Politik
6 Millionen vom Staat abgezockte Rentner – Verein kämpft für Geschädigte der Direktversicherungen

RHEIN-LAHN 6 Millionen Rentner sind von dem folgenden Skandal betroffen. Sie lesen richtig. 6 Millionen. Eine unglaubliche Zahl von Geschädigten. Und hier geht es nicht um die hinlänglich bekannte Doppelbesteuerung, welche zuletzt ausgiebig durch die Presse ging. Das waren nur Peanuts im Vergleich zu dem was nun kommt.
Seit mehreren Wochen steht unsere Redaktion in engem Kontakt mit dem „Direktversicherungsgeschädigten e.V.“ (DVG) und hier mit den Vertretern der Regionalgruppe „Westerwald-Mittelrhein“, Reinhard Hermann aus Ransbach-Baumbach und Werner Weisbrod aus Bad Ems. Die Historie, warum sich dieser bundesweit über 4.000 Mitglieder und 46 Regionalgruppen zählende Verein gegründet hat und inzwischen auch als „Expertengruppe“ im Gesundheitsausschuss des Bundestages akkreditiert ist, liest sich wie ein Artikel über Lobbyeinfluss auf die Politik, Versagen ganzer Parteien bis hin zum gesteuerten Betrug an gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern.
Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU), maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.
Haben Sie schon einmal etwas von Direktversicherungen gehört? Noch nie? Diese waren der große Renner der privaten Altersvorsorge in den 70 und 80er Jahren. In Zeiten wo allmählich die Sorgen der gesicherten Rentenbezüge begann. Und eine staatlich geförderte Riesterrente gab es nicht.
Was es aber gab war das Konstrukt der Direktversicherungen. In Wahrheit handelte es sich um Lebensversicherungen, die über den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurden. Dabei war der Arbeitgeber der Vertragspartner und der Arbeitnehmer der Begünstigte der Versicherung.
Versicherungen und Politik sagten zu, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge ausgezahlt würden. Das war eine Lüge!
Die Versicherungsbeiträge wurden in voller Höhe aus den Bezügen des Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung bedient. Das bedeutete, dass der Arbeitnehmer die Beiträge selbst zahlte. Diese wurden nicht nur pauschal versteuert, sondern der Arbeitnehmer zahlte in vielen Fällen, auch bereits zum Zeitpunkt der Beitragsleistungen, in voller Höhe Sozialversicherungsbeiträge – so auch Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse und seit 1996 auch zur Pflegeversicherung.
6 Millionen Geschädigte sind auch 10% aller berechtigten Wähler zur Bundestagswahl. Das könnte wahlentscheidend sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.
Vor diesem Regelungshintergrund waren deshalb auch Direktversicherungen bis zum Erlass des Gesetzlichen. Krankenkassen.- Modernisierungsgesetz (GMG) keine Leistungen im Sinne einer „Betrieblichen Altersvorsorge“ und deshalb bei Auszahlung beitragsfrei gestellt.
Spannend? Bis hierhin wohl noch nicht doch die Geschichte sollte eine unglaubliche Wendung nehmen.
Mitte der 90er Jahre stellte sich heraus, dass die Wiedervereinigung und die Aufnahme der großen Zahl deutschstämmiger Bürger*Innen der ehemaligen Sowjetunion die Kassen der deutschen Sozialversicherungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hatten. Millionen von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern waren nun zusätzlich in den Gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte nach der Wende mit vollen Händen aus den Sozialversicherungstöpfen per Gießkanne verteilt, aber eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln und somit eine Zukunftssicherung des Systems nur rudimentär unterstützt; eine zukunftsfeste Reform des Systems wurde darüber hinaus komplett versäumt.
Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg.
Die 1998 gewählte Rot-Grüne Bundesregierung wollte sich im Rahmen ihrer Sozialreformen auch dem System der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen widmen und startete das Projekt „Gesetzliche Krankenkassen- Modernisierungsgesetz “ (GMG).
Erinnern Sie sich an die 10 EUR Praxisgebühr? Auch diese stammte aus diesem Gesetz. In enger Zusammenarbeit mit der oppositionellen UNION aus CDU und CSU wurde das GMG dann im Jahr 2003 im Bundestag beschlossen und zum 01.01.2004 wirksam.
Maßgebliche Protagonisten dieses Gesetzes waren: Ulla Schmidt als SPD Bundesministerin für Gesundheit, Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD, Horst Seehofer (CSU) als Verhandlungsführer der UNION und die CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel.
Nur die FDP stimmte seinerzeit gegen das Gesetz
Was jedoch weder der Großteil der abstimmenden Bundestagsmitglieder, noch die Presse, Steuerberater, Arbeitgeber oder Kunden von mitarbeiterfinanzierten Lebensversicherungen, der so genannten Direktversicherung, erkannten, war ein Passus dieses GMG, der bestehende Altverträge der Direktversicherungen ab dem 01.01.2004 bei Auszahlung der Versicherungssumme der doppelten Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und der seit 1996 bestehenden Pflegeversicherung unterwarf. Bei Abschluss der Versicherungen, als eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, war daran nicht im Entferntesten zu denken.
Von den 4 damals im Plenum vertretenen Fraktionen (SPD, UNION, GRÜNE und FDP) stimmte lediglich die FDP gegen das Gesetz.
Nun könnte man denken, dass die seit 01.01.2004 geltenden neuen Regelungen ausschließlich für Direktversicherungen eingeführt wurden, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden; aber weit gefehlt: Das GMG wurde einen Tag vor Abstimmung im Bundestag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ dahingehend erweitert, dass gerade die Direktversicherungen, die auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits bestanden und angespart waren, in voller Höhe und ohne jeglichen Bestandsschutz der Beitragspflicht zu unterwerfen sind. Das Prinzip des Bestandsschutzes oder auch „pacta sunt servanda“ ( Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht )wurde ignoriert.
Keine Gerechtigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
Über diese Änderung des Konstruktes wurde jedoch keine Informationspflicht seitens der Versicherungsgesellschaften beschlossen. Aus diesem Grund erfahren die Betroffenen in der Regel erst bei Auszahlung ihrer Versicherungsleistung, dass die Versicherungssumme auf einen Zeitraum von 10 Jahren (120 Monaten) fiktiv auf die beitragspflichtigen Bezüge des versicherungsbegünstigten Arbeitnehmers addiert werden und der vollen Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen werden.
Durch diese Belastung verlieren die Sparer/Arbeitnehmer ca. 19 % der Rendite, weil nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberbeitrag sowie die Pflegeversicherung komplett dem Arbeitnehmer nachträglich belastet werden. Selbst dann, wenn bereits in der Ansparphase in voller Höhe verbeitragt wurde, fallen die genannten Beiträge an. Nur diejenigen Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, können die Versicherungsleistung „brutto für netto“ genießen.
Alles viel zu kompliziert? Dann versuchen wir es einmal mit einfachen Worten. Die Arbeitnehmer zahlten Monat für Monat ihre versteuerten Beiträge in die Direktversicherung, Krankenkasse und Pflegeversicherung ein. Und nun langte der Staat erneut hin. Noch einmal etwa 19% von der Auszahlungssumme. Ein einfaches Mittel um die klammen Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen zu füllen. Ein Hauch von modernen Raubrittertum.
Privatversicherte, über der Beitragsbemessungsgrenze, bekamen den kompletten Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung
All die Träume der Rentner, dass sie sich für die Altersvorsorge abgesichert hätten, waren dahin. Ein schön großer Topf von dem sich die Regierung zu gerne bediente. Und wir reden hier nicht von den gut situierten Menschen welche über der Beitragsbemessungsgrenze lagen. Diese waren oft privat versichert und erhielten die komplette Auszahlungssumme von der Direktversicherung. Geschädigt waren vielmehr die echten Arbeiter, oder auch der kaufmännische Angestellte welche in eine Altersvorsorge einzahlten.
Stellen Sie sich vor, sie hätten 100.000 EUR über Jahrzehnte angespart. Sie hatten es brav versteuert, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und dann…. nimmt ihnen der Staat klammheimlich 19.000 EUR weg. Das war es mit der Rendite. Das berühmte Kopfkissen als Tresor wäre vielleicht der bessere Weg gewesen.
Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz sagte kürzlich auf einer hessischen Wahlkampfveranstaltung: „Das war keine Sternstunde der deutschen Politik.“ Dabei war er, genauso wie Horst Seehofer (CSU) maßgeblich für die Durchsetzung der GMG verantwortlich.
Und dabei vergessen diese Politiker, dass rund 10% der deutschen Wahlberechtigten betroffen sind. Und diese sind verzweifelt und wütend. Das könnte durchaus wahlentscheidend im Bundestagswahlkampf sein, wenn es für die Geschädigten eine Wahlempfehlung geben sollte.
Geschädigte sehen Betrug an den Versicherten
Insgesamt betrifft diese Problematik über 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von denen nach wie vor jährlich ca. 250.000 Vertragsverhältnisse zur Auszahlung kommen. Ca. 15 % der Betroffenen haben bereits ihre 120-monatige Zahlungsfrist hinter sich, ca. 40 % befinden sich noch aktuell in der 120-monatigen Beitragsphase, aber 45 % von 6 Millionen zahlen noch in ihre Versicherungen ein und werden in den nächsten 10 bis 11 Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass nahezu die gesamte Rendite ihrer eigenfinanzierten Direktversicherung von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgezehrt wird, obwohl ihnen bei Abschluss dieser Verträge von Arbeitgebern, Versicherungen und nicht zuletzt von der Politik zugesagt wurde, dass ihre Verträge ohne weitere Abzüge –analog einer privaten Lebensversicherung – ausgezahlt würden.
Mehrere Musterprozesse über die Sozialgerichte bis hin zu Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht haben den Betroffenen keine Gerechtigkeit gebracht. Der DVG wurde von einer Gruppe Geschädigter vor einigen Jahren gegründet und kämpft seitdem an vorderster Front gegen das nach wie vor bestehende Unrecht.
Der Betrug an den Versicherten war mehrfach Thema in Fernsehsendungen (z.B. Hart aber fair) und zahlreichen Artikeln (z.B. STERN – Ulrich Jörges) und ist nach wie vor immer wieder Gegenstand journalistischer Recherchen und Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse.

Während Lebensversicherungen nicht besteuert wurden, langte der Staat bei den Direktversicherungen gleich zweimal hin.
Unter dem Druck der Geschädigten hat sich die aktuelle Regierungskoalition zum 01.01.2020 dazu durchgerungen, für alle Formen der Betrieblichen Altersvorsorge in Summe einen monatlichen Freibetrag zu gewähren. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei monatlich 164,50 EURO.
Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch und der Streit nicht befriedet. Der DVG stellt bundesweit die Bundestagskandidaten aller Parteien vor die Frage, wie sie mit der Fragestellung umgehen werden und welche Aussagen die jeweiligen Parteiprogramme hierzu formulieren.
Eine Änderung des Status quo fordern aktuell die SPD, die LINKE, die Freien Wähler und die FDP. In den Wahlprogrammen dieser Parteien zur Bundestagswahl finden sich klare Formulierungen, die eine Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betrieblichen Altersvorsorge fordern.
Die UNION ignoriert das Thema. Die GRÜNEN setzen ausschließlich auf die Einführung einer Bürgerversicherung zur Ablösung der bestehenden Zwei-Klassen-Strukturen. Wir wollen uns diesem Thema redaktionell weiter widmen und auch die Protagonisten des DVG im BEN-RADIO zu dem Thema interviewen. Detailinformationen zum komplexen Hintergrund und zur Historie finden sich auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/
Politik
Jens Güllering bittet Ursula von der Leyen um bedarfsgerechte LEADER-Finanzierung


NASTÄTTEN Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. von der Leyen, Europa lebt vom Engagement seiner Regionen – vom Ideenreichtum, der Eigeninitiative und dem Zusammenhalt vor Ort. LEADER zeigt seit über drei Jahrzehnten, wie das geht: Demokratie von unten, getragen von lokalen AkteurInnen, gemeinsam gestaltet – mit direkter Wirkung für die Menschen vor Ort. Auch in der LEADER-Region Lahn-Taunus ist das tagtäglich erlebbar.
Diese ländliche Entwicklung lebt von Beteiligung und braucht einen verlässlichen Rahmen:
• Beteiligung braucht Ressourcen.
• LEADER schafft Identifikation mit Europa – direkt in Dörfern, Kleinstädten und ländlichen Regionen.
• Ein festgelegter Mittelanteil für LEADER (Ringfencing) sichert analog dem urbanen
Bereich Planung, Qualität und Wirkung – und schützt lokale Beteiligung vor Kürzungen und Beliebigkeit. In über 3.000 Regionen Europas zeigen LEADER-Gruppen tagtäglich, wie vielfältig, innovativ und engagiert ländliche und kleinstädtische Räume sein können:
• Vom Dorfladen zur Energiewende,
• von der Jugendwerkstatt zur digitalen Dorfmitte,
• von grenzüberschreitender Kulturarbeit bis zur nachhaltigen Landwirtschaft.
Auch unsere Region hat ihre eigene Handschrift. In der LEADER-Region Lahn-Taunus ist der europäische Geist gelebte Praxis. Seit Beginn der aktuellen Förderperiode konnten wir bereits zahlreiche Projekte umsetzen, die den sozialen Zusammenhalt stärken, die regionale Wirtschaft fördern und die Lebensqualität verbessern.
Unser Apell: Setzen Sie sich für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung ein. In der aktuellen Förderperiode (2023–2029) setzen wir gezielt auf nachhaltige und integrierte Entwicklung: Vier Verbandsgemeinden – Aar-Einrich, Bad Ems-Nassau, Diez und Nastätten – gestalten gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen ihre Zukunft.
Konkrete Beispiele für die Wirkung von LEADER in unserer Region
• Minimalus Green Building – Dessighofen: Zwei innovative, nachhaltige Ferienhäuser aus regionalen Baustoffen, entworfen als Rückzugsorte mit minimalem ökologischem Fußabdruck
• Neubau von Boots- und Wasserwanderraststegen in Obernhof an der Lahn: Ein touristisches Infrastrukturprojekt, das Naherholung und regionale Wertschöpfung im Naturpark Nassau stärkt.
• Quelle & Brunnenplatz Buch: Wiederinbetriebnahme einer historischen Quelle als öffentlich zugängliches Brauchwasser-Angebot. Mit 70.000 € gefördert, bietet es Erfrischung und ökologischen Nutzen in heißen Sommern
• Verbesserung des Aartal-Radwegs: Ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und zur Stärkung des regionalen Tourismus.
• Multifunktionales Freizeitgelände „Wiesengrund“ Isselbach: Ein inklusiv gestaltetes Gelände für Sport, Spiel und Auszeit mit Rast- und Wohnmobilstellplatz – Treffpunkt für alle Generationen
Diese Projekte zeigen: LEADER wirkt – in Bildung, Tourismus, Infrastruktur und regionaler Identität. Mehr Projektbeispiele finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.vgdiez.de/vg_diez/LEADER/ (pm Jens Güllering | Vorsitzender der LAG Lahn-Taunus)
Allgemein
Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.
Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.
Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung
Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. „… die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“
Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:
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„Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“
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„Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“
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„Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend
So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:
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„Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“
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„Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“
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„Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“
Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.
Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.
Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen
Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:
-
„Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“
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Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.
Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis
Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.
Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.
Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025
Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Redaktion: „Nicht mit uns.“
„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.
Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.
Politik
Kritischer Journalismus im Fadenkreuz: Bad Ems und der offene Angriff auf die Pressefreiheit

KOMMENTAR Mit Erstaunen, aber nicht ohne Klarheit, nehmen wir als BEN Kurier zur Kenntnis, dass die Fraktionen von CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie ein fraktionsloses Mitglied des Stadtrats Bad Ems in einem gemeinsamen offenen Brief die journalistische Arbeit unseres Hauses öffentlich infrage stellen.
Der Vorwurf: Unsere Berichterstattung sei unsachlich, einseitig und tendenziös. Der Versuch: Kritische Presse durch politischen Druck zu delegitimieren. Das Ergebnis: Ein Dokument politischer Empfindlichkeit, nicht journalistischer Substanz.
Zunächst ist festzuhalten, dass nicht alle Fraktionen dieses Schreiben mittragen. Und auch innerhalb der unterzeichnenden Fraktionen – so ist uns bekannt – wurden nicht alle Ratsmitglieder im Vorfeld über den Brief informiert. Das wirft Fragen auf: etwa, ob hier wirklich im Namen der kommunalen Demokratie gesprochen wird oder eher im Interesse eines empfindlich getroffenen Zirkels.
Die zentrale Anklage lautet: Der BEN Kurier berichte tendenziös. Doch konkrete Belege bleiben aus. Kein einziger Artikel wird benannt, keine Aussage widerlegt, kein Sachverhalt klargestellt. Stattdessen: Pauschalkritik, die mehr über den Zustand der politischen Absender aussagt als über unsere redaktionelle Arbeit. Wer meint, Pressefreiheit ende dort, wo Kritik beginnt, verkennt ihren Wesenskern. Die Aufgabe der Presse ist nicht Gefälligkeit, sondern Kontrolle. Und wer das nicht aushält, stellt sich selbst ins Abseits, nicht den Journalismus.
Die Realität sieht anders aus, als im offenen Brief suggeriert. Der BEN Kurier wurde beispielsweise zu einem Pressetermin am Bahnhofsgebäude nicht eingeladen, andere Medien hingegen schon. Im Stadtrat wurde kurzfristig und ohne ordnungsgemäße Ankündigung ein Tagesordnungspunkt zur Vorstellung des Bodengutachtens „Große Wiese“ ergänzt. Die Kommunalaufsicht bestätigte, dass eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung rechtswidrig unterblieb. Interessierte Bürgerinnen, Bürger und Presse – auch wir – wurden so faktisch ausgeschlossen. Zufällig war ein Medienvertreter, der nie oder kaum eine Stadtratssitzung medial begleitet, genau an diesem Tag anwesend und nach diesem Tagesordnungspunkt wieder weg. Sicherlich ein Zufall.
Auch zur Sache selbst: Der Spielplatz „Große Wiese“ wurde errichtet und eröffnet, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine rechtsgültige Baugenehmigung vorlag. Auch das wurde von der Kommunalaufsicht bestätigt. Beim Fitness-Parcours auf der Kalkspitze begann die Stadt ebenfalls ohne Genehmigung mit dem Bau, auch das wurde von der Kommunalaufsicht eindeutig festgestellt. Die Folge war der Rückbau der bereits installierten Fitnessgeräte. Diese Tatsachen werden im offenen Brief nicht einmal erwähnt. Dabei handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um dokumentierte Verwaltungsrealität.
Es spielt dabei keine Rolle, welche Rechtsauffassung das Bauamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hierzu vertritt. Zuständig für die Genehmigung ist ausschließlich die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als untere Bauaufsichtsbehörde. Die angebliche Rechtsauffassung des Bauamts der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wäre zudem juristisch auch nicht nachvollziehbar, aber dies zu erläutern, würde an dieser Stelle zu weit führen.
Über 80 Artikel, die der BEN Kurier in den vergangenen Jahren zur Stadt Bad Ems, zur Verwaltung und zum Bürgermeister veröffentlicht hat, lassen sich nachweislich als sachlich oder sogar positiv einordnen. Allein die letzte offizielle Pressemitteilung der Stadt vom 7. Juni 2025 wurde bei uns publiziert. Wer dennoch behauptet, wir betrieben eine „persönliche Kampagne“, konstruiert einen Mythos, aber keine belastbare Argumentation.
Ein Beispiel, das im offenen Brief angeführt wird, ist die Eröffnung einer Bäckerei, bei der der Stadtbürgermeister auf einem Bild in unserer Berichterstattung nicht gezeigt wurde. Ja, wir haben den Fokus auf die Geschäftsinhaberin gelenkt. Das ist legitim. Die Presse ist nicht dazu da, politische Bilderbuchinszenierungen unverändert zu übernehmen. Sie entscheidet redaktionell und nicht auf Zuruf.
Unsere Berichterstattung zur Bodenbelastung auf dem Spielplatz „Große Wiese“, zu Bauverlauf, Genehmigungslage und Kosten in Höhe von derzeit rund 85.000 Euro – ohne die Anwaltskosten, die gegen uns eingesetzt wurden – war und ist faktenbasiert, dokumentiert und quellenbasiert. Die Darstellung, wir hätten uns dabei auf eine „gefälschte E-Mail“ gestützt, ist schlicht falsch. Diese Unterstellung hält keiner Überprüfung stand und wurde auch nie Bestandteil unserer journalistischen Grundlage. Es handelt sich um ein nachträglich konstruiertes Narrativ, nicht um eine Tatsache. Dass sich im Nachgang sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Öffentlichkeit intensiv mit dem Vorgang befassen mussten, belegt nicht unsere Tendenz, sondern die Relevanz.
Wer als politisches Gremium öffentlich erklärt, mit einer Redaktion künftig nicht mehr zusammenarbeiten zu wollen, offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Pressearbeit ist keine Gefälligkeit, sie ist Kontrolle und sie ist unabhängig. Genau das scheint einigen unbequem geworden zu sein.
So klar unsere Haltung für Pressefreiheit ist, so unmissverständlich ist auch unsere Haltung zu gezielter Diffamierung. Denn Kritik – so berechtigt sie sein mag – endet dort, wo sie in gezielte Rufschädigung und wirtschaftliche Einschüchterung übergeht.
Unter einem Klarnamen – liegt der Redaktion vor – einer Person, die dem Stadtbürgermeister Oliver Krügel persönlich und politisch sehr nahesteht, wurde kürzlich ein Kommentar veröffentlicht, der über jede zulässige Form demokratischer Auseinandersetzung hinausgeht. Darin wird nicht nur behauptet, der BEN Kurier betreibe seit Jahren „systematische Einflussnahme“ und „gezielte Meinungsmache“, es wird zudem offen suggeriert, Anzeigenkunden sollten ihre Zusammenarbeit mit uns überdenken. Das ist kein Debattenbeitrag, sondern ein Boykottaufruf. Es ist der gezielte Versuch, ein unabhängiges Medium wirtschaftlich zu treffen und politisch zu delegitimieren. Solche Aussagen sind – auch rechtlich – hoch problematisch und können unter Umständen den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) oder sogar der versuchten sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllen.
Auch die politisch motivierte Unterstellung, unsere Haltung sei durch eine SPD-Mitgliedschaft des Herausgebers beeinflusst, ist in ihrer Machart nicht nur unzulässig, sondern bewusst rufschädigend. Hier wird nicht argumentiert, hier wird unterstellt, verleumdet und delegitimiert.
Deshalb machen wir an dieser Stelle eines unmissverständlich klar: Auch wir haben unsere Grenzen. Und wo diese überschritten werden, da ziehen wir juristische Konsequenzen.
Wir prüfen derzeit strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen den Urheber des genannten Kommentars sowie gegen weitere gezielte Eingriffe in unsere redaktionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Pressefreiheit bedeutet nicht Wehrlosigkeit.
Wir stehen für den offenen Diskurs. Aber wir stehen ebenso für den Schutz unserer Redakteur*innen, unserer journalistischen Integrität und unserer unternehmerischen Existenz.
Der BEN Kurier lässt sich nicht einschüchtern. Nicht inhaltlich. Nicht politisch. Nicht wirtschaftlich. Und: Wir bleiben. Weil die Öffentlichkeit ein Recht auf unabhängige, kritische und faktenbasierte Berichterstattung hat – gerade in Bad Ems.
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