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Recht

Stadt Bad Ems gewinnt Verfahren im Streit um den Tourismusbeitrag

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BAD EMS Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Verfahren 5K 1663/23.Ko die Klage einer Gastronomin aus Bad Ems gegen den Erlass eines Tourismusbeitragsbescheides aus dem Jahr 2020 abgewiesen.  Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht ging in ihrem Urteil davon aus, dass der Messbetrag in nicht zu beanstandender Weise ermittelt wurde.

Laut Auffassung des Richters führten auch die anderweitig aufgeführten Rügen der Klägerin gegen die Tourismusbeitragssatzung nicht zur Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides aus dem Jahre 2020. Eine willkürliche Festsetzung der Gewinnsätze zur Berechnung des Beitrags sah das Gericht nicht. Das Gericht erkannte im Urteil, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil aus 2018 (6C 10041/18.OVG) eine willkürliche Festsetzung des geregelten Beitrags die Unwirksamkeit der gesamten Beitragssatzung zur Folge hätte. Dies gilt entsprechend für die willkürliche Festsetzung eines Gewinnsatzes. Die Nichtigkeit einer Beitragssatzung hätte die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides zur Folge.

Auch sah es das Gericht als unerheblich an, dass nicht alle Beitragspflichten und insbesondere der Tourismusverein Bad Ems-Nassau bei der beim Tourismusbeitrag nicht herangezogen wurden. Im Gegenteil. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtes wäre die Tourismusbeitragssatzung sogar dann gültig, wenn die Stadt bestimmte Betriebe oder Vereine nicht als Normadressaten ansehen und dementsprechend auch nicht zum Tourismusbeitrag heranziehen würde. Das hätte dann nicht automatisch eine Rechtswidrigkeit der Touruismusbeitragssatzung als Grundlage des Beitragsbescheides zur Folge.  Vornehmlich sah das Gericht ausdrücklich darin auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Satzung keine einschränkende, gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, verstoßende Regelung vorsehen würde, wonach bestimmte Rechtssubjekte, wie Vereine mit wirtschaftlichen Interessen, Betriebe etc., denen durch den Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, nicht zum Tourismusbeitrag herangezogen werden.

Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung sogar noch einen Schritt weiter. Die fehlende Heranziehung anderer Beitragspflichtiger hätte keine unmittelbare Auswirkung auf die Beitragshöhe der Klägerin, denn die Beitragshöhe bemesse sich nach deren Betriebsumsatz. Erst wenn der geltende Beitragssatz zu einem Beitragsaufkommen führen würde, das die Aufwendungen der Stadt Bad Ems für die Tourismuswerbung im Beitragsjahr übersteigen würde, müsste der Beitragssatz abgesenkt werden.

Bereits 2017 wurden für die Tourismuswerbung 280.867 Euro im Sinne der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Ems veranschlagt. Laut der damals gültigen Tourismusbeitragssatzung, musste dieser Beitrag auf alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen umgelegt werden. Vereinfacht bedeutet das, nur wenn der Beitrag auf alle Beitragspflichtigen umgelegt wird, zahlen alle entsprechend ihrer Einstufung gerecht. Fallen Beitragspflichtige raus, müssen alle anderen im Durchschnitt mehr bezahlen. Das führte in der Rechtssprechung bisher zur Nichtigkeit sämtlicher Beitragsbescheide.

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung sah es das Verwaltungsgericht Koblenz diesmal anders. Die Klägerin vertrat sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand.  Für die Stadt ein augenblicklicher Erfolg. Wieweit das Urteil dauerhaft rechtsgültig sein wird, bleibt abzuwarten. Zwar ließ der Richter des Verwaltungsgerichts keine Berufung zu, doch dem Kläger bleibt die Möglichkeit der Beschwerde. Besonders im Hinblick der gerichtlichen Auffassung, dass eine Stadt nicht alle Beitragspflichtigen für die Bemessung des Beitragssatzes hinzuziehen muss, wirft Fragen im Sinne der Gleichbehandlung und der tatsächlich zu bemessenden Beitragshöhe auf.

Das Thema könnte für die Zukunft schon Vergangenheit sein. In der Stadtspitze werden aktuell neue Modelle außerhalb des Tourismusbeitrags zur Finanzierung der Werbung für den Standort des Kurortes erörtert.

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Recht

Ist Paypal ein verbreitetes E-Wallet in Deutschland?

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Foto: FreePik

GESELLSCHAFT Paypal wird vermutlich den meisten Deutschen ein Begriff sein, schließlich verzeichnet das E-Wallet hierzulande mehr als 35 Millionen aktive Kundenkonten. Im Online-Handel war Paypal lange auf der Überholspur und hat es 2023 als erstes Zahlungssystem geschafft, sogar an der Zahlung auf Rechnung vorbeizuziehen. Rund 30 % der Online-Einkäufe wurden durch den beliebten Bezahldienst aus den USA abgewickelt.

Warum Paypal unter der deutschen Bevölkerung so beliebt ist und in welchen Bereichen das Wallet besonders gern genutzt wird, damit beschäftigt sich dieser Artikel.

PayPal ermöglicht kostenlose, einfache und sichere Zahlungen im Netz

Wer selbst noch kein Paypal-Konto hat, wird sich vielleicht fragen, warum diese Zahlungsmethode eigentlich so verbreitet ist. Ein Blick auf die Konditionen und Funktionsweise gibt hier schnell Aufschluss.

  • Kostenloser Zugang: Ein dicker Pluspunkt ist, dass es keinen Cent kostet, ein Konto bei Paypal einzurichten. Innerhalb weniger Minuten ist der Prozess der Registrierung erfolgt und das Bankkonto verknüpft. Anschließend kann auch schon die erste Transaktion getätigt werden und auch hier punktet Paypal. Für Überweisungen im Ausland fallen keine Gebühren an und auch die Rückbuchung von Geldern auf das Hauskonto ist kostenfrei.
  • Einfachheit: Nicht nur die Erstellung des Kontos ist einfach, sondern auch die Nutzung. Wenn Paypal mit dem Hauskonto verknüpft ist, ist es nicht erforderlich, Guthaben auf das Wallet zu laden. Bei einer Online-Transaktion rechnet das Unternehmen einfach im Anschluss mit der Bank ab. Beim Bezahlvorgang müssen auch keine Kontoinformationen angegeben werden, sondern nur die Paypal-Adresse.
  • Sicherheit: Insbesondere bei Online-Transaktionen spielt die Sicherheit eine bedeutende Rolle und genau hier geht das Unternehmen aufs Ganze. Vom TÜV geprüft und zertifiziert werden hohe Standards in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz eingehalten. Doch damit nicht genug. Zudem hat Paypal einen Käuferschutz eingerichtet, bei dem der Kunde abgesichert ist, sollte dieser an einen Betrüger geraten.
  • Flexibilität: Ein weiterer Pluspunkt sind die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. In Deutschland wird Paypal von zahlreichen Online-Händlern in den verschiedensten Branchen akzeptiert. Darüber hinaus ist Paypal auch eine angenehme Option, um Gelder zwischen Bekannten und Freunden zu versenden.

in der deutschen Glücksspielbranche sehr beliebt

Eine Branche, in der Paypal in Deutschland besonders beliebt ist, sind Online Sportwetten und Online Casinos. Die Tatsache, dass keine sensiblen Bankinformationen angegeben werden müssen, sowie schnelle und unkomplizierte Transaktionen machen die Bezahlmethode zu einer favorisierten Wahl.

Obwohl Paypal in der Branche sehr begehrt ist, hat doch nicht jeder Anbieter diese Methode im Angebot. Dies liegt unter anderem auch daran, dass sich der Bezahldienst genau anschaut, mit wem er kooperiert. Das Unternehmen kooperiert ausschließlich mit seriösen und ordentlich lizenzierten Online Casinos und Buchmachern. Wer auf der Suche nach einem passenden Anbieter ist, kann Vergleichsportale zu Rate ziehen. So gibt es bei Wettbonus die besten Wettanbieter mit Paypal als Zahlungsmethode übersichtlich aufgelistet.

Im Gegensatz zu anderen Wallets wie Skrill und Neteller hat Paypal in der Regel nicht den Nachteil, dass diese Zahlungsmethode von Bonusangeboten ausgeschlossen ist.

Beim Online-Shopping die Nummer 1

Der Einzelhandel hat bereits vor Jahren Einzug ins Internet gefunden und Online-Shopping ist weit verbreitet. Dabei war der Kauf auf Rechnung lange Zeit für viele Deutsche das A und O, denn schließlich ist man hier als Kunde gut abgesichert. Erst wenn die bestellte Ware eingetroffen und für gut befunden wurde, wird die Rechnung bezahlt. Auch müssen keine sensiblen Bankdaten auf der Website des Händlers angegeben werden.

Foto: Pixabay

Aus einer Befragung von Online-Händlern geht jedoch hervor, dass diese Zahlmethode einen geringen Rückgang erfahren hat, während Paypal zugelegt hat und es damit auf Platz 1 geschafft hat. Die Einfachheit, mit der Transaktionen über Paypal durchgeführt werden können sowie die Absicherung durch den Käuferschutz sind sicherlich die beiden Hauptgründe für diese Entwicklung.

Paypal für Transaktionen unter Freunden

Paypal wird nicht ausschließlich für Glücksspiele und Shopping im Netz verwendet, sondern auch, um Gelder an Bekannte zu übersenden. Trifft man sich beispielsweise mit Freunden und bestellt Abendessen über den Lieferdienst, hat nicht unbedingt jedes ausreichendes Bargeld im Portemonnaie. Das E-Wallet ist dann eine ideale Möglichkeit, dem Zahlenden seinen Anteil zu überweisen.

Hierbei muss keine lange Kontonummer abgeglichen werden. Die E-Mail-Adresse oder der Name reichen, um eine Überweisung über Paypal an einen Freund durchzuführen – eine Sache von Sekunden.

Hat Paypal Konkurrenz?

E-Wallets und Sofort-Bezahlsysteme haben in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung erlebt. SOFORT und Giropay sind beliebte Alternativen zu Paypal, die von vielen Deutschen genutzt werden. Auch Apple Pay und Google Pay haben eine große Anhängerschaft.

Auch wenn die Konkurrenz stetig wächst, scheint sich Paypal keine Sorgen machen zu müssen, vom Thron der E-Wallets gestoßen zu werden. In Deutschland hat das Unternehmen einfach einen erstklassigen Ruf, an den so schnell kein anderes Unternehmen heranzukommen scheint.

Fazit

Über 40 % der deutschen Bevölkerung hat ein Konto bei dem beliebten Zahlungsdienst Paypal und dieses wird vor allem bei Online Casinos, Sportwetten und Online Shops häufig genutzt. Die einfache und kostenlose Nutzung, das hohe Maß an Sicherheit und die breite Akzeptanz sind die wesentlichen Hauptgründe, warum es das US-amerikanische Unternehmen geschafft hat, auch in Deutschland so populär zu werden.

Die Tatsache, dass es auch hierzulande zur Zahlung auf Rechnung aufgeholt hat, ist beeindruckend. Schließlich ist Deutschland doch für seinen Konservatismus bekannt und dafür, dass es gerne an klassischen Bezahlmethoden festhält.

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Recht

Die geringe Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel in Deutschland

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Foto: Unsplash

Deutschland gilt als technologisch fortschrittliches Land, auch im Bereich E-Commerce, hinkt aber bei der Nutzung digitaler Bezahlverfahren vielen anderen europäischen Ländern hinterher. Während digitale Transaktionen in den meisten Ländern in vielen Bereichen bereits selbstverständlich sind, bevorzugen viele Deutsche nach wie vor Bargeld.

Das Verständnis der Gründe für die konservative Haltung Deutschlands gegenüber dem digitalen Zahlungsverkehr bietet einen Einblick in die besondere Mischung aus kulturellen und wirtschaftlichen Einflüssen.

Digitale Zahlungen nehmen zu

Auch wenn Deutschland beim digitalen Bezahlen im europäischen Vergleich nicht an der Spitze liegt, setzen die Verbraucher zunehmend auf bargeldloses Bezahlen. Kontaktlose Bezahlterminals und mobile Bezahlmöglichkeiten werden immer häufiger genutzt, liegen aber noch hinter Ländern wie Schweden oder den Niederlanden, in denen digitale Bezahlmethoden weiter verbreitet sind.

Vor allem das Smartphone wird für digitale Transaktionen genutzt. Dies ist auch in Deutschland ein Trend, wie Studien belegen. Laut einer Online-Umfrage in Deutschland zahlt mittlerweile fast jeder Vierte (23 Prozent) an der Kasse bargeldlos per Handy oder Wearable.

Mittlerweile lässt sich feststellen, dass sich die Generationen im Zahlungsverhalten angleichen. Insbesondere die Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen holt beim digitalen Bezahlen deutlich auf. Bereits 35 Prozent nutzen dieses Zahlungsmittel. Ein Grund dafür ist unter anderem das hohe Online-Konsumverhalten, das digitale Bezahlverfahren voraussetzt.

Online Casinos als Vorreiter moderne Zahlungsmethoden

Verbraucher konsumieren heutzutage online, sei es beim Einkaufen oder beim Spielen von Slots und Co. im Netz. Hier ist es nicht möglich, mit Bargeld zu bezahlen. Vornehmlich die Glücksspielbranche reagiert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden. Von der klassischen Banküberweisung und Kreditkarten über verschiedene E-Wallets bis hin zu Prepaid-Gutscheinen ist die Palette breit.

Die Vielfalt scheint das Geheimnis zu sein. Denn für viele Kunden stellt die Einzahlung kein Hindernis dar, die Unterhaltung in Online-Casinos zu genießen. Innerhalb von Sekunden ist das Geld auf dem Konto und der Spaß kann beginnen.

Die Treue zum Bargeld

Woher kommt die zögerliche Akzeptanz des digitalen Zahlungsverkehrs? Einer der wichtigsten Faktoren ist die tief verwurzelte Bargeldkultur in Deutschland. Die Deutschen bevorzugen seit jeher Bargeld als greifbares, vertrauenswürdiges und unkompliziertes Zahlungsmittel.

Bargeld vermittelt immer noch ein Gefühl von Sicherheit und Kontrolle, das vor allem die ältere Generation als beruhigend empfindet. Es verschafft ihnen zudem einen Überblick über ihre Finanzen. Diese Vorliebe zeigt sich auch im Alltag.

Die meisten kleineren Geschäfte, Märkte und sogar größere Einrichtungen bevorzugen Bargeldzahlungen. Hier fallen keine zusätzlichen Gebühren für digitale Zahlungen mit Kreditkarten für die Händler an.

Zwar werden digitale Zahlungsmethoden mittlerweile häufig verwendet, aber die Liebe zur Barzahlung ist nach wie vor überall zu spüren. Das zeigt sich vor allem bei kleinen Beträgen. Das Sprichwort, nur Bares ist Wahres, fasst sehr gut die Einstellung vieler Deutscher zu digitalen Zahlungen zusammen.

Die Mentalität des Sparens

Deutsche Verbraucher sind für ihre Sparsamkeit bekannt. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten halten sie gerne ihr Geld zusammen. Es herrscht eine ausgeprägte Mentalität des kontinuierlichen Sparens für größere Anschaffungen. Im internationalen Vergleich sind die Deutschen die größten Sparer. Noch höher als in Deutschland ist die Sparquote nur in der Schweiz mit 18,4 Prozent und in den Niederlanden mit 12,7 Prozent.

Digitale Zahlungsmethoden, die eventuell impulsive Ausgaben fördern, passen nicht so gut zu dieser finanziellen Vorsicht.

Vertrauen in den Euro

Die größtenteils wirtschaftliche Stabilität Deutschlands und ein starkes Vertrauen in den Euro tragen ebenfalls zur Bevorzugung von Bargeldtransaktionen bei. Im Gegensatz zu Ländern, die wirtschaftlichen Turbulenzen oder Währungsabwertungen ausgesetzt sind, hat Deutschland ein relativ stabiles wirtschaftliches Umfeld. Diese Stabilität stärkt das Vertrauen in Bargeld als zuverlässiges Wertmittel.

Bankensystem und Infrastruktur

Das deutsche Bankensystem und die Infrastruktur spielen ebenfalls eine Rolle bei der langsamen Einführung des digitalen Zahlungsverkehrs. Es gibt ein gut etabliertes und sehr vertrauenswürdiges Netzwerk von Banken mit einer starken Präsenz von Filialen der traditionellen und alteingesessenen Sparkassen und Volksbanken.

Diese konzentrieren sich nach wie vor auf traditionelle Dienstleistungen wie Bargeldbearbeitung und persönliche Beratung. Online-Banking wird in Deutschland bereits seit 30 Jahren angeboten, aber die Infrastruktur in den Filialen hat sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nur langsam modernisiert. Heute wird Online-Banking von den meisten Verbrauchern als sicher empfunden und von der Mehrheit der Kunden genutzt.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes

Der Schutz der Privatsphäre ist ein weiterer wichtiger Faktor für die zögerliche Haltung gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Datenschutz und Privatsphäre haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies hängt auch mit den historischen Erfahrungen mit Überwachung zusammen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wird in Deutschland strikt eingehalten und spiegelt die breite Einstellung der Bevölkerung zum Datenschutz wider. Viele Menschen sind besorgt über den möglichen Missbrauch ihrer Finanzdaten und die Auswirkungen auf ihre Privatsphäre. Sie bevorzugen daher häufig noch Transaktionen, die keine digitalen Spuren hinterlassen, da keine Daten übertragen werden.

Digitale Transaktionen sind unumgänglich

Auch wenn die Deutschen im internationalen Vergleich hinterherhinken, holen sie auf. Digitale Bezahlverfahren haben sich zu einem beliebten Zahlungsmittel entwickelt. Dies ist unter anderem auf den hohen Online-Konsum und das Vertrauen in Online-Banking zurückzuführen.

Bei Zahlungen, die nicht zwingend digitale Bezahlverfahren erfordern, greifen die Verbraucher jedoch nach wie vor gerne auf Bargeld zurück, um den Überblick über ihre Ausgaben zu behalten und keine digitalen Spuren zu hinterlassen.

Foto: Rupixen auf unsplash
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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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