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Gleichwertige Lebensverhältnisse: 200 Millionen Förderung vom Land soll Regionen stärken

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Innenminister Michael Ebling, Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt stellen das neue Regionale Zukunftsprogramm vor. | Foto: Staatskanzlei RLP | Sämmer
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MAINZ/RHEIN-LAHN Die Landesregierung hat ihr neues Regionales Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ vorgestellt, das die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter ausbauen soll. Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte das neue Programm Mitte September im Rahmen seiner ersten Regierungserklärung angekündigt.

Im Rhein-Lahn-Kreis wurden die Verbandsgemeinden Loreley (2,5 Mio.) , Bad Ems-Nassau (4,5 Mio.) , Aar-Einrich (2,9 Mio.)  und Nastätten (2,6 Mio.) berücksichtigt. Diez und Lahnstein gehen leer aus.

200 Millionen Euro sollen Kommunen mit besonderen Herausforderungen zur Verfügung stehen, um mit gezielten Investitionen nachhaltige Wachstumsimpulse zu setzen. „Unsere Regionen im Land haben ihre eigenen Prägungen. Pfalz ist nicht gleich Eifel und Westerwald ist nicht gleich Hunsrück. Diese Vielfalt macht Heimat aus, mit ihren Stärken und Chancen, aber auch unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen. Das neue Regionale Zukunftsprogramm soll gezielt dort unterstützen, wo die wirtschaftliche Lage oder die demografische Entwicklung schwieriger sind als in anderen Teilen des Landes“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

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Während eine Förderung aller Kommunen lediglich den Ist-Zustand festigen würde, soll die neue Förderung genau da ansetzen, wo es schwieriger ist Potentiale zu nutzen. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen könnten die Kommunen beispielsweise für Kindertagesstätten und Schulen in neue Spielanlagen oder neue Bewegungs- und Lernräumen investieren oder mit neuer Ausstattung und Technik ihre Dorfgemeinschaftshäuser aufwerten und neue Angebote möglich machen. „Mit dem Programm nähern wir die Lebensverhältnisse einander an und wahren die regionale Identität. Deshalb können auch die geförderten Maßnahmen sehr unterschiedlich sein. Das einzige, was für alle gilt, ist das schlanke Antragsverfahren“, so Schweitzer. Herzstück des Programms sei ein Maßnahmenkatalog, der den Kommunen – vergleichbar zum Vorgehen beim Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) – eine Orientierung darüber gebe, welche Maßnahmen dem Förderzweck entsprechen. Hierfür stehen regionale Budgets zur Verfügung, deren Höhe von der Einwohnerzahl abhängig ist.

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Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegt. Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde mittels Strukturindex des Statistischen Landesamtes festgelegt, der die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land vergleicht. Eingeflossen sind beispielsweise Kriterien wie wirtschaftliche Lage oder demografische Entwicklung. Neu ist: Auch die Unterschiede innerhalb der Landkreise wurden mitberücksichtigt. Jede einzelne Verbandsgemeinde wurde einzeln betrachtet.

Unsere Kommunen haben eine Schlüsselrolle inne, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht. Unser Zukunftsprogramm soll sich von Anfang an daran messen lassen, dass die Anträge einfach bleiben. Bewilligung und Auszahlung der Förderbudgets sollen schon 2025 erfolgen. Das entlastet die Kommunen auch von Vor- oder Zwischenfinanzierungen und zur Antragstellung genügen bereits eine grobe Kostenschätzung sowie eine kurze Projektbeschreibung. Ein schlankes Verfahren unterstützt die großen Entscheidungsspielräume, die die Kommunen in diesem Zukunftsprogramm haben“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Das Programm ist bewusst ressortübergreifend ausgelegt. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung soll es auch eine nachhaltige und klimagerechte Infrastruktur, die Versorgung sowie den sozialen Zusammenhalt in den Blick nehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel bilden zur Hälfe der Haushalt des Innenministeriums sowie jeweils zu einem Viertel die Haushalte des Wirtschafts- und des Klimaschutzministeriums ab.

Klimaschutzministerin Katrin Eder betont: „Die Maßnahmen des Regionalen Zukunftsprogramms stärken die strukturelle Entwicklung der Kommunen: Sie steigern die Lebensqualität, machen Orte attraktiver und schützen sie vor den Auswirkungen der Erderhitzung, wie etwa Starkregen. Im Bereich des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung zielen die Angebote darauf ab, nicht nur Investitionskosten, sondern auch Kosten für die Kommunen in Zukunft zu sparen. Wer etwa in die Dämmung von Gebäuden investiert, spart sich Heizkosten. Wer den Strom vom eigenen Dach speichert, muss ihn nicht von einem Energieversorger beziehen. Und wer auf den Schutz vor den Folgen von Extremwetter wie Starkregen setzt, hat weniger Ausgaben für die Schadensbehebung. Aber auch mehr Grün, etwa auf Dächern und Fassaden, fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern steigert auch die Attraktivität von Orten. In puncto Mobilität bietet wir den Kommunen einige Maßnahmen zum Infrastruktur-Ausbau für öffentliche Verkehrsmittel. Etwa Rad- und Fußwegbrücken bei Bahnhöfen. Da die Ernährung ein wichtiger Baustein unserer Gesundheit und unseres Wohlbefindens ist, können die Kommunen auch Gelder für Gemeinschaftsküchen sowie für die Errichtung von Lerngärten, Kräuter-, Hoch- und Gemüsebeeten einsetzen.“

Mit unserem Regionalen Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ wollen wir mehr Prosperität in jene ländlichen Regionen bringen, die etwas mehr Unterstützung benötigen“, erklärte Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. „Das erreichen wir über ein vielfältiges Angebot an Projektförderungen wie beispielsweise von regionalen Märkten, Dorfläden oder Pop-Up-Stores in Leerständen, gerade um die Ortskerne zu beleben. Aber auch der Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Anlage von Lkw-Parkplätzen stärken die Wirtschaft in den Regionen. Über Mobilitätshubs und die Förderung von Beleuchtung, E-Ladesäulen, Radabstellanlagen beispielsweise an Mitfahrer­parkplätzen sowie in den Ortschaften erweitern wir das Mobilitätsangebot vor Ort. Zudem können touristische Angebote, gerade auch solche im agrartouristischen Bereich wie Picknick- oder Aussichtsplätze, Wingertshäuschen aber auch Wanderwege oder barrierefreie touristische Wegekonzepte gefördert werden. Zudem gehören Waschplätze für landwirtschaftliche Pflanzenschutzgeräte oder mobile Lebensmittelangebote zu den förderfähigen Projekten. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität der Regionen und investieren in Wachstumsimpulse und die Prosperität unserer Regionen! Damit werden unsere ländlichen Regionen attraktiver für Unternehmensansiedlungen, für Zuziehende und somit Fachkräfte, für Touristen und selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger selbst“, so Ministerin Schmitt.

Foto: Staatskanzlei RLP

Das Regionale Zukunftsprogramm zeige auch, wie ernst es der Landesregierung mit der Entbürokratisierung ist, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Innenminister Michael Ebling, Umweltministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Abweichungen von der Landeshaushaltsordnung sollen es beispielsweise möglich machen, dass die Fördermittel vollständig ausgezahlt werden, sobald es einen Zuwendungsbescheid gibt. Das Antragsverfahren soll ebenfalls vereinfacht werden, so genügen Eigenerklärungen statt Wirtschaftlichkeits- und baufachlicher Prüfung. Die antragsberechtigten Kommunen sollen Ihre Ideen ab dem Frühjahr einreichen können. Der konkrete Start ist vom parlamentarischen Verfahren abhängig. „Wir freuen uns auf viele Anträge und gute und schnelle Impulse für unsere Regionen.“ (pm)

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Politik

Fehler teuer bezahlt: Bad Ems muss für den Spielplatz ‚Große Wiese‘ tief in die Tasche greifen

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BAD EMS Was als schnelle Ersatzmaßnahme für einen geschlossenen Spielplatz gedacht war, hat sich in Bad Ems zu einem aufschlussreichen Beispiel dafür entwickelt, wie politischer Eifer, mangelhafte Risikoabwägung und ungeschickter Umgang mit Kritik zu einem kommunalen Problemfall werden können. Die Entstehungsgeschichte des Spielplatzes „Große Wiese“ wirft mittlerweile nicht nur technische und finanzielle Fragen auf, sondern auch eine medienrechtliche.

Frühe Hinweise – späte Einsicht

Am 10. September 2024 veröffentlichte der BEN Kurier erstmals Hinweise auf mögliche Bodenbelastungen am neu eröffneten Spielplatz. Die Redaktion erreichte in diesem Zusammenhang eine E-Mail eines vermeintlichen Bürgers, auf die nicht geantwortet werden konnte. Sie wurde seinerzeit – aus damaliger Sicht nachvollziehbar – in der Annahme eines Leserbriefes veröffentlicht.

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Tatsächlich stellte sich heraus, dass dieses Schreiben nicht nur an die Redaktion gerichtet war, sondern zeitgleich auch an die Kreisverwaltung sowie an die Printpresse versendet wurde. Das Schreiben war somit eindeutig öffentlich adressiert – auch wenn formell keine Rückantwort möglich war. Inhaltlich brachte es zwei Aspekte zur Sprache, die später zentrale Bedeutung gewinnen sollten:

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Zum einen wurde infrage gestellt, ob für das Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt oder eine Genehmigung eingeholt worden sei – was sich im weiteren Verlauf als berechtigt herausstellte, da zum Zeitpunkt der Errichtung tatsächlich keine Baugenehmigung vorlag. Die Zuschrift stellte die Frage nach der Verantwortung für die Sicherheit der Kinder und forderte eine zügige öffentliche Klärung.

Zum anderen wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Bodenuntersuchung empfohlen worden sei – offenbar, ohne dass diese bis zur Fertigstellung des Spielplatzes tatsächlich beauftragt wurde. Diese Hinweise nahm die Redaktion zum Anlass für eine sachlich geführte, fundierte Recherche über die bau- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts. Rückblickend zeigt sich: Die darin enthaltenen Bedenken erwiesen sich in wesentlichen Punkten als zutreffend.

Juristische Reaktion auf Berichterstattung – ein problematisches Signal?

In Reaktion auf die Veröffentlichung beauftragte die Stadt Bad Ems, vertreten durch Stadtbürgermeister Oliver Krügel, einen Fachanwalt für Medienrecht. Ziel war es, den BEN Kurier zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu bewegen. Die Redaktion verweigerte dies nach eingehender rechtlicher Prüfung – die Berichterstattung beruhte auf überprüfbaren Fakten, öffentlichem Interesse und wurde journalistisch sorgfältig aufbereitet.

Trotzdem entstanden der Stadt durch die anwaltliche Beauftragung Aufwendungen in Höhe von mehreren Tausend Euro – letztlich für eine juristische Maßnahme, die aus Sicht der Redaktion keine Wirkung entfalten konnte. Kritisch betrachtet stellt sich die Frage, ob diese juristische Reaktion möglicherweise als Versuch verstanden werden könnte, kritische Berichterstattung unter rechtlichen Druck zu setzen.

Das Gutachten bestätigt die Kritik

Im weiteren Verlauf beauftragte die Stadt ein Bodengutachten. Das Ergebnis: Die Bleigehalte lagen bis zu neunfach über dem gesetzlich zulässigen Prüfwert für Kinderspielflächen gemäß Bundesbodenschutzverordnung. Auch Zink war in erhöhter Konzentration vorhanden.

Auf Anordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) wurde ein Bodenaustausch notwendig. Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten wurde im Frühjahr 2025 an eine Tiefbaufirma vergeben. Die Kosten belaufen sich laut Ausschreibung auf rund 35.000 Euro brutto. Hinzu kommen fast 5.700 Euro für das Bodengutachten sowie weitere Ausgaben für Planung und Bauhofeinsatz.

Frühzeitige Warnungen wurden nicht genutzt

Brisant: Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hatte ein Fachplaner empfohlen, Bodenuntersuchungen durchzuführen – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass auf dem Gelände „Altlasten“ nicht auszuschließen seien. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt. Eine Umsetzung hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Bewertung des Standorts geführt – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Spielplätze freiwillige kommunale Leistungen darstellen und die Haushaltslage der Stadt angespannt ist.

Wiederholungsgefahr durch Emsbach?

In einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats wurde, ausweislich der Sitzungsniederschrift, zudem von dem Bodengutachter erläutert, dass die Quelle der Schwermetallbelastung möglicherweise im Emsbach liegt.

„Auf Nachfrage von RM Brückmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Bad Ems) erklärt Herr Born (Bodengutachter), dass die Schwermetalle aus dem Emsbach kommen und anzunehmen ist, dass die Belastung im weiteren Verlauf des Gewässers ähnlich sei.“

Sollte sich dies bestätigen, wäre denkbar, dass künftige Hochwasserereignisse erneut zu einer Kontamination führen könnten – trotz des jetzt erfolgten Bodenaustauschs.

Fazit: Ein Beispiel für Fehlsteuerung, Kosten und beschädigtes Vertrauen

Die Chronologie rund um den Spielplatz „Große Wiese“ legt ein strukturelles Problem offen: Hinweise wurden nicht ernst genommen, Kritik wurde als Angriff interpretiert, und statt transparenter Aufklärung folgte der Griff zum Anwalt. Dass sich die ursprünglich kritisierte Gefährdung später in weiten Teilen bestätigte, ist eine deutliche Mahnung an Verwaltung und Politik, künftig früher zuzuhören – und offener mit Risiken umzugehen.

Besonders schwer wiegt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Spielplatz errichtet wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Baugenehmigung vorlag. Ein solches Vorgehen könnte als Verstoß gegen formelle Anforderungen gewertet werden, das ein fragwürdiges Signal im Umgang mit rechtsstaatlichen Verfahren sendet.

Dass rechtlich gegen kritische Berichterstattung vorgegangen wurde, wird von Beobachtern als irritierendes Signal gewertet.. Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Presse – auch, wenn diese Fragen stellt, die unbequem sind. Im Fall „Große Wiese“ war diese Kritik nicht nur legitim, sondern im Nachhinein auch berechtigt. Die Stadt Bad Ems steht nun nicht nur vor einem sanierungsbedürftigen Spielplatz – sondern auch vor einer beschädigten Vertrauenslage. (Anm. Auch diesen Text haben wir natürlich vorab medienrechtlich prüfen lassen).

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Politik

Anna Maria Ledwinka tritt als Bürgermeisterin in St. Goarshausen zurück

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Foto: Archivbild - BEN Kurier
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ST. GOARSHAUSEN Die erst im vergangenen Jahr gewählte St. Goarshäuser Bürgermeisterin Anna Maria Ledwinka hat mit sofortiger Wirkung schriftliche ihre Amtsniederlegung bekanntgegeben. Sie teilte in einem Schreiben an die Stadtratsmitglieder mit, dass sie im vergangenen Jahr angetreten wäre, um die Stadt voranzubringen. Allerdings habe sie feststellen müssen, dass sie andere Vorstellungen und Herangehensweisen bei der Stadtentwicklung priorisiert hat.

Dazu teilt sie mit: »Vieles ist die letzten Jahre liegen geblieben, wurde versäumt. Gerade jetzt ist es wichtig, Chancen zu ergreifen, nach vorne zu schauen und da hat unsere Stadt durchaus eine gute Perspektive. Ich hoffe, ihr nutzt die Möglichkeiten, die uns jetzt geboten werden und bringt euch weiterhin ein.«

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In einem telefonischen Interview teilte die Bürgermeisterin dem BEN Kurier mit: „Die Entscheidung zum Rücktritt ist mir nicht leicht gefallen. Nach vielen intensiven Gesprächen und Überlegungen habe ich festgestellt, dass die Zusammenarbeit im inneren Kreis – mit den Beigeordneten und Teilen der Fraktion – zunehmend schwieriger geworden ist. Unsere politischen Ziele und Vorstellungen gingen auseinander, was die Umsetzung gemeinsamer Projekte erschwert hat.

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Angesichts des hohen zeitlichen und persönlichen Aufwands, den das Amt erfordert, und der inneren Konflikte, habe ich für mich die Konsequenz gezogen: So, wie die Konstellation aktuell ist, passt es für mich nicht mehr. Ich habe viel angestoßen, aber unter diesen Bedingungen war ein konstruktives Weiterarbeiten kaum noch möglich.

Ich bleibe der Kommunalpolitik weiterhin verbunden – als Mitglied des Verbandsgemeinderats werde ich mich auch künftig engagiert einbringen. Aber das Amt der Stadtbürgermeisterin in dieser Form fortzuführen, hätte auf Dauer zu viel Kraft gekostet – auch im Hinblick auf meine Gesundheit und meine Familie. Letztlich hätte der Preis zu hoch sein können.

Der Schritt ist mir nicht leicht gefallen – ich trauere der Aufgabe auch nach. Aber wenn ich das Gefühl habe, Projekte nicht mehr aus Überzeugung und mit der nötigen Unterstützung umsetzen zu können, dann ist ein Rücktritt aus meiner Sicht der einzig richtige Weg. Jetzt ist es wichtig, nach vorne zu blicken – im Sinne der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.“

 

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Politik

Streit um Windkraft in der VG Nastätten: Zwischen Ausbauplänen und Bürgerprotest

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Foto: BEN kurier
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GEMMERICH Eine ungewöhnlich angespannte Stimmung herrschte am Montagabend vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Gemmerich. Dutzende Bürgerinnen und Bürger hatten sich dort zu einer spontanen Demonstration versammelt. Ihr Protest richtet sich gegen die geplante Ausweisung neuer Windkraftflächen in der Verbandsgemeinde (VG) Nastätten. Anlass war die Sitzung des Verbandsgemeinderats, in der über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans entschieden wurde.

Der Beschluss fiel mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.

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Spontaner Protest vor der Sitzung

„Das hier ist eine spontane Versammlung, das heißt, hier ist nichts organisiert worden“, erklärte Ingo Bauer, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen Windkraft. „Die Bürgerinnen und Bürger, die hier heute Abend sind, haben sich also spontan aus ihrem Protest heraus dazu entschlossen, hierher zu kommen – um dem Verbandsgemeinderat ein deutliches Zeichen zu setzen.“

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Viele Anwesende fühlten sich übergangen und kritisierten mangelnde Transparenz in den Planungen. Besonders emotional wurde es, als es um den möglichen Verlust wertvoller Waldflächen ging.

„Wir leben in Zeiten des Klimawandels, und jedes Kind lernt in der Schule, wie wichtig der Wald ist. Der Wald ist eine CO₂-Senke, produziert Sauerstoff und speichert Grundwasser. Dass hier nun massive Rodungen für Windkraftanlagen stattfinden sollen – das versteht niemand mehr“, sagte Bauer. „Hier ist eine regelrechte Goldgräberstimmung ausgebrochen – es geht nur noch ums Geld.“

„Es geht um geordneten Ausbau, nicht um Wildwuchs“

Im Dorfgemeinschaftshaus stand unterdessen Jens Güllering, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, im Zentrum der Aufmerksamkeit – und Kritik. In seiner Rede versuchte er, die Entscheidung einzuordnen und zu erklären, dass es sich nicht um einen willkürlichen Ausbau handele, sondern um eine rechtlich und demokratisch legitimierte Maßnahme.

„Die Grundlage für das, was hier heute Abend beschlossen wird, ist ein Paragraf im Baugesetzbuch – der §245e. Dieser erlaubt eine sogenannte isolierte Positivplanung, und die ist befristet gültig. Unsere Aufgabe als Verbandsgemeinde ist es, den Wunsch der betroffenen Ortsgemeinden in einem geordneten Verfahren umzusetzen,“ sagte Güllering.

Die betroffenen Gemeinden Kasdorf, Oberwallmenach und Rettershain hätten konkrete Wünsche zur Ausweisung neuer Potenzialflächen geäußert. Insgesamt sei man mit den vorgesehenen Flächen unter dem gesetzlich erlaubten Maximalwert geblieben. „Von den möglichen 69 Hektar haben wir etwa 57 bis 59 Hektar berücksichtigt – wir liegen also rund 10 Hektar unter dem Maximum,“ so Güllering.

Er betonte außerdem: „Es wird kein Windrad gebaut, kein Antrag gestellt und keine Genehmigung erteilt – das ist nicht unsere Aufgabe. Es geht hier ausschließlich um die Schaffung von Planungsgrundlagen.“

Kritik an fehlender Beteiligung und Transparenz

Trotz dieser Erläuterungen konnten viele der Demonstrierenden den Beschluss nicht nachvollziehen. Vor allem das Gefühl, übergangen worden zu sein, prägte die Kritik.

„Wir engagieren uns hier seit 25 Jahren,“ sagte Dorette Schesny aus Singhofen. „Als wir hierhergezogen sind, war unsere erste Frage: Werden hier Windräder gebaut? Die Antwort war damals nein. Und jetzt sollen plötzlich solche gigantischen Anlagen entstehen.“

Auch Dr. Stephan Kaiser aus Lahnstein äußerte sich entschieden: „Was hier geplant ist, sind keine kleinen Windräder, sondern Monsterräder. Maßstabssprengend, landschaftszerstörend – das gehört nicht hierher.“

Ein alter Plan wird wiederbelebt

Laut Ingo Bauer sei bereits 2014 ein Flächennutzungsplan für Windkraft in der VG Nastätten beschlossen worden – dieser sei jedoch bis heute rechtlich bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier anhängig.

„Jetzt werden diese alten Windkraftflächen wieder hervorgeholt und aktiv vermarktet – und das geschieht, ohne die Bürger wirklich einzubeziehen“, kritisierte er. „Einige dieser Flächen wurden damals bewusst ausgeschlossen – aus Gründen des Naturschutzes, wegen alter Baumbestände, oder weil sie wichtige Lebensräume für Vögel darstellen. Und genau diese Flächen sollen jetzt wieder aufgenommen werden. Das ist ein Skandal.“

Wer profitiert?

Auch wirtschaftliche Aspekte standen im Fokus der Kritik. Viele Demonstrierende vermuten, dass es vor allem finanzielle Interessen seien, die den Windkraftausbau antreiben.

Güllering wies diesen Vorwurf zurück: „Die Verbandsgemeinde selbst hat von diesen Planungen keinen finanziellen Nutzen. Wenn es zu Pachtverträgen kommt, dann fließt das Geld an die Eigentümer – das sind die Ortsgemeinden oder private Eigentümer, nicht die Verbandsgemeinde.“

Bauer entgegnete: „Niemand hier hat etwas gegen lokal betriebene, kleine Windräder zur Eigenversorgung. Aber was hier passiert, ist großindustrielle Energiegewinnung für Ballungsräume. Unser Strom soll exportiert werden – auf Kosten unserer Landschaft.“

Wie geht es weiter?

Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans ist die Diskussion noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Sie steht womöglich erst am Anfang. Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags und die konkrete Planung durch beauftragte Ingenieurbüros.

Für die Bürgerinitiative ist klar: „Wir werden weiter protestieren. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windkraft – aber für eine ehrliche, transparente und naturverträgliche Planung,“ so Bauer.

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