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Darum wurde Rhein in Flammen ist St. Goarshausen abgesagt: Stadtratsmitglieder fordern Rücktritt des Bürgermeisters!

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Darum wurde Rhein in Flammen ist St. Goarshausen abgesagt: Stadtratsmitglieder fordern Rücktritt des Bürgermeisters!

ST. GOARSHAUSEN Rhein in Flammen 2023 wird es dieses Jahr mit Beteiligung der Stadt St. Goarshausen nicht geben. Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit am vergangenen Montag entschieden. Im Anschluss wurde heftig über die Thematik in den sozialen Medien diskutiert. Unklar war jedoch, weshalb etwa 75% des Stadtrats sich gegen die Durchführung der Veranstaltung entschieden haben. Wir sprachen sowohl mit dem Stadtrat (Siehe Video) und dem Stadtbürgermeister Nico Busch und erhielten von beiden Seiten Presserklärungen, die wir hier im Kontext unkommentiert veröffentlichen.

Stellungnahme von Mitgliedern des Stadtrates St. Goarshausen zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen

Stadtrat: Aufgrund einer recht einseitigen Berichterstattung in den Medien sehen wir uns einem Berg von Anschuldigungen, falschen Behauptungen, persönlichen Anfeindungen und einer Rufschädigung des Stadtrates ausgesetzt. Daher möchten wir zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen wie folgt Stellung beziehen: 

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Unsere Entscheidung, welche immerhin mit 9 zu 3 Stimmen, also im Verhältnis 75% zu 25% getroffen wurde und daher nicht von „EINIGEN Quertreibern“ gesprochen werden kann, gründet darauf, dass zunächst die Veranstaltung Rhein in Flammen 2022 bis heute NICHT endabgerechnet ist. Ob noch Rechnungen zu den Vorliegenden hinzukommen, ist unklar, da in den Akten nicht nachvollziehbar ist, welche und wie viele Aufträge vergeben wurden und wie Teile der Einnahmen quittiert und eingenommen wurden.

Des Weiteren wurde von Stadtbürgermeister Busch zur mehrfachen Anfrage des Stadtrates in August und September 2022, ob die verfügbaren Haushaltsmittel für Rhein in Flammen 2022 ausreichend sind, dies bejaht, trotz gegenteiligen Wissens. Auch die haushaltsrechtlich umzusetzende Aussetzung der weiteren Ausgaben wurde nicht von ihm vorgenommen.

Klar ist, dass aufgrund der als ungenügend zu bezeichnenden Planung, dem Nichteinholen von ausreichenden Angeboten, der Tatsache, dass es dem Stadtbürgermeister möglicherweise wichtiger war, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen, anstatt eine Gesamtveranstaltung FÜR die Stadt vernünftig zu organisieren, eine gewaltige Summe verausgabt wurde. Der aktuelle Gesamtverlust der Veranstaltung 2022 liegt bei über 60.000 €.

Wo kommt dieses Geld her? Wie Stadtbürgermeister Hönisch (St. Goar) ausführte, sei dies das unternehmerische Risiko, welches eben zu tragen sei und es sei ja NUR Steuergeld. Steuern, welche die Bürger unserer Stadt aufbringen müssen und welche über den Tourismusbeitrag der Gewerbetreibenden noch zusätzlich zu allen anderen Abgaben zu erbringen ist. Dazu kommt, dass Rhein in Flammen zwar als überregionale Veranstaltung angesehen wird, aber z. B. die Wirtschaftsförderung des Rhein-Lahn-Kreises die Unterstützung der in der Vergangenheit gezahlten Fördermittel ab 2022 eingestellt hat.

Zudem wird die Veranstaltung durch die Loreley Touristik GmbH nur in geringem Umfang unterstützt, sodass es zu alleiniger Verantwortung und Rechnung der Städte
St. Goarshausen und St. Goar geht. Auch für 2023 ist ein Verlust kalkuliert. Laut Nachtragshaushalt sind 40.000 € vorgesehen.

Mit Blick auf die Kosten des vorherigen Jahres und den nach wie vor fehlenden offiziellen Planungen: was bisher geschah lief, wenn überhaupt, in Hinterzimmern und vorgehaltener Hand, der Rat wurde nicht mit beleghaften Informationen und einem beschlussfähigen Konzept, dem man ruhigen Gewissens hätte zustimmen können, versorgt, ist definitiv davon auszugehen, dass der Fehlbetrag für 2023 deutlich höher sein wird.

Weiterhin sind angesetzte Vorlagefristen für behördliche Anforderungen durch Stadtbürgermeister Busch nicht eingehalten worden, bzw. wichtige Absprachen bis dato nicht getroffen, sodass eine Genehmigung der Veranstaltung überhaupt, bis jetzt nicht geklärt ist.

Auch die vom Stadtbürgermeister zum Schluss vorgeschlagene Möglichkeit, den Loreleyplatz kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie Strom und Wasser auch über die Stadt abzurechnen, zeigt keinerlei Verantwortung gegenüber den Bürgern im Umgang mit städtischem Vermögen und stellt keine vernünftige offizielle Ausschreibung der Veranstaltung laut Gemeindeordnung dar.

Dies alles, nur in Bezug auf Rhein in Flammen allein, hat uns (75% des Rates) dazu veranlasst, die Reißleine, ja spät und ja auch eventuell nicht öffentlich genug, zu ziehen. Bisher sind keine oder nur geringe Kosten entstanden. Gegenüber den Standhaltern, die ja laut Aussagen von Stadtbürgermeister Busch noch gar nicht vorhanden sind, kann jetzt früh genug abgesagt werden. Auch hier dürften bislang keine Kosten entstanden sein, welche bei einer noch kurzfristigeren Absage durchaus auflaufen würden.

Wir sind uns bewusst, welche Außenwirkung diese Entscheidung hat. Sehen diese aber als einziges Mittel an, den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters, zum Schutze der Stadt und der Einwohner, nicht nur im Zusammenhang mit Rhein in Flammen, zu stoppen. Auch soll dies nicht das Ende sein. Einer Weiterführung in Zukunft stehen wir nicht entgegen, sondern befürworten und unterstützen dies ausdrücklich. Die Planung dafür beginnt jetzt.

Auch im Hinblick auf Absagen von Großfeuerwerken entlang des Rheins, etwa in Köln oder dem Ausscheiden von Remagen und Linz bei Rhein in Flammen in Bonn. Da die Amtsführung des Stadtbürgermeisters, welche sich durch Nichterreichbarkeit, Terminverhinderung und Uneinsichtigkeit auszeichnet, begleitet von einem fragwürdigen Umgangston gegenüber Räten und Bürgern, mit nachweisbaren Falschaussagen und unwahren Behauptungen gespickt sowie mit einer kaum zu ertragenden Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln einhergehend, dies beinhaltet im Übrigen auch Dinge wie den Verlust von über 270.000€ Fördermittel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes, jedenfalls zunächst, durch nicht termingerechtes Leisten einer Unterschrift, für uns nicht akzeptabel und zuletzt zunehmend problematisch ist, sehen wir keine Möglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mehr gegeben.

Daher fordern wir weiterhin den sofortigen Rücktritt von Stadtbürgermeister Busch. Was bleibt ist die Weingasse, als separate Veranstaltung, durchgeführt vom neu gegründeten örtlichen Verein Impulsschmiede, vom 5.10. – 7.10.2023. Auch die ortsansässige Gastronomie und Hotellerie wird an Rhein in Flammen 2023 im Innen- und
Außenbereich für alle Gäste geöffnet sein.

Gegendarstellung Stadtbürgermeister Nico Busch

1.

Die Berichterstattung erfolgte durch die in der Sitzung am 31.03.2023 anwesende Presse (SWR und RZ). Die Stellungnahme der Stadt auf facebook war knapp und sachlich gehalten und hat nur die Ratsbeschlüsse wiedergegeben.

2.

Es sollte geklärt werden, was die Stadtratsmitglieder unter einer „Endabrechnung“ verstehen.

Nachdem es aus Vorjahren keine Abrechnungen gab wurde diese erstmals zur Weingasse und Rhein in Flammen 2022 erstellt. Gestartet wurde mit den von St.Goar im Vorfeld der Veranstaltung 2022 mitgeteilten zu erwartenden Kosten. Diese wurden dem Rat mitgeteilt. Sobald weitere Kosten bekannt wurden, wurden diese in der Abrechnungstabelle ergänzt.

3.

Eine Aussage, das verfügbare Haushaltsmittel ausreichend sind, wurde nicht getroffen. Ich habe die Aussage getroffen das sich die Veranstaltung zu einem gewissen Zeitpunkt, eben als die Aussage getroffen wurde, als kostendeckend dargestellt hat. Das sich später, durch höhere Kosten, die sich im Rahmen der eingehenden Abrechnungen ex post bekannt wurden, und niedrigeren Einnahmen (u.a. kurzfristige Reduzierung der Eintrittspreise durch einen Stadtratsbeschluss, weniger Gästen als in den Vorjahren, etc.), ein anderes Bild zeigt war zum Zeitpunkt der getätigten Aussage nicht bekannt.

Es wurde weit im Vorfeld der letztjährigen Veranstaltung vom Bürgermeister eine Unterdeckung der Veranstaltung thematisiert. Insbesondere am viereckigen Turm, wo eine Bühne, Bühnenprogramm und extra Toilettenanlage bei nur 3 – 4 Ständen in dem Bereich erkennbar waren. Der Bürgermeister selbst hat verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet – z.B. eine Konzentration der Weingasse auf den Bereich des ‚Plans‘ (= der Platz am alten Rathaus).

Der Stadtrat hat hierzu beschlossen die Weingasse mit dem Gassencharakter, also mit 2 Bühnen, erhalten zu wollen. Man hoffte auf einen Ausgleich der Unterdeckung im Rahmen der Gesamtveranstaltung. Gleichzeitig die Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses zu fordern verwundert daher.

Den überplanmäßigen Ausgaben in Bezug auf Weinwoche und Rhein in Flammen 2022 wurden im Übrigen inzwischen durch den Stadtrat nachträglich zugestimmt (die Sitzungsvorlagen der Verwaltung haben hierzu auch den Hinweis gebracht, dass die Kosten in Ausführung von Ratsbeschlüssen entstanden sind). Für zukünftige Vorgänge ist klar das dieses Thema durch den einfachen Halbsatz in Ratsbeschlüssen „…, hierdurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben stimmt der Rat zu“ geklärt wird. Auf diesen formellen Punkt achte ich inzwischen penibel – man lern ja dazu. Bis dato war mir dieses Formerfordernis nicht bekannt.

Gleiches zeigt sich aktuell, dass, nachdem der Stadtrat selbst einen Nachtragshaushalt mit 70.000 Euro Kosten bei 30.000 Euro Einnahmen beschlossen hat, dessen Genehmigung durch die Kreisverwaltung als rechtswidrig angesehen wird. Es ist schade, das sich hier eine Janusköpfigkeit zeigt: Einerseits beschließt der Stadtrat, andererseits sollen die Beschlüsse durch den Bürgermeister ausgesetzt bzw. nicht umgesetzt werden.

4.

Es wurde vom Bürgermeister mehrfach thematisiert welche Auswirkungen der Ratsbeschluss hat, die Veranstaltung ganz bei der Stadt durchzuführen: Vom Verein geschaffene Kapazitäten zur Erledigung der Arbeiten fallen weg. (Der Verein hat eine Person auf 520 € Basis eingestellt)

Die städtische Mitarbeiterin (12 Stunden pro Woche für allgemeine Verwaltungsaufgaben) war zudem über Monate vor der Veranstaltung erkrankt.

Versuche, den Rat zur Schaffung von Kapazitäten zu bewegen, wurden lange Zeit abgelehnt. Stattdessen sollte ein Generalbetreiber gesucht werden. Als der Rat der Beauftragung einer Eventagentur zugestimmt hat wurde dies vom 1. Beigeordneten nicht umgesetzt (da der Bürgermeister selbst eine Eventagentur hat besteht hier Sonderinteresse). Eine Unterstützung durch Ratsmitglieder blieb im erforderlichen Umfang aus – nur Frau Geisel hat hier spontan erforderliche Arbeiten übernommen.

Entgegen der Behauptungen wurden für die entsprechenden Vergaben durch den Bürgermeister verschiedene Angebote eingeholt und die Aufträge an den günstigsten Anbieter vergeben. Zu den Vergaben wurden vom Bürgermeister Vergabevermerke gefertigt, die der VG und den Ratsmitgliedern vorliegen. Die VG hat bestätigt das aus ihrer Sicht, außer bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes, keine Beanstandungen vorliegen. Bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes war der Bürgermeister im Sonderinteresse. Daher wurde der Themenbereich bereite 6 Monate vor der Veranstaltung an den 1. Beigeordneten abgegeben. Das durch diesen für die Sicherheitsdienstleistungen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden (Bühnen- und Technikangebote hat er angefragt) ist natürlich ein Fehler. Dass der Rat (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) dennoch den Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen vergeben hat entspricht den Kostensteigerungen durch Auftragsvergaben durch den Bürgermeister: Wenn man sich einmal FÜR die Veranstaltung entschieden hat und Planungen und verbindliche Organisation bereits entsprechend weit fortgeschritten sind, kann man nicht sagen „Aber wenn jetzt noch der Sicherheitsdienst (oder Kosten für die GEMA oder Kosten für Terrorsperren oder Kosten für ein Zählen an den Eingängen der Weingasse) hinzukommen lassen wir diese weg.“

Die Veranstaltung (Durchführung) selbst ist im Ergebnis rund gelaufen. Das es sowohl bei der Planung und Vorbereitung (keine Kostenaufstellung aus den Vorjahren, keine Kapazitäten für eine bessere Organisation – Zitat Loreley Touristik: Nirgends wird Rhein in Flammen mit so wenig Personal durchgeführt wie in St.Goarshausen) deutlich besser hätte laufen können und müssen! ist der O-Ton des Bürgermeisters.

Gerne kann die Ende 2019 aufgelöste Tourist-Information in St.Goarshausen wieder mit Personal besetzt werden. Gerne kann eine Person, die früher vom Verein eingestellt und bezahlt wurde, bei der Stadt installiert werden. Ob der Rat solche freiwilligen Ausgaben, die dann ja auch bei den Kosten für „Rhein in Flammen“ zu Buche schlagen, mitgeht, wird sich bei der Erstellung des nächsten Haushalts zeigen.

Wo die Behauptung her kommt, „dem Stadtbürgermeister war es möglicherweise wichtiger, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen“, ist nicht nachvollziehbar.

Auf Grund von Sonderinteresse war der Stadtbürgermeister weder in die Auftragseinholung noch in die Auftragsvergabe eingebunden. Erster Beigeordneter und Stadtrat hätten problemlos ein anderes Sicherheitsunternehmen anfragen und beauftragen können. Auch sind keine anderen organisatorischen Aufgaben hinter dem Thema „Auftrag Sicherheitsdienst“ durch den Stadtbürgermeister zurückgestellt worden.

Der Vorwurf ist daher einfach falsch und haltlos.

5.

Zutreffend. Gerne würden wir uns für diese für die Region wichtige Veranstaltung mehr Unterstützung, sei es durch Zuarbeit oder Geld, sehr freuen. In 2022 wurde nichteinmal die Rechnungserstellung von der VG übernommen. Die Unterstützung der Loreley Touristik bei der Organisation der Eröffnung der Weingasse und der Werbung kam erst sehr spät – als das Fehlen der Kapazitäten und das damit einhergehende Planungs- und Organisationsdefizit deutlich spürbar war.

6.

Es lief nichts im Hinterzimmer oder unter vorgehaltener Hand. Der Rat hat im Mai die Teilnahme beschlossen, im Juni den Nachtragshaushalt. Die aktuelle Kostenkalkulation (Grobkalkulation) hat auf Grundlage der Zahlen des letzten Jahres ein Ratsmitglied erstellt (hauptberuflich GmbH Geschäftsführer im Tourismusbereich – also fachlich bewandert). Dies hat mich sehr gefreut – sowohl die Unterstützung als auch, dass die Zahlen nicht vom Bürgermeister, sondern aus anderem Mund kommen.

Der Nachtragshaushalt wurde vom Stadtrat beschlossen – wären hier andere Ansätze gewünscht gewesen wäre es ein Einfaches gewesen diese zu ändern. Jedoch sollten solche Hinweise vorher kommen, nicht im Nachhinein darüber geschimpft werden.

Wäre ein Konzept vom Rat gewünscht gewesen hätte hierfür frühzeitig Geld im Haushalt eingestellt, ein Beschluss gefasst und eine Agentur, die dieses erstellt, gefunden werden müssen. Gerne können wir dieses Thema bereits jetzt für 2024 angehen – denn im Mai, als der Grundsatzbeschluss fiel, war es für eine Beauftragung eines Konzepts bereits zu spät. Insofern war das im Rat erarbeitete Konzept: Abkopplung der Weingass‘, ausweiten des Bereichs im Rheinvorgelände.

7.

Das Sicherheitskonzept wurde fristgerecht eingereicht. Da mangels Ratsentscheidungen zu Standpreisen und somit verbindlichen Standbuchungen noch keine Standhalter vorlagen, wurden hier ein Raster (‚hier ist ein Stand vorgesehen‘ – genaue Info wird nachgereicht) eingefügt. Dies war im Zeitpunkt der Absage am vergangenen Montag den Ratsmitgliedern bekannt.

Wenn vom Rat erst spät die Grundsatzentscheidung („wir machen mit, auch wenn ein Verlust zu erwarten ist“) getroffen wird und das Sicherheitskonzept – so die Aussagen in den Sicherheitsbesprechungen im letzten Jahr – auf die Standhalterliste und den Standplan aufbaut, muss natürlich auch das Sicherheitskonzept (keine Weingasse, größerer Bereich im Rheinvorgelände.

8.

Da bereits einige Anfragen vorlagen „Wenn die Stadt wirklich nichts macht, miete ich den Platz und stelle etwas auf die Beine.“ Habe ich das Thema gleich als Folgefrage mit auf die Tagesordnung gesetzt, für den Fall, das eine Nicht-Teilnahme beschlossen wird (alternativ standen auch die Folgefragen bei einer Teilnahme auf der Tagesordnung).

Ich habe dafür geworben, den Loreleyplatz / das Rheinvorgelände einem Dritten, der Arbeit, Kosten und Kostenrisiko für die Stadt übernimmt, zur Verfügung zu stellen. So hätte man noch ein Landprogramm umsetzen können unter Berücksichtigung des Wunsches des Rates, sich nicht als Veranstalter einzubringen.

Ich habe auch gesagt, dass man sich über ein solches Angebot/Interesse sehr freuen müssen, dafür „Danke“ sagen und den Platz am besten noch kostenfrei zur Verfügung stellen sollte.

Der Mehrwert eines Landprogrammes wiegt für mich in diesem Punkt mehr, als ein möglicher eingenommener Betrag als Mietpreis. Diese Ansicht ist legitim, genauso wie eine andere. Insbesondere haben wir bei Verzicht auf ein Mietentgelt keine Kosten. Übrigens hat der Stadtrat in Sachen „Häusener Weingass‘“ entschieden, die Fläche ohne Sondernutzungsgebühr und auch die Toiletten kostenfrei dem Verein als Veranstalter zur Verfügung zu stellen.9.

Zutreffend. Zunächst ohne die Grundsatzentscheidung, zuletzt ohne genehmigten Nachtragshaushalt wurden von mir keine Verbindlichkeiten eingegangen. Auch die Pläne für das Sicherheitskonzept wurden, mangels verfügbarem Geld auf entsprechendes ‚betteln‘ hin, bisher kostenfrei erstellt.10.

den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters“

Es gibt in der Stadt einen Spruch: Der ‚Mer‘ ist ein ganz wichtiger Mann, denn „müsst‘ ‚mer‘ jo mo mache“. Es gab Arbeitsgruppensitzungen, zu denen – außer den drei Immergleichen – kein Stadtratsmitglied kam. Sponsoren wurden zum Teil abgelehnt. Eine aktive Unterstützung fand durch den Stadtrat weder im letzten Jahr noch – als Lehre aus 2022 – in diesem Jahr statt. Neben der normalen Arbeit als Stadtbürgermeister schüttelt man eine solche Veranstaltung nicht eben aus dem Ärmel. Das muss der Stadtrat einsehen, habe ich ihn doch oft genug darauf hingewiesen. Mit nicht gefundenen Generalbetreibern oder Eventagenturen ist auch nicht geholfen.

Daher nach wie vor mein eindringlicher Appell: Packen Sie an, im Ehrenamt geht es nur gemeinsam. Insbesondere in St.Goarshausen.  Bringen Sie sich vorher aktiv ein (nicht fordern und anregen, sondern machen), anstatt hinterher zu schimpfen und es besser zu wissen (schönes Beispiel am Rande: Im Nachgang zu RiF 2022 wurde moniert, da der Restbestand Parktickets verwendet wurde. Es wurde hinterfragt, ob die genannte Versicherung noch bestehe. Die Versicherung bestand seit 2017 nicht mehr. Gleiche, laut schimpfende Person hat bei RiF 2019 als Beigeordnete in Vertretung des Bürgermeisters Rhein in Flammen durchführend, selbst verwenden. Natürlich ist nach Bekanntwerden der Restbestand gleich als gesperrt und nicht mehr zu verwenden gekennzeichnet worden.).

Es ist erfreulich das eine Teilnahme an Rhein in Flammen 2024 unterstützt wird. Dies setze ich auf die nächste Tagesordnung.11.

Wenn eine bessere Erreichbarkeit der Stadt gewünscht wird, muss ggf. die städtische Mitarbeiterin mehr als 12 Stunden pro Woche im Rathaus sein. Der Stadtbürgermeister hat wöchentlich eine Sprechstunde, die rege genutzt wird.

Da ich neben dem Ehrenamt als Stadtbürgermeister auch einen Hauptberuf habe ist es nicht verwunderlich, dass ich nicht 24/7 ans Telefon gehen kann. Ebenso steht es mit Terminen. Aber dafür gibt es einen 1. Beigeordneten, der, wenn er in der Stadt ist, vertretungsweise teilnehmen kann.

Einen fragwürdigen Umgangston zu unterstellen ist der pauschale Versuch einer Verunglimpfung. Sollte es konkrete Situationen geben, in denen man mit meinem Ton nicht einverstanden oder zufrieden war, bin ich immer für konstruktive Kritik und ein Gespräch offen.

Falschaussagen und unwahre Behauptungen tätige ich nicht. Wenn sich etwas im Nachhinein anders darstellt (s. oben) ist die Aussage im Zeitpunkt, in dem sie getätigt wurde, nach bestem Wissen und Gewissen richtig.

Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln:

Auch hier fehlen konkrete Vorwürfe. Große Vergaben trifft der Rat. Wenn kurzfristig Maßnahmen nötig sind (Pumpwagen bei Verstopfung, Verkehrssicherung bei drohendem Astbruch) wird dies nachträglich mit in den Rat genommen und bisher genehmigt. Der Vorwurf ist unsubstantiiert und unzutreffend.

Verlust von Fördermitteln:

Die Frist zum Abruf von Stadtsanierungsmitteln war der 31.10.2022. Unter dem 04.11.2022 hat die VG den Mittelabruf erstellt. Dieser lag am 07.11.2022 bei der Stadt vor. Gemäß der Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB RLP) darf auf die Abrechnung nicht einfach vertraut werden. Beim letzten Mittelabruf empfahl der GStB die Unterstützung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses anzufragen. Dies erfolgreich umgesetzt worden. Eine entsprechende Anfrage ist am selben Tag erfolgt. Nachdem die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dieses Mal die Unterstützung nicht leisten konnten wurde innerhalb weniger Tage eine formelle Bearbeitung (ohne gemeinsame inhaltliche Prüfung wie mit der Anfrage vorgesehen) durch den Bürgermeister erfolgt.

Wenn eine Unterschrift also nach vorheriger Prüfung erfolgen soll, müssen die Unterlagen (prüfbar) entsprechend früh, und nicht erst nach der Einreichungsfrist, vorliegen. Die VG weist zu ihrer Exculpation darauf hin, dass im Fall einer anderen Gemeinde bei sofortiger Unterschriftsleistung ein Mittelabruf auch nach der Einreichungsfrist möglich war.

Dies ändert jedoch nichts am grundsätzlichen zeitlichen Ablauf. Hätten die Unterlagen zwei Wochen VOR Fristablauf vorgelegen (also einem angemessenen Prüfzeitraum) wäre der Abruf auch passend erfolgt.

Ob die Mittel nachträglich abgerufen werden können ist noch in Prüfung. Da ich mir nichts vorzuwerfen habe sehe ich auch die Rücktrittsforderungen als unbegründet. Gerne hätte ich bereits im Januar den Startschuss für Rhein in Flammen bekommen und im Februar einen genehmigten Nachtragshaushalt gehabt. Die Entscheidungen hierzu lagen jedoch beim Rat.

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Politik

Saubere Lösung für die Region: 1,85 Millionen Förderung für Kläranlage Bornich-Weisel

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Foto: BEN Kurier

BORNICH-WEISELUnsere Gewässer sind durch die allgemeine Erwärmung unter Druck. Um die Wasserqualität unserer Bäche, Flüsse und Seen weiter zu verbessern und die anspruchsvollen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, bedarf es großer Anstrengungen. Große Bedeutung hat hier die Reinigungsleistung der vielen Kläranlagen beim Nährstoff Phosphor. Phosphate düngen unsere Gewässer und fördern das unkontrollierte Algenwachstum mit negativen Folgen für die Qualität des Wassers und den darin lebenden Tieren und Pflanzen.

Katrin Eder: „Reduzierung von Phosphoreinträgen ist wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz“

Mit den anstehenden umfangreichen Anpassungsmaßnahmen zum Phosphorrückhalt auf der Kläranlage Bornich-Weisel leistet die Verbandsgemeinde Loreley einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz“, sagte Umweltministerin Katrin Eder auf der Anlage nahe Bornich.

Dort übergab sie einen Förderbescheid in Höhe von 1,85 Millionen Euro an Verbandsbürgermeister Mike Weiland.

Wir sind dankbar für die Unterstützung des Landes, denn alle Maßnahmen im Rahmen unserer Wasser- und Abwasserstrategie 2040 müssen finanzierbar bleiben. Alle Unterstützung, die hierbei Kreditaufnahmen mildert, wirkt sich auch positiv auf die Gebühren und Beiträge der Bürgerinnen und Bürger aus“

, zeigte sich Bürgermeister Mike Weiland dankbar.

Mit den bereit gestellten Mitteln wird unter anderem eine Kompaktanlage zur Phosphorelimination installiert und ein Fällmittel-Abfüllplatz neu gebaut. Da durch die Phosphorelimination die Schlammproduktion steigt, wird außerdem ein Nachklärbecken neu gebaut. Zusammen mit den bereits 2022 gewährten Fördergeldern wird das Projekt seitens des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums insgesamt mit einem zinslosen Darlehen von rund 1,9 Millionen Euro und einem Zuschuss von fast 300.000 Euro unterstützt.

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über den Zukunftsplan 2040 der Verbandsgemeinde Loreley, der mit finanzieller Unterstützung des Landes Investitionen von rund 42 Millionen Euro vorsieht. So sind im Bereich der Abwasserbeseitigung Ausgaben von mehr als 24 Millionen Euro insbesondere für den Ersatz veralteter und energieintensiver Kläranlagen geplant. Bei den veranschlagten Mitteln in Höhe von rund 19 Millionen Euro für Projekte der zukünftigen Wasserversorgung stehen die Kooperation mit anderen Wasserversorgern, der Bau überregionaler Hochbehälter und die Vernetzung von Versorgungsbereichen zur Vermeidung von Insellagen im Vordergrund.

Klimaschutzministerium fördert Umbau und Ertüchtigung der Kläranlage

Anlagen zur Daseinsvorsorge müssen dauerhaft und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Die Verbandsgemeinde Loreley ist mit ihrem gewaltigen Bauprogramm dabei vorbildlich unterwegs. Gerade im Bereich der Wasserversorgung reagieren die Verantwortlichen vor Ort auf die Folgen des Klimawandels und übersetzen unseren Zukunftsplan Wasser hier in der Region in konkretes Handeln“, betonte Katrin Eder.

Es ist schön, durch Ministerin Eder eine Bestätigung für unsere Strategien im Bereich der Verbandsgemeindewerke zu erfahren. Das gilt nicht nur für die Investitionen, sondern auch für die interkommunale Zusammenarbeit mit weiteren Nachbarn. Mein Dank gilt aber auch Werkleiter Michael Krämer, der die Vorhaben mit unserem Team so engagiert umsetzt“, so Bürgermeister Mike Weiland abschließend (pm VG Loreley).

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Gesundheit

Weichen gestellt: Kreistag setzt Zeichen für den Erhalt des Paulinenstifts

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Foto: SPD Rhein-Lahn

NASTÄTTEN Dass die Sitzung des Kreistags am 9. Dezember keine leichte sein würde, war spätestens beim Blick in die Tagesordnung klar. Die angespannte Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises in Verbindung mit der ungewissen Zukunft des Krankenhauses in Nastätten forderte von allen Fraktionen verantwortungsvolle und zukunftsgerichtete Entscheidungen.

Für die SPD-Fraktion steht der Erhalt des Krankenhausstandortes Nastätten nicht zur Diskussion. Wir werden alles Nötige tun, um eine Schließung zu verhindern“, so Marco Ludwig in seiner Haushaltsrede. Während über diesen Punkt Einmütigkeit zwischen den Fraktionen herrschte, gab es durchaus Differenzen bei der Frage, ob man zur Sicherstellung der finanziellen Stütze des Krankenhauses auch der von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Kreisumlage von 2% zustimmen würde. Die SPD machte ihrerseits deutlich, einer Erhöhung zuzustimmen, gab sich jedoch auch kompromissbereit.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte jedoch im Vorfeld ein deutliches Zeichen vom Kreistag gefordert, um die finanzielle Stabilität des Kreises zu gewährleisten und den Erhalt des Krankenhauses zu sichern. Dies erhöhte den Druck auf die Entscheidungsträger, eine nachhaltige Lösung zu finden.

Der ursprüngliche Vorschlag einer Erhöhung der Kreisumlage um 2 % führte zu bewegten Diskussionen. Befürworter betonten die Dringlichkeit der Maßnahme, um den Krankenhausstandort Nastätten langfristig abzusichern. Kritiker hingegen verwiesen auf die Belastung der Kommunen, die bereits mit steigenden Ausgaben zu kämpfen haben.

Nach einer hitzigen Auseinandersetzung forderte die CDU-Fraktion in einem Antrag zur Geschäftsordnung das Ende der Debatte, um zur Abstimmung zu kommen, die vermutlich ohne jegliche Erhöhung der Kreisumlage ausgegangen wäre. Nachdem dieser Antrag glücklicherweise abgelehnt wurde, forderte die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, um in internen und interfraktionellen Gesprächen nach einer Kompromisslösung zu suchen. Diese Pause erwies sich als entscheidend: Nach der Wiederaufnahme der Sitzung wurde der gemeinsam beratene Kompromissvorschlag über eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 % eingebracht und schließlich mit breiter Mehrheit beschlossen. „Wir hoffen, dass die ADD diese Erhöhung als deutliches Zeichen wahrnimmt und den Haushalt trotz des großen Defizits genehmigt“, so Marco Ludwig nach der Sitzung.

Ferner wurden weitere wichtige Entscheidungen getroffen: Im Bildungsbereich wurden unter anderem Investitionen in den Ersatzneubau des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen beschlossen; im Bereich Infrastruktur sollen 7,8 Mio. Euro für Straßen und Radwege und 26 Mio. Euro in den Breitbandausbau investiert werden; weitere 1,7 Mio. sollen für Brand- und Katastrophenschutz aufgewendet werden.

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde vom Kreistag ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich mit der Optimierung des ÖPNV befassen soll, um hier künftig Einsparungen durch die Streichung unnötiger Leerfahrten und besserer Strukturierung zu erreichen.

Mit diesem Haushalt ist der Rhein-Lahn-Kreis gut und zukunftsfest aufgestellt. Es freut uns, dass insbesondere unser Vorschlag zur Verbesserung des ÖPNV mit großer Mehrheit des Kreistages beschlossen wurde. Mit dem einstimmigen Beschluss zum Betrauungsakt für das Paulinenstift in Nastätten in der 2. Sitzung des Kreistages in dieser Woche sind wir außerdem einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im Kreis gegangen“, so Fraktionssprecher Manuel Liguori (pm SPD Rhein-Lahn).

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Politik

Steht der 160 Jahre alte Bahndamm in Braubach vor dem Kollaps?

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Foto: Christian Maxeiner

BRAUBACH Heinz Scholl, Fraktionssprecher der FBL Braubach und Christian Maxeiner, bahnpolitischer Sprecher der FBL Fraktion hatten am 27.06.2024 eine Akteneinsicht bei der DB InfraGO zum Bahndamm in Braubach durchgeführt. Dort kamen einige Widersprüche zum Vorschein. Beispielsweise angeordnete zustandsbedingte Geschwindigkeitsreduzierungen, die später nicht umgesetzt wurden, sowie über die Jahre immer bessere Zustandsbeurteilungen, ohne dass ernsthaft saniert wurde. Weiter vermissten wir Unterlagen zu statischen Prüfungen und Berechnungen, die bescheinigen, dass der sichere Betrieb bei einer Belastung von 496 Zügen täglich gewährleistet ist. Letzteres ist die tägliche Zahl der Züge, die laut dem Bundesverkehrsministerium auf der Strecke aktuell möglich seien.

Verweigerte Auskunft zum statischen Zustand des Bahndamms

Maxeiner hatte daraufhin am 04.11.2024 eine erneute Akteneinsicht beantragt, diesmal mit Fokus auf statische Dokumente und den fraglichen Zustand des Oberbaus, der zwar schon häufig seitens der lokalen Vertretung der DB InfraGO zur Sanierung als Bedarf angemeldet wurde, was von höherer Stelle aber immer wieder konsequent wegen mangelnder Kapazitäten abgelehnt wurde.

Statt nun alle Zweifel auszuräumen und Dokumente offenzulegen, die bescheinigen, dass alle statischen Prüfungen ordnungsgemäß und ohne resultierende Bedenken durchgeführt wurden, erhielt Maxeiner am 02.12.2024 die Antwort, dass man nun doch die Rechtsgrundlage einer Offenlegung weiterer Akten anzweifle. Bezüglich des Oberbaus sei die Sache komplex, da ein anderes Team zuständig sei und die Informationen lediglich in digitalen Systemen zur Verfügung stünden.

Soll der marode Zustand vertuscht werden?

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die ausschließlich digitale Verfügbarkeit von Akten ein Hindernis darstellen soll“, so Maxeiner. „Dass man nach anfänglicher scheinbarer Transparenz nun doch eine weitere Aktenoffenlegung verhindern will, sobald es um die statischen Betrachtungen geht, lässt hellhörig werden“ ergänzt Scholl.

Für uns drängt sich der starke Verdacht auf, dass man vertuschen möchte, dass bei der statischen Betrachtung der 160 Jahre alten Bestandsbauwerke im Mittelrheintal vorsätzlich nicht allzu genau hingeschaut wird.“, so Holger Puttkammer, Vorsitzender der FBL Stadt Braubach. „Sollte dies wirklich der Fall sein, geht dies zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung im Mittelrheintal und hätte weitreichende Folgen.“

Bestandsschutz soll um jeden Preis verteidigt werden

Die mögliche Motivation der Bahn ist für uns klar: Müssten die Bestandsbauwerke erst für die enormen Belastungen ausgebaut werden, wäre der vermeintliche uneingeschränkte Bestandsschutz hinfällig. Neben den Kosten für die Ertüchtigung der Bauwerke wären als Konsequenz auch große Investitionen in einen tatsächlich wirksamen Lärm- und Erschütterungsschutz verpflichtend, der weit über bisherige „freiwillige Maßnahmen“ hinausgeht (Pressemitteilung: Freie Bürgerliste Braubach, Text: Heinz Scholl | Christian Maxeiner).

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