Regionalgruppen zählende Verein gegründet hat und inzwischen auch als „Expertengruppe“ im Gesundheitsausschuss des Bundestages akkreditiert ist, liest sich wie ein Artikel über Lobbyeinfluss auf die Politik, Versagen ganzer Parteien bis hin zum gesteuerten Betrug an gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern.
Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU), maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.
Haben Sie schon einmal etwas von Direktversicherungen gehört? Noch nie? Diese waren der große Renner der privaten Altersvorsorge in den 70 und 80er Jahren. In Zeiten wo allmählich die Sorgen der gesicherten Rentenbezüge begann. Und eine staatlich geförderte Riesterrente gab es nicht.
Was es aber gab war das Konstrukt der Direktversicherungen. In Wahrheit handelte es sich um Lebensversicherungen, die über den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurden. Dabei war der Arbeitgeber der Vertragspartner und der Arbeitnehmer der Begünstigte der Versicherung.
Versicherungen und Politik sagten zu, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge ausgezahlt würden. Das war eine Lüge!
Die Versicherungsbeiträge wurden in voller Höhe aus den Bezügen des Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung bedient. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer die Beiträge selbst zahlte. Diese wurden nicht nur pauschal versteuert, sondern der Arbeitnehmer zahlte in vielen Fällen, auch bereits zum Zeitpunkt der Beitragsleistungen, in voller Höhe Sozialversicherungsbeiträge – so auch Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse und seit 1996 auch zur Pflegeversicherung.
6 Millionen Geschädigte sind auch 10% aller berechtigten Wähler zur Bundestagswahl. Das könnte wahlentscheidend sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.
Vor diesem Regelungshintergrund waren deshalb auch Direktversicherungen bis zum Erlass des Gesetzlichen. Krankenkassen.- Modernisierungsgesetz (GMG) keine Leistungen im Sinne einer „Betrieblichen Altersvorsorge“ und deshalb bei Auszahlung beitragsfrei gestellt.
Spannend? Bis hierhin wohl noch nicht doch die Geschichte sollte eine unglaubliche Wendung nehmen.
Mitte der 90er Jahre stellte sich heraus, dass die Wiedervereinigung und die Aufnahme der großen Zahl deutschstämmiger Bürger*Innen der ehemaligen Sowjetunion die Kassen der deutschen Sozialversicherungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hatten. Millionen von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern waren nun zusätzlich in den Gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte nach der Wende mit vollen Händen aus den Sozialversicherungstöpfen per Gießkanne verteilt, aber eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln und somit eine Zukunftssicherung des Systems nur rudimentär unterstützt; eine zukunftsfeste Reform des Systems wurde darüber hinaus komplett versäumt.
Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg.
Die 1998 gewählte Rot-Grüne Bundesregierung wollte sich im Rahmen ihrer Sozialreformen auch dem System der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen widmen und startete das Projekt „Gesetzliche Krankenkassen- Modernisierungsgesetz “ (GMG).
Erinnern Sie sich an die 10 EUR Praxisgebühr? Auch diese stammte aus diesem Gesetz. In enger Zusammenarbeit mit der oppositionellen UNION aus CDU und CSU wurde das GMG dann im Jahr 2003 im Bundestag beschlossen und zum 01.01.2004 wirksam.
Maßgebliche Protagonisten dieses Gesetzes waren: Ulla Schmidt als SPD Bundesministerin für Gesundheit, Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD, Horst Seehofer (CSU) als Verhandlungsführer der UNION und die CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel.
Nur die FDP stimmte seinerzeit gegen das Gesetz
Was jedoch weder der Großteil der abstimmenden Bundestagsmitglieder, noch die Presse, Steuerberater, Arbeitgeber oder Kunden von mitarbeiterfinanzierten Lebensversicherungen, der so genannten Direktversicherung, erkannten, war ein Passus dieses GMG, der bestehende Altverträge der Direktversicherungen ab dem 01.01.2004 bei Auszahlung der Versicherungssumme der doppelten Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und der seit 1996 bestehenden Pflegeversicherung unterwarf. Bei Abschluss der Versicherungen, als eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, war daran nicht im Entferntesten zu denken.
Von den 4 damals im Plenum vertretenen Fraktionen (SPD, UNION, GRÜNE und FDP) stimmte lediglich die FDP gegen das Gesetz.
Nun könnte man denken, dass die seit 01.01.2004 geltenden neuen Regelungen ausschließlich für Direktversicherungen eingeführt wurden, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden; aber weit gefehlt: Das GMG wurde einen Tag vor Abstimmung im Bundestag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ dahingehend erweitert, dass gerade die Direktversicherungen, die auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits bestanden und angespart waren, in voller Höhe und ohne jeglichen Bestandsschutz der Beitragspflicht zu unterwerfen sind. Das Prinzip des Bestandsschutzes oder auch „pacta sunt servanda“ ( Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht )wurde ignoriert.
Keine Gerechtigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
Über diese Änderung des Konstruktes wurde jedoch keine Informationspflicht seitens der Versicherungsgesellschaften beschlossen. Aus diesem Grund erfahren die Betroffenen in der Regel erst bei Auszahlung ihrer Versicherungsleistung, dass die Versicherungssumme auf einen Zeitraum von 10 Jahren (120 Monaten) fiktiv auf die beitragspflichtigen Bezüge des versicherungsbegünstigten Arbeitnehmers addiert werden und der vollen Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen werden.
Durch diese Belastung verlieren die Sparer/Arbeitnehmer ca. 19 % der Rendite, weil nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberbeitrag sowie die Pflegeversicherung komplett dem Arbeitnehmer nachträglich belastet werden. Selbst dann, wenn bereits in der Ansparphase in voller Höhe verbeitragt wurde, fallen die genannten Beiträge an. Nur diejenigen Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, können die Versicherungsleistung „brutto für netto“ genießen.
Alles viel zu kompliziert? Dann versuchen wir es einmal mit einfachen Worten. Die Arbeitnehmer zahlten Monat für Monat ihre versteuerten Beiträge in die Direktversicherung, Krankenkasse und Pflegeversicherung ein. Und nun langte der Staat erneut hin. Noch einmal etwa 19% von der Auszahlungssumme. Ein einfaches Mittel um die klammen Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen zu füllen. Ein Hauch von modernen Raubrittertum.
Privatversicherte, über der Beitragsbemessungsgrenze, bekamen den kompletten Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung
All die Träume der Rentner, dass sie sich für die Altersvorsorge abgesichert hätten, waren dahin. Ein schön großer Topf von dem sich die Regierung zu gerne bediente. Und wir reden hier nicht von den gut situierten Menschen welche über der Beitragsbemessungsgrenze lagen. Diese waren oft privat versichert und erhielten die komplette Auszahlungssumme von der Direktversicherung. Geschädigt waren vielmehr die echten Arbeiter, oder auch der kaufmännische Angestellte welche in eine Altersvorsorge einzahlten.
Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg. Das war es mit der Rendite. Das berühmte Kopfkissen als Tresor wäre vielleicht der bessere Weg gewesen.
Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU) maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.
Und dabei vergessen diese Politiker, dass rund 10% der deutschen Wahlberechtigten betroffen sind. Und diese sind verzweifelt und wütend. Das könnte durchaus wahlentscheidend im Bundestagswahlkampf sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.
Geschädigte sehen Betrug an den Versicherten
Insgesamt betrifft diese Problematik über 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von denen nach wie vor jährlich ca. 250.000 Vertragsverhältnisse zur Auszahlung kommen. Ca. 15 % der Betroffenen haben bereits ihre 120-monatige Zahlungsfrist hinter sich, ca. 40 % befinden sich noch aktuell in der 120-monatigen Beitragsphase, aber 45 % von 6 Millionen zahlen noch in ihre Versicherungen ein und werden in den nächsten 10 bis 11 Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass nahezu die gesamte Rendite ihrer eigenfinanzierten Direktversicherung von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgezehrt wird, obwohl ihnen bei Abschluss dieser Verträge von Arbeitgebern, Versicherungen und nicht zuletzt von der Politik zugesagt wurde, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge –analog einer privaten Lebensversicherung – ausgezahlt würden.
Mehrere Musterprozesse über die Sozialgerichte bis hin zu Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht haben den Betroffenen keine Gerechtigkeit gebracht. Der DVG wurde von einer Gruppe Geschädigter vor einigen Jahren gegründet und kämpft seitdem an vorderster Front gegen das nach wie vor bestehende Unrecht.
Der Betrug an den Versicherten war mehrfach Thema in Fernsehsendungen (z.B. Hart aber fair) und zahlreichen Artikeln (z.B. STERN – Ulrich Jörges) und ist nach wie vor immer wieder Gegenstand journalistischer Recherchen und Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse.

Während Lebensversicherungen nicht besteuert wurden, langte der Staat bei den Direktversicherungen gleich zweimal hin.
Unter dem Druck der Geschädigten hat sich die aktuelle Regierungskoalition zum 01.01.2020 dazu durchgerungen, für alle Formen der Betrieblichen Altersvorsorge in Summe einen monatlichen Freibetrag zu gewähren. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei monatlich 164,50 EURO.
Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch und der Streit nicht befriedet. Der DVG stellt bundesweit die Bundestagskandidaten aller Parteien vor die Frage, wie sie mit der Fragestellung umgehen werden und welche Aussagen die jeweiligen Parteiprogramme hierzu formulieren.
Eine Änderung des Status quo fordern aktuell die SPD, die LINKE, die Freien Wähler und die FDP. In den Wahlprogrammen dieser Parteien zur Bundestagswahl finden sich klare Formulierungen, die eine Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betrieblichen Altersvorsorge fordern.
Die UNION ignoriert das Thema. Die GRÜNEN setzen ausschließlich auf die Einführung einer Bürgerversicherung zur Ablösung der bestehenden Zwei-Klassen-Strukturen. Wir wollen uns diesem Thema redaktionell weiter widmen und auch die Protagonisten des DVG im BEN-RADIO zu dem Thema interviewen. Detailinformationen zum komplexen Hintergrund und zur Historie finden sich auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/
Blaulicht
Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp
BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.
Altersstruktur stabiler als oft angenommen
Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.
Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast
Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.
Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber
Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.
Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.
Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen
Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.
Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte
Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.
Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger
Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend
Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.
Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung
Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.
Fazit der Datenlage
In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.
Politik
Wahlkreis 7 vor der Landtagswahl: Acht Bewerber kämpfen um das Direktmandat SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler und ÖDP stellen Direktkandidaten
POLITIK Am 22. März findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Im Wahlkreis 7, zu dem die Verbandsgemeinden Diez, Aar-Einrich, Nastätten und Bad Ems-Nassau gehören, bewerben sich acht Kandidaten um ein Direktmandat.
Für die SPD tritt erneut Manuel Liguori aus Nassau an. Er gehört dem rheinland-pfälzischen Landtag seit drei Jahren an. Liguori ist gelernter Maler- und Lackierer, war zuvor Lehrer an der Berufsbildenden Schule Diez und ist aktuell Stadtbürgermeister von Nassau. Zudem ist er Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn und Kreisvorsitzender der SPD Rhein-Lahn. Liguori ist verheiratet und hat ein Kind.
Die CDU schickt Matthias Lammert ins Rennen. Der gebürtige Tübinger ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und gelernter Jurist. Seit 2001 gehört er ununterbrochen dem Landtag Rheinland-Pfalz an und ist dort Vizepräsident. Lammert ist Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn, war von 2009 bis 2022 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion und von 2019 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Zudem ist er Mitglied im Verbandsgemeinderat Diez.
Für Bündnis 90/Die Grünen kandidiert Annemarie Imgrund. Die 38-Jährige lebt in Nassau, wuchs am Niederrhein auf und ist beruflich als Autorin und Creatorin tätig. Sie ist verheiratet, besitzt das Abitur und gehört der Partei seit dem Sommer 2024 an.
Direktkandidat der AfD ist Robin Classen. Der 35-jährige Familienvater ist Jurist und als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied des AfD-Landes- und Kreisvorstands und steht auf Platz 11 der Landesliste.
Für die FDP tritt Frank Michael Schöberl aus Diez an. Der 60-jährige Diplom-Volkswirt ist Mitglied des Stadtrats und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Er arbeitet als kaufmännischer Niederlassungsleiter und belegt Platz 33 der FDP-Landesliste.
Die Partei Die Linke wird durch Ann-Kathrin Brings vertreten. Die 25-jährige Mutter lebt in Obernhof, ist Heilerziehungspflegerin und in der Pädagogik für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig. Sie steht auf Platz 10 der Landesliste und ist Mitglied im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit.
Für die Freien Wähler kandidiert erneut Lisa-Marie Jäckel. Die 32-jährige Volljuristin gehört dem Landtag seit 2021 an und war 2024 parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion. Jäckel ist Vorsitzende der Jungen Freien Wähler Rheinland-Pfalz und stammt aus Weilburg.
Erstmals stellt die ÖDP im Wahlkreis einen eigenen Kandidaten. Der 26-jährige Wolfgang Schaefer ist Verwaltungsfachangestellter, stammt aus Nassau, steht auf Platz 11 der Landesliste und ist Co-Bundesvorsitzender der Parteijugend JÖ.
Politik
Lutz Zaun hört als Ortsbürgermeister in Nievern auf: Neuwahl im September 2026
NIEVERN In der Ortsgemeinde Nievern wird im kommenden Jahr ein neuer Ortsbürgermeister beziehungsweise eine neue Ortsbürgermeisterin gewählt. Die zuständige Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis hat den Wahltermin offiziell auf Sonntag, den 6. September 2026, festgelegt. Die Wahl findet zeitgleich mit der Wahl des neuen Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau statt.
Hintergrund ist die Ankündigung des amtierenden Ortsbürgermeisters Lutz Zaun, sein Amt nach rund zehn Jahren abzugeben. Bereits im Vorfeld seiner Wahl im Jahr 2016 hatte Zaun erklärt, das Amt möglichst für eine Dekade ausüben zu wollen. Zum Jahresende 2025 bekräftigte er seinen Entschluss, die Verantwortung in neue Hände zu legen.
Ursprünglich hatte Zaun vorgeschlagen, die Neuwahl gemeinsam mit der Landtagswahl im März 2026 durchzuführen und die Amtsübergabe zum 1. Mai 2026 vorzunehmen. In der Ratssitzung am 16. Dezember 2025 sprach sich der Gemeinderat jedoch mehrheitlich dafür aus, den Wahltermin mit der Wahl des neuen Verbandsbürgermeisters im September 2026 zu bündeln. Ziel ist es, bis dahin Konzepte zur Entlastung des künftigen Ortsbürgermeisters zu entwickeln und Aufgaben neu zu strukturieren.
Vor diesem Hintergrund wurde auch die Übergabe der Amtsgeschäfte vom ursprünglich geplanten 1. Mai auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Lutz Zaun erklärte sich bereit, diese Überlegungen während seiner verbleibenden Amtszeit zu begleiten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird im Rahmen der Wahlvorbereitung im Mai 2026 zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufrufen. Die entsprechende Bekanntmachung soll Anfang Juni veröffentlicht werden. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 20. Juli 2026 um 18 Uhr. Anschließend tagt der Wahlausschuss.
Zaun betonte erneut, dass die Arbeit als Ortsbürgermeister von Nievern für ihn stets erfüllend gewesen sei. Er verwies auf stabile Vereinsstrukturen und einen engagierten Gemeinderat als gute Grundlage für die künftige Amtsführung. Auch nach dem Ende seiner Amtszeit will er der Gemeinde erhalten bleiben und eine mögliche Nachfolge unterstützend begleiten.
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