Politik
Führt Bad Ems eine Beherbergungssteuer ein? Tourismusbeitrag könnte fallen!
BAD EMS Der Bad Emser Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 über eine Beschlussvorlage beraten, die als Beratungsgegenstand die Einführung einer Beherbergungssteuer (auch als Bettensteuer bekannt) hatte. In jüngerer Vergangenheit hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz in Bezug auf den Tourismusbeitrag der Stadt Bad Ems für Aufsehen gesorgt (wir berichteten hier). Zwar wurde die Klage in der ersten Instanz abgewiesen, jedoch hat die Klägerin weitere Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Jetzt müssen wir erstmal den Unterschied erklären. Der Tourismusbeitrag ist zunächst ein Beitrag und keine Steuer und ist hierdurch zweckgebunden. Für die Stadt Bad Ems bedeutet das gem. der Satzung, dass die Beiträge ausschließlich für die Tourismuswerbung verwendet werden dürfen. Das heißt, mit den Beiträgen dürfen keine „Haushaltslöcher“ gestopft werden. Der Tourismusbeitrag wird von allen erhoben, die unmittelbar oder mittelbar einen Vorteil durch den Tourismus erfahren. Dies trifft auf nahezu alle Unternehmungen der Stadt Bad Ems zu (z.B. Hotels, Restaurants, aber auch Notare und Rechtsanwälte).
Die neu geplante Beherbergungssteuer ist jedoch nicht zweckgebunden. Es handelt sich um eine örtliche, nicht zweckgebundene Aufwandssteuer. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Die Steuer wird ausschließlich von Beherbergungsbetrieben erhoben. Diese wird in der Regel an den Gast weiterbelastet.
Dann gibt es noch die Kurtaxe in Bad Ems. Diese Taxe dient der Finanzierung der Kureinrichtungen und Veranstaltungen und wird grundsätzlich von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erhoben. Sie hat jedoch die Aufgabe an die Staatsbad Bad Ems GmbH übertragen und wird hierfür prozentual am Kurtaxaufkommen beteiligt. Die Staatsbad Bad Ems GmbH bedient sich der Gastgeber als „Erfüllungsgehilfen“ und motiviert mit der Kaisercard, die für die Gäste diverse Vergünstigungen beinhaltet. Die Kurtaxe wird schließlich auch vom Gast getragen.
In seinem Jahresbericht 2016 stellte der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz folgendes fest: „Die Staatsbadgesellschaft betreibt kein Heilbad mehr und hat den Betrieb von Kureinrichtungen weitgehend eingestellt. Ihre Geschäftsfelder stellen keine Landesaufgabe dar und sind teilweise entbehrlich.“ „Die Kurtaxe in Bad Ems war seit 1989 nicht mehr entsprechend den Kurtaxen in anderen rheinland-pfälzischen Kurorten angepasst worden.“ Da stellt sich die Frage, wofür noch eine Kurtaxe erhoben wird? Zudem stellt sich eine weitere Frage, ob in naher Zukunft die Kurtaxe, wie angemerkt, noch nach oben angepasst wird? Aktuell wird somit ein Tourismusbeitrag und eine Kurtaxe erhoben. Hinzu soll dann künftig noch eine Beherbergungssteuer erhoben werden wobei der Tourismusbeitag voraussichtlich durch die Bettensteuer ersetzt werden soll.
Der Hauptausschuss hat seine Entscheidung auf den Stadtrat vertagt, da ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion für noch zu klärende Fragen gesorgt hat. Die FDP-Fraktion hatte beantragt, anstatt eines relativen Prozentsatzes vom jeweiligen Bruttoübernachtungspreises einen absoluten Betrag in Höhe von 2 Euro pro Person (ab dem 14. Lebensjahr) und pro Nacht zu erheben. Da in der Sitzung nicht geklärt werden konnte, ob absolute Pauschbeträge als Steuer erhoben werden können, wurde die Entscheidung auf die Sitzung des Stadtrates am 26.09.2023 vertagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2022 die Erhebung von sog. „Bettensteuern“ für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und zudem auch die Erhebung bei Geschäftsreisenden bejaht.
Der DEHOGA als größter Gaststätten- und Hotelverband reagierte mit großem Unverständnis auf das Urteil und appelliert an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.
Der DEHOGA führt hierzu diverse Argumente gegen die Bettensteuer an: »Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab. Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Die Bettensteuer sorgt dafür, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden können. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv – insbesondere in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise – jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.«
Letztlich werden die Gäste der Stadt Bad Ems entscheiden, ob Sie bereit sind, die zusätzlichen oder ersetzenden Abgaben zu tragen oder nicht.
Lahnstein
Enttäuschte Eltern: Absperrung des Lahnsteiner Goethe Schulhofs außerhalb der Schulzeiten
LAHNSTEIN Mehrere besorgte Eltern von Grundschulkindern haben sich über die kürzliche Sperrung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten beschwert. Diese Maßnahme hat zu Verwirrung und Unzufriedenheit geführt, da der Schulhof für viele Kinder eine wichtige Möglichkeit bietet, das Fahrradfahren zu erlernen oder für die bevorstehende Radfahrprüfung zu üben. Zudem wird der Schulhof auch als Fußballfeld im Nachmittagsspiel genutzt.
Die Eltern bedauerten gegenüber den Grünen die Entscheidung und fragen, ob diese Sperrung beabsichtigt sei. Besonders im Hinblick auf die bevorstehende Schließung von Spielflächen in den Rheinanlagen zur Realisierung der Bundesgartenschau (BUGA) in den nächsten Jahren halten auch die Grünen die Öffnung des Schulhofes als wichtige Maßnahme. Sie sehen darin eine Möglichkeit, den Kindern alternative Spielflächen und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen.
Grüne fragen bei der Verwaltung nach!
Der Vorfall wurde von Frau Jutta Niel, Fraktionssprecherin B90/ die Grünen an den Oberbürgermeister herangetragen. Sie äußerte ihr Bedauern über die Abschließung des Schulhofes und betonte die Bedeutung einer Spielfläche für die Kinder.
Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Beschwerden der Eltern zu prüfen und mögliche Lösungen zu finden, um den Kindern weiterhin Zugang zum Schulhof außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Er versprach eine zeitnahe Antwort, verwies aber auch auf gehäuft aufgetretenen Vanadalismus in den Abendstunden in der Vergangenheit, was zu der Maßnahme überhaupt erst führte.
Politik
Innenminister Ebling: Einsatz gegen Rassismus und Antiziganismus intensivieren
MAINZ/RHEIN-LAHN Im Rahmen der Europawochen besuchte Innenminister Michael Ebling die Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz (VDSR-RLP) und tauschte sich mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern zu aktuellen Fragestellungen und zur Zusammenarbeit zwischen Land und Verband aus.
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Landesregierung eine enge Partnerschaft mit Organisationen wie dem VDSR Rheinland-Pfalz pflegen, um den Schutz und die Gleichstellung der Sinti und Roma-Gemeinschaft in unserem Bundesland zu gewährleisten,“ sagte Innenminister Ebling.
In dem gemeinsamen Gespräch stellte der Verband seine Arbeit vor. Unter anderem ging es auch um den Schutz und die Gleichstellung der Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Innenminister Ebling betonte die Bedeutung des Einsatzes gegen Rassismus, Antiziganismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und würdigte die Arbeit des Verbands in diesem Bereich.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass Vorurteile und Diskriminierung die Grundlagen unserer Gesellschaft untergraben. Es ist unsere Verantwortung, aktiv gegen Antiziganismus vorzugehen und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Einrichtung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) im Jahr 2022 verdeutlicht das Engagement des Verbandes für die Bekämpfung von Antiziganismus und die Unterstützung der Opfer. Das verdient Anerkennung und Unterstützung.“, so der Minister.
Derzeit finden Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem VDSR über einem neuen Vertrag zur Zusammenarbeit statt. „Bereits seit vielen Jahren pflegt das Land eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruht. So können wir mit Stolz behaupten, dass in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 die bundesweit erste Rahmenvereinbarung mit einer Vertretung der Sinti und Roma geschlossen wurde. Mit dem neuen Vertrag zwischen VDSR und der Landesregierung möchten wir den nächsten Schritt im Kampf gegen den Antiziganismus gehen“, sagte der Minister. Die Landesregierung strebe an, die Verhandlungen noch in diesem Jahr abzuschließen. Ebling hob insbesondere die Wichtigkeit der Einbeziehung und Mitsprache des Verbandes hervor.
Gesundheit
Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch
BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.
Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.
Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“
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