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Politik

6 Millionen vom Staat abgezockte Rentner – Verein kämpft für Geschädigte der Direktversicherungen

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Der Staat versprach, dass die Direktversicherungen nicht zusätzlich besteuert würden. Wie sich herausstellte, war es eine große Lüge!

RHEIN-LAHN 6 Millionen Rentner sind von dem folgenden Skandal betroffen. Sie lesen richtig. 6 Millionen. Eine unglaubliche Zahl von Geschädigten. Und hier geht es nicht um die hinlänglich bekannte Doppelbesteuerung, welche zuletzt ausgiebig durch die Presse ging. Das waren nur Peanuts im Vergleich zu dem was nun kommt.

Seit mehreren Wochen steht unsere Redaktion in engem Kontakt mit dem „Direktversicherungsgeschädigten e.V.“ (DVG) und hier mit den Vertretern der Regionalgruppe „Westerwald-Mittelrhein“, Reinhard Hermann aus Ransbach-Baumbach und Werner Weisbrod aus Bad Ems. Die Historie, warum sich dieser bundesweit über 4.000 Mitglieder und 46 Regionalgruppen zählende Verein gegründet hat und inzwischen auch als „Expertengruppe“ im Gesundheitsausschuss des Bundestages akkreditiert ist, liest sich wie ein Artikel über Lobbyeinfluss auf die Politik, Versagen ganzer Parteien bis hin zum gesteuerten Betrug an gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern.

Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU), maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.

Haben Sie schon einmal etwas von Direktversicherungen gehört? Noch nie? Diese waren der große Renner der privaten Altersvorsorge in den 70 und 80er Jahren. In Zeiten wo allmählich die Sorgen der gesicherten Rentenbezüge begann. Und eine staatlich geförderte Riesterrente gab es nicht.

Was es aber gab war das Konstrukt der Direktversicherungen. In Wahrheit handelte es sich um Lebensversicherungen, die über den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurden. Dabei war der Arbeitgeber der Vertragspartner und der Arbeitnehmer der Begünstigte der Versicherung.

Versicherungen und  Politik sagten zu, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge ausgezahlt würden. Das war eine Lüge!

Die Versicherungsbeiträge wurden in voller Höhe aus den Bezügen des Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung bedient. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer die Beiträge selbst zahlte. Diese wurden nicht nur pauschal versteuert, sondern der Arbeitnehmer zahlte in vielen Fällen, auch bereits zum Zeitpunkt der Beitragsleistungen, in voller Höhe Sozialversicherungsbeiträge – so auch Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse und seit 1996 auch zur Pflegeversicherung.

6 Millionen Geschädigte sind auch 10% aller berechtigten Wähler zur Bundestagswahl. Das könnte wahlentscheidend  sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.

Vor diesem Regelungshintergrund waren deshalb auch Direktversicherungen bis zum Erlass des Gesetzlichen. Krankenkassen.- Modernisierungsgesetz (GMG) keine Leistungen im Sinne einer „Betrieblichen Altersvorsorge“ und deshalb bei Auszahlung beitragsfrei gestellt.

Spannend? Bis hierhin wohl noch nicht doch die Geschichte sollte eine unglaubliche Wendung nehmen.

Mitte der 90er Jahre stellte sich heraus, dass die Wiedervereinigung und die Aufnahme der großen Zahl deutschstämmiger Bürger*Innen der ehemaligen Sowjetunion die Kassen der deutschen Sozialversicherungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hatten. Millionen von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern waren nun zusätzlich in den Gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte nach der Wende mit vollen Händen aus den Sozialversicherungstöpfen per Gießkanne verteilt, aber eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln und somit eine Zukunftssicherung des Systems nur rudimentär unterstützt; eine zukunftsfeste Reform des Systems wurde darüber hinaus komplett versäumt.

Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg.

Die 1998 gewählte Rot-Grüne Bundesregierung wollte sich im Rahmen ihrer Sozialreformen auch dem System der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen widmen und startete das Projekt „Gesetzliche Krankenkassen- Modernisierungsgesetz “ (GMG).

Erinnern Sie sich an die 10 EUR Praxisgebühr? Auch diese stammte aus diesem Gesetz. In enger Zusammenarbeit mit der oppositionellen UNION aus CDU und CSU wurde das GMG dann im Jahr 2003 im Bundestag beschlossen und zum 01.01.2004 wirksam.

Maßgebliche Protagonisten dieses Gesetzes waren: Ulla Schmidt als SPD Bundesministerin für Gesundheit, Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD, Horst Seehofer (CSU) als Verhandlungsführer der UNION und die CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel.

Nur die FDP stimmte seinerzeit gegen das Gesetz

Was jedoch weder der Großteil der abstimmenden Bundestagsmitglieder, noch die Presse, Steuerberater, Arbeitgeber oder Kunden von mitarbeiterfinanzierten Lebensversicherungen, der so genannten Direktversicherung, erkannten, war ein Passus dieses GMG, der bestehende Altverträge der Direktversicherungen ab dem 01.01.2004 bei Auszahlung der Versicherungssumme der doppelten Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und der seit 1996 bestehenden Pflegeversicherung unterwarf. Bei Abschluss der Versicherungen, als eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, war daran nicht im Entferntesten zu denken.

Von den 4 damals im Plenum vertretenen Fraktionen (SPD, UNION, GRÜNE und FDP) stimmte lediglich die FDP gegen das Gesetz.

Nun könnte man denken, dass die seit 01.01.2004 geltenden neuen Regelungen ausschließlich für Direktversicherungen eingeführt wurden, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden; aber weit gefehlt: Das GMG wurde einen Tag vor Abstimmung im Bundestag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ dahingehend erweitert, dass gerade die Direktversicherungen, die auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits bestanden und angespart waren, in voller Höhe und ohne jeglichen Bestandsschutz der Beitragspflicht zu unterwerfen sind. Das Prinzip des Bestandsschutzes oder auch „pacta sunt servanda“ ( Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht )wurde ignoriert.

Keine Gerechtigkeit durch das Bundesverfassungsgericht

Über diese Änderung des Konstruktes wurde jedoch keine Informationspflicht seitens der Versicherungsgesellschaften beschlossen. Aus diesem Grund erfahren die Betroffenen in der Regel erst bei Auszahlung ihrer Versicherungsleistung, dass die Versicherungssumme auf einen Zeitraum von 10 Jahren (120 Monaten) fiktiv auf die beitragspflichtigen Bezüge des versicherungsbegünstigten Arbeitnehmers addiert werden und der vollen Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen werden.

Durch diese Belastung verlieren die Sparer/Arbeitnehmer ca. 19 % der Rendite, weil nicht nur der Arbeitnehmer-,  sondern auch der Arbeitgeberbeitrag sowie die Pflegeversicherung komplett dem Arbeitnehmer nachträglich belastet werden. Selbst dann, wenn bereits in der Ansparphase in voller Höhe verbeitragt wurde, fallen die genannten Beiträge an. Nur diejenigen Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, können die Versicherungsleistung „brutto für netto“ genießen.

Alles viel zu kompliziert? Dann versuchen wir es einmal mit einfachen Worten. Die Arbeitnehmer zahlten Monat für Monat ihre versteuerten Beiträge in die Direktversicherung, Krankenkasse und Pflegeversicherung ein. Und nun langte der Staat erneut hin. Noch einmal etwa 19% von der Auszahlungssumme. Ein einfaches Mittel um die klammen Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen zu füllen. Ein Hauch von modernen Raubrittertum.

Privatversicherte, über der Beitragsbemessungsgrenze, bekamen den kompletten Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung

All die Träume der Rentner, dass sie sich für die Altersvorsorge abgesichert hätten, waren dahin. Ein schön großer Topf von dem sich die Regierung zu gerne bediente. Und wir reden hier nicht von den gut situierten Menschen welche über der Beitragsbemessungsgrenze lagen. Diese waren oft privat versichert und erhielten die komplette Auszahlungssumme von der Direktversicherung. Geschädigt waren vielmehr die echten Arbeiter,  oder auch der kaufmännische Angestellte welche in eine Altersvorsorge einzahlten.

Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg. Das war es mit der Rendite. Das berühmte Kopfkissen als Tresor wäre vielleicht der bessere Weg gewesen.

Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU) maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.

Und dabei vergessen diese Politiker, dass rund 10% der deutschen Wahlberechtigten betroffen sind. Und diese sind verzweifelt und wütend. Das könnte durchaus wahlentscheidend im Bundestagswahlkampf sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.

Geschädigte sehen Betrug an den Versicherten

Insgesamt betrifft diese Problematik über 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von denen nach wie vor jährlich ca. 250.000 Vertragsverhältnisse zur Auszahlung kommen. Ca. 15 % der Betroffenen haben bereits ihre 120-monatige Zahlungsfrist hinter sich, ca. 40 % befinden sich noch aktuell in der 120-monatigen Beitragsphase, aber 45 % von 6 Millionen zahlen noch in ihre Versicherungen ein und werden in den nächsten 10 bis 11 Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass nahezu die gesamte Rendite ihrer eigenfinanzierten Direktversicherung von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgezehrt wird, obwohl ihnen bei Abschluss dieser Verträge von Arbeitgebern, Versicherungen und nicht zuletzt von der Politik zugesagt wurde, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge –analog einer privaten Lebensversicherung – ausgezahlt würden.

Mehrere Musterprozesse über die Sozialgerichte bis hin zu Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht haben den Betroffenen keine Gerechtigkeit gebracht. Der DVG wurde von einer Gruppe Geschädigter vor einigen Jahren gegründet und kämpft seitdem an vorderster Front gegen das nach wie vor bestehende Unrecht.

Der Betrug an den Versicherten war mehrfach Thema in Fernsehsendungen (z.B. Hart aber fair) und zahlreichen Artikeln (z.B. STERN – Ulrich Jörges) und ist nach wie vor immer wieder Gegenstand journalistischer Recherchen und Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse.

Während Lebensversicherungen nicht besteuert wurden, langte der Staat bei den Direktversicherungen gleich zweimal hin.

Unter dem Druck der Geschädigten hat sich die aktuelle Regierungskoalition zum 01.01.2020 dazu durchgerungen, für alle Formen der Betrieblichen Altersvorsorge in Summe einen monatlichen Freibetrag zu gewähren. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei monatlich 164,50 EURO.

Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch und der Streit nicht befriedet. Der DVG stellt bundesweit die Bundestagskandidaten aller Parteien vor die Frage, wie sie mit der Fragestellung umgehen werden und welche Aussagen die jeweiligen Parteiprogramme hierzu formulieren.

Eine Änderung des Status quo fordern aktuell die SPD, die LINKE, die Freien Wähler und die FDP. In den Wahlprogrammen dieser Parteien zur Bundestagswahl finden sich klare Formulierungen, die eine Abschaffung der  Doppelverbeitragung der Betrieblichen Altersvorsorge fordern.

Die UNION ignoriert das Thema. Die GRÜNEN setzen ausschließlich auf die Einführung einer Bürgerversicherung zur Ablösung der bestehenden Zwei-Klassen-Strukturen. Wir wollen uns diesem Thema redaktionell weiter widmen und auch die Protagonisten des DVG im BEN-RADIO zu dem Thema interviewen. Detailinformationen zum komplexen Hintergrund und zur Historie finden sich auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/

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Politik

Saubere Lösung für die Region: 1,85 Millionen Förderung für Kläranlage Bornich-Weisel

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Foto: BEN Kurier

BORNICH-WEISELUnsere Gewässer sind durch die allgemeine Erwärmung unter Druck. Um die Wasserqualität unserer Bäche, Flüsse und Seen weiter zu verbessern und die anspruchsvollen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, bedarf es großer Anstrengungen. Große Bedeutung hat hier die Reinigungsleistung der vielen Kläranlagen beim Nährstoff Phosphor. Phosphate düngen unsere Gewässer und fördern das unkontrollierte Algenwachstum mit negativen Folgen für die Qualität des Wassers und den darin lebenden Tieren und Pflanzen.

Katrin Eder: „Reduzierung von Phosphoreinträgen ist wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz“

Mit den anstehenden umfangreichen Anpassungsmaßnahmen zum Phosphorrückhalt auf der Kläranlage Bornich-Weisel leistet die Verbandsgemeinde Loreley einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz“, sagte Umweltministerin Katrin Eder auf der Anlage nahe Bornich.

Dort übergab sie einen Förderbescheid in Höhe von 1,85 Millionen Euro an Verbandsbürgermeister Mike Weiland.

Wir sind dankbar für die Unterstützung des Landes, denn alle Maßnahmen im Rahmen unserer Wasser- und Abwasserstrategie 2040 müssen finanzierbar bleiben. Alle Unterstützung, die hierbei Kreditaufnahmen mildert, wirkt sich auch positiv auf die Gebühren und Beiträge der Bürgerinnen und Bürger aus“

, zeigte sich Bürgermeister Mike Weiland dankbar.

Mit den bereit gestellten Mitteln wird unter anderem eine Kompaktanlage zur Phosphorelimination installiert und ein Fällmittel-Abfüllplatz neu gebaut. Da durch die Phosphorelimination die Schlammproduktion steigt, wird außerdem ein Nachklärbecken neu gebaut. Zusammen mit den bereits 2022 gewährten Fördergeldern wird das Projekt seitens des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums insgesamt mit einem zinslosen Darlehen von rund 1,9 Millionen Euro und einem Zuschuss von fast 300.000 Euro unterstützt.

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über den Zukunftsplan 2040 der Verbandsgemeinde Loreley, der mit finanzieller Unterstützung des Landes Investitionen von rund 42 Millionen Euro vorsieht. So sind im Bereich der Abwasserbeseitigung Ausgaben von mehr als 24 Millionen Euro insbesondere für den Ersatz veralteter und energieintensiver Kläranlagen geplant. Bei den veranschlagten Mitteln in Höhe von rund 19 Millionen Euro für Projekte der zukünftigen Wasserversorgung stehen die Kooperation mit anderen Wasserversorgern, der Bau überregionaler Hochbehälter und die Vernetzung von Versorgungsbereichen zur Vermeidung von Insellagen im Vordergrund.

Klimaschutzministerium fördert Umbau und Ertüchtigung der Kläranlage

Anlagen zur Daseinsvorsorge müssen dauerhaft und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Die Verbandsgemeinde Loreley ist mit ihrem gewaltigen Bauprogramm dabei vorbildlich unterwegs. Gerade im Bereich der Wasserversorgung reagieren die Verantwortlichen vor Ort auf die Folgen des Klimawandels und übersetzen unseren Zukunftsplan Wasser hier in der Region in konkretes Handeln“, betonte Katrin Eder.

Es ist schön, durch Ministerin Eder eine Bestätigung für unsere Strategien im Bereich der Verbandsgemeindewerke zu erfahren. Das gilt nicht nur für die Investitionen, sondern auch für die interkommunale Zusammenarbeit mit weiteren Nachbarn. Mein Dank gilt aber auch Werkleiter Michael Krämer, der die Vorhaben mit unserem Team so engagiert umsetzt“, so Bürgermeister Mike Weiland abschließend (pm VG Loreley).

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Gesundheit

Weichen gestellt: Kreistag setzt Zeichen für den Erhalt des Paulinenstifts

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Foto: SPD Rhein-Lahn

NASTÄTTEN Dass die Sitzung des Kreistags am 9. Dezember keine leichte sein würde, war spätestens beim Blick in die Tagesordnung klar. Die angespannte Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises in Verbindung mit der ungewissen Zukunft des Krankenhauses in Nastätten forderte von allen Fraktionen verantwortungsvolle und zukunftsgerichtete Entscheidungen.

Für die SPD-Fraktion steht der Erhalt des Krankenhausstandortes Nastätten nicht zur Diskussion. Wir werden alles Nötige tun, um eine Schließung zu verhindern“, so Marco Ludwig in seiner Haushaltsrede. Während über diesen Punkt Einmütigkeit zwischen den Fraktionen herrschte, gab es durchaus Differenzen bei der Frage, ob man zur Sicherstellung der finanziellen Stütze des Krankenhauses auch der von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Kreisumlage von 2% zustimmen würde. Die SPD machte ihrerseits deutlich, einer Erhöhung zuzustimmen, gab sich jedoch auch kompromissbereit.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte jedoch im Vorfeld ein deutliches Zeichen vom Kreistag gefordert, um die finanzielle Stabilität des Kreises zu gewährleisten und den Erhalt des Krankenhauses zu sichern. Dies erhöhte den Druck auf die Entscheidungsträger, eine nachhaltige Lösung zu finden.

Der ursprüngliche Vorschlag einer Erhöhung der Kreisumlage um 2 % führte zu bewegten Diskussionen. Befürworter betonten die Dringlichkeit der Maßnahme, um den Krankenhausstandort Nastätten langfristig abzusichern. Kritiker hingegen verwiesen auf die Belastung der Kommunen, die bereits mit steigenden Ausgaben zu kämpfen haben.

Nach einer hitzigen Auseinandersetzung forderte die CDU-Fraktion in einem Antrag zur Geschäftsordnung das Ende der Debatte, um zur Abstimmung zu kommen, die vermutlich ohne jegliche Erhöhung der Kreisumlage ausgegangen wäre. Nachdem dieser Antrag glücklicherweise abgelehnt wurde, forderte die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, um in internen und interfraktionellen Gesprächen nach einer Kompromisslösung zu suchen. Diese Pause erwies sich als entscheidend: Nach der Wiederaufnahme der Sitzung wurde der gemeinsam beratene Kompromissvorschlag über eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 % eingebracht und schließlich mit breiter Mehrheit beschlossen. „Wir hoffen, dass die ADD diese Erhöhung als deutliches Zeichen wahrnimmt und den Haushalt trotz des großen Defizits genehmigt“, so Marco Ludwig nach der Sitzung.

Ferner wurden weitere wichtige Entscheidungen getroffen: Im Bildungsbereich wurden unter anderem Investitionen in den Ersatzneubau des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen beschlossen; im Bereich Infrastruktur sollen 7,8 Mio. Euro für Straßen und Radwege und 26 Mio. Euro in den Breitbandausbau investiert werden; weitere 1,7 Mio. sollen für Brand- und Katastrophenschutz aufgewendet werden.

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde vom Kreistag ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich mit der Optimierung des ÖPNV befassen soll, um hier künftig Einsparungen durch die Streichung unnötiger Leerfahrten und besserer Strukturierung zu erreichen.

Mit diesem Haushalt ist der Rhein-Lahn-Kreis gut und zukunftsfest aufgestellt. Es freut uns, dass insbesondere unser Vorschlag zur Verbesserung des ÖPNV mit großer Mehrheit des Kreistages beschlossen wurde. Mit dem einstimmigen Beschluss zum Betrauungsakt für das Paulinenstift in Nastätten in der 2. Sitzung des Kreistages in dieser Woche sind wir außerdem einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im Kreis gegangen“, so Fraktionssprecher Manuel Liguori (pm SPD Rhein-Lahn).

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Politik

Steht der 160 Jahre alte Bahndamm in Braubach vor dem Kollaps?

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Foto: Christian Maxeiner

BRAUBACH Heinz Scholl, Fraktionssprecher der FBL Braubach und Christian Maxeiner, bahnpolitischer Sprecher der FBL Fraktion hatten am 27.06.2024 eine Akteneinsicht bei der DB InfraGO zum Bahndamm in Braubach durchgeführt. Dort kamen einige Widersprüche zum Vorschein. Beispielsweise angeordnete zustandsbedingte Geschwindigkeitsreduzierungen, die später nicht umgesetzt wurden, sowie über die Jahre immer bessere Zustandsbeurteilungen, ohne dass ernsthaft saniert wurde. Weiter vermissten wir Unterlagen zu statischen Prüfungen und Berechnungen, die bescheinigen, dass der sichere Betrieb bei einer Belastung von 496 Zügen täglich gewährleistet ist. Letzteres ist die tägliche Zahl der Züge, die laut dem Bundesverkehrsministerium auf der Strecke aktuell möglich seien.

Verweigerte Auskunft zum statischen Zustand des Bahndamms

Maxeiner hatte daraufhin am 04.11.2024 eine erneute Akteneinsicht beantragt, diesmal mit Fokus auf statische Dokumente und den fraglichen Zustand des Oberbaus, der zwar schon häufig seitens der lokalen Vertretung der DB InfraGO zur Sanierung als Bedarf angemeldet wurde, was von höherer Stelle aber immer wieder konsequent wegen mangelnder Kapazitäten abgelehnt wurde.

Statt nun alle Zweifel auszuräumen und Dokumente offenzulegen, die bescheinigen, dass alle statischen Prüfungen ordnungsgemäß und ohne resultierende Bedenken durchgeführt wurden, erhielt Maxeiner am 02.12.2024 die Antwort, dass man nun doch die Rechtsgrundlage einer Offenlegung weiterer Akten anzweifle. Bezüglich des Oberbaus sei die Sache komplex, da ein anderes Team zuständig sei und die Informationen lediglich in digitalen Systemen zur Verfügung stünden.

Soll der marode Zustand vertuscht werden?

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die ausschließlich digitale Verfügbarkeit von Akten ein Hindernis darstellen soll“, so Maxeiner. „Dass man nach anfänglicher scheinbarer Transparenz nun doch eine weitere Aktenoffenlegung verhindern will, sobald es um die statischen Betrachtungen geht, lässt hellhörig werden“ ergänzt Scholl.

Für uns drängt sich der starke Verdacht auf, dass man vertuschen möchte, dass bei der statischen Betrachtung der 160 Jahre alten Bestandsbauwerke im Mittelrheintal vorsätzlich nicht allzu genau hingeschaut wird.“, so Holger Puttkammer, Vorsitzender der FBL Stadt Braubach. „Sollte dies wirklich der Fall sein, geht dies zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung im Mittelrheintal und hätte weitreichende Folgen.“

Bestandsschutz soll um jeden Preis verteidigt werden

Die mögliche Motivation der Bahn ist für uns klar: Müssten die Bestandsbauwerke erst für die enormen Belastungen ausgebaut werden, wäre der vermeintliche uneingeschränkte Bestandsschutz hinfällig. Neben den Kosten für die Ertüchtigung der Bauwerke wären als Konsequenz auch große Investitionen in einen tatsächlich wirksamen Lärm- und Erschütterungsschutz verpflichtend, der weit über bisherige „freiwillige Maßnahmen“ hinausgeht (Pressemitteilung: Freie Bürgerliste Braubach, Text: Heinz Scholl | Christian Maxeiner).

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